Zum Inhalt:
Unterstützen Sie Manova mit einer Spende
Unterstützen Sie Manova
Späte Genugtuung

Späte Genugtuung

Der Tatbestand „Aufklärungsverweigerung“ könnte Impfopfern neue Chancen auf Schadensersatz eröffnen.

Das Gerichtsurteil ist für Ulrich Keck von hoher Bedeutung, hier öffnen sich ihm zufolge Impfopfern völlig neue Wege:

„Der EuGH hat klargestellt, dass jeder Arzt für seine Handlungen selbst verantwortlich und haftbar ist.“

Impfgeschädigte könnten damit ihr Recht auf Schadensersatz statt beim Staat nun direkt beim Impfarzt durchsetzen. Allerdings: Nicht jeder sieht das so wie er. „Für Immunisierungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden, haftet, wenn überhaupt, der Staat”, so der Medizinrechtler Jochen Beyerlin. Ärzte in Deutschland hafteten nur für Impfschäden, wenn ihnen während der Schutzimpfung ein Behandlungsfehler unterlaufen sei.

Für von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Impfungen haftet in der Tat der Staat, bestätigt Ulrich Keck insofern hat Jochen Beyerlin recht. Doch wie kam die STIKO hinsichtlich der Dosierung der Corona-„Impfstoffe“ denn zu ihren Empfehlungen? Das könnten nach seiner Ansicht bei einer juristischen Auseinandersetzung Anwälte eines Impfgeschädigten vor Gericht klug herausarbeiten. „Wegen der kurzen Entwicklungszeit war nichts über die Pharmakokinetik, die Pharmakodynamik oder die Pharmakovigilanz der Corona-Impfstoffe bekannt“, betont der Zahnarzt, der sich intensiv für die Aufarbeitung der Coronakrise engagiert.

Hat man also für bare Münze nehmen können, was die STIKO, überspitzt formuliert, aus dem Bauch raus oder aufgrund von politischem Druck empfahl?

Um eine Dosierung der Impfstoffe für die verschiedenen Altersklassen fachlich korrekt empfehlen zu können, hätte die STIKO viel mehr Wissen haben müssen, betont Keck. Weil dieses Wissen fehlte, lasse sich mit Fug und Recht behaupten, dass die STIKO ihre Empfehlungen „aus der Luft gegriffen“ habe. Für ihn lassen sich daraus juristische Konsequenzen ableiten. Wobei auch er ein großes Problem sieht: Richter seien nicht unabhängig. Deshalb hätten Impfopfer bisher so wenig Erfolg vor Gericht.

Abhängige Richter

Menschen haben sich während der Coronazeit impfen lassen, weil sie Angst hatten, sonst plötzlich ohne Verdienst zu sein. Drohte doch der Chef mit Rausschmiss. Ärzte impften, weil sie genau wussten, was ihnen bei einer offensiven Weigerung passieren würde. Mit harschen Strafen war zu rechnen gewesen. So machten sie mit. Aber auch Richter agieren nicht unabhängig. Weshalb es laut Keck so schwierig ist, gegen den Staat zu klagen. Der ist ja ihr Arbeitgeber. Als solcher entscheidet er zum Beispiel über Beförderungen. In diesem Zuge könne Einfluss genommen werden: „Das würde jeder Richter abstreiten. Ich selbst habe das aber zu meinem Nachteil erlebt.“

Wären Richter unabhängig gewesen, bekäme Ulrich Keck heute eine Rente, die monatlich um 1.000 Euro über seinem aktuellen Ruhestandsgehalt läge.

Fehlentscheidungen bei einem Altersversorgungswerk seien schuld gewesen. Ulrich Keck strengte eine Schadensersatzklage an. Wie der zuständige Richter damals handelte, hätte seine Anwältin „geschockt“, berichtet er. Richter und Anwältin kannten sich persönlich. Der Richter habe ihr gegenüber zugegeben, dass ihr Mandant zwar im Recht sei. Doch bekäme er Recht, hätte dies extrem negative Auswirkungen auf die niedersächsische Landesregierung als Aufsichtsbehörde. Die Klage scheiterte also.

Die Verfassung garantiert die Rechte der Bürger. Dachten die meisten noch bis 2020. Dieser Glaube ist inzwischen bei sehr vielen durch die drastischen Coronamaßnahmen erschüttert. Ebenso erschüttert ist der Glaube an den Rechtsstaat. Und an die Unabhängigkeit der Richter. „Auch nach über vier Jahren wird noch nach der Devise gehandelt: ‘Was nicht sein darf, kann nicht sein’”, sagt dazu Dorothee Beckord, Gründerin der Selbsthilfegruppe Post-Vac-Syndrom Kreis Gütersloh, gegenüber „Manova”. Aus diesem Grund seien auf dem Weg zur Klage gegen Impfärzte etliche Hürden zu überwinden, weiß sie, die gerade in zweiter Instanz gegen BioNTech klagt.

Wenn der Chef impfte

Nach ihren Worten muss man sich zunächst vor Augen halten, dass Menschen, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterlagen, in aller Regel in Teamarbeit eingebunden sind. Im Krankenhaus oder in der Arztpraxis zum Beispiel. Dort hat dann vielleicht der Chef geimpft. Und mit dem müsse man nun weiter zusammenarbeiten. „Wer sich im Impfzentrum hat impfen lassen, kann ebenfalls nicht gegen den Impfarzt vorgehen, da der gar nicht auffindbar ist”, so Beckord. In den Papieren finde sich, wenn überhaupt, meist nur eine unleserliche Unterschrift: „Wir haben versucht, über Rechtsanwälte herauszubekommen, welcher Arzt geimpft hat, jedoch ohne Erfolg.”

Eine relevante Fragestellung bleibt für Ulrich Keck in jenen Fällen, in denen der Impfarzt bekannt ist und in denen sich der Impfgeschädigte nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis befindet: Hat der Mediziner vorab umfassend aufgeklärt? „Die mangelnde Aufklärung ist nach meiner Beurteilung der Ansatz, der mehr Aussicht auf Erfolg hat, als den Staat oder die Impfstoffhersteller zu verklagen“, sagt er. Seines Wissens hat das bislang noch niemand versucht. Wie aufgeklärt hätte werden müssen, habe seine Frau erlebt. Sie erfuhr vom Hausarzt, dass den Impfstoffampullen kein Beipackzettel beigefügt war, weil über die Impfstoffe nichts bekannt war.

Normalerweise muss man bei der Herstellung eines Arzneimittels sehr viele Details genau quantifizieren. Durch chemische, physikalische und biologische Methoden werden Reinheit und Wirksamkeit sichergestellt.

Seit Langem ist bekannt: Bei den Coronaimpfstoffen wurden diesbezüglich in skrupelloser Weise alle bestehenden Vorschriften übergangen.

Der Hausarzt des Ehepaars Keck machte im Aufklärungsgespräch aus seinen eigenen Zweifeln keinen Hehl. „Er sagte, dass er nicht wissen könne, ob die von der STIKO empfohlene Dosis wirksam, unwirksam, letztendlich schädlich oder nicht oder vielleicht sogar potentiell tödlich sei“, berichtet der Zahnarzt.

Ganz klar „Nein!“

Am Ende des Gesprächs kam seine Frau zu dem Schluss, dass es ein hanebüchener Unsinn wäre, sich ein Injektionsgemisch, das noch nie zuvor am Menschen erprobt worden ist, auf gut Glück in den Körper jagen zu lassen. Und zu diesem Schluss, vermutet ihr Gatte, wäre wahrscheinlich jeder Mensch mit klarem Verstand gekommen. Die wenigsten Impflinge hatten jedoch die Chance, einen solchen Schluss zu ziehen, da sie nicht oder nicht gut aufgeklärt wurden. Aus dem EuGH-Urteil geht für Ulrich Keck eindeutig hervor, dass ein Arzt dann persönlich haftet. Auch gemäß einschlägiger deutscher Rechtsprechung reiche es nicht aus, sich nur ein Aufklärungsformular unterschreiben zu lassen.

Weithin bekannt ist, dass Mediziner dieser Tage in aller Regel mit Arbeit überladen sind. Wie hätten sie jeden Patienten akribisch aufklären können? Das wäre sicher ein Problem gewesen. Ist aber kein Argument. „Der Patient muss ausreichend Zeit bekommen, Fragen zu stellen und Antworten zu erhalten“, betont Keck. Die Fragen des Patienten und die Antworten des Arztes seien in der Patientenakte zu dokumentieren. Auch wenn der Patient keine Fragen hat, sei diese Tatsache schriftlich festzuhalten: „Was nicht schriftlich dokumentiert ist, hat nicht stattgefunden.“

Die Problematik der mangelnden Aufklärung hat für Keck nach dem EuGH-Urteil gerade mit Blick auf Ärzte in Impfzentren eine neue Dimension gewonnen. Man könne aus dem Urteil den Schluss ziehen, dass die Massenimpfungen in den Impfzentren nicht legal waren. Ebenso wenig wie Impfungen in Praxen ohne individuelle Verordnung. Eine Verabreichung der Impfstoffe „ohne Wenn und Aber“ verstoße gegen den Grundsatz, im ausschließlichen Interesse der Gesundheit des Patienten die geeignetste, sicherste und wirksamste Behandlung zu wählen, betont der Ostfriese.

Er wisse um anhängige Klagen gegen Ärzte, die Covid-„Impfstoffe“ verabreicht haben, teilt der Bremer Hausarzt Julien Dufayet auf Anfrage von „Manova“ mit. „Bislang sind mir aber noch keine Urteile bekannt, sofern es um die Fragestellung der ausreichenden, sachlich-fachlich adäquaten und forensisch standhaften Aufklärung seitens der Ärzte geht“, so der Mediziner. Er selbst spezialisierte sich vor drei Jahren auf die Behandlung von Menschen mit Post-Covid, mit Post-Vac-Syndrom oder einer Mischform aus beiden. Knapp 1.900 Patienten hat er seitdem gesehen.

Auch Dufayet betont, dass Ärzte grundsätzlich zur Aufklärung vor einer Impfung verpflichtet sind. Schon Ende 2020 sei erkennbar gewesen, warum zum Beispiel Comirnaty nicht hätte verabreicht werden dürfen, so der Internist. Ein Artikel im New England Journal of Medicine habe damals schon den fehlenden Nutzen der „Impfung“ ausgewiesen.

Auch für den Moderna-„Impfstoff“ sei früh schon ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis nachgewiesen worden. Der „Impfstoff“ von Astra Zeneca sei früh wegen gehäufter Impfschäden aufgefallen. All dies hätte in die Aufklärung einfließen müssen.

In Impfzentren habe allein aufgrund der zeitlich engen Taktung niemals eine rechtlich fundierte Aufklärung erfolgen können. Auch in Hausarztpraxen sei es wegen der Anzahl an Patienten und der vorhandenen Sprechstundenzeit häufig unmöglich gewesen, rechtlich abgesichert aufzuklären. „Mancher Arzt, der vernünftig aufklärte, wurde sogar verwundert angeschaut, im Sinne, was klärt der denn hier auf, der tut ja so, als ob ich an der Impfung sterben könnte“, so Dufayets Beobachtung.

Nach wie vor gebe es eine große Zahl an Ärzten, die Post-Vac-Syndrome negierten: „Betroffene Patienten werden bis heute noch überwiegend psychiatrisiert.“ Die Ablehnungsquote für Anträge auf Anerkennung für Impfschäden liege weiterhin bei 98 Prozent. „Das hat fatale Folgen für die betroffenen Patienten“, sagt der Bremer.

Das Genfer Gelöbnis

In der Coronazeit spielte die Epidemiologie keine Rolle. Krass fahrlässig, wenn nicht gar mit voller Absicht, wurde gegen epidemiologische Erkenntnisse gehandelt.

Bis heute spielt in Bezug auf die Coronakrise in Ärztekreisen das „Genfer Gelöbnis“ von 1948 keine Rolle. „Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten wird mein oberstes Anliegen sein“, heißt es darin.

Und weiter: „Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren. Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.“ Wie kommen wir bloß wieder dahin?

Dorothee Beckord aus Gütersloh hat sich über diese Frage schon oft den Kopf zergrübelt. In der etablierten Ärzteszene sieht sie keinen Silberstreif am Horizont. „Wenn uns Impfgeschädigten jemand hilft, sind es meistens Ärzte, die keine Kassenzulassung mehr haben, weil sie aus dem System ausgestiegen sind“, sagt sie. Immerhin gibt es solche Ärzte. Allerdings: „Das heißt auch, dass wir die Rechnungen selber zahlen müssen.“ Das könnten sich viele nicht leisten, weil sie aufgrund ihres Impfschadens inzwischen unter dem Existenzminimum leben.

Das Urteil des EuGH ist hier abrufbar:


Wenn Sie für unabhängige Artikel wie diesen etwas übrig haben, können Sie uns zum Beispiel mit einem Dauerauftrag von 2 Euro oder einer Einzelspende unterstützen.

Oder senden Sie einfach eine SMS mit dem Stichwort Manova5 oder Manova10 an die 81190 und mit Ihrer nächsten Handyrechnung werden Ihnen 5, beziehungsweise 10 Euro in Rechnung gestellt, die abzüglich einer Gebühr von 17 Cent unmittelbar unserer Arbeit zugutekommen.

Weiterlesen

Wiederholung als Schicksal
Thematisch verwandter Artikel

Wiederholung als Schicksal

Während sie ihre NS-Vergangenheit aufarbeiten, beweisen Ärzte, dass sie rein gar nichts aus der Geschichte gelernt haben.

Die blaue Kreatur der SPD
Aktueller Artikel

Die blaue Kreatur der SPD

Mit einem Bein stehen die Sozialdemokraten im Grab, führen aber am Wahlabend ihren symbolischen Kampf gegen die AfD weiter. Alles nur, weil die SPD einst keine AfD sein wollte.

Krieg ist geil!
Aus dem Archiv

Krieg ist geil!

Friedliche Veränderung ist nur möglich, wenn wir ein im Kern sadomasochistisches System überwinden, das auf Erniedrigung, Unterwerfung und Umerziehung basiert.