Mittlerweile dämmert großen Teilen der Bevölkerung, dass die gesellschaftlichen Veränderungen des vorigen Jahres zu tiefgreifend für eine spontane Revision sind. Selbst denjenigen, die den wiederkehrenden Versprechungen und Appellen der Kanzlerin, es seien jetzt wirklich nur noch drei harte Monate, Vertrauen und Hoffnung geschenkt hatten, dürfte immer klarer werden, dass es so, wie es vorher war, nicht mehr sein wird.
Die Freiheit, die für uns einmal selbstverständlich war, werden wir uns nun Stück für Stück zurückerobern müssen und das zu Preisen, die dem einen geradezu lapidar als ein notwendiges Übel erscheinen und dem anderen weit über das hinaus gehen, was er seiner Würde als Mensch zumuten kann und will — und ihn somit an den Rand seiner gesellschaftlichen Existenzberechtigung treibt.
Der Fahrschein in das Bisschen alte Normalität, nach dem sich viele so sehr sehnen und den viele aus ihrer massiven psychischen Not der vergangenen Monate heraus tatsächlich brauchen, heißt weder Impfung noch Maske. Beides, so heißt es, sei notwendig, aber nicht hinreichend. Denn auch wer geimpft ist, sei schließlich infektiös. Maske und Abstand sind längst keine Gehorsamsleistungen des Bürgers mehr, für die der Staat belohnt. Nein, der erste Preis, der für ein kleines Stück Funktionalität gesellschaftlichen Lebens zu zahlen ist, und sei es nur der Besuch von Schule und Arbeitsplatz, wirkt vergleichsweise harmlos, wenn nicht sogar verlockend: ein Schnelltest. Doch was damit einhergeht, bedeutet insbesondere für Kinder kollektive Traumatisierung sowie Stigmatisierung — und scheint erschreckenderweise sogar reale gesundheitliche Risiken zu bergen.
Man stelle sich vor, man sei ein Kind …
Stellen Sie sich vor, Sie seien ein Kind, säßen ohnehin schon mehrere Stunden am Tag mit Maske an einem kleinen Tisch in einem Raum mit 12 bis 15 anderen Kindern, alle maskiert, alle mit Abstand, alle mit Angst. Vor Ihnen liegt nun ein Test, ein Stäbchen, das man sich in die Nase schiebt. Sie sind ein Kind, wissen nicht, wie weit das Ding überhaupt rein muss oder wie es funktioniert. Sie wissen nur eins: Es darf nicht positiv sein. Dieses kleine Ding darf nicht positiv sein. Und dann stellen Sie sich vor, es sei doch positiv. Nicht vergessen: ein Kind. Ein Kind, das jetzt mit Absonderung, Stigmatisierung und Quarantäne bestraft wird.
Ein Kind, das herausgeführt und abgeholt, erneut getestet und erneut in Isolation geschickt wird, und vor dem plötzlich alle seine Mitschüler noch größere Angst haben als ohnehin schon.
Diese Angst bei Kindern und ihren Eltern ist einer der größten Kollateralschäden dieser Pandemie, befeuert durch mediale Angstkampagnen wie die des Spiegel, bei dem Sätze wie „Man muss Schülern einbläuen, dass sie schon am Nachmittag infektiös sein können“ (1) oder „Passt gut auf euch und eure Kinder auf“ (2) die Schlagzeilen prägen. Eltern, die sich weigern, ihre Kinder per Schnelltest regelmäßig testen zu lassen, dürfen diese teilweise sogar nicht zum Unterricht schicken. Diese Kinder sitzen nach monatelangem Lockdown erneut im Homeschooling.
Berufstätigen Eltern, die auf Kinderbetreuung angewiesen sind, bleibt also nichts anderes übrig, als sich der Testpflicht zu beugen, und damit einen gravierenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder zuzulassen. In Bayern etwa ist die Teilnahme an Schnelltests bereits flächendeckend Voraussetzung für den Schulbesuch — ohne dass Kindern, die das nicht wollen oder einen negativen Test erhalten, Bildungsalternativen für zuhause angeboten werden.
Abgesehen von der generellen Fragwürdigkeit dieses Prozederes sollte man zumindest davon ausgehen, wenn nicht sogar verlangen können, dass jene Medizinprodukte, die täglich an Kindern unter massivem sozialem Druck ihre Anwendung finden, gesundheitlich völlig unbedenklich sind. Doch leider ist auch das sehr fragwürdig.
Faktencheck zum Faktencheck
Seit einigen Tagen kursieren im Netz Videos, in denen behauptet wird, die in Nase oder Mund einzuführenden Stäbchen seien mit dem äußerst krebserregenden Stoff Ethylenoxid kontaminiert.
Bei Ethylenoxid handelt es sich um ein hoch entzündliches Gas, welches nach der Biozidverordnung als kanzerogen, mutagen und reproduktionstoxisch eingestuft wird (3).
Es wirkt also krebserzeugend und kann sowohl genetische Mutationen im menschlichen Erbgut hervorrufen als auch negativ auf die männliche und weibliche Fruchtbarkeit einwirken. Darüber hinaus wird geprüft, ob es zusätzlich als potenzieller endokriner Disruptor einzustufen ist (4), also als Stoff, der schon in kleinen Mengen zu Veränderungen im Hormonhaushalt führt.
Alles in allem eine Chemikalie, von der absolut sichergestellt sein sollte, dass Benutzer des Schnelltests ihr nicht ausgesetzt sind, insbesondere wenn es sich hierbei um Kinder handelt. Diese gehören nicht nur zu den Schwächsten und damit Schutzbedürftigsten der Gesellschaft, sondern sind aufgrund ihrer eingeschränkten Urteilsfähigkeit und des massiven sozialen Drucks in den Klassenzimmern der Quasi-Testpflicht nahezu völlig hilflos ausgeliefert. Umso dramatischer wäre für Eltern und Kinder ein Schadstoff in den Teststäbchen.
Der leider nur halbrichtigen Dekonstruktion des Ethylenoxid-Gerüchts widmet sich das ZDF (5) in einer Art Faktencheck. Es sei tatsächlich richtig, dass Ethylenoxid zur Sterilisation der Tupfer verwendet werde, heißt es dort; daraus abzuleiten, dass die Tupfer damit beschichtet sind, sei jedoch falsch. Deren Anwendung sei ungefährlich, da der Sterilisationsprozess streng kontrolliert und dabei großer Wert darauf gelegt werde, das Gas wieder aus dem Produkt zu entfernen. Schließlich sei es nach drei Wochen schon nicht mehr nachweisbar. Auch Correctiv (6) beschreibt die Antigenschnelltests als ungefährlich, da sie nach der Sterilisation entgast, also „ausgelüftet“ würden.
Diese Darstellung der Faktenchecks ist grundsätzlich nicht falsch, aber völlig unvollständig. Die Tatsache, dass die Stäbchen nach der Behandlung mit dem hoch krebserregenden Stoff wieder entgast oder ausgelüftet werden, lässt eben genauso wenig auf absolute Ungefährlichkeit der Tupfer schließen, wie sich angebliche Todesfälle als Konsequenz der Schnelltestbenutzung beweisen lassen.
Eine umstrittene Sterilisationsmethode
Es stimmt zwar, dass Ethylenoxid insbesondere in den USA als eines der häufigsten Sterilisationsmittel für Medizinprodukte verwendet wird, da die Behandlung mit Gasdiffusion weniger materialschädigend ist.
In der EU ist dieses Verfahren allerdings schon seit 1990 verboten (7) — und das aus gutem Grund. Denn nach der Behandlung des Produkts mit Ethylenoxid bleiben Rückstände bestehen, die für den Endbenutzer gefährlich werden können. Dabei kann es sich zum einen um reines Ethylenoxid handeln, das nach der Sterilisation zurückbleibt, aber zum anderen sind auch Ethylenchlorhydrin, welches sich bilden kann, wenn Ethylenoxid mit freien Chloridionen in Berührung kommt, oder Ethylenglykol, das bei Kontakt mit Wasser entsteht, mögliche Endprodukte (8).
Aufgrund der oben beschriebenen, massiv gesundheitsgefährdenden Wirkung müssen auf diese Weise sterilisierte Produkte relativ strenge Grenzwerte der geltenden DIN-Norm einhalten. Diese Grenzwerte variieren nicht nur je nach beabsichtigter Verwendung des Produkts, sondern müssen auch bezüglich des Alters der Zielgruppe angepasst werden.
In Frankreich beispielsweise wird der Einsatz von Ethylenoxid von der französischen Gesundheitsbehörde sehr kritisch beäugt, nachdem 2016 ernst zu nehmende Probleme aufgetreten waren, weil die Hersteller der Medizinprodukte nicht das Körpergewicht der Patienten berücksichtigt und so die zugelassene Restgaskonzentration deutlich überschritten hatten (9).
In der geltenden DIN-Norm sind vor allem Mittelwerte für Personen mit einem Körpergewicht von 70 Kilogramm angegeben. Bei Kindern, Kleinkindern und Neugeborenen darf deshalb wesentlich weniger Ethylenoxid zur Sterilisation verwendet werden als bei Erwachsenen. Das bedeutet, dass die Hersteller der Teststäbchen die Menge des zur Sterilisation verwendeten Ethylenoxids je nach Alter des zu testenden Kindes anpassen müssten, um überhaupt die Grenzwerte einzuhalten. Auf den Tests müsste ganz klar erkennbar sein, für welches Alter und Körpergewicht sie geeignet sind. Auch Schulen sollten keine einheitlichen Teststäbchen beispielsweise an Kinder von der 1. bis zur 6. Klasse ausgeben, wenn nicht ganz genau sichergestellt ist, dass die verwendete Menge Ethylenoxid keine gesundheitliche Gefährdung für die jeweilige Altersgruppe darstellt.
Aber nicht nur in Frankreich ist diese Behandlung von Medizinprodukten mittlerweile sehr umstritten. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Skandale im Zusammenhang mit dieser Methode. In den USA gerieten Ethylenoxidsterilisationsanlagen im Jahr 2019 aufgrund des massiven öffentlichen Drucks ins Visier der Umweltbehörden (10). Nach dem Vorwurf, dass die Emissionen zu erhöhten Krebsraten in der Umgebung der Anlagen führten, kam es zu Anlagenschließungen und das Interesse an alternativen Sterilisationsmethoden wuchs. Diverse Hersteller wurden von der Zulassungsbehörde unter Druck gesetzt, neue Strategien und Technologien zu verwenden, die mit einer Reduzierung von Ethylenoxid einhergehen.
Zwar ist die Begasung mit Ethylenoxid in der EU verboten, wird aber in anderen Ländern beispielsweise vor dem Schiffsversand noch praktiziert. In den vergangenen Jahren erfolgten zahlreiche Rückrufaktionen in Europa, bei denen Grenzwerte nicht eingehalten worden waren. Im September 2020 wurden beispielsweise über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel RASFF sehr große Mengen Ethylenoxid in bestimmten Chargen mit Sesamsamen entdeckt (11).
Zusammenfassend ist festzustellen, dass Millionen von Kindern nach den Osterferien mehrmals pro Woche in Schule und Kita mit Abstrich per Stäbchen getestet werden sollen, die mit einem eindeutig krebserregenden Stoff sterilisiert wurden und bei dem es, trotz streng kontrollierter Entgasungsprozesse, in den vergangenen Jahren immer wieder Skandale wegen Nichteinhaltung der Grenzwerte gegeben hat. Machen die Kinder oder deren Eltern dabei nicht mit, werden sie mit sozialer Ausgrenzung, Ächtung und Isolation bestraft.
Die Darstellung von ZDF und Correctiv, die Schnelltests seien eigentlich völlig unbedenklich, da krebserregende Stoffe ja durch Entgasung wieder entfernt würden, ist mehr als verkürzt.
Der Kern dieses Artikels ist nicht die Behauptung, wer ein Schnellteststäbchen einführe, bekomme automatisch Krebs und sterbe daran. Diese Art der emotionalen Panikmache ist genauso unangebracht wie der völlig bedenkenlose Freispruch der Teststäbchen. Die Tatsache, dass in Deutschland mit Ethylenoxid sterilisierte Produkte verkauft und benutzt werden, stellt so lange kein ernsthaftes gesellschaftliches Problem dar, wie diese nicht unter direktem oder indirektem Zwang und schon gar nicht an Kindern eingesetzt werden. Die Legalität von Nikotin ist trotz der eindeutig krebserregenden Wirkung deshalb gesellschaftlich akzeptiert, weil niemand auf die Idee käme, das Rauchen staatlich zu verordnen — schon gar nicht Kindern. Von diesem Zustand der Selbstverantwortung und des selbst gewählten Risikos sind wir in der Schnelltest-Debatte jedoch weit entfernt.
Quellen und Anmerkungen:
(1) https://www.spiegel.de/wirtschaft/corona-schnelltests-centogene-vorstand-volkmar-weckesser-erklaert-wo-sie-helfen-koennen-und-wo-nicht-a-4ba06997-c0de-4fdf-9af2-6f1400c8312d
(2) https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/corona-ausbrueche-in-schulen-und-kitas-kinder-werden-zur-gefahr-fuer-ihre-eltern-a-ad7ad8a5-845c-4859-94ed-8d698f28c810
(3) https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjLvLLg0PjvAhXM_7sIHYsGCNgQFjAAegQIBRAD&url=https%3A%2F%2Fwww.bvmed.de%2Fdownload%2Fbvmed-positionspapier-ethylenoxid-einstufung-nach-biozidverordnung-bpr&usg=AOvVaw0UNCj5Q9b1QtgFHDUYJQ7D
(4) Ebenda.
(5) https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-ethylenoxid-pcr-tests-100.html
(6) https://correctiv.org/faktencheck/2021/04/01/corona-tests-es-gibt-keine-hinweise-auf-eine-gesundheitsgefahr-durch-ethylenoxid-auf-abstrichstaebchen/
(7) https://www.gba-group.com/food/analysen/kontaminanten/ethylenoxid/
(8) https://www.steris-ast.com/de/techtip/uebersicht-ueber-ethylenoxidrueckstaende/
(9) https://www.devicemed.de/strahlen-oder-ethylenoxid-die-methode-macht-den-unterschied-a-556452/
(10) https://www.devicemed.de/aus-fuer-eto-anlagen-alarmierende-nachrichten-aus-den-usa-a-888339/
(11) https://www.ruhr24.de/service/rueckrufe-lebensmittel-warnung-sesam-indien-ethylenoxid-giftig-eu-verbraucher-deutschland-90148415.html
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