Die Krise der repräsentativen Demokratie
Zunächst zu der Dissertation von Dr. Martin Welsch, die ich so interessant fand, dass ich ihn um die Erlaubnis bat, daraus größere Passagen zu zitieren. Denn die Arbeit zeigt, wie lange schon den Menschen die „Repräsentation“ als Demokratie vorgegaukelt wird. Beginnen wir also damit, dass schon länger über die Krise der repräsentativen Demokratie nachgedacht wird. Martin Welsch schreibt (2):
„In der Publizistik ist es ein Gemeinplatz, dass sich die repräsentative Demokratie in einer Krise befindet, Politikverdrossenheit und Massenproteste werden als Zeichen dafür gewertet. Die politik- und sozialwissenschaftliche Theorie dieser Krisendiagnose ist die der ‚Postdemokratie‘: Das Repräsentativsystem habe früher seinen demokratischen Zweck erfüllt, doch diese Zeit sei vergangen. Derzeit gleiche sich das System wieder dem vordemokratischen Zustand an, sodass die Demokratie zur leeren Hülse werde. Für Vertreter der Postdemokratiethese liegt dies jedoch nicht am Repräsentativsystem selbst; seine Degeneration sei äußerlich bedingt, nach Ansicht von Colin Crouch durch Wirtschaftsmacht.“
Dann erklärt Welsch, dass die Rede von der Krise der repräsentativen Demokratie schon seit den 1920er- und 1930er-Jahren ist. Und man reibt sich die Augen und fragt, wie es sein kann, dass man dann noch keine Lösungen dafür gefunden hat. Welsch zitiert den italienischen Philosophen Giuseppe Duso (3), der meint, dass die moderne demokratische Repräsentation in Wirklichkeit ein neuer Begriff für Autoritarismus ist. Demnach war „repräsentative Demokratie“ nie etwas anderes als das, was Kritiker heute „Postdemokratie“ nennen.
Nun möchte ich nicht von Postdemokratie sprechen, sondern im Gegenteil von einem Vorläufer von Demokratie: von Demokratiesimulation.
Denn wenn man sich die Geschichte der Herrschaftsformen seit dem Mittelalter ansieht, erkennt man in deren Evolution eindeutig das Bedürfnis, nicht die Menschen zu ermächtigen, sondern die Verantwortung von einem klar definierten Herrscher auf alle möglichen anderen abzuwälzen.
Es begann damit, dass absolutistische Monarchen einen Kronrat einrichteten. Später gab es eine Regierung mit einem ernannten Ministerpräsidenten. Dann durften einflussreiche Bürger bei der Besetzung von Posten mitreden, und schließlich wurden Wahlen eingeführt. Deren ursprünglicher Zweck, so sagte man, war, Wechsel in der Regierung ohne Blutvergießen durchzuführen. Im Laufe des ganzen Prozesses aber etablierten sich immer mehr neue Mächte im Hintergrund heraus, die für die Massen weitgehend im Schatten der Macht blieben. Eroberungskriege mussten schließlich finanziert werden. Und dies wirkt bis heute nach.
Waren die Herrscher früher klar definierbar, befinden sie sich heute in einer Grauzone von Einflussnahme, man könnte es modernistisch auch „Soft Power“ nennen. Das bekannteste Beispiel für die Ausübung dieser Macht dürfte vielleicht die Zerstörung von Finanzsystemen ganzer Ländergruppen durch den „Menschenfreund“ George Soros (4) sein, vor dem Politiker vieler Länder zittern (5). Aber wieder zurück zur Dissertation von Martin Welsch. Er zitiert dann Quentin Skinner:
„Autoritär ist die repräsentative Demokratie demnach, insofern ihr Prinzip der Repräsentation dasjenige der Repräsentation qua ‚politischer‘ Autorisation ist. Gegenwärtig ist dieses Prinzip in jeder demokratischen Verfassung verankert, mag sie eine repräsentative Demokratie konstituieren wie die Bundesrepublik Deutschland oder eine semidirekte wie die Schweiz: Durch den periodisch erfolgenden (Wahl-)Akt der Autorisation übertragen die Staatsbürger ihre Kompetenz, politisch zu handeln, auf Repräsentanten und werden dadurch zugleich zu Autoren von deren Handlungen. Damit tragen vorrangig die Staatsbürger die Verantwortung für das Tun und Lassen der Stellvertreter. Das aber hat absurde Konsequenzen.“ (6)
Bevor wir zu den absurden Konsequenzen kommen, hier noch einmal der entscheidende Satz: „Damit tragen vorrangig die Staatsbürger die Verantwortung für das Tun und Lassen der Stellvertreter.“
Nun versteht man auch, warum es keine Strafgesetze in Deutschland gibt, welche Vergehen gegen Gebote oder Verbote des Grundgesetzes durch Politiker bestrafen. Nicht der Politiker ist der Schuldige, sondern der Staatsbürger wird in „Sippenhaft“ genommen, egal ob er ihn gewählt hat oder nicht.
Wir haben das perfekteste aller Herrschaftssysteme erkannt. Zunächst ging es darum, die wirklich Herrschenden abzuschirmen von Verantwortung. Aber durch die Weiterentwicklung wurden nun auch die Vertreter der Macht davor abgeschirmt, zur Rechenschaft gezogen zu werden. Aber nun wieder zurück zum zitierten Skinner:
„Protestieren die Staatsbürger gegen ihre Repräsentanten, so protestieren sie gegen sich selbst; herrscht unter ihnen Politikverdrossenheit, so sind sie nur ihrer selbst überdrüssig; lehnen sie sogar in Form eines Volksentscheids ein Gesetz ab, das ihre Vertreter kürzlich über sie beschlossen haben, so diskreditieren sie ihre eigene Gesetzgebung.“ (7)
In seiner Dissertation erklärt Martin Welsch dann, dass aufgrund dieser Logik das moderne Prinzip der Repräsentation nicht lediglich dem Prinzip der Volkssouveränität beigeordnet ist, sondern es ist selbst dieses. Also lassen wir ihn weiter zu Wort kommen:
„Zwar haben die Staatsbürger ihre Kompetenz, politisch zu handeln, auf ihre Repräsentanten übertragen, doch die Handlungen der politischen Akteure sind auf die Willen der Staatsbürger zurückzuführen und ihnen zuzurechnen. Obwohl sie also unfähig sind, *de facto politisch zu handeln, sind und bleiben sie de jure die einzigen politischen Akteure im Staat. Allein das Volk ist der Souverän. Politisches Handeln ist aber nicht irgendein Handeln, es besteht in der Ausübung der Staatsgewalt. Diese soll als höchste Gewalt — Souveränität — über allen Einzelwillen stehen und sie jederzeit brechen können. Damit erstreckt sich der politische Autorisationsakt nicht nur auf ein klar abgrenzbares Handlungsfeld (politische Autonomie), sondern er richtet sich auf die Kompetenz letztinstanzlicher Selbstbestimmung in toto (Autonomie überhaupt).*
Giuseppe Duso deckt mit seiner Studie zum modernen Prinzip der Repräsentation jedoch nicht nur eine dunkle Seite demokratischer Verfassungen auf, sondern diskreditiert das demokratische Projekt in der Tradition von Carl Schmitt als Ganzes.
Nach Duso ist es grundsätzlich unmöglich, den Gedanken der Volkssouveränität von der Dominanz der Repräsentation zu lösen. Damit verkennt er meines Erachtens allerdings das normative Potenzial der Demokratie wie auch die eigentliche Ursache ihrer Krise. Demokratien fußen nämlich weniger auf dem Gedanken der Repräsentation qua Autorisation als vielmehr primär auf dem Gedanken der öffentlich-rechtlichen Autonomie des Volkes. Das Recht dazu wird den Menschen durch jede demokratische Verfassung zugestanden. Zudem wird ihnen durch politische Bildung von klein auf nahegebracht, es sei ihre Pflicht, dieses Recht auch wahrzunehmen: Volkssouveränität soll von den Staatsbürgern aktiv ausgeübt werden. Wenn Staatsbürger nun, beispielsweise in einer Demonstration, die Autorität ihrer Willensäußerungen gegen ihre Repräsentanten geltend machen, so tun sie genau dies. Obwohl die Bürger also über den Akt der Autorisation hinaus nicht weiter politisch handeln können und sollen, wird genau dies von ihnen erwartet.“ (8)
Hier muss ich reingrätschen. Weil wir hier zwei wichtige Punkte erkennen:
Wir sollen unbedingt wählen. Es gibt sogar Länder mit Wahlpflicht. Durch den Wahlakt erklären wir uns einverstanden mit dem Ergebnis der Wahl, egal wie sie ausfällt. Allerdings: Damit geben wir unsere Souveränität am Tag der Wahl auf. Ein Beispiel dafür, dass in Deutschland nicht mehr das Volk nach dem Wahltag als Souverän angesehen wird, ist das Lissabon-Urteil (9) des Bundesverfassungsgerichtes. Darin wird klar festgestellt, dass die Souveränität beim BUNDESTAG liegt. Also nicht beim Wähler. Dieser darf, wenn er Glück hat und gerade keine Pandemie herrscht, demonstrieren, aber mehr nicht.
Bisher ging man immer davon aus, dass Staatsbürger in Demonstrationen gegen eine Regierung, deren Handeln sie nicht billigen, auftreten dürfen. Was aber, wenn, wie derzeit immer häufiger in Deutschland zu erkennen, die regierenden Kräfte gegen das Volk Demonstrationen organisieren, weil sie nicht damit einverstanden sind, dass sich das Volk für eine andere Politik als die der Regierung interessiert? Da der Bundestag der Souverän ist, der Wähler beziehungsweise das Volk nach Abgabe der Stimme nur das beherrschte Subjekt, darf er — beziehungsweise die sogenannten staatstragenden Parteien — in Deutschland alles.
Aber zurück zur Dissertation:
„Im juristischen Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung ist ihnen jedoch fortan weder möglich, tatsächlich in letzter Instanz politisch zu handeln, noch auf die politisch Handelnden einzuwirken, ohne einen radikalen Selbstwiderspruch zu begehen. Sie haben die Kompetenz dazu schließlich rechtskräftig delegiert, diese wird an ihrer Stelle in ihrem Namen ausgeübt, und sie gelten fortan als die Autoren dieser Ausübung. Folglich haben sie hiergegen auch nichts geltend zu machen. Die Rationalität der ‚politischen‘ Autorisation und Repräsentation verlangt, dies sein zu lassen.
Demokratien der Gegenwart setzen ihre Staatsbürger somit einer irrationalen, da nicht zu erfüllenden Doppelverpflichtung aus (double bind): Einerseits sollen die Staatsbürger Volkssouveränität ausüben, andererseits aber genau das auch unterlassen. Dadurch destabilisieren sich moderne Demokratien selbst. Letztlich handelt es sich hierbei um ein verfassungsrechtliches Strukturproblem, nämlich wie die zwei tragenden Prinzipien moderner Demokratie — Volkssouveränität und Repräsentation — zu ordnen sind: Das Prinzip der Volkssouveränität wird gegenwärtig dem Prinzip der Repräsentation in concreto untergeordnet, weil die Autorisation eine Absorption der Volkssouveränität bewirkt. Und darum soll die Volkssouveränität nicht nur ausgeübt, sondern zugleich nicht ausgeübt werden, zumindest nicht über den Akt der Autorisation hinaus. Das kennzeichnet die Double-Bind-Paradoxie.“ (10)
Dem geneigten Leser sei erklärt, dass die Doppelbindungstheorie eine Situation beschreibt, in der zwei widersprüchliche Botschaften in einer gleichzeitig enthalten sind, zwei Botschaften, die sich eigentlich gegenseitig ausschließen, Beispiel: Ich komme jetzt zu dir und gehe nicht aus dem Haus, weil es regnet.
„Befragt man die politische Philosophie der Gegenwart nach einem konstruktiven Vorschlag diesbezüglich, so wird man nicht fündig. Insofern sie die repräsentative Demokratie bejaht, liegt ihr weitreichendster Vorschlag in der punktuellen Ergänzung des Repräsentativsystems durch plebiszitäre Entscheidungsverfahren.
Doch mit diesem Vorschlag wird die problematische Struktur noch nicht einmal angetastet. Reflektiert man die Ideengeschichte repräsentativer Demokratien, so ist es immerhin möglich, die Struktur des Problems zu verstehen. Dazu drei Punkte:
Erstens wird erkennbar, dass das Prinzip der Repräsentation qua Autorisation für sich genommen ein dezidiert antidemokratisches, rechtstechnisches Instrument ist. Das lässt sich einsehen, wenn man seine Spuren von den modernen Verfassungen aus über Sieyès und Locke zu Hobbes zurückverfolgt.
Denn Repräsentation qua ‚politischer‘ Autorisation ist das ultimative Instrument in Hobbes’ autoritärer Staatsphilosophie, weil es Freiheit als letztinstanzliche Selbstbestimmung neutralisiert.
Mit diesem Instrument richtete sich Hobbes gegen die Forderungen seiner Zeitgenossen, um der Freiheit willen müsse man eine demokratische Staatsform etablieren (11). Nämliche Forderung wurde im Zuge der Rehabilitation eines Freiheitsverständnisses laut, das in den Digesten des Römischen Rechts festgehalten ist. Diesem Verständnis zufolge hört man auf, ein echter handlungsfähiger Akteur zu sein, sobald man unter der Herrschaft eines anderen steht.
Falle die Selbstbestimmung in letzter Instanz weg, so sei auch alle Handlungsfreiheit (nach dem Paradigma physikalischer Bewegungsfreiheit) bedeutungslos. Diese Logik mache letzten Endes, so die offizielle Propaganda des Unterhauses im Jahr 1649, die demokratische Staatsform notwendig.
Um dem zu kontern, hatte Hobbes im ‚Leviathan‘ den Freiheitsbegriff der Tradition unter der Hand zu demjenigen der Handlungsfreiheit umgedeutet (12). Freilich, diese Umdeutung war ‚enorm polemisch und in der Tat epochemachend‘ — doch meines Erachtens ist sie bei Weitem nicht ‚die ungeheuerlichste Unverfrorenheit im gesamten Leviathan‘, wie Quentin Skinner behauptet (13).
Denn Hobbes führt mit dem Instrument der Autorisation außerdem noch eine Struktur ins Feld, die den gegnerischen Freiheitsbegriff letztinstanzlicher Selbstbestimmung absorbiert:
Einerseits dient Hobbes die Autorisation als Maske, die der Gegenseite suggeriert, letztinstanzliche Selbstbestimmung sei gegeben, was im Grunde auch der Fall ist.
Andererseits ist die Autorisation aber auch die (Realisations-)Form, durch welche Selbstbestimmung de facto verhindert wird. Die Idealisierung der Freiheit letztinstanzlicher Selbstbestimmung, welche die ‚politische‘ Autorisation bewirkt, soll sie faktisch wirkungslos machen. Auf solch einer Autorisation beruht nach Hobbes (14) allerdings jeder Staat, selbst die Demokratie.
Zweitens kann man einsehen, dass das Prinzip der Volkssouveränität mit dem modernen Prinzip der Repräsentation unverträglich ist: wenn man Ersteres auf Rousseaus gegen Hobbes gerichtete Staatslehre zurückführt. Rousseau geht nämlich davon aus, dass man erst Hobbes’ pseudodemokratisches Prinzip der Repräsentation wieder in einer staatsbürgerlichen Praxis der Volkssouveränität auflösen muss, damit Volkssouveränität auch in einem affirmativen Sinn wirklich und wirksam werden kann — und mit ihr die alte Freiheit letztinstanzlicher Selbstbestimmung. Hobbes ließ das Prinzip der Volkssouveränität in der Struktur der Repräsentation qua Autorisation absorbieren; Rousseau dagegen will die Repräsentation in der Volkssouveränität auflösen.
Die Volkssouveränität wäre dann wieder entidealisiert und die Repräsentation auf den Nullpunkt faktischer Selbstrepräsentation zurückgeführt: ‚Le souverain (…) ne peut être représenté que par lui même‘ (deutsch: Der Souverän kann durch niemanden außer sich selbst repräsentiert werden)“ (15, 16).
Auch hier möchte ich kurz unterbrechen, um darauf hinzuweisen, dass dies nur ein Beispiel ist, wie die Erkenntnisse der Aufklärung und ihrer Vordenker später vergewaltigt wurden, und warum ich seit Jahren fordere, dass wir wieder zurück zu den Wurzeln der Aufklärung gehen müssen. Wer sich auf den Geist der Aufklärung beruft, aber dann seine Grundsätze ins Gegenteil verkehrt, nun, das ist so, wie der Konsens der staatstragenden Parteien das Briefgeheimnis umwandelt in eine Vorratsdatenspeicherung, E-Mail-Hintertüren in großen Providerdatenbanken und so weiter.
„Studiert man die Schriften des Abbé Sieyès, lässt sich aber auch drittens verstehen, warum beide Prinzipien den Verfassungen europäischer Demokratien gegenwärtig nur in Form jener problematischen Beiordnung innewohnen. Denn Sieyès übernahm Rousseaus Lehre von der politischen Autonomie des Volkes, gliederte ihr jedoch wieder Hobbes’ Prinzip der Repräsentation qua ‚politischer‘ Autorisation ein. Wenig verwunderlich ist dabei, dass Sieyès’ Rechtfertigung des ‚système représentatif‘ argumentativ nicht von der (alten) Freiheit letztinstanzlicher Selbstbestimmung ausgeht, sondern lediglich von der (neuen) Hobbes’schen Handlungsfreiheit (17).
Trotz aller deklarierten Volkssouveränität haben die Menschen darum in Sieyès’ Staat jenseits von Akten der Delegation ‚keinen besonderen Willen geltend zu machen‘ (18). Mit dieser Strukturentscheidung hatte sich Sieyes bekanntlich in den Verfassungsdiskussionen der Französischen Revolution gegen die Vertreter des Rousseau’schen Standpunktes durchgesetzt.
So nahm Hobbes’ anti- und pseudodemokratisches Prinzip Einzug in die Verfassungen moderner Demokratien. Die Genealogie des gegenwärtigen Verfassungsproblems ist also äußerst aufschlussreich, weil durch sie nicht nur der historische Ursprung der Double-Bind-Paradoxie aufgedeckt, sondern zugleich deren Problemstruktur deutlicher wird: In modernen Verfassungen koexistieren im Rahmen eines Verfassungssystems zwei Philosophien der Volkssouveränität, die einander widerstreiten, da sie Ausdruck diametral entgegengesetzter Wertschätzungen der Freiheit letztinstanzlicher Selbstbestimmung sind. Die eine bejaht sie, die andere verneint sie“ (19).
Und so wird der Leser alleingelassen mit der Aufgabe nun zu akzeptieren, dass er zwar der Souverän ist, aber leider keine Macht hat, als Souverän zu wirken. Aber die Frage, die entsteht: Wie kann der Souverän, wenn er mit den Entscheidungen seiner Vertreter nicht mehr einverstanden ist, und keine Chance sieht, dass seine Meinung berücksichtigt wird, seine Macht als Souverän doch wahrnehmen?
Die Legitimationsverweigerung
Weiter oben haben wir gelernt, dass man den Wähler unbedingt dazu bekommen will, zu wählen. Eigentlich ist egal, was er wählt, Hauptsache, er wählt. Denn durch den Wahlvorgang wird die Macht der Vertretung, und damit die Übertragung der Souveränität auf die Vertreter, die sich dann gegenseitig immer mal bei der Regierungsführung abwechseln, legitimiert.
„Wer nicht wählt, der wählt rechts.“ — „Man muss wählen, um das Schlimmste zu verhindern.“ — „Man muss das geringere Übel wählen.“ — „In anderen Ländern sterben Menschen, um wählen zu dürfen.“ Diese und andere Argumente werden uns vor den Wahlen um die Ohren gehauen.
Immer häufiger empfehlen Medienkampagnen nicht nur die eine oder andere Wahlalternative, sondern das Wählen selbst. Das zeigt, welche Angst das herrschende Parteienkartell vor seiner Delegitimation durch Wahlenthaltung hat. Die Angst ist begründet, denn immer mehr Menschen fühlen sich verschaukelt von einem System, in dem immer dreister gegen die Bedürfnisse der Mehrheit regiert wird. Die Idee der Gewaltenteilung ist längst zur Farce verkommen, ebenso wie die einer unabhängigen Presse. Direkte Demokratie wird von den gewählten „Repräsentanten” wirksam verhindert. Für Menschen, die eine andere Politik wollen, ist gegen diese von den Eliten fest gefügte Mauer der Alternativlosigkeit kein Durchkommen mehr.
„Sie können ja eine eigene Partei gründen.“ Nun, wir haben in der Vergangenheit gesehen, was mit Parteien geschieht. Wie die Grünen von der Anti-Kriegspartei zur schärfsten Pro-Kriegspartei wurden, wie die Piratenpartei von Netzwerken und Karrieristen übernommen und vernichtet wurde, wie die Linke von der Vertretung der Arbeiterklasse zur Partei des Wokismus wurde.
Bleibt also nur noch, aus einem Spiel auszusteigen, in dem es nichts mehr zu gewinnen gibt? Ist das die letzte wirkliche Wahl, die wir haben?
Die EU-Wahl, nicht die sogenannte Europa-Wahl, wie versucht wird, immer wieder in die Köpfe zu hämmern, hat den Wählern vor Augen geführt, dass eine Wahl eigentlich keinerlei Einfluss darauf hat, wer welches Amt bekommt oder welche Politik verfolgt wird. Angela Merkel hatte das auch ganz ungeniert selbst gesagt:
„Wir können im Rückblick auf die Geschichte der Bundesrepublik sagen, dass all die großen Entscheidungen keine demoskopische Mehrheit hatten, als sie gefällt wurden.“ (20)
Sie nennt es das „Primat der Politik“ — und meint die Herrschaft der Parteien. „Und an dem sollte auch festgehalten werden.“ Sie erklärt indirekt auch, wie es möglich ist, dass die Politik Entscheidungen gegen die Mehrheitsmeinung der Deutschen fällen kann, ohne dass Letztere auf die Barrikaden gehen: „Erst im Nachhinein hat sich in vielen Fällen die Haltung der Deutschen verändert.“ Indirekt macht sie klar, warum die Parteien in der Lage waren, ihre Macht zu behalten, denn diese Änderung der Meinung in einigen — nicht allen Fällen — verdanken die Parteien den Medien. Diese sorgen dafür, dass kein Zweifel an der Legitimation des Systems auftreten.
Aber frühere EU-Wahlen haben auch gezeigt, wovor das politische Establishment und die von diesem profitierenden Kreise Angst haben: vor der Delegitimation durch zu niedrige Wahlbeteiligung. Und so führten vor den EU-Wahlen nicht nur die Parteien eine in diesem Ausmaß ungewöhnliche Werbekampagne, sondern alle Kräfte des Establishments, wie zum Beispiel die Industrieverbände. Denn, egal ob Industrieverbände oder Gewerkschaften, sie profitieren alle davon, wenn die Politik von einem kleinen Kreis bekannter Politiker entschieden wird statt vom Pöbel.
Und natürlich wird immer wieder mit den gleichen Drohungen beziehungsweise Mahnungen gearbeitet wie bei allen Wahlen:
„Wer nicht wählt, der wählt rechts.“
Rechts ist das neue „Kommunist“, das neue „Böse“. Was sich jedoch langsam in sein Gegenteil verkehrt. Denn wenn man „rechts“ als „das Böse“ darstellt, wird man selbst zu „links“. Und wenn die Wähler das Gefühl haben, dass ihre Interessen in keiner Weise durch die herrschenden Parteien wahrgenommen werden, beginnen sie nach „rechts“ zu schauen, in der Hoffnung, dort die „Alternative“ zu finden. Wieder mal das Gegenteil vom beabsichtigten Effekt.„Man kann kleine Parteien wählen“, die gegen den Konsens der „staatstragenden“ Parteien stehen. Kleine Parteien werden gerne als Feigenblätter herangezogen: „Seht, wie demokratisch wir sind. Jeder kann eine Partei gründen.“ Wohlwissend, dass durch die Werkzeuge der staatstragenden Parteien, welche den Staat beherrschen, jeder Aufstieg dieser Parteien unmöglich gemacht werden kann.
„Man muss wählen, um das Schlimmste zu verhindern.“ Wird gerne verwandt, wenn kleinere Unterschiede in der Meinung der staatstragenden Parteien im Wahlkampf hochgespielt werden. Also zum Beispiel: „Merz will Taurus gegen Russland schicken, Scholz bremst gegen Kriegseintritt.“
„Man muss das geringere Übel wählen.“ Wechselt sich ab mit 3. Wird gerne verwandt, wenn es wirklich schlecht läuft und wenn der Wähler erkennt, dass er nur die Wahl zwischen Teufel und Belzebub hat.
„In anderen Ländern sterben Menschen, um wählen zu dürfen.“ Wobei geflissentlich ausgelassen wird, dass sie sich wünschen, selbst zu bestimmen, welche Politik das Land betreibt, statt es Repräsentanten zu überlassen. Diskutiert und mehrfach widerlegt, zum Beispiel in einem Gespräch mit Dr. Alexander Neu (21).
Gründe für das Nichtwählen und dessen Ziele
Wir stellen fest: Die Wähler fühlen sich immer weniger von ihren „Volksvertretern“ vertreten. Und je größer die politischen Einheiten werden, desto abgehobener erscheinen die Politiker.
Und natürlich ist den Menschen die Tatsache nicht entgangen, dass die Politik sich verselbstständigt hat und der sogenannte Souverän darauf reduziert wurde, einmal alle paar Jahre sein Kreuz bei einer der Parteien zu machen, welche von den Medien als ausreichend qualifiziert für ein Kreuz unterstützt werden. Ob und welche Politik danach aber wirklich verfolgt wurde, darauf hat der Wähler keinerlei Einfluss mehr.
Weder kann er die Regierung direkt wählen, noch kann er in wichtigen Fragen irgendwie mitreden. Selbst über eine so wichtige Entscheidung wie Krieg oder Frieden räumt man ihm keine Mitbestimmung ein. Weder kann er mitbestimmen, wenn die Wahl des Bundespräsidenten ansteht, noch wenn die obersten Richter, die Hüter der Verfassung, aus den Reihen der Parteien bestimmt werden. Apropos Verfassung: Natürlich durfte er auch noch nie über eine Verfassung oder deren Änderungen abstimmen. Eine Tatsache, die man in der angeblichen „Mullah-Diktatur” im Iran für selbstverständlich hält.
Und aus diesen eindeutigen Defiziten, die aufzeigen, dass es sich in Deutschland eben nicht um eine Demokratie handelt, resultieren die Ziele der „Delegitimatoren“ durch Nichtwählen:
Mehr direkte Demokratie!
1. Realisierung der Gewaltenteilung
Zu mehr direkter Demokratie gehört ganz am Anfang die Realisierung einer Gewaltenteilung. Vom Europarat und vom obersten EU-Gericht wurde bestätigt, dass die deutsche Justiz nicht unabhängig ist (22). Einzelheiten hat der ehemalige Richter Udo Hochschild schon in seinem Blog www.gewaltenteilung.de beschrieben. Es ist unerträglich, dass Parteien über die Berufung von Richtern bestimmen, die über ihre Entscheidungen richten; noch schlimmer, dass diese Richter dann sogar ehemalige Politiker sind, wie im Fall des allerhöchsten der Gerichte, dem Verfassungsgericht, und Richter Harbarth (23) . Ebenso untragbar ist die Tatsache, dass Staatsanwälte von Politikern ernannt werden und dann deren Anweisungen befolgen müssen. Ebenso ist die finanzielle Abhängigkeit von Richtern zu beenden, indem die Justiz ein eigenes Budget erhält und selbstständig über die Karrieren seiner Teile bestimmt.
2. Volksabstimmungen über Verfassung und Verfassungsänderungen
Die Parteien haben das Versprechen im Grundgesetz nicht erfüllt, dass sich Deutsche nach der Wiedervereinigung eine eigene Verfassung geben dürfen. Dieses Versprechen muss endlich eingelöst werden. Und Verfassungsänderungen müssen grundsätzlich von Referenden bestätigt werden.
3. Öffentlich-rechtliche Medien müssen vom Einfluss der Parteien befreit werden
Demokratie kann nur funktionieren, wenn die Basis der Wählerentscheidungen so neutral wie möglich ist. Die öffentlich-rechtlichen Medien sind nicht neutral, sondern verstehen sich ganz offensichtlich als Erziehungsmedien im Sinne der herrschenden Parteien. Die Verwaltung der öffentlich-rechtlichen Medien muss endlich so organisiert werden, dass die Konsumenten der Medien eine Kontrollfunktion wahrnehmen können und der Einfluss der Politik beendet wird.
Das heißt, die Medien dürfen nicht durch die Politiker der Parteien im Bundestag kontrolliert werden, sondern müssen den Medienkonsumenten gegenüber verantwortlich sein und selbst die Parteien kontrollieren, insbesondere die regierenden.
Die Parteien müssen sich einer kritischen Kontrolle durch die Medien unterwerfen, nicht umgekehrt, und diese Medien müssen sich einer pluralistischen und die Vielfalt der Meinungen angemessen darstellenden Berichterstattung verpflichten.
4. Plebiszitäre Elemente
Und schließlich müssen Elemente der direkten Demokratie sicherstellen, dass nicht Repräsentanten, sondern die Menschen selbst über ganz wesentliche Aspekte ihres Lebens entscheiden. Dazu gehören internationale Verträge, insbesondere solche, welche die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland einschränken.
Wie kann es angehen, dass Repräsentanten darüber entscheiden, welchen Grad an Souveränität diejenigen noch haben sollen, welche sie nur repräsentieren? Ohne diese dazu zu befragen? Dazu gehören auch Fragen über Krieg oder Frieden, grundsätzliche Veränderungen der Budgetpolitik, zum Beispiel Verdopplung der Rüstungsausgaben, der Steuer- und der Sozialpolitik.
Das Ende von „Teile und herrsche”
Diese vier Forderungen sollten vollkommen unabhängig von Ideologie, politischer Einstellung oder Weltanschauung von allen Menschen zu vertreten sein, welche sich einer wirklich demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlen. Damit könnte eine Bewegung auch zum ersten Mal den Rahmen der monopolartigen politischen Einflussnahme durch den „Parteienkonsens“ sprengen.
Die Forderungen nach Rückgabe der Souveränität von den Parteien an die Wähler ist eine universale Forderung, die von Menschen aller demokratischen politischen Richtungen geteilt werden kann und sollte. Natürlich haben jene, welche direkt vom System des Parteienkonsens profitieren, kein Interesse daran. Und dazu gehören nicht nur die Medien, sondern auch große Teile der sogenannten „Zivilgesellschaft“. Und so werden die „systemtragenden“ linken politischen Parteien den Vorschlag als „rechts” diffamieren und rechte Parteien die Ideen als „linksextrem“.
Nun kommen wir zu der Tatsache, dass die Vordenker des Parteienkonsens als Souverän vermutlich schon daran dachten, was passieren könnte, wenn Menschen massenweise Wahlverweigerung betreiben.
Warum gibt es kein Quorum für Landtags- und Bundestagswahlen?
Die Wahlbeteiligung in Brandenburg und Sachsen lag im Jahr 2014 bei der letzten Wahl bei unter 50 Prozent. Können die regierenden Politiker behaupten, legitimiert zu sein? Ja, denn es wurde „vergessen“, ein Quorum für Wahlen einzurichten. So wie „vergessen“ wurde, Strafen für Verstöße gegen das Grundgesetz in das Strafrecht einzuführen, und die einzige Realisierung, der §80 Strafgesetzbuch (StGB), zum 1. Januar 2017 stillschweigend EU-wegharmonisiert wurde. Während es also kein Quorum für Wahlen gibt, wurden sehr wohl Quoren für Volksbegehren eingeführt. Warum der Unterschied?
In Bayern gilt ein Quorum von 10 Prozent der Wahlberechtigten als Voraussetzung, dass ein Volksbegehren als „gültig“ angesehen wird. In Sachsen beträgt das Quorum 25 Prozent der Wahlberechtigten, die dem Volksbegehren zustimmen müssen (24). Im Bundestag und in Landtagen gibt es für die Abstimmung über Gesetze ebenfalls Quoren. Das heißt, es wird festgelegt, wie viele Abgeordnete überhaupt ihre Stimme abgegeben haben müssen, damit die Wahl als gültig angesehen wird.
Warum gibt es kein Gesetz, mit dem festgelegt wird, dass eine Regierung nur dann legitimiert ist, wenn sie 25 Prozent aller Wähler auf sich vereinigen kann? Oder ersatzweise: Warum darf in Deutschland die Regierung nicht direkt gewählt werden?
„Beteiligungsquoren finden sich in den Geschäftsordnungen aller deutschen Parlamente — Bundestag und Länderparlamente — wie auch in den Satzungen vieler Vereine. In den Parlamenten ist oftmals ein Quorum von 50 Prozent vorgesehen.“ (25)
Warum gibt es kein Quorum, welches festlegt, ab wann ein Parlament als „Vertretung“ legitimiert ist? Wie kommt es, dass kein Quorum festgelegt wurde, welches die Wahl eines Landes- oder Bundesparlamentes legitimiert?
Fazit
Als jüngstes Beispiel für die Tatsache, dass die „Repräsentanten“ sowohl den Willen der Wähler als auch die Grundlagen und den Geist des Grundgesetzes ignorieren, dient das Ignorieren sowohl der Urteile des Internationalen Gerichtshofs (IGH) (26) als auch der Referenden der Vereinten Nationen (UN) (27) durch den Konsens der staatstragenden Parteien. Obwohl das Grundgesetz als Basis seiner Existenz auf die Grundsätze des Völkerrechts und der Menschenrechte verweist, werden entgegen den Voten von Weltgerichten und der UN, welche diese Grundsätze verbindlich definieren, weiter Waffen und Munition an Israel geliefert.
Durch Wahlenthaltung diesem politischen System die Rote Karte zeigend, ist vielleicht die letzte Chance, es dazu zu bringen, dem „Deutschen Volke“ seine Souveränität zurückzugeben. Jedenfalls soweit es eine Souveränität angesichts der zahlreichen Abtretungen von Souveränität an multinationale Organisationen wie EU, NATO noch gibt. Wenn die Parteien nicht dazu bereit sind, droht eine immer stärkere Abwanderung der Wähler in das Lager von Extremisten.
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Quellen und Anmerkungen:
Der Autor twittert zu tagesaktuellen Themen unter https://x.com/jochen_mitschka
(1) https://x.com/Georg_Pazderski/status/1877808833147621425 und https://x.com/daily_romania/status/1877779364261060813.
(2) Welsch, Martin (2021): Anfangsgründe der Volkssouveränität. Immanuel Kants ‚Staatsrecht‘ in der ‚Metaphysik der Sitten‘, Frankfurt am Main, Seiten 19 bis 25.
(3) Duso, Giuseppe: Die moderne politische Repräsentation: Entstehung und Krise des Begriffs, Berlin 2006, hier: Seiten 18 bis 29, 62 bis 64, 85 folgende, 96 bis 100, 107, 112 bis 114, 122, 161 bis 169.
(4) https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzer_Mittwoch, auch https://www.investopedia.com/ask/answers/08/george-soros-bank-of-england.asp.
(5) https://www.tbsnews.net/features/panorama/george-soros-mahathir-and-legacy-1997-449394?form=MG0AV3.
(6) Vergleiche Skinner, Quentin: Freiheit und Pflicht. Thomas Hobbes’ politische Philosophie, Frankfurt am Main 2008, hier: Seiten 108 folgende.
(7) Ebenda.
(8) Welsch: Anfangsgründe der Volkssouveränität. Immanuel Kants ‚Staatsrecht‘ in der ‚Metaphysik der Sitten‘, Frankfurt am Main, Seiten 19 bis 25.
(9) https://www.bundestag.de/resource/blob/700810/ffefd7772eeaceb00b07f7a57416dd0b/WD-3-121-20-pdf-data.pdf.
(10) Welsch: Anfangsgründe der Volkssouveränität. Immanuel Kants ‚Staatsrecht‘ in der ‚Metaphysik der Sitten‘, Frankfurt am Main, Seiten 19 bis 25.
(11) Vergleiche Skinner, Quentin: Freiheit und Pflicht, Seiten 11 bis 14, Seite 45 folgende, 95, Seite 97 folgende.
(12) Hobbes, Thomas: Leviathan, Kapitel 21; Skinner, Freiheit und Pflicht, Seite 97 folgende.
(13) Skinner: Freiheit und Pflicht, Seite 97.
(14) Hobbes: Leviathan, Kapitel 17 und 21.
(15) Jean-Jacques Rousseau: Contrat Social, Buch II, Kapitel 1.
(16) Welsch: Anfangsgründe der Volkssouveränität. Immanuel Kants ‚Staatsrecht‘ in der ‚Metaphysik der Sitten‘, Frankfurt am Main, Seiten 19 bis 25.
(17) Abbé Sieyès: Des intérêts de la liberté dans l’état social et dans le système représentatif, in: Journal de l’instruction sociale, 2, 1793, Seiten 33 bis 48.
(18) Sieyès: Dire de l’abbé Sieyès, sur la question du veto royal, Paris 1789, hier: Seite 15 folgende.
(19) Entnommen wurden und weitergeführt werden diese Überlegungen in der Kant-Monografie: Martin Welsch: Anfangsgründe der Volkssouveränität. Immanuel Kants ‚Staatsrecht‘ in der ‚Metaphysik der Sitten‘, Frankfurt am Main 2021.
(20) Über Web-Archiv: https://web.archive.org/web/20240128133437/https://apolut.net/standpunkte-%E2%80%A2-das-primat-der-politischen-parteien/.
(21) https://web.archive.org/web/20240129020125/https://apolut.net/die-parteienoligarchie-und-ihre-machtbasis/.
(22) https://verfassungsblog.de/die-institutionelle-unabhaengigkeit-der-justiz-in-deutschland-ein-defizitbefund/.
(23) https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/cdu-politiker-harbarth-ans-bundesverfassungsgericht-gewaehlt-15903885.html?GEPC=s33.
(24) https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/service/lexikon/definition/begriff/quorum/.
(25) https://de.wikipedia.org/wiki/Quorum_(Politik)#Beteiligungsquorum.
(26) https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/186/186-20240719-adv-01-00-en.pdf.
(27) https://news.un.org/en/story/2024/09/1154496.