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Abrissbirnen gegen das Bargeld

Abrissbirnen gegen das Bargeld

Die Bekämpfung des Bargeldes eskaliert hierzulande in allen Gesellschaftsbereichen, im Speziellen beim ÖPNV. Die Mobilität der Menschen soll wohl schon bald dramatisch eingeschränkt und überwacht werden.

Orgien der Bargeldabschaffung

Der Krieg gegen das Bargeld spitzt sich im Jahr 2023 massiv zu. Die Leitmedien wettern im Übereifer gegen die gedruckte Freiheit (Dostojewski) und loben die Generation Z dafür in den Himmel, auf Münzen und Scheine weitestgehend zu verzichten. Die Stilblüten dieser Anti-Cash-Propaganda sind dabei wahrlich grotesk.

Berliner Morgenpost

Die Berliner Morgenpost veröffentlichte etwa am 12. November 2023 eine Hybridschrift aus Bargeld-Pamphlet und Kreditkartenwerbung mit dem Titel „Bargeld abschaffen: Liebe der Deutschen zu Schein und Münze ist gefährlich“.

Hier lobpreist der Wirtschaftsredakteur Dominik Bath die nahezu bargeldlose Londoner Innenstadt und drückt seine zynische Bewunderung dafür aus, dass in der Bankencity Obdachlose mittlerweile über Kartenterminals für Bettelgeld verfügen. Dass die Liebe der Deutschen zu ihrem Bargeld vielleicht mit ebendieser Angst vor Armut zusammenhängen könnte — der Gedanke kommt ihm nicht. Stattdessen fabuliert er eine vermeintliche Gefahr herbei, die vom Bargeld ausgehen würde. So fantasiert er:

„Ein schrittweiser Bargeldverzicht muss deshalb auch im Interesse der Wirtschaft selbst sein. Das würde nicht nur gegen Steuerbetrüger helfen, sondern auch Überfälle und Transporte großer Mengen Bargeld überflüssig machen.“

Mit Steuerbetrüger sind freilich jene kleinen Bürger gemeint, die mal gegen einen Fuchs unter der Hand die Küche vom Nachbarn streichen.

Von der Bargeld-Existenz in keiner Weise tangiert sind jene Steuerbetrüger oder deren Komplizen, wie etwa der amtierende Amnesie-Bundeskanzler Olaf Scholz, der in den Cum-Ex-Skandal knietief verwickelt ist, auch wenn er sich nicht daran erinnern kann oder belastbare Kalendereinträge dubioserweise verschwinden. Der durch Cum-Ex für die Staatskasse entstandene Schaden wird auf circa 35 Milliarden Euro geschätzt. Ein solch beispiellosen Steuerbetrug zu vollziehen wäre mit Bargeld rein physikalisch gar nicht möglich. 35 Milliarden Euro entsprechen 70 Millionen 500-Euroscheinen, von denen jeder 1,12 Gramm wiegt. 35 Milliarden Euro in 500-Euroscheinen entspräche einem Gewicht von 78.400.000 Gramm beziehungsweise 78.400 Kilogramm beziehungsweise 78,4 Tonnen. Das ist fast das 19-fache Gewicht von Scholz‘Dienstwagen, ein Mercedes S 680, der 4,2 Tonnen auf die Waage bringt. 78,4 Tonnen sind überdies mehr als das Gewicht eines Leopard-2-Panzers mit einem Gesamtgewicht von 60 Tonnen.

Kurzum: Der größte Steuerbetrug in der bundesdeutschen Geschichte konnte gar nicht mit Bargeld abgewickelt werden, und jedwedes Argumentieren in die Richtung, der Bargeldabschaffung bedürfe es, um (Steuer-)Kriminalität einzuhegen, folgt einer diebischen „Haltet-den-Dieb“-Argumentation.

Bath führt in erzieherischer Weise weiter aus:

„Ohnehin muss der Abschied vom Bargeld ja nicht sofort geschehen. Schrittweise jedoch dafür zu sorgen ist Aufgabe der Politik. Ein Anfang wäre gemacht, wenn Händler dazu verpflichtet würden, bargeldlose Bezahlangebote machen zu müssen. Denn allein schon aus Gründen der Vernunft muss die Liebe der Deutschen zum Bargeld irgendwann ein Ende haben.“

Es stellt sich die Frage, vor welcher Gefahr Bath sich fürchtet, wenn unbescholtene Bürger weiterhin Bargeld benutzen? Große Steuerverbrechen werden bekanntermaßen nicht mit Bargeld begangen, Kriminelle nutzen sowieso andere Mittel — wie Bath selber darlegt —, und was es mit Vernunft zu tun hat, das Bargeld abzuschaffen, würde sich in einer bargeldlosen Gesellschaft dann eindrücklich zeigen, wenn es zu Bail-Ins, Negativzinsen oder lang anhaltenden Stromausfällen kommt. Eher erweisen sich doch die wackeren Barzahler als die Vernunftbegabten, da sie einen (freiheits)bewussten Umgang mit Geld pflegen, statt wie die Generation Z übersichts- und achtlos die Karte, die Smartwatch, das Handy — bald auch die gechippte Hand? — auf das Lesegerät zu halten. Diese werden aber von Bath als umzuerziehende Ewiggestrige deklassiert, denen man das Bargeld abgewöhnen müsse wie einem Süchtigen die Droge. Als wäre das nicht schon schlimm genug, maßt sich Bath auch noch an, die Politik anzutreiben, Geschäften bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten aufzuzwingen.

BR-Faktenfuchs

Der Faktenfuchs ist bekanntermaßen das Testimonial-Maskottchen des betreuten Denkens. In dieses Maskottchen schlüpfte die Faktencheckerin Jana Heigl und erklärt uns, dass die Sorge vor einer Bargeldabschaffung völlig unbegründet, die Annahmepflicht in der EU gesetzlich verankert sei — dazu später mehr — und die Deutschen ihr Bargeld sowieso zu sehr lieben würden, als dass eine Abschaffung zu befürchten wäre. Also alles kein Problem. Das einzige Problem, dass die Faktenfüchsin wittert, ist jenes, dass die Furcht vor einer Bargeldabschaffung aus rechten, querleugnerischen und „verschwörungstheoretisch-ideologisch-mystischen“ Richtungen käme.

Außerdem hätte die Furcht vor einer Bargeldabschaffung zuweilen etwas Antisemitisches. Hinter der Bargeldabschaffung würde eine jüdische Weltverschwörung vermutet werden.

Ja, ist klar! Wer kennt diese Bargeldverteidiger nicht? Jene Bargeldverteidiger, die — wenn sie an der Kasse gefragt werden, ob sie in bar oder mit Karte zahlen möchten — die Gegenfrage stellen, ob die Kassiererin jüdisch sei?

Aber die Faktenfüchsin scheint mehr zu wissen. Sie zitiert den Politikwissenschaftler Christoph Schiebel, wonach diese antisemitischen Verschwörungsmythen unter anderem zum Gegenstand hätten, dass die Zentralbanken wie die FED oder die EZB im Verborgenen eigentlich die Macht hätten und die Strippen zögen. Haben die beiden schon mal etwas von der EZB-Präsidentin Christine Lagarde gehört? Eher nicht. Wovon die Faktenfüchsin aber gehört hat: Der antisemitische Attentäter von Halle habe sich ebenfalls auf derlei Verschwörungsmythen bezogen.

Wir halten also fest: Alles nichts so schlimm. Jeder kann weiter in bar bezahlen, niemand hat die Absicht, das Bargeld abzuschaffen. Wer sich dennoch darum sorgt, ist bestenfalls einfältig, im schlimmsten Fall rechts, ein Quer- statt Betreutdenker, ein Aluhutträger oder sogar ein potenzieller Attentäter.

Mythologisch steht der Fuchs auch für List und Tarnung, und da der Faktenfuchs ein echter Fuchs ist, verliert die Füchsin in diesem Beitrag kein Wort über die weltweit agierende Better-than-cash-Alliance. Diese Allianz, ganz im Sinne der Sustainable-Development-Goals — die der Faktenfuchs beziehungsweise der BR befürwortet —, arbeitet weltweit auf eine Zurückdrängung des Bargeldes hin, und zu ihren Mitgliedern gehört das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung . Wenn sich Deutschland also für eine Bargeldabschaffung im Ausland engagiert, warum sollte dann das eigene Land davon unberührt bleiben? Dies verschweigt die Faktenfüchsin — ebenso die Entwicklungen, die wir im Nachfolgenden nachzeichnen werden — und schwurbelt stattdessen eine „rechtsverschwörungsantisemitische“ Gesinnung jener herbei, die Wert auf ihre gedruckte Freiheit legen.

Zu guter Letzt wäre die Füchsin gut beraten, mal in den eigenen Reihen die Fakten zu checken. Bis heute behauptet ein am 28. Januar 2023 vom BR veröffentlichter Beitrag mit dem Titel „Digitales Bezahlen – wird das Bargeld abgeschafft?“ wahrheitswidrig: „So gibt es inzwischen auch eine rechtliche Obergrenze für Bargeldzahlungen. Die liegt in Deutschland bei 10.000 Euro (…).“ Das ist eine — wenn man es so nennen möchte — Falschmeldung! Denn das Europäische Verbraucherzentrum informiert:

„Es gibt keine Obergrenze für Barzahlungen. Wer jedoch Beträge über 10.000 Euro bar bezahlen möchte, muss sich ausweisen.“

Das geht hervor aus dem „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG)“ im Abschnitt 3 Paragraf 10 Absatz 6a Nummer 1c, siehe hier auf der PDF-Seite 19. Demnach haben die nach Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 16 Verpflichteten — Güterhändler, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter — die „allgemeinen Sorgfaltspflichten zu erfüllen“, die da unter anderem nach Paragraf 10 Absatz 1 Satz 1 „die Identifizierung des Vertragspartners (...) nach Maßgabe des § 11 Absatz 4 und des § 12 Absatz 1 und 2 (...)“ verlangen.

Laut Paragraf 11 Absatz 4 umfasst die notwendige Identifizierung des Vertragspartners die Erhebung aller personenbezogenen Daten, die sich wiederum nach Paragraf 12 Absatz 1 und 2 ergeben aus einem gültigen Ausweis, der ein Lichtbild des zu identifizierenden Vertragspartners enthält, oder aber aus einem elektronischen Identitätsnachweis.

Für das Durchleuchten des Paragrafen-Dschungels, um Fake News aus den eigenen Reihen aufzudecken, ist sich der Faktenfuchs wohl zu fein. Darüber hinaus hält er seine Leser wohl sowieso für viel zu unmündig, in dem Sinne, dass diese sich nicht selbst die Gesetzestexte zu Gemüte führen (können).

Bargeldfeindlichkeit im Pressespiegel

2023 lässt sich dem Pressespiegel ein regelrechtes Wüten der Bargeldabschaffung entnehmen. In diesem Jahr stapeln sich die Jubelmeldungen über etliche die bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten in Bereichen des öffentlichen Lebens installierenden Initiativen.

Parkscheine

In Dresden werden die ersten bargeldlosen Parkscheinautomaten errichtet. Auf die ersten vier Automaten sollen 125 weitere folgen, so berichten es die Dresdner Neueste Nachrichten. Diese Entwicklung korrespondiert mit dem Betrachtungsschwerpunkt des vorliegenden Beitrags, der Bargeldabschaffung und damit einhergehender Überwachung im Bereich der Mobilität, welchem wir uns in der zweiten Hälfte des Textes zuwenden werden. So viel vorab: Die Parkscheinautomaten auf bargeldlos umzustellen ist eine ideale Methode, den Individualverkehr mit dem PKW erheblich einzuschränken und die Menschen zum ÖPNV zu treiben, bei dem — wie wir nachfolgend noch sehen werden — ebenfalls die Barzahlungsmöglichkeiten in erheblichen Maße zurückgedrängt werden.

Durch die mit der einzig bargeldlosen Zahlungsmöglichkeit wegfallenden Anonymität ist genau ersichtlich, wer, wann, wo, wie lange — mit was für einer CO2-Schleuder — geparkt hat, nämlich anhand der Datenbank, bei der sich niemand der Illusion hingeben sollte, dass die Daten vertraulich behandelt respektive nicht miteinander zwecks Mustererkennung verknüpft werden. Damit sind rein bargeldlose Parkscheinautomaten das ideale Restriktionswerkzeug für „verbotswütige“ Grünen-Politiker im Kampf gegen den Individualverkehr auf Basis von Verbrennungsmotoren. Denken wir nämlich diese Entwicklung konsequent weiter, dann werden irgendwann auf der eID, der europäischen digitalen Identität-Wallet — deren Einführung Anfang November beschlossen wurde, dazu später mehr —, irgendwann alle wesentlichen Daten der Bürger zusammengetragen werden; neben dem Pass, medizinischen Informationen und Schufa-Einträgen eben auch die Fahrzeugpapiere. Wer also widerrechtlich seinen Diesel in einer Dieselfahrverbotszone parkt, kann direkt erfasst und belangt werden.

Doch ganz generell — unabhängig von der Motorart, um „Klimasünder“ zu überführen — sind diese Automaten ideale Überwachungstools, denn sie erheben von allen Autofahrern die Daten über den Parkstandort samt Nutzungsdauer. Dadurch lassen sich ziemlich präzise Bewegungsprofile erstellen.

Knöllchen

Der ADAC vermeldet ganz froh, dass „Knöllchen“, also Strafmandate, in Baden-Württemberg zukünftig bargeldlos beglichen werden können.

„Zukünftig kann man diese Verwarnungsgelder bis 55 Euro bargeldlos direkt bei den Polizistinnen und Polizisten begleichen. Bezahlt werden kann mit der Girocard oder der Kreditkarte, und auch Zahlungen per Handy über eine Bezahl-App sind möglich. Von dem Schritt in das digitale Zeitalter verspricht sich die Polizei Baden-Württemberg viele Vorteile: Die Sofortzahlung soll einen positiven Lerneffekt haben, da Betroffene direkt nach dem Verstoß mit dem Verwarnungsgeld konfrontiert werden, aber auch der bürokratische Aufwand für die Bußgeldbehörde soll dadurch verringert werden.“

Da haben wir ihn wieder, den paternalistischen Staat, der seine Bürger zu regelkonformem Verhalten konditionieren möchte. Die vom ADAC genannten Ordnungswidrigkeiten aus dem Straßenverkehr sind dabei nur Variablen und können mit willkürlichen Ordnungswidrigkeiten fake-pandemischer, woker oder klimatischer Natur variiert werden: in der Öffentlichkeit keine Maske getragen, beim Joggen zu viel CO2 ausgestoßen oder einen Menschen mit dem falschen Pronomen angesprochen — das macht dann gleich 20 (E-)Euro, die direkt per auf dem Polizeismartphone befindlichen QR-Code beglichen werden können, inklusive des damit einhergehenden Downrankings im Social-Credit-Score. So die düstere Vision, wenn man das konsequent weiterdenkt.

Bargeldlos baden in Baden-Württemberg

Wir bleiben in Baden-Württemberg. In der Kleinstadt Meßkirch werden die Automaten des Hallenbades gegen bargeldlose Exemplare ausgetauscht. Im Artikel des Südkurier kann das allerdings keiner der Lokalpolitiker richtig begründen. Zwei Politiker der Freien Wähler argumentiert, dass in anderen Ländern bereits Centbeträge mit der Karte gezahlt werden würden und Deutschland weit hinterherhinke. Warum dies positiv und nachahmungswürdig sei, können sie nicht darlegen.

Völlig widersinnig wird weiter argumentiert, dass man den Geldbeutel und die Kreditkarten nicht mehr mit ins Bad nehmen müsse. Doch was spielt das für eine Rolle, wenn stattdessen das Smartphone oder der ausgedruckte QR-Code mitgenommen werden muss?

Smartphones, Kreditkarten und Geldscheine werden darüber hinaus sowieso häufig in einer einzigen Handyhülle zusammengefasst, weswegen dies gar keinen Vorteil mit sich bringt. Auch hier geht es wieder nur um Überwachung, die gerade bei der nächsten fake-pandemischen Lage eine Wirkung entfalten könnte — dergestalt, dass Regierungskritiker nicht mehr in den Genuss eines Schwimmbadbesuchs kommen.

Dann geht man als Dissident halt eben an den Strand. Schön wär‘s! Denn in Cuxhaven werden jetzt ebenfalls schon die ersten bargeldlosen Automaten aufgestellt, die allein einen Zugang zum Strand ermöglichen. Kein Strandbesuch mehr, ohne personenbezogene Daten zu hinterlassen.

Bargeldloser Bäcker

Wir sind immer noch in Baden-Württemberg. Enthusiastisch berichtet RegioTV über eine Bäckerfiliale in Neu-Ulm, die nicht nur gendert, sondern auch komplett auf bargeldloses Zahlen umgestiegen ist. Halbwegs fair, wird dieser Filiale eine traditionelle, familienbetriebene Bäckerei in Neu-Ulm gegenübergestellt, die wiederum ausschließlich Bargeld akzeptiert. Doch wird mit einem latent abschätzigen Unterton angemerkt, dass diese Bäckerei so lange wie nur möglich die Digitalisierung hinauszögert, nach dem Motto: Am Ende müssen auch die bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten akzeptieren.

Im Zusammenhang mit dem digitalen Euro — auf den wir nachher auch noch zu sprechen kommen — liegen die Redakteure des Beitrags leider richtig. Für diesen wird es nämlich einen Annahmezwang geben. In Artikel 10 der vorgeschlagenen „Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro“ von Juni 2023 lesen wir:

„Zahlungsempfänger, die zur Annahme des digitalen Euro verpflichtet sind, dürfen keine Vertragsbedingungen, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurden, oder Geschäftspraktiken verwenden, die bezwecken oder bewirken, dass Zahler den digitalen Euro nicht zur Begleichung einer auf Euro lautenden Geldschuld nutzen dürfen. Derartige Vertragsbedingungen oder Geschäftspraktiken sind für den Zahler nicht bindend.“

Fußball

Selbstredend bleibt der mittlerweile unerträglich politisierte Fußball von der Dampfwalze gegen das Bargeld nicht verschont. Im FC-Bayern-Store oder auch in der „Schobbenschachtel“ von Mainz05 kann man nur noch bargeldlos bezahlen. Viele Fußballarenen verbannen ebenfalls das Bargeld: die Sparkassen-Arena in Jena, in Österreich die NV-Arena in St. Pölten oder auch die Generali-Arena in Wien. Letztere bewirbt die Bargeldlosigkeit assoziativ mit transhumanistisch anmutender Agilität und Modernität der Bargeldloszahler in einem verstörenden Clip. Weniger mit Fitness und Vitalität zu tun haben werden die Menschen, die dann wirklich bargeldlos zahlen, nämliche jene Fußballfans, die in ihrem — teils alkoholinduzierten — Glücksrausch hemmungslos die Karte oder Smartwatch beim überteuerten Bratwurst- oder Bierkauf hinhalten und am nächsten Tag böse erwachen, mit einer astronomischen Geldabbuchung, die mit durch Barzahlung sichtbarer Geldmengenschmelze im Portemonnaie niemals so hoch gewesen wäre. Hier stehen wohl die ökonomischen Interessen über denen der Überwachung, mit der Folge, dass Fußballfans von den von ihnen vergötterten Vereinen noch mehr ausgebeutet werden.

Ein kleiner Trost: Die Volkswagenarena in Wolfsburg ging wieder dazu über Bargeldzahlungen in der Arena anzubieten, nachdem dieses auch dort verbannt worden war.

Bargeldlos geschossen

Schützenfeste sind traditionsbewusste Vereine. Sollte man meinen. Beim Schützenfest im nordrhein-westfälischen Schützenfest wurde das Bargeld verbannt.

„Wacken“ ohne Bargeld

Für Heavy Metal scheint Kupfer und Silber schon ein zu hartes Metall zu sein. Seit 2022 kann man auf dem berühmten Heavy-Metal-Festival in Wacken nur noch bargeldlos zahlen.

Die restlichen Bargeld-Bastionen

In den Leitmedien wird ein immer weniger subtiler Druck aufgebaut auf jene Geschäfte, die sich der Bargeldvertreibung verweigern. In der Lokalpresse finden wir häufig Empfehlungen, in welchen Läden man bereits gänzlich bargeldlos bezahlen kann und in welchen Läden „Cashless Payment“ noch (!) nicht möglich ist. Wie schon beim Beispiel mit der Bäckerei anhand der EU-Verordnung beschrieben: Der digitale Euro wird in mafiöser Manier zu einem Angebot, das wir nicht ablehnen können beziehungsweise dürfen.

Die oben genannten Beispiele sind bei Weitem nicht vollzählig, doch geben uns einen unmissverständlichen Eindruck, wohin die Reise gehen soll. In der zweiten Hälfte dieses Beitrags möchten wir unser Augenmerk auf einen sehr wesentlichen Bereich des öffentlichen Lebens richten: die Mobilität, genauer gesagt den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dort ist die Bargeldabschaffung von besonderer Brisanz: Lokalitäten, die das Bargeld verbannen, können wir boykottieren; wird aber unsere Art der Fortbewegung von ausschließlich bargeldlosen Zahlungsmethoden abhängig, dann haben wir ein gewaltiges Problem derart, dass wir uns nicht mehr anonym bewegen können respektive unsere Bewegungsfreiheit jederzeit eingeschränkt werden kann.

Barzahler werden Schwarzfahrer

Im Schatten des seit Mai 2023 existierenden Deutschlandtickets vollzieht sich ein auffälliger Abbau der Barzahlungsmöglichkeiten von Fahrscheintickets. Rund 11 Millionen Menschen in Deutschland haben das Flatrate-Fahren mit der Bahn abonniert und merken mangels der Notwendigkeit des Ticketziehens nicht die Deinstallation der Barzahlungsmöglichkeiten.

Dabei ist das Deutschlandticket selbst schon ein Einfallstor in die Erfassung und Überwachung von Bewegungsprofilen, wie Netzpolitik schon in den ersten Wochen des D-Tickets vermeldet. Das beginnt schon damit, dass das 49-Euro-Ticket — im Gegensatz zum 9-Euro-Ticket — nicht offline gekauft werden kann, sondern nur online durch ein per Bankeinzug erfolgendes Abomodell. Erklären lässt sich das nicht. Immerhin wäre es kein großer Aufwand, ein solches Ticket anonym am Automaten anzubieten, vielleicht verbunden mit der Notwendigkeit, dass dieses Ticket mit dem eigenen Namen vom Personalausweis versehen werden muss, um bei der Ticketkontrolle die Zugehörigkeit nachweisen zu können. Das wird aber nicht gemacht.

Das ist dann auch der nächste Kritikpunkt, den Netzpolitik anführt: Die Daten über Zeitpunkt und Ort werden bei jeder Ticketkontrolle erfasst und in einer Datenbank gespeichert. Selbst wenn sich Kunden — im Gegensatz zum digitalen Ticket — für die analoge Variante in Form der Chipkarte entscheiden, kommen sie um die Erfassung nicht herum. Denn auf der Chipkarte ist nicht der Kundenname eingraviert, sodass man die Karte in Kombination mit seinem Lichtbildausweis dem Kontrolleur zeigen könnte — was technisch kein Problem sein sollte —, nein, die Karte muss bei der Kontrolle hergegeben werden, sodass der auf der Rückseite befindliche QR-Code gescannt werden kann. Dass das D-Ticket ein weiteres Instrument zur Überwachung und Erstellung von Bewegungsprofilen ist, liegt auf der Hand.

Wäre das nicht schon problematisch genug, wird wie gesagt im Schatten des D-Tickets in vielen Städten die Möglichkeit, Tickets bar zu bezahlen, abgeschafft. Auffällig ist hierbei der zeitliche Zusammenhang, ganz so, als würde dies nach einem Plan orchestriert ablaufen. Beispielhaft aufgeführt seien hier die Städte Hamburg, Bottrop, Wiesbaden/Mainz, Regensburg, Coburg, Rostock, Erfurt, Stuttgart, Frankfurt und Dresden. All diese Städte planten die Abschaffung der Möglichkeit, Tickets mit Bargeld zu ziehen, in etwa zum gleichen Zeitraum, und zwar zwischen Juli und November 2023, zu einer Zeit, da das D-Ticket bereits im Umlauf war. Und als Realisierungszeitpunkt wird überwiegend das Jahr 2024 genannt. So lässt es sich dem Pressespiegel entnehmen und hier durchaus ein Muster und eine Absicht erkennen.

Doch können die genannten Verkehrsbetriebe die Möglichkeit des Barzahlen ohne Weiteres einfach abschaffen? Nach Angaben der der Europäischen Zentralbank — die sich wiederum auf eine Empfehlung der EU-Kommission bezieht — „(dürfen) öffentliche Anbieter von Grundversorgungsleistung die Annahme von Bargeld nicht ohne triftigen Grund begrenzen oder ganz verweigern. Dies würde den Status der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel untergraben, der durch EU-Recht geschützt wird.“

Laut der EU-Kommission gehört der öffentliche Nahverkehr zu den Grundversorgungsleistungen. Davon abgesehen gilt nach wie vor das Münzgesetz, welches in Paragraf 3 lediglich regelt, in welchen Fällen Scheine und Münzen nicht angenommen werden müssen. Hierbei geht es um die Anzahl von Münzen und Scheinen sowie deren Zustand.

Die Rechtslage müsste eigentlich eindeutig sein: Euros in Scheinen und Münzen sind das einzige gesetzliche Zahlungsmittel in der EU, und Anbieter des öffentlichen Personennahverkehrs sind verpflichtet, dieses Zahlungsmittel anzunehmen. Wie kommt es dann dazu, dass sich etliche Verkehrsbetriebe ungeniert darüber hinwegsetzen? Antworten finden wir in der „Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen“. Der das Zahlungsmittel regulierende und bislang nur Wechselgeldregelungen zum Gegenstand habende Paragraf 7 wurde im April 2021 mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Personenförderungsrechts“, auf der PDF-Seite 11, um einen Absatz ergänzt, der da lautet:

„Die besonderen Beförderungsbedingungen können vorsehen, dass das Verkehrsunternehmen nicht verpflichtet ist, an der Haltestelle oder im Fahrzeug einen Fahrausweiserwerb mit Bargeld zu ermöglichen, sofern auf andere Weise ein Fahrausweiserwerb angeboten wird.“

Der Bargeldlosigkeit im ÖPNV wurde somit bereits 2021 der Weg geebnet. Im Grunde genommen ist es überflüssig zu erwähnen, dass Verordnungen den Gesetzen unterliegen. Die Coronajahre haben gezeigt, wie die Rangordnung von Verordnungen und Gesetzen umgedreht werden kann, ohne dass dies Konsequenzen hat.

Der Faktenfuchs würde bei alledem nun einwenden, dass dies ja so alles in allem nicht ganz stimmen würde. In Hamburg etwa hätten die Fahrgäste ja weiterhin die Möglichkeit, eine mit Bargeld aufladbare Prepaidkarte zu erwerben, die sie dann in Bus und Bahn an den Fahrkartenscanner halten. Das stimmt natürlich. Dennoch vollzieht sich hier eine systematische Abgewöhnung des Zückens von Münzen und Scheinen. Und wer garantiert, dass es diese Prepaidkarte dauerhaft geben wird? Wenn diese eines Tages auch abgeschafft wird, dann war‘s das endgültig mit der Möglichkeit, sein Ticket bar zu bezahlen.

Das Gleiche gilt für die oben aufgeführten Stadtgebiete, wenn irgendwann das Deutschland-Ticket abgeschafft oder erheblich verteuert und damit unattraktiv werden würde. Zwar haben sich Anfang November Bund und Länder auf den Erhalt des D-Tickets geeinigt, doch wurde zugleich die Drohkulisse einer Preiserhöhung am Horizont des Jahres 2024 aufgezogen.

Sollte das D-Ticket irgendwann so teuer werden, dass zahlreiche Menschen dieses wieder kündigen und sich zukünftig nur noch die einzelnen Fahrtickets kaufen, die sie wirklich benötigen, dann werden sie langfristig nur noch Automaten vorfinden, die kein Bargeld mehr akzeptieren.

Wir können uns nämlich sicher sein, dass die Abschaffung der Barzahlungsmöglichkeiten nicht auf die genannten Städte beschränkt bleiben wird. Das Ganze folgt der Logik, mit der auch Drogendealer arbeiten: Erst werden die Menschen durch niederschwellige Angebote süchtig gemacht, danach werden die preislichen Hürden angehoben, aber dennoch von den Abnehmern angenommen, da diese bereits „süchtig“ geworden sind. Mit dem D-Ticket stellt sich die Gewohnheit („Sucht“) ein, sich in sämtliche Fahrzeuge abseits des Fernverkehrs setzen zu können, ohne vorher ein Ticket ziehen zu müssen. Wird diese Flatrate irgendwann zu teuer, werden die Menschen diese Preiserhöhung entweder schlucken oder wieder zu den Automaten gehen, die dann — wie beschrieben — weitestgehend zu bargeldlosen Automaten umgerüstet sein werden.

Im Übrigen blieb meine Anfrage an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 15. November 2023 trotz großzügiger Antwortfrist unbeantwortet. In dieser Anfrage wollte ich in Erfahrung bringen, ob zwischen den genannten Städten im Hinblick auf die Abschaffung der Barzahlungsmöglichkeiten eine Absprache besteht oder ob diese Städte Teil eines Pilotprojekts sind, bei dem das weitestgehend bargeldlose Bezahlen getestet wird. Des Weiteren wollte ich vom BMDV eine rechtliche Einschätzung einholen bezüglich der oben genannten EZB-Vorgaben, der Verpflichtungen, die sich aus dem Münzgesetz ergeben, sowie des Absatz 4 im Paragraf 7 in der Verordnung des ÖPNV.

Darüber hinaus wollte ich wissen, wie das BMDV die Abschaffung der Barzahlungsmöglichkeiten unter dem Gesichtspunkt der Inklusion bewertet. Benachteiligt wäre nämlich der nicht unerhebliche Bevölkerungsanteil jener, die weniger technikaffin sind — insbesondere ältere Menschen, aber auch jene Menschen über 16 Jahre, die sich keinen Internetzugang leisten können; der Anteil lag 2022 laut dem Statistischen Bundesamt bei 2,6 Prozent.

Die Antwort blieb bisher aus, und und das sagt mehr als tausend Worte.

Das Bargeld rollt aufs Abstellgleis

Die oben skizzierte Entwicklung sollte in einem größeren Kontext gesehen werden. Betrachtet man das „Big Picture“, dann ergeben all die vielen punktuellen Angriffe auf das Bargeld Sinn. Dieses große Bild ergibt sich aus folgenden Entwicklungsfaktoren:

  • Im November 2023 begann die EZB mit der Vorbereitungsphase für die Installation und Einführung des digitalen Euros. Der digitale Euro ist eine digitale, programmierbare Zentralbankwährung, deren Nutzen gezielt und permanent durch limitierende Parameter eingeschränkt werden kann. So kann bestimmt werden, wer, was, wo, in welcher Menge — nicht — kaufen kann oder darf. Auch ist es möglich, den digitalen Euro mit einem CO2-Konto zu koppeln.
  • Ebenfalls wurde Anfang November die Einführung der eID, der europäischen digitalen Identität-Wallet, beschlossen. Auf der eID sollen alle wesentlichen Dokumente der Bürger zusammengetragen werden: Pass, medizinische Unterlagen, Führerschein, Impfstatus et cetera. Die eID könnte das europäische Pendant zum chinesischen WeChat werden, welches im Technokraten-Reich der Mitte bereits als eines der zentralen Überwachungswerkzeuge fungiert.
  • Im Thüringer Landkreis Greiz werden Asylsuchenden ab dem 1. Dezember 2023 Bezahlkarten statt Bargeld ausgehändigt. Diese Karten sind auf einen gewissen Höchstbetrag beschränkt und hinsichtlich ihrer örtlichen Nutzung eingeschränkt, das heißt, sie können nur in einem bestimmten Postleitzahlbereich eingesetzt werden. Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring witterte in seinem diesbezüglichen Kommentar ganz folgerichtig, wohin die Reise geht: Das Modell mit der den Zahlungsfluss kanalisierenden Bezahlkarte wird im ersten Schritt an den schwächsten und entrechtetsten Menschen im Lande getestet: den Asylsuchenden. Im nächsten Schritt kommen dann Sozialhilfeempfänger dran — bei denen neben der Örtlichkeit auch der Warenkauf von Tabak und Alkohol limitiert wird — und am Ende wir alle.
  • Im April wurde das gesetzliche Rahmenwerk „Markets in Crypto Assets (MiCA)“ im EU-Parlament verabschiedet, mithilfe dessen anonyme Zahlungen eingehegt und kriminalisiert werden sollen. Der Fluchtweg über Kryptowährungen aus der sich immer schneller bildenden Bargeldlos-Gesellschaft soll damit blockiert werden.
  • Die Verfügbarkeit von Bargeld wird immer weiter eingehegt durch die Schließung von Bankfilialen. Laut Statista ging 2021 in Deutschland die Anzahl der Bankstellen in den vorausgegangenen fünf Jahren um 32 Prozent zurück, von 33.914 Bankfilialen im Jahr 2016 hin zu 23.231 in 2021 — ein Abbau von 10.683 Filialen.
  • Die Mini-Bankenkrise im Frühling 2023 mit Credit Suisse, Silicon Valley Bank und der First Republic Bank ist nach zahlreichen weiteren „Current Things“ (Klimakleber, Nahostkonflikt) fast schon wieder in Vergessenheit geraten. Nach mit Vorsicht zu genießenden Einschätzungen mancher Ökonomen könnte der Frühling 2023 nur ein kleiner Vorgeschmack auf ein wesentlich kolossaleres und systemerrodierendes Bankenbeben im bedrohlich nahen Jahr 2024 sein. Im Falle, dass dies eintritt, wäre es ganz im Sinne der Globaloligarchie, wenn zu diesem Zeitpunkt das Bargeld weitestgehend aus dem Verkehr gezogen wäre. Bail-Ins und Negativzinsen wären ungemein leichter durchzusetzen, wenn die Menschen nicht mehr länger durch Bargeldabhebungen (Banken-Run) ihre Vermögen in Sicherheit bringen könnten. Ein solches Bankenbeben kann selbstredend Teil einer kreativen Zerstörung sein, um das derzeitige Shareholder-Profitregime endgültig durch ein Stakeholder-Profitregime zu ersetzen.
  • Der nächste Punkt korrespondiert direkt mit dem vorherigen. Nachdem Mitte November das Bundesverfassungsgericht geurteilt hatte, dass Mittel zur „Bekämpfung der Coronakrise“ nicht für den Klimaschutz eingesetzt würden dürfen, wurde ein 60-Milliarden-Euro-Loch in die Finanzmittel des Bundeshaushalts gerissen. Wie dieses Loch gestopft werden soll, ist völlig offen. Selbstredend bleiben die als Sondervermögen umdeklarierten Neuverschuldungen für militärische Mordmaschinerien zu diesem Zweck unberührt. Es wird wohl wieder — wo sonst? — im sozialen Bereich eingespart.
  • Um die durch selbst herbeigeführte Krisen sowieso schon finanziell geschundenen Bürger monetär noch weiter auspressen zu können, ist es nun mehr denn je im Interesse der aktuellen Bundesregierung, das Bargeld aus der Welt zu schaffen, um uneingeschränkt die Konten der Bürger durch Steuererhöhungen und anderweitige Abgaben zu erleichtern.
  • Hamburg als Vorreiter in Sachen Abschaffung von Barbezahlungsmöglichkeiten bei Tickets ist zugleich das Hauptversuchtsmodell beim Konzept des urbanen Freiluftgefängnisses, welches uns als „attraktive“ 15-Minunten-Stadt schmackhaft gemacht werden soll. In einer 15-Minuten-Stadt wäre, so das Versprechen, alles Lebensnotwendige zu Fuß binnen einer Viertelstunde erreichbar. Ein solches Stadtkonzept würde Entschleunigung, Entlastung und mehr Grünflächen mit sich bringen. Dass ein solches Konzept eine Blaupause darstellt, um bei den nächsten Lockdowns den Bewegungsradius einzuschränken, wird natürlich nicht erwähnt. Jedwede Bedenken werden hier genau wie bei der Bargeldabschaffung abgewiegelt. Und das sogar erneut von der Faktencheckerin Jana Heigl, die auch auf diesem Themenfeld wieder in das Faktenfüchsin-Kostüm schlüpft und die besorgten Bürger mit sedativen, da selektiven, Fakten beruhigt. Fakt ist: Die Verunmöglichung eines bargeldlosen Tickterwerbs ergänzt sich wunderbar mit einem 15-Minuten-Klima-Lockdown-Regenbogen-Getto. Wer nämlich in wie auch immer gearteten Krisenphasen versucht, aus dem vorgegebenen Radius von mehr als 15 Minuten Fußweg jenseits der eigenen Wohnung auszubüchsen, wird augenblicklich erfasst. Das nur noch elektronisch erwerbbare Ticket erlaubt dann per Programmierung schlussendlich nur noch Fahrten in ebendiesem 15-Minuten-Radius, aber nicht weiter.

Zusammengefügt ergeben all diese Puzzleteile ein großes Bild, auf dem wir uns Menschen als überwacht und eingeschränkt in unserer Bewegungsfreiheit sehen. Die ÖPNV sind alles andere als neutrale Instanzen. Ob LGBTQ, Fake-Feminismus, Fake-Pandemien, Klima-Ideologie, orwellscher „Krieg“ und „Frieden“ oder internationale Politik — der ÖPNV verlässt unter Missachtung des Neutralitätsgebots die unpolitische Sphäre und macht gemeinsame Sache mit globalistischen Agenden. Und so machen die öffentlichen Verkehrsmittel sich auch zu Komplizen der Globalisten in Sachen Bargeldabschaffung. Das Schweigen des BMDV auf meine Anfrage spricht Bände.

„In bar oder mit Karte?“ — „In bar oder gar nicht!“

Welche Handlungsoptionen bleiben uns, die wir nicht bereit sind, uns die gedruckte Freiheit aus den Händen nehmen zu lassen?

Im Grunde genommen sind wir nun mehr denn je gefragt, das strikte Barzahlen eisern durchzuziehen, bei jeder Gelegenheit und an jedem Ort. Können wir irgendwo nicht mehr mit Bargeld zahlen, dann sollte dieses Geschäft uns als Kunden so lange verlieren, bis die Barzahlung wieder möglich ist.

Es muss unattraktiv werden, das Bargeld aus dem Laden zu verbannen. Ladeninhaber oder Restaurantbesitzer selbst können das Barzahlen durch Rabatte attraktiver machen, wie das nun schon vielfach geschieht.

Darüber hinaus können wir uns die Frage stellen, ob wir länger Bezahldienste wie Google Pay, Apple Pay oder gar das WikiLeaks und damit Julian Assange und letztlich uns verratende PayPal weiter nutzen möchten?

Des Weiteren ist nun der ideale Zeitpunkt sich mit monetären Alternativen auseinanderzusetzen, das heißt mit den unterschiedlichsten Kryptowährungen — allen voran der bewährte Bitcoin —, aber auch mit Regionalwährungen, Edelmetallen und anderen, vielleicht noch unentdeckten oder unausgereiften Formen des miteinander Handelns. Die Welt wird dankenswerterweise immer „multimonetärer“, und es sollte im Grunde genommen für jeden das Richtige dabei sein.

Was die Mobilität anbelangt, könnte — je nach Entfernung, Fitness und Witterungsbedingungen — der Schwung auf den Drahtesel oder gar zu Fuß gehen einen Akt der Rebellion darstellen. Lieber selber radeln und laufen, die eigene Physis und Ausdauer trainieren, als die ÖPNV mit den eigenen Daten zu füttern und sich dann noch in den Fahrzeugen von den Public Screens mit Propaganda, redundantem Info-Schrott und Tittytainment dauerberieseln zu lassen. Für weitere Distanzen können über unabhängige Plattformen für kritische Bürger Fahrgemeinschaften gebildet werden, wie das bereits unter dem 3G- und 2G-Regime praktiziert wurde.

Vielleicht ist dieser Druck auf das Bargeld notwendig, damit unter ihm die Diamanten verschiedenartigster demokratischer Geldsysteme mit unter anderem einem real gedeckten Vollgeld entstehen können.


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