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Le Pen an der Brandmauer

Le Pen an der Brandmauer

Ein Gericht entzog der aussichtsreichsten Kandidatin bei den französischen Präsidentschaftswahlen das passive Wahlrecht. Kritiker sehen hierfür machtpolitische Gründe.

Das französische Gericht — „tribunal correctionnel“ —, das sie letzte Woche verurteilt hat, ist erstinstanzlich für mittelschwere Straftaten zuständig, im Vergleich etwa zwischen deutschen Amts- und Landgerichten. Das Urteil wird mit dem Missbrauch von EU-Geldern für die Beschäftigung von Parlamentsassistenten begründet, die in Wirklichkeit für ihre Partei gearbeitet hätten. Dabei ging es zunächst um einen Betrag von 2,9 Millionen Euro, die zwischen 2004 und 2016 auf diese Weise veruntreut worden seien, um Kreditschulden der Partei abzutragen. Eine Assistentin habe während eines ganzen Jahres nur 12 Stunden im Parlament gearbeitet, und die Anstellung eines anderen Assistenten sei völlig fiktiv gewesen.

Als Parteivorsitzende und Europaabgeordnete von 2004 bis 2017 habe Marine Le Pen dabei die Schlüsselrolle gespielt und trage die volle Verantwortung. Mitverurteilt wurden weitere 24 Personen, ehemalige MEPs (Mitglieder des Europäischen Parlaments) und Assistenten für damit zusammenhängende Vergehen, aber nur Le Pen wird mit dem Entzug des passiven Wahlrechts bestraft. Bei der Frage, warum das Ganze erst jetzt zur Verurteilung geführt hat, bleibt festzustellen, dass es vergleichbare Fälle und finanzielle oder rechtliche Konsequenzen in Brüssel seit Langem und häufig gegeben hat.

Parteipolitische Selbstbedienung in der EU und mehr?

In einem der ähnlichen Missbrauchsfällen, die das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) aufgedeckt hatte, waren zwischen 2014 und 2019 mehr als 640.000 Euro von den Assistentengehältern in eine Parteikasse abgezweigt worden. Im gleichen Zeitraum hatten mehrere MEPs von ihren EU-Einkünften jeweils zwischen 3.000 und 4.000 Euro an ihre Partei gespendet, was nicht strafbar ist, aber gegen EU-Regeln verstieß.

Nicht so in Deutschland: In einem Graubereich der Parteienfinanzierung gehört es zur Tradition, dass ein Teil der Diäten und Aufwandsentschädigungen als sogenannter Mandatsträgerbeitrag an die Parteien fließt. Das gilt für alle Ebenen, vom Bundestag bis zu Bezirksparlamenten in Großstädten und Gemeinderäten. Dort sind das oft die Haupteinnahmequellen der örtlichen Parteigliederungen. Die Gesamtbeiträge sind bekannt, weil sie in den Rechenschaftsberichten der Parteien ausgewiesen werden müssen, aber nicht so kontrovers diskutiert werden wie private Großspenden. Allerdings kommen erhebliche Millionenbeträge zusammen. Nach einer Auswertung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages waren das im Jahre 2018 bei der CDU/CSU 23 Millionen, bei der SPD 25,6 und bei den Grünen 9,7 Millionen Euro.

Hilfskräfte und Bürokosten der EU-Parlamentarier

Die finanzielle Gesamtausstattung der EU-Parlamentarier ist beachtlich, und ihre Ausgaben sind nicht durchgehend transparent oder kontrollierbar. Eine aktuelle Pressemitteilung von Transparency International zitiert aus einer Untersuchung der niederländischen Investigativ-Webseite „Follow The Money“ von 2023, dass fast 140 MEPs ihre Büro- und Nebenkostenpauschalen missbraucht hätten. Kritisiert wird dabei, dass das Parlament es 2018 versäumt habe, stringentere Nachweis- und Kontrollmechanismen zu verabschieden.

Die Gesamteinkünfte der EU-Parlamentarier setzen sich aus einer Reihe von Einzelbeträgen zusammen. Zur Grunddiät von 10.800 Euro (Juli 2024) kommt eine Nebenkostenpauschale in Höhe von 4.950 Euro. Für Sitzungen des Parlaments und der Arbeitsgruppen wird ein Tagegeld von 350 Euro gezahlt, wenn das MEP sich in die Anwesenheitsliste einträgt und mindestens an der Hälfte der namentlichen Abstimmungen teilnimmt. Bei durchschnittlich 16 Sitzungstagen im Monat können allein bei diesem Sitzungsgeld bis zu 67.000 Euro im Jahr zusammenkommen.

Komplizierter wird es bei den Mitteln für Assistenten. Im Januar 2017 kritisierte Transparency International die unzureichende Kontrolle dieser Ausgaben. Damals stellten die Autoren fest, dass die Bürokostenpauschale von monatlich 24.164 Euro und die zusätzliche Nebenkostenpauschale häufig zweckentfremdet wurden. Nach den EU-Regeln müssen mindestens 40 Prozent der Bürokostenpauschale von inzwischen 30.769 Euro für Assistenten in Brüssel, Straßburg oder Luxemburg ausgegeben werden, der Rest im Heimatland. Für politisch qualifizierte Assistentinnen und Assistenten zahlt die EU Bruttogehälter zwischen 3.000 und 8.500 Euro direkt aus; jedes MEP kann bis zu vier Assistenten einstellen.

Über viele Jahre war es akzeptiert worden, dass einige Abgeordnete ihre Ehepartner als Assistenten einstellten. Der französische Politiker und ehemalige Präsidentschaftskandidat François Fillon soll auf diesem Wege 500.000 Euro an seine Ehefrau weitergeleitet haben, und auch der prominente Brite Nigel Farage hat von 2006 an seine Frau als Assistentin bezahlt. Als diese Praxis 2014 verboten wurde, übernahm sein Parteifreund, MEP Raymond Finch, Frau Farage als Assistentin. Weitere Fälle von Verwandtenbeschäftigung sind durch Rückzahlung der Gehälter bereinigt worden.

Wer sich im parlamentarischen Geschäft auskennt, weiß nur zu gut, wie schwierig es ist, unmittelbar parlamentsbezogene und parteipolitische Zwecke auseinanderzuhalten und unter welchen Zeitzwängen personelle Einsätze und Geldmittel im Wahlkampf finanziert werden. Insofern hat die verspätete Verurteilung von Marine Le Pen aus dieser praktisch-politischen Perspektive einen Beigeschmack, der nicht nur in der französischen Innenpolitik noch erhebliche Sprengkraft entwickeln könnte. Ermittelt wird gegen Le Pen und ihre damalige Partei Front National bereits seit vielen Jahren, gleichzeitig von der französischen Justiz und EU-intern in Brüssel.

Die Tageszeitung Le Monde berichtete wiederholt, wie die EU lange gezögert hat, die missbräuchliche Beschäftigung von Assistenten offenzulegen. Denn schon im Januar 2008 hatte eine interne Revision (Internal Audit Report No. 06/02) die Missstände aufgedeckt. Im März 2015 schrieb Le Monde, dass die Beschäftigung der von den damals 74 französischen MEPs angestellten 234 Assistenten in vielen Fällen zweifelhaft sei, und zwar keineswegs nur beim Front National. Immer wieder gab es hohe Rückforderungen und Durchsuchungen der Parteibüros.

Die ersten Reaktionen auf das Urteil

Marine Le Pen sieht sich nicht schuldig, vor allem wegen des über lange Jahre weit verbreiteten Missbrauchs und der unzureichenden Kontrolle der Mittelverwendung im EU-System. Weder sie noch die Mitangeklagten hätten sich persönlich bereichert, es sei ausschließlich um die politische Arbeit gegangen. Der fünfjährige Ausschluss vom passiven Wahlrecht würde Millionen von Wählern um ihre Stimme für die Partei bringen und die Demokratie Frankreichs schädigen.

Die innenpolitische Debatte in Frankreich ist erwartungsgemäß kontrovers. Im linken Spektrum wird dem Urteil zugestimmt, etwa vom ehemaligen Präsidenten François Hollande. Die Rechtspartei RN steht auf den Barrikaden und bereitet für das erste Aprilwochenende Protestaktionen und Demonstrationen vor.

Auch im Ausland sind die Reaktionen weltanschaulich geteilt mit scharfen Urteilsschelten von prominenten Politikern wie Donald Trump, Viktor Orbán, Georgia Meloni, Matteo Salvini, Geert Wilders und Tom van Grieken. In Deutschland gibt es bisher positive Stellungnahmen von Jürgen Hardt von der CDU und Omid Nouripour von den Grünen, die das Urteil als Sieg des Rechtsstaats sehen. Vertreter der AfD haben sich bisher noch nicht öffentlich geäußert. Marine Le Pen wird auf jeden Fall juristisch und politisch für ihre Kandidatur 2027 kämpfen — der Ausgang bleibt spannend.


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