Seit der Medienstaatsvertrag in Kraft getreten ist, spielen sich die Zweigstellen der Medienaufsicht im Auftrag der Bundesregierung zunehmend als Wahrheitsbehörde auf. Sie bestimmen, ob in den Artikeln genannte Quellen als solche anerkannt werden. Wenn nicht, liegt ein Verstoß vor. Der Bericht eines Mediums muss korrigiert oder besser entfernt werden. Sonst droht eine Geldstrafe.
Medien, die sich als Reaktion auf diese Form der Zensur auf Artikel 5 des Grundgesetzes berufen und ihre veröffentlichten Beiträge klar als Meinungsbeiträge und Kommentare kennzeichnen, werden daraufhin neuerdings von den Aufsichtsbehörden angemahnt.
So auch geschehen bei apolut, einem Portal, das täglich mehrere Beiträge von verschiedenen Autoren veröffentlicht. Die für das Bundesland Berlin und Brandenburg zuständige Medienaufsichtsbehörde MABB stellte apolut jetzt über 4.000 Euro in Rechnung, die die durch Spenden finanzierte Plattform bezahlte, um eine Vollstreckung zu vermeiden.
Laut der Behörde hatte man über ein halbes Jahr lang fünf Beiträge „geprüft“. Den kostenpflichtigen Aufwand begründete sie damit, dass die Meinungsfreiheit ende, wenn ein Autor im Rahmen eines Kommentars oder einer Meinungsäußerung eine Tatsachenbehauptung aufstellen würde. Was bedeutet dieses willkürliche Handeln durch die MABB für den unabhängigen Journalismus, der ja nicht selten unterfinanziert ist und dessen Redaktionen den Aufwand, jede einzelne Quelle in jedem Artikel zu prüfen, meist nicht stemmen können? Und was machen Geldstrafen für Publikationen, die dem „Wahrheitsbegriff“ staatlicher Stellen widersprechen, aus der in Deutschland „eigentlich“ garantierten Meinungsfreiheit? Darüber spricht Kayvan Soufi-Siavash mit Jens Lehrich in einem speziell dafür kreierten neuen Gesprächsformat mit dem Namen „Außer der Reihe“.
Das Gespräch können Sie hier ansehen: soufisticated.net.
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