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Rainer  Roth Rainer  Roth

Rainer Roth

Rainer Roth, Jahrgang 1944, war Professor für Sozialwissenschaften an der Fachhochschule Frankfurt. Außerdem bis 2008 Autor und Herausgeber des „Leitfaden ALG II/Sozialhilfe von A-Z“. Er ist Vorsitzender von Klartext e.V. und arbeitet in bundesweiten Kampagnen für eine deutliche Erhöhung der Regelsätze und des Mindestlohns. Zuletzt erschien von ihm „Sklaverei als Menschenrecht. Über die bürgerlichen Revolutionen in England, den USA und Frankreich“.

Ideologiekritik
Medizin gegen Panikmache

Medizin gegen Panikmache

Um der fortgesetzten Verbreitung von Angst und Hysterie zur Rechtfertigung des Ausnahmezustandes entgegenzuwirken, hilft Aufklärung.

Ideologiekritik
Nicht noch einmal!

Nicht noch einmal!

Kein Ende der Corona-Hysterie oder ein Ende mit Schrecken, also mit Zwangsimpfung? Dieser „Logik“ müssen wir uns widersetzen. Exklusivabdruck aus „Lockdown? — Nicht nochmal!“. Teil 2.

Ideologiekritik
Nicht noch einmal!

Nicht noch einmal!

Kein Ende der Corona-Hysterie oder ein Ende mit Schrecken, also mit Zwangsimpfung? Dieser „Logik“ müssen wir uns widersetzen. Exklusivabdruck aus „Lockdown? — Nicht nochmal!“. Teil 1.

Ideologiekritik
Das Recht der Besitzenden

Das Recht der Besitzenden

Die Menschenrechte sollten vor allem das Eigentum des Bürgertums schützen. Exklusivabdruck aus „Sklaverei als Menschenrecht“. Teil 4/4.

Ideologiekritik
Das Recht der Besitzenden

Das Recht der Besitzenden

Die Geschichte der Menschenrechte offenbart, dass mit diesen vor allem das Eigentum des Bürgertums geschützt werden sollte. Exklusivabdruck aus „Sklaverei als Menschenrecht“. Teil 3/4.

Ideologiekritik
Das Recht der Besitzenden

Das Recht der Besitzenden

Die Geschichte der Menschenrechte offenbart, dass mit diesen vor allem das Eigentum des Bürgertums geschützt werden sollte. Exklusivabdruck aus „Sklaverei als Menschenrecht“. Teil 2/4.

Ideologiekritik
Das Recht der Besitzenden

Das Recht der Besitzenden

Die Geschichte der Menschenrechte offenbart, dass mit diesen vor allem das Eigentum des Bürgertums geschützt werden sollte. Exklusivabdruck aus „Sklaverei als Menschenrecht“. Teil 1/4.