Die irakische Luftwaffe setzte bei Giftgaseinsätzen in Halabja auch Pilatus-Flugzeuge aus Stans ein
Der Iran hat eine Briefmarke herausgegeben zum Gedenken an die Opfer des Giftgasangriffs auf die kurdische Stadt Halabja. Der Angriff fand am 16. und 17. März 1988 statt, am Ende des Golfkriegs zwischen Irak und Iran. Bei dem Angriff fanden nach unterschiedlichen Schätzungen bis zu 5.000 Menschen einen qualvollen Tod. Die meisten von ihnen waren Kinder, Frauen und alte Männer. US-amerikanische Geheimdienstanalysen hatten zunächst Iran für die Angriffe verantwortlich gemacht. Diese Sichtweise galt, solange Saddam Hussein ein Verbündeter der USA war. Später wurden die Verluste bei der Zivilbevölkerung als Kollateralschaden in der militärischen Auseinandersetzung zwischen Irak und Iran bezeichnet.
Der erste Golfkrieg zwischen Iran und Irak, der 1980 von Saddam Hussein ausgelöst wurde, dauerte acht Jahre. Schätzungsweise eine Million Menschen verloren in diesem Krieg ihr Leben. Der Irak unter Saddam Hussein wurde damals vom Westen bei seinem Angriff auf das iranische Regime unter Ajatollah Khomeiny unterstützt.
Die irakische Luftwaffe setzte bei Giftgaseinsätzen in Halabja Propellerflugzeuge ein, auch Pilatus-Flugzeuge aus Stans in der Innerschweiz (1). Iran war ebenfalls im Besitz von Pilatus-Flugzeugen (2).
Diese Verbrechen sind, laut Artikel 75bis des Strafgesetzbuches, unverjährbar.
Ein niederländisches Gericht hat einen Niederländer, der dem Regime Saddam Husseins Chemikalien für Giftgas lieferte, wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen zu 15 Jahren Haft verurteilt (NZZ vom 24./25. Dezember 2005).
Auch Schweizer Firmen unterstützten mit ihren Lieferungen seinerzeit maßgeblich das atomare, chemische und bakteriologische Aufrüstungsprogramm Iraks, was Inspektionen der Vereinten Nationen (UN) am Ort nach dem zweiten Golfkrieg (1991) bestätigten.
In der Schweiz wurden jedoch sämtliche Verfahren gegen Schweizer Firmen, die Irak Rüstungstechnologie verkauft hatten, eingestellt.
Wie in den Niederlanden der Lieferant von Giftgas, müssten die Verantwortlichen für diese Flugzeugexporte und Rüstungslieferungen an das Saddam-Regime jedoch auch zur Verantwortung gezogen werden. Die Lieferanten machen sich nämlich nach Artikel 25 des Schweizerischen Strafgesetzbuches der Beihilfe zu Verbrechen schuldig, wenn sie beim Export mit dem möglichen und in der Folge auch vollzogenen kriegsverbrecherischen Einsatz der Flugzeuge und von Kriegsmaterial rechneten und dies in Kauf nahmen, was allerdings in Ermangelung eines Geständnisses lediglich aus den Umständen geschlossen werden kann.
Da es sich beim Giftgasangriff auf Halabja um ein Offizialdelikt handelt, müssen die Bundesbehörden ein entsprechendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren veranlassen und nötigenfalls von den sich offiziell zu den Menschenrechten bekennenden Parteien dazu gezwungen werden. Diese Verbrechen sind, laut Artikel 75bis des Strafgesetzbuches, sogar unverjährbar.
Vielleicht gelingt es doch noch, ein Gerichtsverfahren gegen diese Delikte zu eröffnen, so wie es immer wieder gelang, Verbrechen, die im Zweiten Weltkrieg begangen wurden, zu ahnden, wie in Deutschland geschehen: 1944 erschoss Heinrich Boere als Mitglied des SS-Kommandos „Feldmeijer“ mehrere Niederländer. Das Landgericht Aachen verhängte gegen ihn eine lebenslange Haftstrafe, die Richter befanden Boere für schuldig, im Jahr 1944 drei Zivilisten in den Niederlanden getötet zu haben.

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Quellen und Anmerkungen:
(1) Vergleiche Tribune de Genève vom 14. September 1992: Un pilote kurde de Saddam dénonce l'utilisation des Pilatus. Nach der Außenhandelsstatistik lieferte die Firma Pilatus in Stans dem Irak in den 1980er-Jahren 53 PC-7- und 22 PC-9-Flugzeuge, neben den kleineren Bravo-Maschinen der Flug- und Fahrzeugwerke Altenrhein. Siehe auch das Buch „L'affaire Pilatus, les milieux engagés et la Suisse officielle face aux exportations d'armes (1978-1985)“, von Jean-Marie Pellaux, Université de Fribourg.
(2) SIPRI Statistik, Kriegsmateriallieferungen nach dem Irak 1970 bis 1990