Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
Als am 5. Juli 2024 Spanien seinen deutschen Gastgeber aus dem Turnier kickte, wurde das Schwangerschaftskonfliktgesetz abgeändert. Der Gesetzentwurf hatte folgende Problematik zum Gegenstand:
„Vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und vor Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, finden zunehmend Protestaktionen von sogenannten Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern statt, die ihre Ablehnung gegenüber Schwangerschaftsabbrüchen zum Ausdruck bringen und dabei auch direkt auf die Schwangeren einwirken. Schwangere werden dabei unter anderem gezielt in belästigender Weise auf den möglichen Schwangerschaftsabbruch angesprochen oder mit verstörenden Abbildungen oder Schriften zur Thematik konfrontiert. Bei diesen sogenannten Gehsteigbelästigungen handelt es sich um nicht hinnehmbare Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Schwangeren.“
Als Lösung wird vorgeschlagen:
„(E)in Verbot der Belästigung der Schwangeren sowie ein Verbot der Behinderung des Personals der Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen zu normieren. Zur wirksamen Umsetzung dieser Verbote sind zudem Bußgeldtatbestände einzuführen.“
Weiter unten wird dies konkretisiert:
„Für die neu eingefügten Bußgeldtatbestände, die einen Verstoß gegen die neu eingefügten Verbotstatbestände in § 8 Absatz 2 und 3 sowie § 13 Absatz 3 und 4 betreffen, wird ein Bußgeldrahmen bis zu 5.000 Euro veranschlagt.“
Die Verbotsbestände stellen sich gemäß dieser Paragrafen wie folgt dar:
„§ 8
2. der Schwangeren entgegen ihrem erkennbaren Willen durch Ansprechen wissentlich die eigene Meinung zu ihrer Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft aufzudrängen,
3. die Schwangere zu bedrängen, einzuschüchtern oder auf andere vergleichbare Weise erheblich unter Druck zu setzen, um sie in ihrer Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft zu beeinflussen,
(...)
§ 13
3. die Schwangere zu bedrängen, einzuschüchtern oder auf andere vergleichbare Weise erheblich unter Druck zu setzen, um sie in ihrer Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft zu beeinflussen,
4. der Schwangeren gegenüber unwahre Tatsachenbehauptungen zu Schwangerschaft oder Schwangerschaftsabbruch zu äußern.“
Was hier unter Androhung von Bußgeld geahndet wird, ist unabhängig von der Bußgeldhöhe bis zu einem gewissen Grad nachvollziehbar. Niemand sollte in seiner Entscheidungsfreiheit bedrängt oder unter Druck gesetzt werden. Hinsichtlich der Bedrängung zur Injektion mit hochschädlichen modmRNA-Präparaten hätten sich die Parlamentarier mal an diesem Grundsatz orientieren können. Doch die Formel „My body, my choice“ gilt offenkundig nur dann, wenn es um Abtreibung geht. Dass hierbei ein bereits existierendes Leben im Bauch der Schwangeren unmittelbar betroffen ist, scheint dabei keine Rolle zu spielen. Auch die Formel „Jedes Leben zählt“ zählt wohl nur dann, wenn es ideologisch gerade passt.
Das Ende vom Lied: Für all jene könnte es nun sehr teuer werden, die es in der Nähe von Abtreibungskliniken und Schwangerschaftskonfliktberatungstellen – das heißt in einem Radius von 100 Metern — auch nur wagen, Schwangere davon zu überzeugen, sich die Abtreibung gut zu überlegen.
Ebenso sind die Verlautbarungen von „falschen Tatsachen zu Schwangerschaft oder Schwangerschaftsabbrüchen“ gegenüber Ratsuchenden oder einer angehend abtreibenden Frau strafbar. Stellt sich die Frage, wer hier die Hoheit über die Definition der sogenannten (Un)Wahrheit hat? Ob Bemerkungen, dass Männer nicht schwanger werden können, dann auch als unwahr gelten und entsprechend geahndet werden können?
Bei alledem ist es illusionär anzunehmen, dass nur wahrhaft aufdringliche und penetrante Überzeugungsbemühungen geahndet werden. Ein Blick nach Großbritannien zeigt, welche Ausmaße ein solches Bestreben annehmen kann. In Birmingham wurde eine Frau verhaftet, weil sie in der Nähe eines Abtreibungszentrums still, leise und wortlos...betete! Ohne auch nur ein Wort zu sagen oder auch nur einen Gedanken zu artikulieren, hatte sich die Frau „strafbar“ gemacht, wegen eines Gedankenverbrechens. Diesen Fall sollten wir im Hinterkopf behalten, um zu antizipieren, worauf diese Gesetzesänderung hinauslaufen könnte.
Gesetzesentwürfe zu Bargeld und digitaler Euro
Es wäre nun eigentlich zu erwarten gewesen, dass im Schatten der EM Gesetze verabschiedet werden, die die Einführung und Verbreitung des digitalen Euros forcieren bei gleichzeitiger Zurückdrängung des Bargeldes. Dabei wurden am 4. Juli 2024, ein Tag vor dem schicksalhaften Spiel gegen Spanien, zwei Gesetzentwürfe der Union und der AfD — siehe hier und hier — abgelehnt, die den Schutz des Bargeldes gewährleisten sollen. Die meisten Fußballfans dürfte das sowieso herzlich wenig interessieren, da in den Arenen das Bargeld sowieso schon weitestgehend verdrängt wurde.
Die Anträge, die den Schutz des Bargeldes suggerieren sollen, sind selbstredend Nebelkerzen im Rahmen der propagandistischen Pseudo-Opposition, die bei den um das Bargeld besorgten Bürgern den Eindruck erwecken soll, da würde sich eine Partei um den Bargelderhalt kümmern.
Dass die AfD hier vorstößt, ist Teil der Bargeldbekämpfungsstrategie, weil mit ebendieser „AfDisierung“ das Themenfeld „Bargeld“ politisch kontaminiert wird. Nicht lange wird es dauern und jene, die auf der Barzahlung beharren, werden gedanklich mit der AfD und damit implizit mit rechts assoziiert.
Darüber hinaus gerät hierbei aus dem Blick, dass die Bargeldgefahr nicht allein in dessen Abschaffung besteht, sondern in dem Annahmezwang für den digitalen Euro, der sich aus Artikel 10 der vorgeschlagenen „Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro“ ergibt. Ist die digitale Variante erst einmal qua Zwang implementiert und weitestgehend verbreitet, ist eine komplette Umstellung, weg vom analogen Zahlungsmittel der nächste logische Schritt.
Multipolar hat die Bundestagsdebatte zum digitalen Euro im Zusammenhang mit diesen beiden Anträgen in einem ausführlichen Artikel analysiert.
Medizinforschungsgesetz
Medial wird die Vogelgrippen-P(l)andemie immer offensiver vorbereitet. Die Zeichen deuten klar auf eine neue Pharma-Pandemie-Partystimmung hin. Die für zahlreiche Gesundheitsschädigungen und Tote durch modmRNA-Präparate mitverantwortliche Verbrecherorganisation BioNtech erwartet für das letzte Quartal dieses Jahres die Generierung von 90 Prozent des Gesamtjahresumsatzes. Woher rührt der Optimismus der wirtschaftlich seit Langem strauchelnden Pharma-Giftküche? Dieser Optimismus bietet Anlass, um pessimistisch auf den kommenden Herbst zu blicken, ob der zu erwartenden Pharma-PsyOp-2.0.
Dem kommt das am 4. Juli 2024 verabschiedete Medizinforschungsgesetz zupass. Darin heißt es:
„Mit dem Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes sollen die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten verbessert werden. Dies stärkt die Attraktivität des Standorts Deutschland im Bereich der medizinischen Forschung, beschleunigt den Zugang zu neuen Therapieoptionen für Patientinnen und Patienten und fördert Wachstum und Beschäftigung.“
Das soll derart ausgestaltet werden, indem...
„(d)ie Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen und das Zulassungsverfahren von Arzneimitteln und Medizinprodukten (…) bei gleichzeitiger Wahrung der hohen Standards für die Sicherheit von Patientinnen und Patienten vereinfacht, entbürokratisiert und beschleunigt werden (sollen).“
Als wäre dies bei den hochtoxischen modmRNA-Spritzen nicht schon hinlänglich und in bislang beispielloser Weise geschehen, wie Medizinrechtlerin Brigitte Röhrig in ihrem umfangreichen Buch mit unzähligen Originalbelegen darlegt. Dass hier selbst die letzten Regularien pulverisiert werden, lässt Böses erahnen. Beim letztjährigen Treffen des WEF wurde schon von den Möglichkeiten geschwärmt, „Impfungen“ binnen 100 Tagen herzustellen.
Resümee
Die drei oben aufgeführten Gesetzesbeschlüsse beziehungsweise deren Ablehnung stachen in der Gesamtauswahl der während der EM-Zeit verabschiedeten Gesetze hervor. Die Ausweitung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sowie das Medizinforschungsgesetz sind zwar in sich skandalträchtig, jedoch in der seit Jahren andauernden Kaskade an ungenierten Tabubrüchen gar nicht mal so auffällig. Kein Vergleich mit den ungeheuerlichen Beschlüssen zu anderen Fußball-WMs und EMs. Somit zeigt sich hier auch ein weiteres Charakteristikum der neuen Normalität beziehungsweise der Zeitenwende — zur Durchsetzung unpopulärer Gesetzesentwürfe bedarf es gar keiner Ablenkung mehr.
Durch die allwöchentlich neu durchs Dorf gejagte Sau scheint sich selbst unter wachsamen Bürgern eine Empörungserschöpfung eingestellt zu haben. Was vor 2020 noch für Aufruhr gesorgt hätte, nehmen die meisten heute teils apathisch achselzuckend hin.
Das von Major Tom als EM-Hymne wiederbelebte „Völlig losgelöst“ umschreibt eben auch die Verfasstheit des Parlaments, das gar keinen Berührungspunkt mehr mit der eigenen Bevölkerung hat und sich im Grunde genommen überhaupt nicht mehr darum schert, was die Menschen im Lande denken und wollen. Die Treue zu jüngsten Wahlversprechen wollen wir hier gar nicht erst zum Thema machen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob es sich überhaupt noch lohnt, sich weiter wegen derlei Abgehobenheit und Wählerverachtung wie Trapatoni aufzuregen. Vielmehr könnte das offen zur Schau getragene Vorbeiarbeiten an dem Wohl der Bevölkerung auch als Einladung verstanden werden, sich mit Menschen aus dem eigenen Umfeld zu vernetzen und eigene Projekte zu starten, anstatt zu warten, dass „die da oben“ irgendetwas für uns tun werden.
Ist die Zeit reif, um aus dem Ping-Pong von Brot und Spiele auszubrechen und statt dessen eigenes Brot zu backen und ein eigenes Spiel zu spielen?
Dieser Beitrag wurde mithilfe von DEMOCRACY erstellt. DEMOCRACY ist eine vom gleichnamigen und gemeinnützigen Trägerverein DEMOCRACY Deutschland e. V. zur Verfügung gestellte, kostenlose und vollständig durch Spenden finanzierte Open-Source-App, mit der ihre Nutzer selbst über die Anträge und Gesetze des Deutschen Bundestages abstimmen sowie ihre Entscheidungen interaktiv mit der Community und den offiziellen Resultaten des Bundestages vergleichen können. Um den Service aufrechterhalten zu können, ist der Verein auf Spenden angewiesen.
DEMOCRACY — Ein Erklärfilm
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