Rechtsanwalt Tobias Ulbrich zufolge wären bei der bisherigen Fallzahl laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz jedoch lediglich Anwaltskosten von zwei bis drei Millionen Euro angefallen — nicht 13 Millionen. Die Anwälte von Biontech und Moderna reisten in der Regel zu zweit zu Gerichtsterminen und seien zu Vergleichen generell nicht bereit, erläuterte er gegenüber Multipolar. Ulbrich vertritt 2.500 Mandanten, die Rechtsansprüche wegen Schäden durch die COVID-Präparate gegenüber Impfstoffherstellern und Versorgungsämtern geltend machen.
Ihm zufolge würden die Gerichte nur in etwa 30 Prozent der Verfahren überhaupt in die Beweisaufnahme gehen. Diese Beweisaufnahmen seien stark abhängig von den beauftragten Sachverständigen. Die Richter an den Landgerichten neigen laut dem Juristen dazu, Pharmakologen zur Beurteilung der Kausalität des Impfschadens und des Nutzen-Risiko-Verhältnisses der Präparate zu laden. Zu diesen Sachverständigen zähle etwa Julia Stingl, Vizepräsidentin des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Behörde ist dem Bundesgesundheitsministerium direkt unterstellt und befindet sich Ulbrich zufolge in einem Interessenkonflikt, da die Regierung gleichzeitig für festgestellte Impfschäden haften müsste.
Weitere häufig geladene Sachverständige seien die Pharmakologen Klaus Mörike vom Universitätsklinikum Tübingen, der für die COVID-19-Impfung von Schwangeren geworben hatte sowie Gunther Hartmann vom Universitätsklinikum Bonn, dessen Pharma-Unternehmen „Rigontec“ 2017 vom Biontech-Zulieferer Merck übernommen worden war.
Die Gerichte berücksichtigten die Forderung nach unabhängiger Überprüfung nicht, obwohl dies im Arzneimittelgesetz festgelegt sei, kritisierte Ulbrich. Alle „Erkenntnisse der Wissenschaft“ müssten einbezogen werden und nicht nur die Erklärungen der staatlichen Zulassungsstellen. Stattdessen würden diese Stellen von den Richtern zum „Wissenschaftsolymp“ erhoben. Dem Anwalt zufolge verdrehten die Gerichte das Gesetz „um 180 Grad ins Gegenteil“ mit einer „absoluten Schamlosigkeit“ allen Geschädigten gegenüber. Noch kein einziges Verfahren sei bislang zugunsten der Kläger ausgegangen.
Martin Sichert, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD sagte gegenüber Multipolar, die Haftungsfreistellung hätte von der Regierung nie vertraglich vereinbart werden dürfen. Dass der Staat für Schäden bei einem experimentellen Präparat aufkomme, sei „hochgradig problematisch“, weil staatliche Stellen deshalb ein besonderes Interesse daran hätten, „Schäden zu vertuschen oder herunterzuspielen“. Aufgrund dieses Interessenkonflikts hätte keine staatliche Stelle in Verfahren über Impfschäden mehr angehört werden dürfen, kritisierte Sichert. Unter den aktuellen Umständen gebe es keinen Schutz der Patienten. CDU, SPD und Grüne äußerten sich auf Nachfrage gegenüber Multipolar nicht.
Redaktionelle Anmerkung: Dieser Beitrag erschien zunächst als Meldung unter dem Titel „Verfahren wegen Corona-Impfschäden: Bundesregierung zahlte Pharma-Anwälten über 13 Millionen Euro“ bei Multipolar.

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