Am 24. Oktober 2023 wird das Amtsgericht Offenburg sein Urteil im Verfahren gegen die Ärztin und Homöopathin Perin D. verkünden. Gegen die Medizinerin wurde seit September verhandelt, weil sie Patienten per Attest vom Tragen der Mund-Nase-Bedeckungen befreit hatte. Perin D. ist auch als Sängerin bei Corona-Protesten bekannt geworden. Der Prozess gegen sie war nur einer von vielen, von Offenburg über Passau bis Berlin. Die ersten wurden schon im Jahr 2021 angestrengt, mit teils fünfstelligen Geldstrafen, aber auch Haftstrafen, und begleitet von Haus- und Praxisdurchsuchungen.
Im November 2021, mitten in der Corona-Zeit, war, wegen Corona, das Strafrecht verschärft worden. Nach § 278 StGB steht die Ausstellung eines „unrichtigen“ Gesundheitszeugnisses unter Strafe, wenn es einer Behörde oder Versicherung vorgelegt wird, Strafmaß: bis zu zwei Jahre Haft. Ab etwa April 2020 wurde die Gesichtsmaske zum festen, dogmatischen Bestandteil des Corona-Instrumentariums, lange drei Jahre lang, bis 2023.
Angesichts der zunehmenden Maskenverweigerer entdeckte das kompromisslose Corona-System eine „Lücke in der Strafbarkeit“ des § 278. Diese wurde geschlossen. Nun ist bereits strafbar, ein — unterstellt — „falsches Attest“ im Alltag zu benutzen, zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Demonstrationen. Die Höchststrafe wurde auf fünf Jahre Haft angehoben. Leichteres Delikt und schärfere Strafe also.
Auch die Weigerung, Maske zu tragen, kann mit Bußgeld belegt werden. Es ist längst Zeit für eine allgemeine gesellschaftliche Aufarbeitung der Corona-Zeit mit seiner autoritären und teils rechtswidrigen Corona-Politik, wie des mutwilligen Corona-Rechtes. Stattdessen wird das Gegenteil praktiziert:
Bei den Kritikern und Opponenten wird aufgeräumt. Frei nach dem Motto: „Wir werden ihnen nicht verzeihen, was wir ihnen angetan haben.“ Das Corona-Regime lebt und ist offensichtlich nicht vorbei.
Was unter Corona massiv angegriffen und schwer beschädigt wurde, ist zum Beispiel das besondere, vertrauensvolle und unveräußerliche Verhältnis zwischen einem Patienten und seinem Arzt. Dass das nur ein zwangsläufiges Zusammentreffen in einer Epidemie gewesen sein soll, lässt sich bestreiten.
Die verbissenen Auseinandersetzungen um die Corona-Maske zeigen, dass ihr eine ganz besondere Rolle zukam. Die Maske war und ist das äußere Zeichen der Corona-Herrschaft, ein politisches Symbol. Weniger eine Gesundheitsschutzmaßnahme als eine ordnungspolitische Maßnahme. Und deshalb reagieren die Corona-Herrschaften derart allergisch auf Verstöße gegen die Trageverpflichtung, denn dadurch wird nicht nur der verordnete Gehorsam verweigert, sondern auch ihre Verordnungshoheit in Frage gestellt.
In den Corona-Jahren kam es zu einer Unmenge von Auseinandersetzungen um das Tragen der Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlichen Gebäuden oder sogar im Freien. Man wurde gemaßregelt, wenn die Mund-Nase-Bedeckung die Nase nicht bedeckte. Es mussten FFP2-Masken verwendet werden, einfache medizinische Masken reichten nicht aus. Plätze und Straßen wurden festgelegt, wo prinzipiell eine Maske getragen werden musste, auch nachts und egal, ob sich Menschen auf dem Platz aufhielten oder nicht.
In anderen Fällen konnte man sich zwar im Freien ohne Maske aufhalten, wenn man aber an einer Bushaltestelle vorbeiging, musste man sie aufsetzen. In Bussen und Zügen keiften Fahrgäste mit Maske Fahrgäste ohne Maske an. Und so weiter. Jeder und jede hat diesen provozierten Sittenverfall, der sich in rasender Geschwindigkeit ausbreitete, erlebt.
Dabei kam es nicht nur zu Attacken von Maskenverweigerern, was in den regierungsnahen Medien gerne berichtet wurde, sondern auch gegenüber Personen, die aus gesundheitlichen Gründen vom Tragen der Maske befreit waren. Manchen nutzte auch ihr medizinisches Attest nichts. Von dieserart Übergriffen wurde allerdings so gut wie nicht berichtet. Viele Maskenbefreite kapitulierten vor den Stigmatisierungen und latenten Aggressionen und setzten eine Gesichtsbedeckung auf, obwohl sie es nicht mussten.
Eine Durchsage wie die einer Schaffnerin in einem Fernzug, dass sich alle Maskenbefreiten bei ihr melden sollten und sie für alle eine annehmbare Lösung finden wolle, deutet einerseits das Konfliktpotenzial um die Maske an, blieb in ihrer sozialen Fürsorglichkeit zugleich aber eine Ausnahme. Schlauerweise hatte die Bahnangestellte damit aber auch daran erinnert, dass man, um ohne Maske reisen zu können, ein Attest benötigt: Das wiederum stellte sie aber nicht in Frage, so wie es wiederholt Staatsanwaltschaften tun.
Die Konflikte um die Maske wurden auch dadurch angeheizt, dass die Glaubwürdigkeit der ärztlichen Befreiungszeugnisse seitens der amtlichen Corona-Politik sowie der medialen Corona-Propaganda angegriffen und unterminiert wurde. Zum Beispiel durch Berichte um angeblich „falsche“ Atteste. Was damit im Kern tatsächlich angegriffen wurde, war das eigentlich unantastbare Vertrauensverhältnis zwischen Ärztin und Patient, das sich jeder Beurteilung und jeden Zugriffs von außen entzieht. Mit diesem Tabu wurde unter Corona begonnen aufzuräumen.
Nach Corona-Logik befinden nicht mehr Patient und Arzt, was gesundheitlich richtig ist, sondern eine abstrakte Behörde nach standardisierten Vorgaben. Patient und Arzt werden entmündigt und enteignet. Das ist Teil des allgemeinen gesellschaftlichen Rollbacks durch die Pandemie-Politik. Das Land wird im Inneren verändert.
Wer darf entscheiden, ob jemand keine Maske tragen kann, weil er unter Atemnot leidet? Wer weiß, ob jemand krank ist, wenn er nicht gerade Fieber hat, das objektiv gemessen werden kann? Wie soll man Kopfschmerzen feststellen?
Ein Arbeitnehmer kann sich selbständig bis zu drei Tage krankmelden, er muss keinen Arzt aufsuchen und braucht kein Attest. Das ist eine gesundheitspolitische Errungenschaft. Maskennot und Maskenbefreiung ist damit vergleichbar. Der Einzelne weiß am besten, wie es ihm geht und was gut oder schlecht für ihn ist, also soll er sich selbstverantwortlich um seine Gesundheit kümmern. Dieses Prinzip kann missbraucht werden. Zum Beispiel von jemandem, der nicht krank ist. Das ist aber in allen Sozialsystemen so. Es kann sich auch jemand arbeitslos melden, obwohl er Arbeit haben könnte. Man nimmt den möglichen Missbrauch in Kauf, weil der Nutzen des selbstverantwortlichen Fürsorgeprinzips höher ist und jedem hilft, der es braucht.
So gesehen kann es „falsche“ Atteste gar nicht geben. Wenn ein Patient angibt, unter Atembeschwerden zu leiden, kann ein Arzt ihm nicht das Gegenteil beweisen. Es ist das „In-dubio-pro-reo“-Prinzip auf den Krankheitsfall übertragen.
Die arbeitsrechtliche Errungenschaft, sich als Arbeitnehmer selbständig und eigenverantwortlich krankmelden zu können, stört die Unternehmen seit langem und soll, wenn es nach ihnen ginge, lieber heute als morgen geschliffen werden. Ironie der Geschichte ist, dass es unter Corona zu einer Art Klon dieser Errungenschaft kam, als die „telefonische Krankschreibung“ eingeführt wurde. Damit wurde legitimiert, was den inkriminierten Ärzten im Falle von Maskenbefreiungen ebenfalls zur Last gelegt wird: Patientengespräche am Telefon geführt zu haben. Hier wird die telefonische Krankschreibung empfohlen, dort wird sie kriminalisiert: Auch darin zeigt sich die ganze Willkür der Corona-Maßnahmen-Politik.
Für Ärztinnen und Ärzte existiert ein beruflicher Eid, in dem es unter anderem heißt:
„Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten wird mein oberstes Anliegen sein. Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren. Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren. (...)“
Gelöbnis, das 1948 vom Weltärztebund in Genf beschlossen und von den deutschen Ärztekammern übernommen wurde.
Der Offenburger Ärztin und Homöopathin Perin D., die vor Gericht stand, weil sie Menschen, die sich an sie wandten, ein Attest ausstellte, das sie vom Tragen einer Maske befreite, warf die Staatsanwaltschaft, so wörtlich, die „Ausstellung falscher Gesundheitszeugnisse wider besseren Wissens“ vor. Sie erhielt einen Strafbefehl in Höhe von 22.500 Euro, zusammengesetzt aus 150 Tagessätzen à 150 Euro. Damit wäre sie vorbestraft und würde zugleich ihre Approbation verlieren. Sie kann die Strafe also gleich zweimal nicht akzeptieren. Deshalb wurde die Sache vor dem Amtsgericht Offenburg verhandelt. Dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft entgegnet die angeklagte Ärztin, sie habe die Atteste „nach bestem Wissen und Gewissen“ ausgestellt. Das Verhältnis zwischen Patient und Arzt sei ein absolutes Vertrauensverhältnis. Sie vertraue dem Patienten, und der könne sich darauf verlassen, dass sie ihm vertraue.
Die Anklagebehörde wirft der Ärztin weiter vor, die Atteste ausgestellt zu haben, ohne die Patienten zuvor körperlich untersucht und geprüft zu haben, ob deren Beschwerden durch das Tragen der Maske zutreffen. Dazu sagt Perin D.: Beschwerden unter der Maske, wie Atemnot oder Panikattacken, könnten nicht durch eine körperliche Untersuchung verifiziert werden. Als Ärztin sei sie darauf angewiesen, dem Patienten zu glauben. Was im Übrigen auf viele Beschwerden zutreffe. Kopfschmerzen kann man auch nicht sehen.
Ein anderer Vorwurf an die Medizinerin ist, für die Atteste Geld verlangt und sich bereichert zu haben. Dazu muss man wissen, dass Homöopathen ihre Leistungen nicht bei einer Krankenkasse einreichen können. Sie müssen alles privat mit dem Patienten abrechnen. Das wird in der Berichterstattung für gewöhnlich unterschlagen.
Wenn die Presse, wie hier die Badische Zeitung, gleichlautend schreibt: „Wegen Ausstellens falscher Corona-Masken-Atteste hat eine Offenburger Ärztin einen Strafbefehl erhalten“, übernimmt sie kritiklos die Sicht der Staatsanwaltschaft. Woher weiß die Zeitung, dass die Atteste „falsch“ waren? Hat sie die Patienten vielleicht untersucht? Sie folgt umstandslos einer Behörde der Exekutive und zeigt nebenbei, welche Rolle die Medien bei der Etablierung des Corona-Regimes gespielt haben.
Man könnte den ganzen Fall auch andersherum betrachten: Die Staatsanwaltschaft verlangt von einer Ärztin, gegen ihren Eid zu verstoßen. Das Verfahren fiele so gesehen unter Nötigung.
Hinzu kommt, dass die Corona-Verordnungen, die auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) zurückgehen, nicht immer legal waren. Weil im IfSG Grundrechte betroffen sind, die außer Kraft gesetzt wurden, wäre für die Verabschiedung eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig gewesen. Doch manchmal kam nicht einmal eine relative Mehrheit zustande, beispielsweise nur 46 Prozent Zustimmung. Die entsprechende Novellierung war damit gescheitert, die Corona-Verordnungen rechtswidrig, also auch die Anordnungen, Maske zu tragen. Es werden Strafprozesse ohne klare gesetzliche Grundlage geführt.
Was steht eigentlich noch auf den Beinen und was auf dem Kopf? Im Fall Perin D. ergeht am 24. Oktober 2023 das Urteil.
Wenn Sie für unabhängige Artikel wie diesen etwas übrig haben, können Sie uns zum Beispiel mit einem Dauerauftrag von 2 Euro oder einer Einzelspende unterstützen.
Oder senden Sie einfach eine SMS mit dem Stichwort Manova5 oder Manova10 an die 81190 und mit Ihrer nächsten Handyrechnung werden Ihnen 5, beziehungsweise 10 Euro in Rechnung gestellt, die abzüglich einer Gebühr von 17 Cent unmittelbar unserer Arbeit zugutekommen.