Laut der Webseite der Bundesregierung hat „(d)ie Nummer Eins in unserer Verfassung“, die Würde des Menschen, einen besonders hohen Stellenwert. Hier steht ein selbstbestimmtes Individuum im Fokus, die Ziele des Staates kommen erst an zweiter Stelle. Auch auf der Webseite des Deutschen Bundestages wird der erste Artikel des Grundgesetzes genannt:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Und erst am 10. Dezember 2024, dem Tag der Menschenrechte, postete das Bundesministerium der Justiz auf X den folgenden Text:
„Universell, unveräußerlich und unteilbar: #Menschenrechte schützen vor Diskriminierung, sichern Selbstbestimmung und garantieren Freiheit. Klar ist: Sie sind keine Selbstverständlichkeit — sie brauchen Engagement und Zusammenhalt, hier und weltweit.“
Unter dem Text ist ein Bild zu sehen, auf dem 17 (!) Mal der Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ steht.
Diese drei Beispiele zeigen, dass in der deutschen Politik offenbar großer Wert darauf gelegt wird, die Würde des Menschen hervorzuheben. Doch wie sah das in den Jahren von 2020 bis 2023 aus, als die Coronamaßnahmen das gesellschaftliche Leben geprägt haben? Die geleakten RKI-Protokolle, ein Thesenpapier aus dem Jahr 2020, die Evaluation der Coronamaßnahmen aus dem Juni 2022 und die Aussagen von zwei bekannten Politikern werden bei der Beantwortung dieser Frage die Grundlage bilden.
Die RKI-Protokolle
Am 23. Juli 2024 hat die unabhängige Journalistin Aya Velázquez die ihr zugespielten ungeschwärzten RKI-Protokolle veröffentlicht. Seit diesem Tag kann jeder Bürger die Sitzungsprotokolle des RKI-Krisenstabs herunterladen und einsehen. Das Robert Koch-Institut ist nicht nur irgendeine Behörde, es ist dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellt und ihm gegenüber somit weisungsgebunden. In den Sitzungsprotokollen geht es beispielsweise um die Ausbreitung der Delta- und Omikron-Variante, um Coronamaßnahmen wie die 3G- und 2G-Regel oder die einrichtungsbezogene und auch geplante Impfpflicht für alle.
Aufgrund des hohen Stellenwerts, den die Würde des Menschen im Grundgesetz hat, müsste man meinen, dass diese im RKI ebenfalls berücksichtigt wurde. Doch die Begriffe „Würde“ beziehungsweise „Menschenwürde“ werden in den Sitzungsprotokollen nicht erwähnt.
Dabei hat der ehemalige Präsident des Robert Koch-Instituts, Prof. Dr. Reinhard Burger, erst 2011 folgendes Grundprinzip für die Zukunft ausformuliert:
„Für das Übertreten humanistischer Grundsätze, für die Verletzung der Würde und der körperlichen Unversehrtheit des Menschen gab es und gibt es zu keiner Zeit der Welt eine Rechtfertigung. Dies gilt auch, wenn die Mehrheit oder politische Führung ein solches Verhalten toleriert oder gar fordert.“
Diese Aussage ist eine Antwort auf die Ergebnisse des Forschungsprojektes ‚Das Robert Koch-Institut im Nationalsozialismus‘, die 2008 in dem gleichnamigen Buch veröffentlicht wurden. Laut diesem Werk ging es den Forschern um die „Frage nach den Verstrickungen des Robert Koch-Instituts während der Zeit des Nationalsozialismus“. Reinhard Burger war die „treibende Kraft“ hinter der Durchführung dieser Untersuchung (1).
Das RKI im Nationalsozialismus
In dem erwähnten Buch wird nach einer ersten Darstellung über die Errichtung des RKI dessen Umstrukturierung in den Fokus gesetzt: 1891 wurde das „‚Königlich Preußische Institut für Infektionskrankheiten‘“ in Berlin gegründet, Robert Koch hatte die Leitung inne. Nach einigen kleinen Namensänderungen über die Jahre wird das „Preußische Institut für Infektionskrankheiten Robert Koch“ 1935 dem Reichsgesundheitsamt unterstellt. Zwei Jahre später wird die „erfolgreich betriebene Zusammenarbeit — zum gegenseitigen Vorteil — zwischen dem Robert Koch-Institut und dem Militär wieder aufgenommen“. Somit war dieses Institut „zweifellos in die Kriegsvorbereitungen des NS-Staates eingebunden.“ 1942 wurde es mit einem neuen Namen auf den Stand einer Reichsanstalt gehoben und war nun nicht mehr dem Reichsgesundheitsamt unterstellt: „Robert-Koch-Institut, Reichsanstalt zur Bekämpfung der übertragbaren Krankheiten“. Noch vor Beginn des Krieges musste das RKI einige Bereiche ganz schließen, weil Mitarbeiter in den Ruhestand gingen und die jüdischen Kollegen entlassen wurden.
In dem Abschnitt über die Forschungs- und Handlungsfelder im Nationalsozialismus steht weiter, dass dieses Institut von seinen wesentlichen Aufgaben abwich. Es ging immer noch darum, ansteckende Krankheiten zu erforschen und zu bekämpfen, doch nun standen die „‚Rassenhygiene‘“ und das „Primat der Vererbungslehre“ im Vordergrund. Außerdem tat sich im Zweiten Weltkrieg ein weiteres Feld auf, es ging um die „Herstellung und Wertbestimmung neuer Impfstoffe“. Dafür griffen nicht wenige RKI-Mitarbeiter auf „das nationalsozialistische Lagersystem“ zu.
Um nur ein Beispiel aus dem letzten Kapitel über „Menschenversuche“ zu nennen:
Gerhard Rose, der Vizepräsident des RKI, testete 1944 einen Fleckfieber-Impfstoff „im Konzentrationslager Buchenwald“. Für diese Versuche, die zu schweren Erkrankungen und auch Toten geführt haben, wurde er nach dem Krieg verurteilt. Trotzdem war er zehn Jahre nach Kriegsende wieder ein freier Mann, später wurde ihm auch eine Beamtenpension ausgezahlt.
Rose führte auch „Malariaversuche in Heil- und Pflegeanstalten“ durch, für die er aber „nicht strafrechtlich verfolgt“ wurde.
Das zweite Thesenpapier
Vor diesem Hintergrund ist es erstaunlich, dass das RKI in den letzten Jahren die Menschenwürde nicht explizit erwähnt hat. Wer die geleakten Dokumente durchsucht, wird feststellen, dass die Menschenwürde nur im Zusatzmaterial genannt wird. In zwei Dokumenten, die allerdings schon vor dem Leak der RKI-Protokolle veröffentlicht wurden und auch seitdem für alle Interessierten öffentlich einsehbar sind, wird auf die Würde des Menschen hingewiesen.
Bei dem einen Dokument handelt es sich um das zweite von insgesamt acht Thesenpapieren, die von Personen aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen erstellt wurden und zwischen April 2020 und August 2021 veröffentlich worden sind. Das zweite Thesenpapier weist in seiner Endfassung vom 3. Mai 2020, Anfang Juni desselben Jahres wurde es in der Fachzeitschrift „Monitor Versorgungsforschung“ veröffentlicht, an mehreren Stellen auf den innewohnenden Wert des Menschen hin. Ein Beispiel: Aus dem „Leitprinzip der Verfassung“ ergibt sich, so die Autoren, „dass der Mensch in seiner fragilen und individuellen und sozialen Existenz über sich nach eigenen Maßstäben verfügen kann und nicht in Lebensformen gedrängt wird, die in unauflösbaren Widerspruch zum eigenen Selbstbild und Selbstverständnis stehen“.
Die bekanntesten Autoren dieser Thesenpapiere dürften der Internist Prof. Dr. med. Matthias Schrappe und der Rechtsmediziner Prof. Dr. med. Klaus Püschel sein. Letzterer wies bereits im April 2020 auf die schweren Vorerkrankungen der Personen hin, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus verstorben sind. Das RKI war vorerst gegen Obduktionen, Püschel dafür.
Der Bericht über die Evaluation
Nun zum zweiten Dokument, das im Zusatzmaterial der RKI-Protokolle zu finden ist, aber auch schon vor dem Leak öffentlich zugänglich war. Es handelt sich hier um den Bericht zur „Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik“, der am 30. Juni 2022 veröffentlicht worden ist. An einer Stelle schreiben die Autoren von einer „nicht beschränkbaren Menschenwürde“.
Hierzu eine Anmerkung: Laut der Autorenliste im Bericht wurden die Coronamaßnahmen auch von einigen Personen evaluiert, die Ende 2021 in einem Papier der Leopoldina eine „streng kontrollierte 2G-Regelung“, eine „generelle Maskenpflicht mit FFP2-Masken“ und „Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte“ gefordert haben. Letzteres sollte auch für den „Privatbereich“ gelten. Das Papier der Leopoldina wurde im November 2021 veröffentlicht. Kurz zuvor, im Oktober 2021, muss die erste Sitzung des Sachverständigenausschusses, der die Coronamaßnahmen evaluierte, stattgefunden haben (2). Daher steht die Frage im Raum, wie die drei Autoren, die an beiden Dokumenten beteiligt waren, diese drastischen Maßnahmen mit einer nicht beschränkbaren Menschenwürde in Einklang bringen konnten (3).
Würde und Ästhetik
Rückblickend lässt sich feststellen, dass es nicht viele Politiker gab, die sich öffentlich zu dem Thema Menschenwürde und Coronamaßnahmen geäußert haben. Zu denen, die das dennoch taten, gehören der Abgeordnete und Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Kubicki (FDP), wie auch der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Nachdem die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten am 10. Februar 2021 in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) einen längeren Lockdown beschlossen hatten, setzte Söder sich für eine Öffnung der Friseure ein. Viele andere Läden mussten weiterhin geschlossen bleiben, doch Söder begründete seine Entscheidung so:
„Sie hat auch etwas mit — für die einen — Hygiene, aber auch mit Würde zu tun in diesen schwierigen Zeiten.“
In diesem Kontext enthält Söders Äußerung eine Wenn-dann-Beziehung: Wenn die Friseure wieder geöffnet werden, dann geht dieser Akt mit einer Wertschätzung der Hygiene und Menschenwürde einher. Söders Formulierung drückt aber auch etwas aus, was er nicht explizit erwähnt: Sie impliziert, dass die Schließung der Friseure folgerichtig mit einer Geringschätzung der Körperpflege und auch der Menschenwürde einherging.
Britta Haßelmann, die Vorsitzende der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete Söders Äußerungen auf X, damals noch Twitter, als „Zumutung“.
Die Würde der Minderheit
Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki fiel in der Coronapolitik mit zwei Äußerungen zur Würde des Menschen auf. Ende Dezember 2021 kritisierte er den Umgang mit den Ungeimpften und die Idee einer allgemeinen Impfpflicht. Als er dafür von Winfried Kretschmann (Grüne), dem Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, kritisiert wurde, antwortete Kubicki:
„Die Menschenwürdegarantie unserer Verfassung gilt auch für Ungeimpfte.“
Zu dieser Zeit war die FDP bereits zusammen mit der SPD und Bündnis 90/Die Grünen an der Regierung beteiligt, denn das Kabinett um den Bundeskanzler Olaf Scholz hatte sich am 8. Dezember 2021 gebildet. Im Oktober 2021, einen Monat nach der Bundestagswahl, versprach der FDP-Politiker und Justizminister Marco Buschmann:
„Es gibt ein absolutes Ende aller Maßnahmen, und alle Maßnahmen enden spätestens mit dem Frühlingsbeginn am 20. März 2022.“
Doch dem war nicht so. Im Gegenteil, im Winter 2021/2022 prägte die 3G-, 2G- und sogar 2Gplus-Regel die Öffentlichkeit und mitunter auch den privaten Raum der Deutschen.
Kurzum: Nach der Ära Merkel wurde die Coronapolitik von den anderen Parteien weitergeführt. In diesem Kontext muss Kubickis zweite Äußerung zur Menschenwürde gesehen werden. Denn mit ihr wirft er nicht nur auf die ehemalige Bundeskanzlerin, sondern auch auf sich selbst ein Schlaglicht. Am 10. November 2022 schrieb er auf seiner Facebook-Seite über den Umgang mit den Ungeimpften:
„Ich halte es für notwendig, (…) die zum Teil dramatischen Fehler dieser Pandemie, die Beeinträchtigungen der Menschenwürde nicht unter den Teppich zu kehren, sondern dies in einem breiten gesellschaftlichen Prozess aufzuarbeiten.“
Hier schreibt also der Jurist und Vizepräsident des Deutschen Bundestages ganz offen, dass die Würde des Menschen seiner Ansicht nach beeinträchtigt wurde. Meint er damit nicht auch die Coronapolitik der Ampelregierung? Welche Lehren wurden daraus gezogen? Was sagt das über die Achtung vor der Würde des Menschen aus?
Der Stand der Menschenwürde
Ende September 2024 fand in Berlin eine Podiumsdiskussion mit dem Thema „Corona-Aufarbeitung aus medizinischer und juristischer Sicht“ statt. Auf der Bühne diskutierten Prof. Dr. Gerd Antes, Medizinstatistiker und Pionier in der evidenzbasierten Medizin, und Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler, Jurist und Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht sowie Medien- und Telekommunikationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Der Wildnispädagoge und freie Journalist Bastian Barucker nahm an diesem Abend die Position des Moderators ein.
Nach der Veranstaltung stellte der Autor des vorliegenden Textes dem Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler die Frage:
„Wurde zu irgendeinem Zeitpunkt, als die Coronamaßnahmen das Leben der Menschen bestimmt haben, die Würde des Menschen beachtet?“
Hier folgt nun seine Antwort:
„Die Würde des Menschen ist der wichtigste Wert im Staat des Grundgesetzes. Dagegen hat der Staat während der Coronazeit viel zu oft verstoßen. Zwei Beispiele von vielen: Alte Menschen sind völlig isoliert von ihren Familien ganz allein in Altenheimen gestorben. Gegner der Coronamaßnahmen und ungeimpfte Menschen sind ohne jedes Maß brutal stigmatisiert und diskriminiert worden. Je genauer man hinschaut, desto mehr Beispiele findet man. Am schlimmsten war aber, dass der Staat seinen Bürgern immer wieder Angst gemacht hat. Angst schüren, um das Verhalten der Bürger zu steuern — das ist eine krasse Verletzung der Menschenwürde.“
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Quellen und Anmerkungen:
(1) Erste Publikation des Forschungsprojektes ‚Das Robert Koch-Institut im Nationalsozialismus‘: Annette Hinz-Wessels: Das Robert Koch-Institut im Nationalsozialismus. Berlin: Kulturverlag Kadmos, Dritte Auflage, 2021.
Im ersten Textabschnitt unter „Das RKI im Nationalsozialismus“ zitiere ich aus den ersten beiden Kapiteln, S. 9-46, im zweiten Textabschnitt aus dem dritten Kapitel „Forschungs- und Tätigkeitsschwerpunkte des Robert Koch-Instituts im Nationalsozialismus“, S. 47-114, und im dritten Abschnitt aus dem fünften Kapitel „Menschenversuche durch Mitarbeiter des Robert Koch-Instituts – eine Bilanz“, S. 127-146.
Zweite Publikation des genannten Forschungsprojektes, ein ergänzender Sammelband, aus dem im Gegensatz zum ersten Werk nicht zitiert wurde: Infektion und Institution. Zur Wissenschaftsgeschichte des Robert Koch-Instituts im Nationalsozialismus. Hrsg. v. Marion Hulverscheidt und Anja Laukötter. Göttingen: Wallstein Verlag, 2009.
(2) Aus einer Meldung vom 25. Oktober 2021 („Vorsitz des Sachverständigenausschuss nach § 5 Abs. 9 IfSG“), die auf der Webseite des Instituts für Sozial- und Gesundheitsrecht der Ruhr Universität Bochum im Archiv zu finden ist, geht unter anderem hervor: „Mitglieder sind neben Prof. Dr. Stefan Huster und PD Dr. Andrea Kießling unter anderem Prof. Dr. Michael Brenner, Prof. Dr. Horst Dreier, Prof. Dr. Thorsten Kingreen und Prof. Dr. Jochen Taupitz als weitere Vertreter des rechtswissenschaftlichen Fachbereichs, sowie die bekannten Virologen Prof. Dr. Christian Drosten und Prof. Dr. Hendrik Streeck. In ihrer ersten Sitzung hat die Sachverständigenkommission Professor Dr. Stefan Huster zu ihrem Vorsitzenden und Dr. Andrea Kießling zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Das Ergebnis der interdisziplinären Evaluation soll der Bundesregierung bis zum 30.06.2022 vorgelegt werden.“ Siehe: https://www.isgr.ruhr-uni-bochum.de/aktuelles/archiv.html.de
(3) Die folgenden drei Autoren waren an beiden erwähnten Papieren beteiligt: Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie an der Charité in Berlin – seine Mitgliedschaft im Sachverständigenausschuss endete aber am 28. April 2022 –, Stefan Huster, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, und Heyo K. Kroemer, Vorstandsvorsitzender der Charité in Berlin. Siehe zum Vergleich mit dem im Text erwähnten Bericht über die Evaluation der Coronamaßnahmen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/s/sachverstaendigenausschuss-infektionsschutzgesetz.html