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Der Knebelvertrag

Der Knebelvertrag

Der Impfstoff-Vertrag zwischen BioNTech-Pfizer und der Europäischen Union wurde geleakt. Die vereinbarten Konditionen sind ungeheuerlich.

Die Frage nach der Wirksamkeit – und ein Haftungssauschluss

Vor mehr als anderthalb Jahren zitierte ich in meinem Artikel „Kippt die Impfpflicht!“ einige Passagen aus dem Vertrag zwischen BioNTech-Pfizer und Albanien, der im Herbst 2021 geleakt worden war. Eigentlich hätte dieser Vertrag zehn Jahre lang geheim bleiben sollen; ein Musterbeispiel für politische Intransparenz (1). Der Vertrag mit Albanien ist in englischer Sprache verfasst; ich habe die entsprechenden Zitate übersetzt und ihren ursprünglichen Wortlaut im Anhang aufgeführt. Auf Seite 17 steht also in diesem Vertrag, schwarz auf weiß, Folgendes:

„Der Käufer erkennt an, dass der Impfstoff sowie die Inhaltsstoffe des Impfstoffs, inklusive seiner Komponenten und Zusammensetzung, aufgrund der Covid-19-Pandemie mit rasanter Geschwindigkeit entwickelt wird und nach der vertragsmäßigen Bereitstellung weiter untersucht werden wird.“

„Der Käufer erkennt weiterhin an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind.“ (2)

Dazu passt, dass sich der Hersteller im selben Vertrag von allen nur erdenklichen Schadensersatzansprüchen freistellen ließ. Es handelte sich um einen extrem weitreichenden Haftungsausschluss:

„Der Käufer erklärt sich hiermit bereit, Pfizer, BioNTech (und) deren verbundene Unternehmen (…) von und gegen alle Klagen, Ansprüche, Aktionen, Forderungen, Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Abfindungen, Strafen, Bußgelder, Kosten und Ausgaben (...) – die im Zusammenhang stehen mit, hervorgehen aus oder zurückzuführen sind auf den Impfstoff (...) oder die Benutzung des Impfstoffs – freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten.“ (3)

Der Hersteller wurde somit von nahezu jeglicher Haftung freigestellt. Für Impfgeschädigte ist es auch aus diesem Grund enorm schwer, ein juristisches Verfahren anzustrengen; die Erfolgsaussichten sind in der Regel gering. Falls ein solcher Prozess aber erfolgreich ist und eine rechtmäßige Entschädigung ausgezahlt werden muss, so trägt diese Kosten der Staat – und damit der Steuerzahler.

Oskar Lafontaine kommentierte dies in der Zeitschrift Der Freitag wie folgt: „Die Politiker, die solche Verträge abschließen, sind die wahren Covidioten. Die mRNA-Technik wurde auch über die staatlich finanzierte Grundlagenforschung vorangetrieben und die Entwicklung der Impfstoffe mit Hunderten von Millionen gefördert. Mittlerweile rechnet Pfizer/BioNTech mit Gewinnen von 33,5 Milliarden Dollar in diesem Jahr.“

Über die Konditionen für die EU war damals wenig bekannt. Besiegelt wurde der Deal offenbar per SMS von Ursula von der Leyen, Kommissionspräsidentin der EU – unter völliger Missachtung des Wettbewerbsprinzips. Bislang konnte nur mit großer Wahrscheinlichkeit vermutet werden, dass die schlechten Konditionen für Albanien ebenso für die EU und damit für Deutschland gelten. In meinem Artikel vor anderthalb Jahren schrieb ich dazu: „Dass der Vertrag mit Deutschland, der zuvor — und zu höheren Preisen — abgeschlossen worden war, dieselben Klauseln beinhaltete, darf mit Fug und Recht angenommen werden.“

Nach der Sichtung des Vertrages ist nun klar: Dieselben Passagen finden sich, größtenteils wortgleich, auch im Vertrag mit der Europäischen Union. Sie stehen auf den Seiten 24 und 48 bis 49 (4).

Der Hersteller räumte in diesen Verträgen also ein, dass das von ihm angebotene Produkt nicht ausreichend getestet worden war, um unerwünschte Nebenwirkungen ausschließen zu können, ja um überhaupt eine langfristige Wirksamkeit nachzuweisen. Ursula von der Leyen kündigte den Großeinkauf bei BioNTech-Pfizer am 21. Dezember 2020 allerdings ganz anders an:

„Heute schlagen wir ein wichtiges Kapitel in unserem Kampf gegen Covid-19 auf. Wir haben die Entscheidung getroffen, den europäischen Bürgern den ersten Impfstoff gegen Covid-19 zur Verfügung zu stellen. Wir haben eine bedingte Marktzulassung für den Impfstoff erteilt, der von BioNTech-Pfizer hergestellt wird. Die europäische Arzneimittel-Agentur hat diesen Impfstoff sorgfältig geprüft und sie ist zu dem Schluss gekommen, dass dieser Impfstoff sicher und wirksam vor Covid-19 schützt.“

Eine „sorgfältige Prüfung“ allein des Vertrages hätte ergeben, dass diese Behauptung nicht einmal durch die Angaben des Herstellers gedeckt war, der zu diesem Zeitpunkt als einziger in der Lage war, das Vakzin überhaupt zu testen (5). Ursula von der Leyen hat gelogen. Als die beiden deutschen Gesundheitsminister, Jens Spahn und Karl Lauterbach, zahllose Male in diesen Tenor einstimmten, haben sie gelogen.

Im Verbund mit einem einhelligen Medienchor wurde während der Impfkampfagnen über Monate hinweg ein aggressiver Impfdruck aufgebaut, der sich letztlich in sozial diskriminierenden Maßnahmen wie 2G manifestierte und Millionen Bürger aus beruflicher oder sozialer Not in die Ungewissheit der Impfung trieb. Von einer freien Entscheidung konnte keine Rede sein.

Der Vertrag mit der Europäischen Union belegt: Wider besseren Wissens wurden unzureichend getestete Impfstoffe als sichere und effektive Heilmittel angepriesen, während man Skeptiker zeitgleich als „Covidioten“, „Verschwörungstheoretiker“ oder „Impfgegner“ verächtlich machte. Inzwischen ist klar, dass jede Vorsicht gegenüber diesem Impfstoff berechtigt war.

Die Rückgabebedingungen

Wenig Beachtung wurde bislang jenen Klauseln geschenkt, welche die Rückgabebedingungen mangelhafter Produktchargen regeln. Auch hier finden sich große Überschneidungen zwischen dem albanischen und dem europäischen Vertrag mit BioNTech-Pfizer. So war beispielsweise im Vertrag mit Albanien zu lesen (6):

„Der Käufer erkennt an, dass Pfizer unter keinen Umständen irgendwelche Rückgaben des Produktes (oder irgendeiner Dose) akzeptieren wird. Insbesondere nach Erhalt des Produkts ist jegliche Rückgabe ausgeschlossen. Dies gilt auch bei zukünftigen Änderungen der Lagerbestände, bei abgelaufenen Produkten, bei Änderungen in der Produktallokation, der Lieferung, der Nachfrage oder bei der Markteinführung eines neuen Produktes.“

Auch im Vertrag mit der EU findet sich ein entsprechender Hinweis (7). Es gibt Ausnahmen von dieser Regelung, also Fälle, in denen sich BioNTech-Pfizer verpflichtet, Chargen zurückzunehmen oder zu ersetzen. Diese Ausnahmen sind allerdings so perfide gestaltet, dass ihre Erfolgsaussicht gegen Null geht.

So muss der Empfängerstaat die Chargen innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung „visuell überprüfen“. Sollte sich ein sichtbarer Mangel herausstellen, so muss dieser innerhalb von 48 Stunden an Pfizer gemeldet werden. Hierzu ist zu sagen, dass jede Lieferung mindestens ein „tray“ umfasst, das sind 975 Dosen (8). Pro Lieferung können aber auch mehrere trays verladen werden. Es erscheint fast zynisch, dass diese Menge an Dosen in dieser kurzen Zeit gewissenhaft überprüft werden soll. Wenn sich ein anderer Defekt herausstellt – etwa gravierende Nebenwirkungen –, dann hat der Mitgliedsstaat fünf Werktage Zeit für die Meldung. Während also die Zeitrahmen auf staatlicher Seite streng festgelegt und eng getaktet sind, wird für BioNTech-Pfizer geradezu lapidar festgelegt, dass man sich „zeitnah“ zurückmelden solle (9).

Auch wenn der Pharma-Konzern sich verpflichtet, in einem erwiesenen Schadensfall die fehlerhaften Chargen zu ersetzen und den logistischen Aufwand hierfür ohne Mehrkosten für den EU-Mitgliedsstaat zu übernehmen, gießt der Vertrag im gleichen Atemzug ein Füllhorn an Möglichkeiten aus, um der EU die Verantwortlichkeit für den Defekt in die Schuhe zu schieben. Die fehlerhaften Impfstoffe werden nämlich wieder nur von BioNtech-Pfizer untersucht – und der Konzern übernimmt keine Verantwortung, wenn er im Anschluss verkündet, dass die Charge eben falsch gelagert wurde, nicht ausreichend gekühlt wurde, oder sonst in irgendeiner Form nicht den Bedienungsanweisungen des Konzerns entsprochen habe (10). So machte man – selbst im Schadensfall – den Bock zum Gärtner.

Die Preise

Nun ein paar Worte zu den Preisen. Dass BioNTech-Pfizer nämlich verschiedenen Staaten unterschiedlich viel Geld für dasselbe Produkt abverlangt hat, ist schon lange bekannt. Am meisten hat wohl Israel mit 28 US-Dollar pro Dose bezahlt. Da war Albanien deutlich besser dran: Für die knapp 250.000 bestellten Impfdosen galt ein Stückpreis von 12 US-Dollar (11).

Mit der EU hatte BioNTech-Pfizer ausgehandelt, dass bereits die erste Sammelbestellung 200 Millionen Impfdosen umfasst. Die sollten dann 15,50 Euro pro Stück kosten. Allerdings hat sich der Konzern ein Schlupfloch offengehalten, falls die EU doch noch einen Rückzieher machen und weniger als 200 Millionen Dosen erhalten wolle: In diesem Fall hätte sich für die ersten 1 bis 100 Millionen Dosen der Stückpreis auf 17,50 Euro erhöht. Erst ab 101 Millionen Dosen gibt es einen Rabatt auf 13,50 Euro. Selbst dieser „vergünstigte“ Preis ist teurer als der Standardpreis für Albanien.

Besonders teuflisch: Hätte die EU nun 150 Millionen statt 200 Millionen Dosen bestellt, so hätten diese nicht allesamt 13,50 Euro gekostet, sondern die ersten 100 Millionen Dosen wären mit 17,50 Euro berechnet worden. Nur die restlichen 50 Millionen wären vergünstigt. Dann würde die Gesamtsumme durch die Anzahl der bestellten Dosen geteilt. So kommt bei diesem Rechenbeispiel der erhöhte Preis von 16,17 Euro pro Dose heraus (12).

Dieser Fall ist zwar hypothetisch. Doch dieselbe Regelung galt realiter für alle Nachbestellungen („Additional Orders“), die mehr als drei Monate nach der ersten Bestellung aufgegeben wurden. Praktischerweise legt der Vertrag bereits auf Seite 12 fest, dass eine solche Nachbestellung maximal 100 Millionen Dosen umfassen darf. Also gerade so viele, dass es keinen Rabatt gibt. Damit war vertraglich vorprogrammiert, dass jede Nachbestellung zum Stückpreis von 17,50 Euro erfolgen muss (13). Ich erinnere nochmals an Lafontaines Gedanken hierzu.

Fazit

Die Geschäftspraktiken, die in den Verträgen zwischen BioNTech-Pfizer und Albanien sowie der EU offenbar werden, sind ungeheuerlich. Sie lassen erkennen, dass es sich bei der Impfstoffbeschaffung um einen beispiellosen Akt der Umverteilung handelte: Gigantische Summen an Steuergeldern wurden zu grottenschlechten Konditionen und vollkommen überzogenen Preisen an einen international agierenden Pharmakonzern überwiesen, der sich aus jeglicher Verantwortung stiehlt und dabei Milliardengewinne einfährt.

Die Vergabe der Impfstoffe hat zu zahllosen, auch bleibenden, Schäden geführt, wie an anderer Stelle bereits ausführlich dokumentiert worden ist (14). Dass der mit 950.000 Euro dotierte Nobelpreis für Medizin ausgerechnet an zwei Wissenschaftler jenes Konzerns verliehen wurde, der dies mitverursacht und sich dabei skrupellos bereichert hat, ist eine Farce. Noch immer wird nicht ausreichend über die Impfschäden berichtet, und auch die Verträge finden kein breites Medienecho. Das alles kommt einer Verhöhnung der Opfer gleich.

Was bleibt, ist die Erkenntnis: Die Sicherheit und Wirksamkeit des Comirnaty-Impfstoffes war von Anfang an nicht garantiert und die verantwortlichen Politiker wussten davon. Der geleakte Vertrag bestätigt dies nun endgültig.


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Quellen und Anmerkungen:

Nachträgliche Anmerkung: Durch eine freundliche Leserzuschrift wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass der Vertrag zwischen BioNTech-Pfizer und der EU bereits 2021 ungeschwärzt geleakt worden war; der Blog tkp berichtete. Die Meldung über die Verträge erfuhr kürzlich weite Verbreitung, unter anderem durch Marc Friedrich.

Der Vertrag von BioNTech-Pfizer mit Albanien ist hier als Download verfügbar.

Der Vertrag von BioNTech-Pfizer mit der Europäischen Union ist hier als Download verfügbar.

(1) Der Vertrag mit Albanien hätte 10 Jahre lang geheim bleiben sollen.

(2) Vertrag BioNTech-Pfizer-Albanien, Seite 19. Im Original:

„Purchaser acknowledges that the Vaccine and materials related to the Vaccine, and their components and constituent materials are being rapidly developed due to the emergency circumstances of the COVID-19 pandemic and will continue to be studied after provision of the Vaccine to Purchaser under this Agreement. Purchaser further acknowledges that the long-term effects and efficacy of the Vaccine are not currently known and that there may be adverse effects of the Vaccine that are not currently known.”

(3) Vertrag BioNTech-Pfizer-Albanien, Seite 22. Im Original:

„Purchaser hereby agrees to indemnify, defend and hold harmless Pfizer, BioNTech, each of their Affiliates, contractors, sub-contractors, (…) from and against any and all suits, claims, actions, demands, losses, damages, liabilities, settlements, penalties, fines, costs and expenses (…) arising out of, relating to, or resulting from the Vaccine (…) or use of the Vaccine.“

(4) Vertrag BioNTech-Pfizer-EU, Seite 24. Im Original:

„Hence, each Participating Member State shall indemnify and hold harmless the Contractor, their Affiliates, subcontractors, licensors and sub-licensees, and officers, directors, employees and other agents and representatives of each (together, the “Indemnified Persons”) from and against any and all liabilities incurred, settlements as per Article I.12.6, and reasonable direct external legal costs incurred in the defence of Third Party Claims (including reasonable attorney’s fees and other expenses) relating to harm, damages and losses as defined in Article [.12.2 (together, the ““Losses”) arising from or relating to the use and deployment of the Vaccines in the jurisdiction of the Participating Member State in question.“

Vertrag BioNTech-Pfizer-EU, Seite 48 bis 49. Im Original:

„The Participating Member State acknowledges that the Vaccine and materials related to the Vaccine, and their components and constituent materials are being rapidly developed due to the emergency circumstances of the COVID-19 pandemic and will continue to be studied after provision of the Vaccine to the Participating Member States under the APA. The Participating Member State further acknowledges that the long-term effects and efficacy of the Vaccine are not currently known and that there may be adverse effects of the Vaccine that are not currently known.“

(5) Im BioNTech-Pfizer-Vertrag mit der EU wird explizit darauf verwiesen, dass jegliche Testung der Produktchargen vom Hersteller durchgeführt wird; eine dritte Partei war damals nicht dazu berechtigt. Seite 18, im Original:

„The Contractor shall perform all bulk holding stability, manufacturing trials, validation (including, but not limited to, method, process and equipment cleaning validation), raw material, in-process, bulk finished product and stability (chemical or microbial) tests or checks required to assure the quality of the Product and tests or checks required by the Specifications and Good Manufacturing Practice.“

(6) Vertrag BioNTech-Pfizer-Albanien, Seite 12. Im Original:

„Purchaser acknowledges that Pfizer will not, in any circumstances, accept any returns of Product (or any dose). In particular (…), no Product returns may take place under any circumstances (inclusive of future changes in stock, expired Products, changes in Product allocation, delivery, demand or new product launch).“

(7) Vertrag BioNTech-Pfizer-EU, Seite 18. Im Original:

„The Participating Member States acknowledge that the Contractor or the Participating Contractor Affiliate will not (…) accept any returns of Product (or any dose).“

(8) Vertrag BioNTech-Pfizer-EU, Seite 17. Im Original:

„All shipments of Product shall have a minimum volume of 975 doses (one tray).“

(9) Vertrag BioNTech-Pfizer-EU, Seite 18. Im Original:

„A Participating Member State must visually inspect the Product within 24 hours of delivery (…) and may reject any specific delivery of the Product or doses therein that does not conform to Specifications or Good Manufacturing Practice (“Non-Complying Product”) by providing notice to Pfizer Customer Service following an agreed protocol: (i) within 48 hours after delivery of such Non-Complying Product to the Participating Member State for any issues which would be apparent on visual inspection of the Product; or (ii) within 5 business days after its first knowledge of a Latent Defect. The Contractor shall respond to any rejection and notice of such Non-Complying Product from the Participating Member State in a timely manner.“

(10) Vertrag BioNTech-Pfizer-EU, Seite 19. Im Original:

„The Contractor shall conduct an analysis of the causes of any such quality-related complaint, and shall report to the Participating Member State on any corrective action taken. If the Contractor’s inspection and testing reveals, to the Contractor’s reasonable satisfaction, that such items of the Product are Non-Complying Product and that any such non-conformity or defect has not been caused or contributed to by any abuse, misuse, neglect, negligence, accident, improper testing, improper storage, improper handling, abnormal physical stress, abnormal environmental conditions or use by the Participating Member State contrary to any instructions issued by the Contractor in accordance with this APA, the Contractor shall replace such Non-Complying Product as soon as practicable at no additional charge to the Participating Member State. In such circumstances, the Contractor will further arrange for reverse logistics for Product collection and manage the destruction of the Non-Complying Product.“

(11) Vertrag BioNTech-Pfizer-Albanien, Seite 12. Im Original:

„Purchaser shall pay an upfront payment of $2,997,540 USD (calculated as $12.00USD/dose multiplied by 249,795 of the Contracted Doses).“

(12) Vertrag BioNTech-Pfizer-EU, Seite 20. Im Original:

„ The price of the Vaccine to the Commission and the Participating Member States for the 200 million Contracted Doses will be €15,50 per dose. (Es folgt eine Tabelle mit einer Preisübersicht). To the extent that (…) fewer than 200 million doses are ordered under this APA, then the price per dose of the Vaccine will be adjusted accordingly. For example, if the APA is for 150 million doses, the average price will be: ((100 million x €17.50) + (50 million x €13.50)) / 150 million = €16.17 per dose. As another example, if the APA is for 70 million doses, the average price will be: (70 million x €17.50)/70 million = €17.50 per dose.“

(13) Vertrag BioNTech-Pfizer-EU, Seite 12. Im Original:

„The parties acknowledge that the Commission may wish to place an additional binding order (the “Additional Order”) for a maximum of up to 100 million doses of the Vaccine.“

(14) Siehe beispielhaft hier und hier.

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