Volksbegehren mit Erfolg — Bayern
Am 8. Mai nahm das Landesparlament Bayerns das von einer breiten Zivilbevölkerung initiierte Volksbegehren „Artenvielfalt“ ohne Änderung an (1). Zusätzlich wurde ein zweites Gesetz verabschiedet, das auch die Landwirte mit dem Schutz der Artenvielfalt versöhnen soll. Das Gesetz geht auf ein Volksbegehren zurück, welches das erfolgreichste in der Geschichte Bayerns war. Es sieht unter anderem vor, in der Landwirtschaft den Einsatz von Pestiziden drastisch zu reduzieren, in Schutzgebieten und auf staatlichen Flächen ganz auf diese zu verzichten sowie um Gewässer einen fünf Meter breiten Streifen zu schaffen, der nicht bewirtschaftet werden darf.
Zusätzlich soll bis 2025 der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Flächen auf 20 Prozent, bis 2030 auf 30 Prozent erhöht werden. Auch sollen 13 Prozent der Fläche Bayerns zu einem Biotopverbund erklärt und zehn Prozent aller Wiesen in Blühwiesen verwandelt werden (2). Damit ist das Gesetz zur Artenvielfalt Bayerns das weitreichendste in der Bundesrepublik. Dies als Anlass nehmend, will nun die Partei der Grünen den Artenschutz auch auf Bundesebene vorantreiben (3).
Schluss mit Verschwendung — Italien
Jedes Jahr wurden in Italien fünf Millionen Tonnen nicht verwendeter Lebensmittel von Supermärkten weggeworfen. Doch im Jahr 2016 verabschiedete das Land ein Gesetz, das dieser Verschwendung Einhalt gebieten soll (4).
Das Gesetz bietet Anreize für die Supermarktbetreiber, Lebensmittel nicht wegzuwerfen. So ist es zum Beispiel erlaubt, Lebensmittel zu spenden, auch wenn sie das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben. Auch in Restaurants soll weniger Essen weggeworfen werden, so wird zum Beispiel dazu aufgerufen, nicht verspeistes Essen mit nach Hause zu nehmen (5). Damit ist Italien nach Frankreich das zweite Land, das gesetzlich gegen die Verschwendung von Lebensmitteln vorgeht.
Grundrecht auf Trinkwasser — Slowenien
Ebenfalls schon im Jahr 2016 hat das Slowenische Parlament den Zugang zu Trinkwasser als Menschenrecht in die Verfassung aufgenommen (6). Damit soll der Privatisierung von Trinkwasser und der damit einhergehenden Verteuerung ein Riegel vorgeschoben werden.
Laut dem Artikel der Verfassung stellt Wasser ein öffentliches Gut dar, das vom Staat verwaltet wird, es wird jedoch nicht als Ware betrachtet. Auch wenn eine Privatisierung von Sloweniens Wasserressourcen bislang nicht stattgefunden hat, so soll das Gesetz dies auch für die Zukunft verhindern. Denn, so äußerte sich der Premierminister Miro Cerar, aufgrund der hohen Qualität des Wassers besteht die Gefahr, dass Konzerne in Zukunft ein Interesse an dem knapper werdenden Gut entwickeln. Damit ist Slowenien das erste Land der Europäischen Union, das ein Grundrecht auf Trinkwasser in seine Verfassung aufgenommen hat. Weltweit haben gerade einmal 16 Länder ein solches Recht auf Trinkwasser festgeschrieben.
Quellen und Anmerkungen:
(1) https://www.sueddeutsche.de/bayern/bienen-volksbegehren-landtag-artenvielfalt-1.4436747
(2) https://www.bund-naturschutz.de/aktionen/volksbegehren-artenvielfalt.html
(3) https://www.br.de/nachrichten/bayern/artenvielfalt-gruene-wollen-jetzt-auch-bundesregierung-treiben,RQ0lPV0/
(4) https://nur-positive-nachrichten.de/positive-nachrichten/italien-verschenkt-ueberschuessige-ware-an-beduerftige
(5) https://utopia.de/italien-gesetz-gegen-lebensmittelverschwendung-28014/
(6) https://nur-positive-nachrichten.de/positive-nachrichten/in-slowenien-ist-trinkwasser-ein-menschenrecht-und-keine-ware
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