In Berlin möchte die grüne Gesundheitssenatorin Ulrike Gote wieder die Maskenpflicht in Innenräumen einführen. Darunter fallen beispielsweise Museen, der Einzelhandel und auch Hochschulen (1). Frau Gote brachte ihren Vorschlag am 18. Oktober in den Berliner Senat ein (2). In dieser Woche begann auch die Vorlesungszeit in den Berliner Hochschulen. Doch der Senat konnte sich noch nicht einigen, die Entscheidung wurde auf nächste Woche vertagt.
Die Schäden der Maßnahmen
Doch auch wenn die von Gote angekündigte Maskenpflicht nicht kommen sollte, zeigt sich bereits jetzt, dass die Berliner Hochschulen diese Regel wohl wieder mittragen würden. Denn von Gegenwehr oder auch nur Kritik war seitens der Hochschulen nichts zu vernehmen. Besonders brisant: Sie wissen um die Schäden, die die Coronapolitik bei den Studenten angerichtet haben: „Bereits 2020 gab es etliche Studien, die belegten, dass Studierende seit der Pandemie verstärkt unter Einsamkeit und Depression leiden“ (3). Die Schäden beschrieb ich bereits im Artikel „Vor verschlossenen Toren“.
Wenn die Hochschulen die Coronamaßnahmen weiter mittragen, dann nehmen sie auch weiterhin eine mögliche Schädigung ihrer Studenten in Kauf. Jede Hochschule, die nach über zwei Jahren diese politischen Vorgaben immer noch umsetzt, ohne deren Nutzen und Schaden im Blick zu behalten, steht stellvertretend für den intellektuellen Zerfall Deutschlands.
Moralisch flexibel
Es zeigte sich auch, dass die eigenen Wertvorstellungen je nach Situation angepasst wurden. Das eigene Leitbild wurde dabei konsequent ignoriert. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), ein Verbund von 269 Mitgliedshochschulen, startete am 1. September 2022 die Initiative „Vielfalt an deutschen Hochschulen“ (4). In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung geht es dabei um die „Weiterentwicklung von ganzheitlichen Diversitätskonzepten“ (5).
Doch bis vor nicht allzu langer Zeit war es die HRK, die kein Problem mit der Durchsetzung der 3G-, 2G- oder sogar 2Gplus-Regeln in den Hochschulen hatte. Erst grenzten die Hochschulen Studenten aus, nun sollen sie im Sinne der Diversität wieder zurückkommen.
Regeln für die Anderen
Am 6. Mai 2022 hatte die Universität Leipzig ihr Infektionsschutzkonzept bis zum 10. Juni 2022 verlängert (6). Darin empfahl sie auch, „(a)uf allen Verkehrswegen“ eine OP- oder FFP2-Maske zu tragen. Und „(w)enn der Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen unterschritten wird, besteht innerhalb der Universitätsgebäude die Pflicht“, diese Masken zu tragen.
Am 9. Mai 2022 fand im Paulinum der Leipziger Universität die 33. Jahresversammlung der HRK statt (7). Die Universität teilte am selben Tag auf Twitter ein Foto, auf dem Professor Roger Gläser, der Prorektor für Talententwicklung der Universität Leipzig; Bettina Stark-Watzinger (FDP), die Bundesministerin für Bildung und Forschung; Professor Peter-André Alt, der Präsident der HRK; und auch Professor Mark Mietzner, der Rektor der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, zu sehen sind (8).
Alle vier stehen dicht beieinander, alle vier tragen keine Maske, obwohl sie es müssten. Denn auf der Website der Universität Leipzig wird das Paulinum klar als „Universitätsgebäude“ benannt (9). Also galt die Maskenpflicht bei Unterschreitung der 1,50 m auch am 9. Mai 2022 bei der Jahresversammlung der HRK. Doch selbst wenn es dort keine Maskenpflicht gegeben hätte, zeigten die besagten Personen immerhin, dass sie wohl selbst nicht vom Nutzen der Maske überzeugt sind, sonst hätten sie eine getragen.
So wie die Studenten nur wenige Meter weiter. Zugegeben, diese Aufzählung mag nach all der Zeit mit den Corona-Maßnahmen ziemlich kleinlich wirken. Wieso sollte sich jemand über die Maskenpflicht aufregen, aber auch über Personen, die die Maske nicht tragen?
Weil diese Widersprüche Teil einer Aufarbeitung sein müssen, die ihrem Namen gerecht werden will. Denn dieselben Personen hatten kein Problem damit, junge, gesunde Menschen, die kaum an Covid-19 erkrankt waren, mit Coronamaßnahmen zu belegen. Über Nutzen und Schäden dieser Maßnahmen ging es nur am Rande.
Pragmatisch musste es sein
Selbst im Tätigkeitsbericht 2021 der HRK wird der Nutzen oder auch mögliche Schaden der Coronamaßnahmen an den Hochschulen nicht erwähnt. Es geht dort lediglich um die Schwierigkeiten hinsichtlich der „Finanzierung der Tests für Studierende, die weder geimpft noch genesen waren“. Und um die „Kontrolle der Einhaltung der 2G-/3G-Regeln“ (10). Weiter steht dort: „Die meisten Hochschulen fanden schließlich pragmatische Antworten auf diese Fragen.“
Dieser Pragmatismus zeigte sich dann im Einsatz von Wachpersonal, das alle Studenten kontrollierte, die gnädigerweise die Hochschule betreten durften. Die „Schwierigkeit“ mit der Finanzierung konnte in den meisten Bundesländern umgangen werden, indem die Tests zu Beginn des Wintersemesters 2021/2022 kostenpflichtig wurden. Noch „pragmatischer“ war der Ausschluss bestimmter Studenten: Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) führte die 2G-Regel für das gesamte Universitätsgelände ein; in den Mensen der Berliner Hochschulen galt eine Zeit lang sogar die 2Gplus-Regel. Siehe meine Beiträge „Die hohe Schule der Diskriminierung“ und „Akademische Segregation“.
Die Aufarbeitung beginnt schleppend
Es steht außer Frage, dass die Rolle der Hochschulen, die sie seit März 2020 eingenommen haben, aufgearbeitet werden muss. An der Privatuniversität Witten/Herdecke gab es diesen Versuch, doch die Konferenz mit dem Thema „Die Würde des Menschen — (un)antastbar?“ sagte die Universität selbst kurzfristig ab. Damit gab sie dem Druck von außen nach — siehe der Beitrag „Parieren geht über Studieren“.
In der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU Münster) dagegen läuft die Aufarbeitung bereits. Am Institut für Rechtsgeschichte lief am 12. Oktober 2022 die Ringvorlesung an, die der Rechtshistoriker Professor Peter Oestmann im Gespräch mit dem Rechtsanwalt Niko Härting im März 2022 ankündigte (11).
Oestmann organisierte diese Ringvorlesung zusammen mit Professor Jürgen Overhoff vom Institut für Erziehungswissenschaft. Sie trägt den Titel „Bildung zur Freiheit. Universitäre Lehre in der Corona-Zeit“ und findet immer Mittwochs, 18 Uhr c.t., im Hörsaal J 3 (Juridicum) in der Universitätsstraße 14-16 statt. Ein Auszug aus dem Flyer zum Programm:
„Lebendige Lehre und das Gespräch zwischen Professoren und Studierenden sind für die universitäre Bildung unverzichtbar. Die Universität will und soll junge Menschen zur Selbständigkeit und zum Nachdenken ermuntern, und das geht am besten in der persönlichen Begegnung. Die Erfahrungen der Corona-Zeit haben die Bedeutung der universitären Gemeinschaft klar vor Augen geführt. Die Lehrfreiheit und auch die Teilhabe von Studenten an der Universität waren durch Verbote massiv gestört. Die Einheit der Lehrenden und Lernenden gibt es nicht am Bildschirm“ (12).
Hier nur zwei Beispiele aus dem Veranstaltungsplan: Am 16. November 2022 wird Jürgen Overhoff „(ü)ber freiheitliche Bildungstraditionen der Aufklärung und ihre Bedeutung für die universitäre Lehre“ sprechen. Kurz vor Weihnachten, am 21. Dezember 2022, hat die Vorlesung von Peter Oestmann das Thema: „Der Kampf gegen das Böse. Corona und die Hexenprozesse“ (12).
Diese Ringvorlesung findet in Präsenz statt, da Peter Oestmann zu den Professoren gehört, die sich klar für die Präsenzlehre positionieren. Er berichtete im Gespräch mit Niko Härting „von intensiven, teils erbitterten Diskussionen unter Kolleginnen und Kollegen“, als es um die Rückkehr zur Präsenzlehre an der Hochschule ging (13).
Auch wenn diese Ringvorlesung zu den wenigen Veranstaltungen gehört, die die Rolle der Hochschulen in den Fokus setzt, so kann sie dennoch dazu beitragen, die Universität wieder so zu verstehen, wie sie eigentlich gedacht war.
Wer nicht in den Genuss der Präsenzlehre kommen kann, hat die Möglichkeit, online an der Ringvorlesung über Wissenschaftsfreiheit teilzunehmen.
Organisiert wird sie vom Netzwerk Wissenschaftsfreiheit. Sie startet am 24. Oktober 2022 (14). Die Veranstaltung wird per Zoom ausgestrahlt und ist frei zugänglich. Eine Übersicht zu den Veranstaltungsterminen sowie die Zugangsdaten können Sie hier herunterladen.
Quellen und Anmerkungen:
(1) Berlin: Maskenpflicht kommt in Museen und im Einzelhandel zurück Gesundheitssenatorin, Ulrike Gote empfiehlt schärfere Corona-Maßnahmen. https://prod.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berlin-im-einzelhandel-wieder-die-maskenpflicht-einfuehren-li.275830
(2) Corona: Gote wehrt sich gegen Kritik an Maskenpflicht-Forderung https://www.berliner-zeitung.de/news/berlins-gesundheitssenatorin-ulrike-gote-wehrt-sich-gegen-kritik-an-maskenpflicht-forderung-li.276461 — Maskenpflicht in Innenräumen in Berlin wohl ab 29. Oktober: „Wir treffen kommende Woche auf jeden Fall einen Beschluss“ https://www.tagesspiegel.de/berlin/maskenpflicht-in-berlin-kommt-wohl-ab-29-oktober-wir-treffen-kommende-woche-auf-jeden-fall-einen-beschluss-8765308.html
(3) Bitte keinen Lockdown-Winter an Universitäten: Lieber Tag und Nacht geöffnet https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/bitte-keinen-lockdown-winter-an-universitaeten-lieber-tag-und-nacht-geoeffnet-li.265106#Echobox=1662959620
(4) Mit der heute startenden Initiative „Vielfalt an deutschen Hochschulen“ von HRK und @BMBF_Bund werden Hochschulen bei der Weiterentwicklung ganzheitlicher Diversitätskonzepte unterstützt. 11:58 vorm. · 1. Sep. 2022 https://twitter.com/HRK_aktuell/status/1565278031425462275
(5) HRK und BMBF engagieren sich gemeinsam für Vielfalt an den deutschen Hochschulen 1. September 2022 https://www.hrk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/meldung/hrk-und-bmbf-engagieren-sich-gemeinsam-fuer-vielfalt-an-den-deutschen-hochschulen-4941
(6) Nachricht vom 6. Mai 2022: Der Freistaat Sachsen hat eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung erlassen und die Regelungen der bisherigen Verordnung im Wesentlichen verlängert. Darauf und auf den Regelungen aus dem Arbeitsstättenrecht basiert die neue Version des Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes unserer Universität, das mit der heutigen Veröffentlichung in Kraft tritt und bis zum 10. Juni 2022 gilt. https://www.uni-leipzig.de/universitaet/service/informationen-zum-coronavirus/studierende/rundmails-studierende/detailseite/artikel/rundmail-fuer-studierende-7-22-aktuelle-informationen-zur-corona-situation-2022-05-06 — Archiviert: https://archive.ph/kSLrr — Unter „FAQ für Studierende“ gab es mehr Infos. Die Website wurde mittlerweile aktualisiert, daher finden Sie die Infos nur noch im Archiv: „In unseren FAQ informieren wir Sie über die aktuellen Bestimmungen und Regelungen, diese werden gemäß neuen Vorgaben und Verordnungen laufend angepasst. letzte Aktualisierung: 6. Mai 2022“. Weiter heißt es: „Wann müssen Sie eine FFP2/KN95-Maske, wann nur einen medizinischen Mund-Nase-Schutz tragen? Auf allen Verkehrswegen (Flure, Treppenhäuser, Aufzüge, Toiletten, usw.) wird das generelle Tragen von einem medizinischen Mund-Nase-Schutz oder einer FFP2/KN95-Maske ohne Ausatemventil dringendst empfohlen. Die Verwendung von höherwertigen Atemschutzmasken (KN95, FFP-Maske) ohne Ausatemventil wird dringendst empfohlen, da diese eine deutlich erhöhte Schutzwirkung aufweisen. Wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen unterschritten wird, besteht innerhalb der Universitätsgebäude die Pflicht einen medizinischen Mund-Nase-Schutz oder eine FFP2/KN95-Maske ohne Ausatemventil zu Tragen. In allen Lehrräumen und in den Lesearbeitsplätzen/Gruppenarbeitsräumen oder nutzeröffentlichen Verkehrsflächen der Bibliotheken ist generell mindestens ein medizinischer Mund-Nase-Schutz zu tragen. Für Labore, Praktikumsräume und Sporthallen gelten individuelle Vorgaben. Die Universitätsbibliothek hat genaue Informationen zu ihren detaillierten Corona-Schutz-Maßnahmen auf ihrer Internetseite.“ Link: https://archive.ph/vSBIQ
(7) HRK-Jahresversammlung in Leipzig 9. Mai 2022 https://www.hrk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/meldung/hrk-jahresversammlung-heute-in-leipzig-4903 — https://twitter.com/HRK_aktuell/status/1523690630580342785
(8) UNIVERSITÄT LEIPZIG @UniLeipzig „Ich verstehe mein Ministerium als echtes #Chancenministerium“, sagt Bundesministerin @starkwatzinger bei der Jahresversammlung der @HRK_aktuell am Abend im Paulinum der #UniLeipzig. Hier kommt sie ins Gespräch mit den deutschen Hochschulen über ihre Schwerpunktsetzung. 6:03 nachm. · 9. Mai 2022 https://twitter.com/UniLeipzig/status/1523695141218783232
(9) Siehe: „Auch ohne das für die Universität verlorene City-Hochhaus werden die repräsentativen Gebäude der Universität am Augustusplatz, das Neue Augusteum und das Paulinum — Aula und Universitätskirche St. Pauli, von vielen als städtebaulicher Blickfang empfunden.“ — „Der international renommierte Architekt gestaltete die Universitätsgebäude Neues Augusteum und Paulinum — Aula und Universitätskirche St. Pauli. Bei seinen Entwürfen berücksichtigte er die besondere Stellung der Universität am Augustusplatz und auch die immer wieder geforderte Erinnerung an die gesprengte Universitätskirche St. Pauli.“ — „Das Paulinum als geistig-geistliches Zentrum der Universität wird für akademische Feiern, wissenschaftliche Tagungen, Konzerte und Gottesdienste genutzt.“ https://www.campus-augustusplatz.de/ — „Das Paulinum — Aula und Universitätskirche St. Pauli bildet das wiedererstandene geistige und geistliche Zentrum unserer Universität. Architektonisch an die 1968 gesprengte Universitätskirche erinnernd beherbergt es zahlreiche vor der Vernichtung gerettete Kunstschätze.“ https://www.uni-leipzig.de/universitaet/profil/paulinum#ueber
(10) Siehe Seite 17 im Tätigkeitsbericht 2021 der HRK: https://www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02-10-Publikationsdatenbank/Arbeitsbericht_2021.pdf
(11) Siehe: Niko Härting 1. Jetzt online: #Corona im #Rechtsstaat, @PinG_Journal, Folge 92, mit dem Münsteraner Rechtshistoriker Peter Oestmann. Es geht um den Wert und den Begriff der Freiheit und um die Lage der Hochschulen in der Corona-Krise. 10:57 vorm. · 11. März 2022 https://twitter.com/nhaerting/status/1502222137871851520
(12) Der Flyer zum Programm (Download): https://www.jura.uni-muenster.de/de/institute/institut-fuer-rechtsgeschichte-lehrstuhl-oestmann/ringvorlesung-corona-flyer/ — Siehe auch: https://www.jura.uni-muenster.de/de/institute/institut-fuer-rechtsgeschichte-lehrstuhl-oestmann/ — https://www.jura.uni-muenster.de/de/institute/institut-fuer-rechtsgeschichte-lehrstuhl-oestmann/ringvorlesung-corona-plakat/
(13) Niko Härting: 6. Peter Oestmann hat sich intensiv für eine schnelle Rückkehr zur Präsenzlehre an den Hochschulen eingesetzt. Er berichtet von intensiven, teils erbitterten Diskussionen unter Kolleginnen und Kollegen. 11:00 vorm. 11. März 2022 https://twitter.com/nhaerting/status/1502222824999899136
(14) Online-Ringvorlesung montags, 18.00 bis 19.30 Uhr im Wintersemester 2022/23, beginnend am 24. Oktober 2022. https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/veranstaltungen/aktuelles/ — Für das Wintersemester haben wir eine online #Ringvorlesung über #Wissenschaftsfreiheit organisiert. Der erste Vortrag ist am 24. Oktober 2022 über „Meinungsfreiheit und ihre strafrechtlichen Konsequenzen“ von Professor Eric Hilgendorf @Uni_WUE 11:15 nachm. 12. Okt. 2022 https://twitter.com/NetzwerkW/status/1580306164205506560
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