Wer wusste von diesem ungeheuerlichen Vorgehen? Der Gesundheitsminister, das Robert Koch-Institut, das Paul-Ehrlich Institut, die Ständige Impfkommission – um nur einige zu nennen – müssen von den deutlichen Bedenken der EMA Kenntnis gehabt haben. Was wussten die Ärzte? Was hätten Sie wissen müssen? Und wie steht es um ihre Haftbarkeit?
Die beiden Anwälte David Jungbluth und der Schweizer Philipp Kruse erörtern die Möglichkeiten einer juristischen Verfolgung. Philipp Kruse hat bereits eine Strafanzeige gegen die Schweizer Zulassungsbehörde gestellt.
Wenn man das Buch liest, kommt man nicht umhin zu vermuten, dass seit vielen Jahren auf diese Impforgie hingearbeitet worden ist und man sehenden Auges die katastrophalen Konsequenzen in Kauf genommen hat. Daran beteiligt waren Politiker, Behörden, die Pharmaindustrie, Wissenschaftler, Medien und nicht zuletzt die berüchtigten Stiftungen der sogenannten Philanthropen. Ging es dabei wirklich nur um Geld?
Walter van Rossum im Gespräch mit David Jungbluth, Philipp Kruse und Brigitte Röhrig
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Quellen und Anmerkungen:
Erstens: In der Anmoderation erwähnt Walter van Rossum, dass zurzeit nur etwa 200.000 Menschen dem Lockrufen zu neuerlichen Impfungen gefolgt sind. Das stimmt, doch dann sagt er: Das seien 4 Prozent der Bevölkerung. In Wahrheit sind es ca. 0,25 Prozent.
Zweitens: Der in dem Gespräch erwähnte Aufsatz von RA Carlos A. Gebauer und Prof. Dr. Katrin Gierhake über die ärztliche Aufklärungspflicht bei Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA-Impfarzneien (NJW 2023, 2231 ff.) behandelt tatsächlich an keiner Stelle die Frage einer strafrechtlichen Amnestie von Ärzten.
Wir bitten, die beiden Fehler zu entschuldigen.