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Maas macht mobil

Maas macht mobil

Der Bundesaußenminister will den vollen Genuss der Menschenrechte künftig von der Impfbereitschaft der Bürger abhängig machen.

Die zutiefst befremdliche Diskussion über Geimpfte, Nichtgeimpfte und ihre Grundrechte lässt Schlimmes erahnen. Was passiert, wenn in unserer Gesellschaft Grundrechte an Leistungen — sich impfen lassen — und die Würde des Menschen an eine Klassenzugehörigkeit — die Klasse der Geimpften — geknüpft werden?

Das wäre ein beispielloser Bruch unserer Verfassung. Doch genau das ist es, worauf die aktuelle Diskussion über die Rechte von Geimpften und Nichtgeimpften hinausläuft.

Wer allen Ernstes in Erwägung zieht, grundlegende Freiheiten in unserer Gesellschaft, wie etwa den Besuch eines Restaurants oder eines Kinos, dauerhaft bestimmten Bürgern zu verwehren und anderen zugleich zuzugestehen, verlässt den Boden unserer Verfassung.

Die Würde des Menschen ist und bleibt unantastbar.

Zu dieser Würde gehört es, dass Bürger, die eine SARS-CoV-2-Impfung ablehnen, nicht pauschal dem Verdacht ausgesetzt werden dürfen, sie seien infektiös, um sie dann weitestgehend vom sozialen Leben in unserer Gesellschaft auszuschließen. Aus dem gesellschaftlichen Leben und damit letztlich aus der Gesellschaft ausgeschlossen zu werden, käme in dem hier diskutierten Rahmen einer Entmenschlichung gleich. Die Nichtgeimpften — oder beschönigend: die Bürger, „die keine Immunität nachweisen können“ — würden den Status eines Parias erhalten.

Eine Zweiklassengesellschaft, in der Geimpften Würde und Grundrechte zugestanden werden und Nichtgeimpften beides vorenthalten wird, wäre ein Albtraum. Nein: Allein schon der Vorschlag, dass Grundrechte, ja Menschenrechte, nicht mehr allen zugestanden werden sollen, ist Wahnsinn! Doch auf diesen Albtraum läuft der Vorschlag von Maas hinaus, dieser Wahnsinn ist salonfähig.

Das Problem, das auf uns zukommt, ist gewaltig. Aber es ist hausgemacht. Hausgemacht von einer Politik, die seit bald einem Jahr Grundrechte dauerhaft aussetzt und den Gesundheitsschutz auf eine pervertierte Weise zur absoluten Leitlinie ihres Handelns macht. Wer über einen so langen Zeitraum den Maßstab für Grundrechte verloren hat, dem fällt nun die eigene Politik auf die Füße.

Sollte sich nämlich herausstellen, dass ein Bürger, der geimpft ist, tatsächlich das Virus nicht mehr übertragen kann, dann kann und darf Politik ihm natürlich nicht mehr seine Grundrechte vorenthalten. Allerdings — und das ist der Knackpunkt — haben auch die Nichtgeimpften einen Anspruch auf ihre Grundrechte. Nur weil ein Bürger theoretisch infektiös sein kann, darf der Staat ihn nicht „vorbeugend“ dauerhaft vom sozialen Leben ausschließen. Grundrechte sind und bleiben Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Sie sind unveräußerlich. Wer sie einsetzen möchte wie ein Leckerli bei der Hundedressur — und sei es auch nur indirekt —, sollte sich möglichst schnell vom Acker der Demokratie machen.

Bei allem Verständnis für Infektionsschutz: Bürgern, die Angst vor einem Impfstoff haben, der im Rekordtempo entwickelt wurde und für den es keinerlei Langzeiterfahrungen und Langzeitstudien gibt, kann man nicht die Pistole auf die Brust setzen und sagen: „Entweder lässt du dich impfen oder aber wir verbieten dir das öffentliche Leben.“

Wer hier, insbesondere als vorgeblich verantwortungsbewusster Politiker, damit spielt, der Gruppe von Bürgern, die sich derzeit nicht gegen das Coronavirus impfen lassen will, die Teilnahme am öffentlichen Leben zu verwehren, ist von allen guten Geistern verlassen.

Warum soll sich etwa ein 19-Jähriger, dessen Risiko, an einer Corona-Erkrankung zu versterben, bei 0,01 Prozent liegt, gegen das Virus impfen lassen, wenn er große Angst vor möglichen Nebenwirkungen hat? Warum soll eine 30-jährige Frau, die ein „Corona-Sterberisiko“ von 0,2 Prozent hat, sich impfen lassen, wenn sie sich vor möglichen Langzeitschädigungen fürchtet?

Impfen, so der Tenor, der von den „Privilegienbefürwortern“ kommt, sei Bürgerpflicht. Wer sich nicht impft, ist „unsolidarisch“. Schließlich: Auch wenn die Corona-Erkrankung für einen selbst wahrscheinlich eher unbedenklich sei, müsse man doch seinen Teil dazu beitragen, die Gesellschaft zu schützen.

Anders gesagt: Persönliche Angst und Bedenken, sich diesen umstrittenen Impfstoff in den Körper spritzen zu lassen, haben hintanzustehen. Das Lebensinteresse der anderen hat Vorrang, das eigene Lebensinteresse hat Nachrang. Das ist, man muss es so sagen, in diesem Kontext eine perverse Argumentation und Auffassung.

Darf dann konsequenterweise erwartet werden, dass ab sofort der Außenminister und alle anderen Politiker ihre Reisen per Flugzeug unverzüglich einstellen? Schließlich tragen Flugzeuge mit zu einer Schädigung der Umwelt bei — und damit schädigt ihr Verhalten uns alle.

Die Heuchelei, die das Regierungshandeln im Hinblick auf die „Corona-Maßnahmen“ prägt, ist offensichtlich.

„Eingriffe in Freiheitsrechte müssen immer gut begründet sein“, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums als Reaktion auf Maas‘ Vorstoß. Die Aussage ist natürlich richtig, nur: Wie „gut begründet“ sind denn die bisherigen schweren und schwersten Grundrechtseingriffe der Bundes- und Landesregierungen im Zuge der Pandemie? Wie „gut begründet“ ist denn beispielsweise die Ausgangssperre ab 21 Uhr? Wo finden sich die klaren Erkenntnisse, dass zwischen 21 Uhr am Abend und 5 Uhr morgens die Pandemie angetrieben wird?

Ein Video, auf dem zu sehen ist, wie die Bundesregierung auf Nachfrage eines Journalisten nach der Studienlage reagiert, auf die sie den Lockdown stützt, spricht Bände. Minutenlanges Herumdrucksen — und am Ende steht eine Antwort ohne Antwort.

Wenn so eine „gute Begründung“ der Bundesregierung für Grundrechtsbeschneidungen aussieht, dann gute Nacht!

Richtig düster wird es, wenn Akteure wie Maas weiter der Grundrechtszweiteilung das Wort reden. Heute wird Nichtgeimpften der Zutritt in ein Restaurant verwehrt, ab morgen sind für Nichtgeimpfte der Wald, die Berge und das Meer eine verbotene Zone, übermorgen dürfen sie nicht mehr das Haus verlassen.

Und was kommt dann?


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