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Lehrstunde vor Gericht

Lehrstunde vor Gericht

Die Hauptverhandlung gegen Michael Ballweg hat Zug um Zug enthüllt, wie mutwillig das Vorgehen von Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung gegen den Querdenken-Gründer ist.

Nach drei Monaten Hauptverhandlung ist die Tendenz eindeutig: Die Vorwürfe Betrugsversuch und Steuerhinterziehung, die bereits in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft erkennbar konstruiert erscheinen, sind nicht belegt. Das Vorgehen von Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung gegen den bekannten Coronakritiker geschah mutwillig.

Die 10. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart wollte den Prozess gegen Michael Ballweg ursprünglich gar nicht führen, zumindest nicht, was den Vorwurf des angeblichen versuchten Betrugs angeht. Doch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart wies das Landgericht an, es zu tun. Die Kammer muss nun auch gegen das OLG anverhandeln. Das erklärt ihr vor- und umsichtiges Vorgehen.

Als die Hauptverhandlung am 2. Oktober 2024 begann, war das Presseecho enorm: Einem der bundesweit bekannten Coronakritiker wird der Prozess gemacht. Da will man doch gerne dabei sein. Schließlich wird dadurch auch bestätigt, wie richtig man selbst in der kritiklosen Akzeptanz der Virusmaßnahmen wie auch der uferlosen Diffamierung ihrer Kritiker lag. Der Prozess gegen Ballweg ist die Absolution, die sich die Mitläufer selbst erteilen.

Mittlerweile haben sich die etablierten Medien schon lange von der Veranstaltung verabschiedet. Sie sind regelrecht geflohen, als sie erkannten, dass Ballweg nicht zum Schlachtopfer und der Prozess nicht zum Opferfest taugt. Er bietet das Gegenteil: Anschauungsunterricht über missbräuchliches exekutives Handeln gegenüber verdammten Coronakritikern. Vorgeführt werden eher die Staatsanwaltschaft und das Finanzamt Stuttgart.

Die Vorwürfe der Strafverfolgungsbehörde sind widersprüchlich und doppelbödig: Michael Ballweg soll 1,27 Millionen Euro an Spenden und Schenkungen eingenommen, aber nicht alles für Corona-Demos ausgegeben und 576.000 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben. Er habe die Schenkungen zweckentfremdet und seine eigenen Querdenken-Anhänger betrogen. Weil sich die aber nicht betrogen fühlen, kann die Behörde Ballweg nur versuchten Betrug vorwerfen. Zwar keine Opfer, aber doch ein verhinderter Täter, so ihre Verfolgungslogik.

Das eingeworbene Geld wird dann zugleich seitens des Finanzamtes als Einnahme einer Firma namens Event-Management gewertet, deren Produkt die Organisierung von Anti-Corona-Demos gewesen sei. Und weil Ballweg die Steuererklärung für diese Firma nicht bis zur Deadline 31. August 2022 abgegeben hatte, soll er Steuerhinterziehung begangen haben. Insgesamt also eine Art Doppelsanktion. Handelt es sich bei den Geldern nun um eine betrügerische Zweckentfremdung von Spenden oder um zu versteuernde Betriebseinnahmen ohne Zweckbestimmung?

Dabei war es das Finanzamt selbst gewesen, das Ballweg beziehungsweise seinen Steuerberater ultimativ aufgefordert hatte, für seine Querdenken-Aktivitäten ein Gewerbe anzumelden, eben jene Firma Event-Management. Das geschah dann Anfang 2021 rückwirkend von Juni 2020 an. Den Namen Event-Management suchte das Finanzamt aus, das obendrein auch den Gewerbezweck formulierte. Ballweg wählte als Gewerbezweck „Öffentlichkeitsarbeit“, was das Finanzamt aber ablehnte. Stattdessen schlug es vor: Der Zweck sei „Querdenken“ mit Vermarktung von Markenrechten, Provisionen, Merchandising, aktiver Spendenwerbung. Ballweg willigte ein. Man könnte auch sagen, die Querdenken-Firma Event-Management war eine Finanzamtsgründung.

Mit einem Unternehmen, dessen Produkt die Organisierung von Demonstrationen sein soll, hatten es die Finanzbehörden bis dahin nicht zu tun. Doch mit den Corona-Demos und ihrem Organisator Ballweg entdeckte das Finanzamt auf einmal ein solches unbekanntes Geschäftsmodell. Allerdings soll es bislang kein zweites Unternehmen dieser Art mehr gegeben haben, wie ein Steuerfahnder bei seiner Befragung vor Gericht erklärte.

Michael Ballweg, der sich wie seine drei Verteidiger immer wieder an den Befragungen der Zeugen beteiligt, wollte wissen, warum denn seine Corona-Demos als Geschäftsmodell angesehen worden seien und nicht auch Demonstrationen und Kundgebungen beispielsweise des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 oder von Fridays for Future. Antwort des Steuerfahnders: „Letztlich, weil Sie sich Markenrechte für Querdenken gesichert haben. Außerdem sagte Ihr Steuerberater, Sie seien Gewinn-affin.“ Ballweg: „Sind Sie auch heute noch der Meinung, dass Demos ein erfolgreiches Geschäftsmodell darstellen können?“ Steuerfahnder: „Ja.“

Die Querdenken-Aktivitäten wurden vom Finanzamt also zu einem Gewerbe erklärt; als aber der Kopf von Querdenken für die Querdenken-Bewegung zum Amt des Oberbürgermeisters von Stuttgart kandidierte, wie es Ballweg tat, wurden die Ausgaben dafür nicht als Betriebsausgaben akzeptiert, sondern als Privatvergnügen.

Der Ballweg-Anwalt Reinhard Löffler, im Nebenberuf Landtagsabgeordneter der Regierungspartei CDU, hat allerdings eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes von 1974 ausgegraben, nach der zum Beispiel bei Bürgermeister- oder Oberbürgermeisterwahlen Ausgaben der Kandidaten als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Während das Finanzamt die eingegangenen Spenden von Coronagegnern und Querdenken-Anhängern also als Einnahmen und Umsätze wertete, entdeckte die Staatsanwaltschaft darin eine Zweckentfremdung und Veruntreuung durch Ballweg und eröffnete im Mai 2022 ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs und Geldwäsche gegen ihn. Und das, obwohl er sogar laut Staatsanwaltschaft über 800.000 Euro für Demos und Kundgebungen ausgegeben hatte. Mehrere Demos konnten nicht stattfinden, weil die Polizei sie verbot, wodurch wiederum Ausgaben verhindert wurden.

Einer der ersten Schritte des Ermittlungsverfahrens war eine Hausdurchsuchung Ende Juni 2022. Weil Ballweg das Haus verkauft und leergeräumt hatte, witterten die Ermittler Fluchtabsichten und erwirkten einen Haftbefehl gegen einen Mann, der bis dahin nicht gerade durch besondere kriminelle Energie aufgefallen ist. Damit saß Ballweg in der Falle. Seine sämtlichen Unterlagen wurden beschlagnahmt, später auch sein Vermögen. Nun begann der zweite Teil der Operation, könnte man sagen.

Bis zum 31. August 2022 gab es keinen Steuerstraftäter Ballweg. An diesem Tag lief die Frist für die Abgabe der Erklärungen für das Steuerjahr 2020 ab. Wegen Corona war sie zweimal und um ein halbes Jahr verlängert worden. Einen Tag später, am 1. September 2022, wurde er ein Steuerhinterzieher. Und bereits am 6. September wurde ein weiteres Strafverfahren gegen ihn eingeleitet, das die Staatsanwaltschaft wieder nur wenige Tage später an sich zog. Ballweg war ein Sonderfall, gegen keine andere Person gab es zu jenem Zeitpunkt ein Steuerstrafverfahren, obwohl anzunehmenderweise Dutzende die Frist versäumt haben dürften, zumal im schwer zu überblickenden Coronajahr 2022.

Der Steuerfahnder Mu. sagte als Zeuge auf die Frage, warum nach Ablauf der Abgabefrist für die Steuererklärungen am 31. August 2022 einzig gegen den Steuerpflichtigen Ballweg ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet worden war und gegen niemand anderen, das sei zwingend gewesen, ein „Pflichtfall“, sonst hätte er sich strafbar gemacht. Als Grund bezeichnete er, dass gegen Ballweg „Vorermittlungen“ der Steuerfahndung liefen. Sei dies der Fall, habe das Finanzamt keinen Spielraum, anders zu entscheiden. Also nicht, wie in zig anderen Fällen, in denen Fristen versäumt werden, zunächst Mahnungen zu verschicken. Die sogenannten Vorermittlungen waren nebenbei einzig aufgrund der zahlreichen anonymen Anzeigen gegen Ballweg wegen dessen Anti-Corona-Demos eingeleitet worden.

Die Aussage des Finanzbeamten, das Strafverfahren gegen Ballweg habe eingeleitet werden „müssen“, weil es Vorermittlungen gegeben habe, ziehen nicht nur Juristen in Zweifel. Bemerkenswerterweise stellt auch das Finanzamt Stuttgart II, bei dem die Steuerfahndung angesiedelt ist, den Sachverhalt auf Nachfrage anders dar als sein Mitarbeiter vor Gericht. Laut Amtsleitung existierten „keine Kenntnisse“ über eine entsprechende „Handhabung“, jeder Fall werde „individuell bearbeitet und bewertet“. Er könne „keine Aussage über irgendwelche Spielräume oder Nicht-Spielräume" treffen“, so der Leiter des Finanzamts Stuttgart II.

Demnach wäre das Vorgehen gegen Ballweg also nicht zwingend gewesen, sondern im Finanzamt hätte die Möglichkeit bestanden, den Fall so zu behandeln wie alle anderen, bei denen die Frist überschritten wurde.

Die Falschaussage des Steuerfahnders von Anfang Dezember 2024 belegt, dass das Vorgehen des Finanzamtes gegen den bundesweit bekannten Coronakritiker Willkür war und bewusst so geschah. Das umso mehr, als es nicht die einzige Falschaussage eines Zeugen des Finanzamts war.

Inzwischen bekommt das Verhalten der Finanzbeamten vor Gericht zusehends eine neue Qualität. Deutlich wird, dass von dem Steuerpflichtigen Ballweg ein regelrechtes Feindbild hergestellt wurde. Man kann auch sagen: Die massive öffentliche Verurteilung der Coronaproteste und ihrer „Rädelsführer“ (Polizeisprache unter Corona) hat die Beamten in ihrem Denken voll im Griff. Das beeinflusst ihre Herangehensweise mit einer einschlägigen Tendenz: Alles, was man gegen Ballweg finden kann, ist gut, zur Not wird es eben erfunden.

Die Federführung dieser Kampagne, dieser „Operation Ballweg“, lag und liegt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Staatsanwältin Franziska Gräfe, die in der Strafverfolgungsbehörde für den Fall zuständig ist, lud zu den Besprechungen der Ermittlungsgruppe (EG) „Kreuz“ mit Polizei, Staatsschutz und Steuerfahndung ein und leitete sie.

Welche Möglichkeiten hatte Ballweg in Untersuchungshaft, seine Steuergeschäfte zu regeln? Die Staatsanwaltschaft will in der Haftsituation kein Problem erkennen. Einer der Ankläger, Staatsanwalt Christian Schnabel, im Nebenberuf aktives Mitglied der Regierungspartei Die Grünen, wörtlich in der Verhandlung:

„Herr Ballweg war steuerlich beraten, und man hätte ihm gewährt, seine Steuererklärung auch auf Papier abzugeben — wenn er unbedingt gewollt hätte.“

Die Landgerichtskammer ist da etwas vorsichtiger und hat den Leiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stammheim vorgeladen, um die Umstände eines Untersuchungshäftlings zu erheben. Der Zeuge, Regierungsdirektor N., beschreibt Ballweg als einen einfachen, kooperativen Gefangenen, der gut mit dem Gefängnispersonal ausgekommen sei. Ballweg war am 29. Juni 2022 in Haft genommen worden. Zunächst blieb er zehn Tage in „Quarantäne“ ohne jeglichen Kontakt. Den ersten Besuch eines Anwalts erhielt er am 8. Juli 2022. Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, was der Angeklagte an sächlichen Mitteln zur Verfügung hatte, antwortet der JVA-Leiter: „Nur Stift und Papier, keine elektronischen Mittel, keinen Computer, auch keinen Internetzugang.“ Auch die Benutzung von ELSTER, der elektronischen Steuererklärung, die von den Finanzämtern inzwischen verbindlich ist, ist in einer Justizvollzugsanstalt nicht möglich. Hinzu kommt, dass seine sämtlichen Unterlagen beschlagnahmt waren. Ballwegs Steuerberater war insgesamt einmal für eine Stunde bei ihm in der JVA, einmal skypte er mit ihm eine Stunde. Ein Mandat für die Querdenken-Aktivitäten hatte er im Übrigen abgelehnt.

Ballweg unterlag der Postkontrolle; seine Briefe gingen zunächst zur Staatsanwaltschaft, wo sie geöffnet, gelesen und erst danach weitergeleitet wurden. Bis der Brief seinen Adressaten erreicht, vergehen etwa zwei Wochen. Beim umgekehrten Weg — Briefe an ihn — verhielt es sich genauso. Am 28. September 2022 wurde ein Brief Ballwegs beschlagnahmt, der taugt, ihn zu entlasten. Er hatte an diesem Tag von der Staatsanwaltschaft erfahren, dass drei Wochen zuvor ein Steuerstrafverfahren gegen ihn eröffnet wurde, und bittet in dem Schreiben nun seinen Steuerberater, seine steuerlichen Dinge zu regeln.

Die Verteidigung von Michael Ballweg hat der 10. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart die Bescheinigung einer Steuerberatungsgesellschaft vorgelegt, aus der hervorgeht, dass der Angeklagte im Zusammenhang mit Anti-Corona-Aktionen im Jahr 2020 einen Einkommensverlust von knapp 26.000 Euro und im Jahr 2021 einen Verlust von knapp 55.000 Euro erlitten habe. Damit wäre der Vorwurf der Steuerhinterziehung infrage gestellt. Die Steuererklärung wurde im Oktober 2023 eingereicht, sei bisher aber nicht bearbeitet worden. Das Gericht will nun zu diesem regulären Steuerverfahren ebenfalls eigene Ermittlungen anstellen und Zeugen dazu befragen.

Gibt es eine höhere Instanz, die hinter dem Fall steht? Sicher ist, dass das Strafverfahren gegen den Gründer der coronakritischen Querdenken-Bewegung spätestens ab 2022 ein politischer Berichtsfall gegenüber der Landesregierung von Winfried Kretschmann war.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart musste dem zuständigen Justizministerium „fortlaufend“ über das Ermittlungsverfahren im Fall Ballweg berichten. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums der Justiz und für Migration auf die „Kleine Anfrage“ eines Landtagsabgeordneten hervor. Das Ministerium tritt dabei explizit „im Einvernehmen“ mit dem Staatsministerium des Ministerpräsidenten sowie sämtlichen Ministerien auf.

Der erste Bericht der Behörde ans Ministerium soll danach am 28. März 2022 erstattet worden sein. Das war vier Tage, nachdem das erste Steuerstrafverfahren gegen Ballweg eingeleitet worden war, das wenige Tage später, am 6. April 2022, aber wieder eingestellt werden musste. Stattdessen eröffnete die Staatsanwaltschaft am 11. Mai 2022 dann das skurrile Betrugsverfahren gegen den Unternehmer und Coronakritiker.

An den „Sachentscheidungen“ der Staatsanwaltschaft will das CDU-geführte Justizministerium aber nicht beteiligt gewesen sein, zumindest nicht „im Vorfeld“, wie es in der Landtagsdrucksache etwas kryptisch heißt. Allerdings räumt das Ministerium ein, am 30. August 2022 mit der Staatsanwaltschaft ein Telefonat geführt zu haben, bei dem es um die „technische Umsetzung von Akteneinsicht an den Beschuldigten in der Justizvollzugsanstalt“ gegangen sei. Relevanz hat das deshalb, weil am 31. August 2022 die wegen Corona mehrfach verlängerte Abgabefrist für Steuererklärungen schlussendlich ablief. Offensichtlich war der Untersuchungshäftling Ballweg um die Erledigung seiner Steuerangelegenheiten bemüht, und offensichtlich war das nicht so einfach, wie Staatsanwaltschaft und Ministerium erkennen mussten.

Die Antwort der baden-württembergischen Landesregierung auf die Anfrage eines Landtagsabgeordneten ist von Ende November 2023. Man kann sie inzwischen besser einordnen, weil durch den derzeit stattfindenden Prozess Abläufe im Hintergrund sichtbar geworden sind. Die versteckte Logik des gesamten Verfahrens kann man darin sehen, dass eine derart mutwillige und rechtsstaatlich zweifelhafte Anklageschrift gegen einen bundesweit bekannten politischen Oppositionellen nicht ohne politische Rückendeckung zustande gekommen sein kann. Denn sonst würden sich in der Staatsanwaltschaft Stuttgart nur Anfänger oder Stümper bewegen. Und das Wagnis, eine konstruierte Anklage zu formulieren, hätte wohl niemand in der Behörde ohne Not riskiert. Wenn die Causa Ballweg im Justizministerium also Chefinsache war, lässt sich schwer vorstellen, dass sie im Kabinett nicht Chefsache gewesen ist. Zumal bei einem derartigen Ego-Chef wie Ministerpräsident Kretschmann, der wie ein Gutsherr seine eigenen Coronaregeln aufstellte und nach Belieben veränderte.

Dass es sich bei dem Abgeordneten der Kleinen Anfrage um einen Vertreter der AfD handelte, zeigt nebenbei nur, wie die etablierten Parteien inzwischen komplett versagen und der AfD den Platz als Opposition überlassen.

Bevor Michael Ballweg Demonstrationen gegen die Coronapolitik organisierte, war er als Unternehmer mit einer Firma auf dem IT-Markt tätig. Beim Finanzamt Stuttgart war er als unauffälliger Steuerpflichtiger registriert, der rechtzeitig seine Steuererklärungen abgab und seine Steuern stets korrekt zahlte, so die zuständige Sachbearbeiterin gegenüber dem Gericht. Es gab nichts Aktenkundiges über ihn.

Dann kam das Jahr 2020 mit Corona, und mit ihm kam der Denunziant, und zwar in seiner massenhaften Ausfertigung. Bei der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe landeten von überall her Anzeigen gegen Ballweg, er würde mit seinen Corona-Demos Gelder generieren, man solle ihn doch steuerlich überprüfen.

Die meisten Anzeigen gingen anonym ein, auch bei anderen Finanzämtern, die sie nach Karlsruhe weiterleiteten. Viele Anzeigen beruhten auf bloßen Spekulationen oder irgendwelchen Medienberichten. Auch auf einen Beitrag des TV-Komikers Jan Böhmermann wurde durch Anzeigensteller hingewiesen: „Ein ganz wildes Sammelsurium“, so eine Zeugin des Finanzamtes Stuttgart, die Oberregierungsrätin E. Trotzdem wurde eine Steuerstrafakte Ballweg angelegt.

Doch was machte den Fall Ballweg zum Sonderfall? Warum wurde er zum Kriminellen erklärt, während andere Steuerpflichtige nur Mahnungen erhielten?

Antwort: Weil man es so wollte. Drei Monate Hauptverhandlung haben diesen Hintergrund Zug um Zug erkennbar gemacht. Deshalb ist der Ballweg-Prozess auch eine Lehrstunde. Der Prozess wird am heutigen 7. Januar fortgesetzt.


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