Kaum ist das Selbstbestimmungsgesetz in trockenen Tüchern, kommen die ersten Fälle vor Gericht. Menschen mit Penis, die gerne als Frauen bezeichnet werden wollen, verlangen lautstark Zugang zu Frauenräumen. Derzeit verklagt zum Beispiel ein Mitarbeiter den Burgerbrater McDonalds, der ihm einen eigenen, abschließbaren Raum als Umkleide zur Verfügung gestellt hatte. Er will sich aber gemeinsam mit Frauen umziehen – egal ob diese das wollen oder nicht. Das sei sein Recht.
Und eben der Fall des Erlanger Fitnessstudios für Frauen. Der Kläger auch hier: Penis, Hoden, Bartwuchs, Halbglatze, aber weiblich definiert. Und mit rechtlicher Anerkennung als Frau. Der Eigentümerin des Fitnessstudios geht es aber nicht um die Frage, was im Pass steht, sondern um ein Studio für biologische Frauen. Solche ohne Penis. Wo diese unter sich sind.
Der Fall ist jetzt vor Gericht. Falls der Kläger Recht bekommt, müssen Frauen künftig hinnehmen, gemeinsam mit männlichen Wesen zu duschen, die Sauna zu teilen und vieles mehr. Egal, ob sie das wollen oder nicht. Dann müsste der Wunsch von Frauen nach Sicherheit und Privatsphäre hintanstehen gegenüber dem Wunsch von – fast möchte man schreiben: Männern.
Wann ist ein Mann ein Mann?
Dazu kommt die Frage, wie man über solche Fälle berichten kann. Was darf man sagen? Die Frauenheldinnen haben nun ein Gerichtsverfahren am Hals, weil sie geschrieben haben, ein Mann verlange Zugang zu einem Frauen-Fitnessstudio. 18.000 € will der Kläger für jeden Fall, bei dem sie ihn als Mann bezeichnen. Das würde „ungerechtfertigt“ in sein „allgemeines Persönlichkeitsrecht eingreifen“ (1). Der Verein hat nun einen Spendenaufruf gestartet. Die Frauen wollen das zur Not bis zum Verfassungsgericht durchkämpfen.
Schaut man sich die Definition von „Mann“ im Brockhaus an, so steht dort „erwachsener männlicher Mensch“. Männlich ist definiert als „dem Spermien oder Pollen bildenden Geschlecht angehörig“ (2). Männliche Pflanzen produzieren Pollen, männliche Tiere und Menschen Spermien. Wer Hoden hat, ein Mensch ist und dazu noch erwachsen, ist also per definitionem ein Mann. Dies trifft auf den Kläger zweifelsohne zu. Darf man also sagen: ein Mann?
Auf dem Standesamt kann man den Geschlechtseintrag wechseln, aber nicht das Geschlecht selbst. Dieses ist im Moment der Zeugung festgelegt und unveränderlich. Jede einzelne Körperzelle enthält die Information männlich oder weiblich. Selbst wenn jemand nur in die Ecke rotzt, kann man feststellen, ob das Sekret von einem Mann oder einer Frau stammt. Noch hundert Jahre nach dem Tod kann man an den Gebeinen das Geschlecht nachweisen. Biologisch ist das unstrittig.
Juristische Fragen
Die juristische Frage ist nun, ob die Änderung des Eintrags bewirkt, dass das Geschlecht nicht mehr benannt werden darf. Die daraus folgende Frage wäre, wie man dann über Vorfälle wie die des Fitnessstudios berichten soll: „Eine Frau verlangt Zutritt zum Frauen-Fitnessstudio“?
In England müssen Männer, die erklären, sich weiblich zu fühlen, vor Gericht als Frauen angesprochen werden. Opfer von Vergewaltigungen müssen ihre Peiniger im Zeugenstand weiblich benennen, wenn die Täter das so wünschen. „Sie hat mit ihrem Penis ...“ Andernfalls droht ein Bußgeld, denn die richtige Ansprache sei wichtig für die Würde der Transpersonen. Die Würde der Opfer scheint in dem Fall nicht ganz so schwer zu wiegen.
In Deutschland herrscht derzeit Unklarheit über die Rechtslage. Nach dem Selbstbestimmungsgesetz haben Eigentümer das Recht, den Zugang zu Einrichtungen und Räumen selbst zu regeln. Ein Frauen-Fitnessstudio wäre also rechtens. Dem steht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gegenüber, wonach man nicht willkürlich manche Sorten Frau zulassen darf und andere nicht. Auf diesen Umstand hat auch Bundestagsmitglied Ganserer, selbst ein Mensch, der sein Geschlecht ungern benannt hört, hingewiesen. Das mit dem Hausrecht wurde offenbar nur ins Selbstbestimmungsgesetz aufgenommen, um die Illusion zu erzeugen, biologische Männer könnten nun nicht gegen den Willen der Eigentümer Zugang zur Frauensauna fordern.
Bei der Frage der Benennung wird das Selbstbestimmungsgesetz deutlicher. In Paragraf 14 steht, man dürfe die Geschlechtszugehörigkeit einer Person nicht offenbaren, wenn man sie dadurch absichtlich schädige. Bei Zuwiderhandlung können bis zu 10.000 € Bußgeld fällig werden. Was aber genau ist eine absichtliche Schädigung (3)?
Menschen zu beleidigen war und ist verboten: Man darf beispielsweise niemanden einen „dummen, fetten Krüppel“ heißen, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Tatsachen dürfen aber trotzdem benannt werden, wie etwa verminderter IQ, Übergewicht, Gehbehinderung. Die Bezeichnung „Mann“ benennt eine Tatsache und ist keine Beleidigung, auch wenn die betroffene Person sich gerne selbst als weiblich bezeichnet. Wie konkret kann man jemanden absichtlich schädigen, indem man seine objektive und auch für alle offensichtliche Geschlechtszugehörigkeit beim Namen nennt? Und wie kann man über Situationen berichten, wenn es verboten ist, Tatsachen zu benennen?
Für die Translobby ist das einfach: „Transfrauen sind Frauen“, so das Credo. Demnach müssen biologische Frauen ihnen alle Rechte einräumen.
Männliche Lehrer dürfen Mädchen beim Umkleiden zusehen und in ihre Schlafräume gehen, männliche Polizisten dürfen Leibesvisitationen durchführen, männliche Strafgefangene auch in Frauenzellen untergebracht werden – solange sie sich nur alle als weiblich definieren.
Und Frauen müssen dazu schweigen. Denn wer das Geschlecht benennt, macht sich strafbar. Und wer gegen das Vorgehen aufbegehrt, macht sich der Diskriminierung schuldig. Ein Freifahrtschein für freie Transfrauen. Wenn das einer Frau nicht passt, muss sie halt zu Hause bleiben, so die Transvorkämpferin Judith Butler (4).
Nun stehen Gerichtsentscheidungen an. Muss ein Frauen-Fitnessstudio Menschen mit Penis aufnehmen? Darf eine Frauenrechtsgruppe darüber berichten und den Kläger als Mann benennen? Muss McDonalds seine Mitarbeiterinnen zwingen, sich auszuziehen vor einem, dessen Geschlecht nicht benannt werden darf? Oder dürfen Frauen ihre Intimsphäre schützen und Nein sagen zu – Männern?
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Quellen und Anmerkungen:
(1) https://www.frauenheldinnen.de/project/rechtshilfe-frauenheldinnen-meinungsfreiheit/
(2) https://brockhaus.de/ecs/enzy/results?search=m%C3%A4nnlich&category=article&audience=adult
(3) https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/206/VO
(4) https://www.mumsnet.com/talk/womens_rights/5097209-judith-butler-tells-lesbian-she-should-stay-home-if-she-doesnt-want-to-see-penises-in-female-only-spaces