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Erstickter Widerstand

Erstickter Widerstand

Der Fall Beate Bahner zeigt, wie der Staat Aufmüpfige zum Schweigen bringt, indem er die Verteidigung der Grundrechte kriminalisiert.

von Fabian Braun

Die Stimme der Vernunft

Noch vor Kurzem schwang sich Beate Bahner aus Heidelberg, Fachanwältin für Medizin mit 25 Jahren Berufserfahrung, zur Ikone des Widerstands auf. Eines Widerstandes gegen die umfassenden, bundesweiten Grundrechtseinschränkungen, beginnend mit den „Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte“ (1), beschlossen durch die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder vor dem Hintergrund der „rasanten Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2)“. In einer Pressemitteilung auf ihrer Internetpräsenz „erklärt“ uns Beate Bahner, als erste Anwältin öffentlich, „warum der Shutdown verfassungswidrig ist und warum dies der größte Rechtsskandal ist, den die Bundesrepublik Deutschland je erlebt hat“ (2).

Gleichzeitig lädt sie „alle 83 Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürger“ zu einer friedlichen Demonstration am Ostersamstag ein und legt am 08. April 2020 dem Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag „hinsichtlich der Aussetzung aller Corona-Verordnungen der 16 Landesregierungen“ (3) vor. Mit diesem Antrag bringt die Rechtsanwältin aus Heidelberg genau das zum Ausdruck, was eine Vielzahl von Kritikern der Corona-Maßnahmen denkt. Doch die Hoffnungen hinsichtlich des Antrages blieben unerfüllt und nur wenige Tage später auch die Hoffnungen hinsichtlich einer Ikone des Widerstands.

Wie konnte es dazu kommen? Die Zeichen standen eigentlich gut. Kaum war der Antrag, umfänglich begründet, dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt worden, schaltete sich der Staatsschutz ein (4, 5), versuchte Beate Bahner sogar mundtot zu machen (6). Wie hätte man der kritischen Öffentlichkeit besser beweisen können, dass man genau ins Wespennest gestochen hat? Wie hätte man unter den ohnehin, ob der jahrzehntelangen staatlichen Unterdrückung, frustrierten Systemkritikern mehr Sympathien erregen können? Dem Widerstand ein Gesicht geben können?

Ein Gesicht des Widerstandes

Doch es wird dramatischer. Denn die Rechtsanwältin, bei der zu diesem Zeitpunkt alle Hoffnungen lagen, wird gewaltsam von der Polizei in die Psychiatrie verbracht - kurz nach der Ablehnung ihres Eilantrages durch das Bundesverfassungsgericht aufgrund von Formfehlern. Es „gelingt“ ihr eine Sprachnachricht abzusenden, in der alle Befürchtungen der stillen „Aufgewachten“ zum Ausdruck gebracht werden (7). „Genau das würden sie auch mit mir machen, wenn ich aussprechen würde, was ich denke“, werden kurz nach der Veröffentlichung der Nachricht viele vor sich hingemurmelt haben.

Einige Mutige bemühen sich um Aufklärung, bezeugen Solidarität, indem sie die Nachricht verbreiten (8), persönlich in der psychiatrischen Klinik und bei der Polizei vorstellig werden, sich nach dem Befinden Beate Bahners erkundigen (9)(10), die Bundesrechtsanwaltskammer um Unterstützung bitten (11), Strafanzeige gegen die Beamten stellen.

Spätestens jetzt sind alle Augen auf die zierliche Heidelberger Einzelkämpferin gerichtet, die vollkommen schutzlos dem „kältesten aller kalten Ungeheuer“ (12) ausgeliefert ist. „Eine erfahrene Rechtsanwältin, die sich für die Grundrechte einsetzt, wird in die Psychiatrie gesteckt? Also irgendwo hört es doch auf“, murmelt nun auch der Systemskeptiker. „Ist das ein Einzelfall? Könnten diese ,alternativen, antisemitischen Spinner‘ mit ihren ,unglaublichen Verschwörungstheorien‘ und ,Fake News‘ am Ende doch recht haben?“ Was für eine Chance. Und die Kritiker? Beinahe hätten sie vor Freude laut aufgeschrien: „Ich hab's euch ja immer gesagt!“

Aber Beate Bahner kommt noch am selben Tag der Aufregung frei (13) und begibt sich zum festgesetzten Anhörungstermin am 15. April in die Polizeidirektion Heidelberg. Die Menge von Unterstützern und Interessierten ist bereit, entschlossen Widerstand zu leisten und den Aufforderungen der Polizei, den Platz zu räumen, zu trotzen (14). Spannung liegt in der Luft. Wird Beate Bahner heute den lange ersehnten Staatsstreich verkünden? Nein.

Anleitung: Von einer Ikone zum Schalk in wenigen Schritten

Es war alles ganz anders. Nach der Anhörung stellt sich Beate Bahner den Fragen der Anwesenden und gibt Auskunft (15):

„Die Polizisten waren sehr freundlich. Es war schön. Es sind nette Menschen. Ich wurde jetzt angehört und habe mich bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft entschuldigt für den ganzen Aufruhr und dass ihr jetzt alle gegen das Gesetz verstoßt. Ich habe erklärt, wie es dazu gekommen ist. Es war nämlich so, dass ich in den letzten zwei Wochen im Urlaub war, zuerst in Berlin, habe dort Museen und Opern besucht. Danach kurz zu Hause. Dann weiter nach Paris zu Freunden. Dort habe ich den Louvre besucht. Anschließend weiter nach London, die haben da das Royal Opera House und die tollsten Museen der Welt.

Und dann habe ich gesagt, mir tut das wirklich leid. Ansonsten bin ich einigermaßen fleißig und auch ,up to date‘, aber kaum bist du mal zwei Wochen weg, hab ich gesagt, ändert sich die Rechtslage und Frau Bahner kriegt mal wieder nix mit. Ich habe einfach versäumt, im Bundesgesetzblatt zu lesen, dass Demonstrationen inzwischen Straftatbestand sind. Zwar habe ich das auch jetzt noch nicht im Bundesgesetzblatt oder im Strafgesetzbuch gefunden, aber irgendwo wird es dort schon stehen. Deshalb habe ich um mildernde Umstände gebeten und mich auch noch einmal entschuldigt, für meine Straftat.“

Auf Nachfrage aus der Menge, ob sie nun frei sei, antwortet sie:

„Naja, also ich wurde gestern tatsächlich aus der Psychiatrie entlassen. Es gab einen Antrag, der medizinisch schön begründet war. Heute habe ich jetzt keine Zeit mehr, weil ich gleich essen gehen muss oder mich in einem Café mit Freunden treffe.

Also da bin ich raus und dann kursieren da auch wirklich Gerüchte in der rechten Lügenpresse, ich sei von der Polizei misshandelt worden. Sie sehen ja hier meine Schramme da — zeigt auf die linke Augenbraue — und dann echt ja, das muss im Netz herumgehen in der rechten Lügenpresse und die Verschwörer, weißt du. In der normalen Presse liest man es ja auch nicht. Also nee, so ist es nicht. Ich möchte es gerne klarstellen. Es war ganz anders.

Es war so, es ist ja tolles Wetter gerade in den letzten zwei Wochen und die Neckarwiesen sind ja echt seit zwei Wochen rappelvoll. Und jetzt war ich ja auch unterwegs in den letzten zwei Wochen in Europa. Und da haben sich dann ein paar Freunde gefreut, dass ich wieder da bin und dann haben sie gesagt, hey, wollen wir nicht auch auf die Neckarwiesen gehen. Und dann haben die ein paar Flaschen Wein mitgebracht. Und dann haben wir uns halt auch dann dazugesetzt. Und dann haben wir halt ein bisschen gesoffen. Und dann bin ich mit dem Fahrrad zurückgefahren. Und dann hat es mich einfach blöd auf den Kopf und da — zeigt auf das linke Knie und beide Ellenbogen — bin ich ganz blöd hingefallen.

Also alles Quatsch. Lügenpresse. Die Polizei, dein Freund und Helfer, würde das nie tun. Nie würde sie in der Psychiatrie einer hilfebedürftigen Person, einer Patientin, den Kopf auf den Steinboden schlagen. Also das ist natürlich alles Quatsch. Die Rechtsmedizin hat mich da gestern untersucht. Weil ich ja gestern in der Psychiatrie war. Die haben dann gefragt, was ist denn da passiert. Ich sag, ich bin vom Fahrrad gefallen, hab mich mit Freunden getroffen auf den Neckarwiesen. Und ist das jetzt alles schlimmer. Auch weil sie in der Psychiatrie waren, hatten sie keine Zeit, mir das alles zu verbinden. Also entschuldigt bitte, echt, lest keine rechte Lügenpresse, glaubt es nicht.“

Auf Nachfrage, ob das nicht ihre Sprachnachricht war: „Alles Fake News.“

Zwischenfrage, ob das nicht Ironie sei:

„Es wird Zeit, dass ihr das mal lernt. Einen bisschen anderen Duktus. Mal ein bisschen eine andere Sprache. Wie wäre es denn, wenn ihr mal ein bisschen mal, he?!“

„Also ich weiß nicht, ihr wollt jetzt wahrscheinlich auch gleich ein bisschen ins Café oder ins Restaurant. Aber wenn nicht, dann würde ich noch schnell etwas vorlesen, wenn ihr mögt. Aber ich will euch nicht langweilen. Also wenn ihr wollt, lese ich mal schnell etwas vor. Die Sonne blendet so ein bisschen. Die Sonne blendet euch, ihr könnt auch ein bisschen die Augen zumachen.“

Auf den Zwischenruf, Beate Bahner solle beginnen, sie sei die Stimme der Demokratie, antwortet sie energisch: „Wenn ich solche Befehle bekomme, mache ich sofort, was sie sagen, weil sonst komme ich gleich wieder in das Gefängnis!“

Zum Abschluss verliest Beate Bahner ihre „Kleine Anleitung — Shutdown beenden leicht gemacht: In wenigen Schritten zurück in die Freiheit“ und umarmt ihre treuen Unterstützer — zumindest diejenigen, die möchten.

Ein anderer Duktus

Die Behauptung der Staatsmacht, Demonstrationen seien mit Straftaten gleichzusetzen, und die Anwendung derartiger Mittel, um „aufmüpfige“ Bürger zu malträtieren, kann aus Sicht eines Demokraten eigentlich nur als Sarkasmus verstanden werden. Oder wie der britische Autor Douglas Murray einmal sinngemäß sagte: „Ich kann jetzt nur noch lachen, weil ich keine Tränen mehr übrig habe“ (16). Beate Bahner versucht nun vermutlich ebenfalls ihre Trauer zu überspielen, indem sie konsequent diesen Sarkasmus selbst aufgreift.

Selbstredend konnte Beate Bahner aufgrund der Beschränkungen nicht reisen und ihre Freunde, geschweige denn Museen und Opern, besuchen. Auch darf sie sich nicht mit Freunden zu einem gemütlichen Picknick auf den Neckarwiesen treffen. Die Gesetze sind ihr sehr wohl bekannt, das Bundesgesetzblatt vermutlich tägliche Lektüre. Mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes setzt sie sich ausführlich in ihrem Antrag auseinander.

Nicht zum Lachen sind daher auch die Ausführungen über die Polizeigewalt und den „medizinisch schön begründeten“ Antrag auf Unterbringung in der psychiatrischen Klinik. Dass nun auch noch umgekehrt gegen Beate Bahner wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt wird, hat in diesem Zusammenhang leider ebenfalls durchweg Methode (17, 18, 19).

Zu Recht fürchtet sich jeder davor, selbst in solch eine Situation, ins Visier der unkontrollierten Willkür staatlicher Repressionen zu geraten. Und abgesehen davon, ist es sehr unangebracht, sich hinter seinem Laptop darüber zu echauffieren, Beate Bahners Verhalten sei beschämend, weil sie nicht standhaft geblieben ist, die Wahrheit offen zu verkünden. Vielleicht sogar einen „Deal“ eingegangen sei, um wieder „heil“ aus der Anstalt herauszukommen.

In der Rhein-Neckar-Zeitung vom 15. April 2020 heißt es: „Sie behauptet nun, die kleine Verletzung über dem Auge habe sie sich bei einem Sturz zugezogen, nachdem sie mit Freunden auf der Neckarwiese ‚gesoffen‘ habe. Der ironische Tonfall sorgt auch für Verwirrung unter ihren Anhängern. Manche sind empört, weil sie glauben, Bahner mache einen Rückzieher als ihre Vorkämpferin gegen die angebliche ‚Corona-Diktatur‘. Andere sind überzeugt, Beate Bahners Botschaft genau zu verstehen — und applaudieren ihrem Sarkasmus begeistert“ (20).

Bei Telepolis vom 16. April 2020 ist zu lesen: „Die Geschichte ist verrückt und endet in Ambivalenz, Beate Bahner zeigte sich als wenig verwirrtes, aber narzisstisch von sich überzeugtes Chamäleon, die ‚Systemkritiker‘ scheiterten daran, mit ihr eine Galionsfigur des großen Widerstands gegen das Unrechtsregime aufbauen zu können“ (21).

In der taz steht: „Bahners Anhänger im Netz zeigten sich nach dem Auftritt gespalten. Manche lobten die pfiffige ‚Eulenspiegelei‘, andere fühlten sich durch die ‚Inszenierung‘ veräppelt. Impfkritiker Tolzin, der sich Klarheit erhofft hatte, will Bahner künftig nicht mehr unterstützen“ (22).

Der Duktus kam also in Medien und auch bei einigen Unterstützern nicht gut an, auch wenn er mit Sicherheit nicht so gemeint war. Was können wir also aus dem Fall für die Zukunft lernen?

Eine kleine Anleitung: Standhaft bleiben, konsequent gemacht

Wir haben gelernt: Einzelkämpfer sind leicht zu brechen. Nur gemeinsam sind wir stark. Einzelne, die vorpreschen, brauchen auch weiterhin, noch viel stärker, unser aller Unterstützung. Breschen müssen geschlagen, Präzedenzfälle geschaffen werden, wie beispielsweise durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2020, in welchem das Gericht unmissverständlich betont, dass Versammlungen aufgrund der Corona-Verordnungen eben nicht pauschal verboten werden dürfen (23).

Seine Möglichkeiten in akribischer, aber geordneter und sachlicher Weise im Rahmen der Einschränkungen zu nutzen, führt langfristig eher zu Erfolg als kurzfristiger Aktionismus. Auch wenn Aktionismus besser ist als Untätigkeit. Es gilt, den anderen nicht gewaltsam — auch nicht mit Worten — überzeugen zu wollen, sondern allein durch sachliche Aufklärung.

Daniele Ganser rät:

„Mein Rat ist, dass man trotzdem ruhig und tief atmet, und sich daran erinnert, dass auch eine böse Diffamierung einen nie daran hindert, tief zu atmen. Indem man den Fokus auf den eigenen Atem legt, statt auf die Abwertung, verliert die Diffamierung an Kraft. Man kommt zu sich. Danach soll man sich fragen: Habe ich diese bösen Dinge gesagt oder geschrieben? Wenn ja, soll man damit aufhören. Wenn nein, kann man sich beruhigen. Man trägt nur die Verantwortung für die eigenen Worte.

Es gibt mehr als sieben Milliarden Menschen auf der Welt, die täglich viele verschiedene Dinge sagen und schreiben. Das kann man nicht beeinflussen. Man trägt niemals die Verantwortung für die Worte der anderen Menschen. Wenn andere Menschen im Gespräch Diffamierung einsetzen, soll man das auf keinen Fall selber auch tun. Die Übung besteht dann darin, trotzdem friedlich und sachlich zu bleiben. Denn es gibt zu allen Fragen immer eine Pluralität von verschiedenen Standpunkten. Über seine eigene Art zu sprechen zeigt man seine Werte und auch seinen Respekt für die anderen Menschen. Es gilt die Regel: Was Paul über Peter sagt, sagt mehr über Paul als über Peter“ (24).

Im Falle Beate Bahners — ohne dies als Vorwurf zu meinen — wäre es aus juristischer Sicht besser gewesen, wenn sie bei ihrer Aussage geblieben wäre. Dann hätte man, unterstützt durch die mediale Aufmerksamkeit, hier tatsächlich etwas erreichen können (25).

Der Antrag beim Bundesverfassungsgericht hatte es von Anfang an sehr schwer. Er war dennoch nicht umsonst. Denn wir wissen nun, worum es dem Gericht geht:

Zunächst einmal möchte es dezidiert wissen, ob die Maßnahmen schädlicher sind oder das Virus. Hier bedarf es fundierter Gutachten von Experten. Die Beschwerden müssen von persönlich Betroffenen eingereicht werden und nicht allgemein. Es dürfte jedoch nicht schwierig sein, diese Betroffenen ausfindig zu machen.

Zu guter Letzt muss der vorgegebene Rechtsweg eingehalten werden, also erst einmal vor das Verwaltungsgericht ziehen (26), was Beate Bahner auch parallel getan hat und was in den Wirren der Ereignisse etwas untergegangen ist (27). Mit der Beschwerde wird sich das Gericht auch weiter beschäftigen und, sobald möglich, sicher auch eine Anhörung anberaumen, da voraussichtlich viele von der Beschwerde betroffen sind. Auf diese gilt es, sich jetzt schon vorzubereiten. Der Kampf um die Grundrechte ist noch lange nicht ausgefochten.


Bild

Fabian Braun, Jahrgang 1985, studiert Landschaftsarchitektur. Seit 2008 setzt er sich aktiv für das bedingungslose Grundeinkommen und basisdemokratische Strukturen ein. Er ist ehemaliges Mitglied des Studierendenrates der Fachhochschule Erfurt 2017/2018 und Initiator der Aufstehen-Regionalgruppe Erfurt 2018/2019. Durch eigene Prozessführung bis vor das Bundesverfassungsgericht besitzt er Erfahrungen im Bereich der Rechtswissenschaften. Außerdem bildet er sich privat in den Sozialwissenschaften und Journalistik weiter.


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Quellen und Anmerkungen:
(1) https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/besprechung-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-1733248
(2) http://beatebahner.de/lib.medien/Erklaerung%20Beate%20Bahner%207.4.2020.pdf
(3) http://beatebahner.de/lib.medien/Beate%20Bahner%20Eilantrag%20Bundesverfassungsgericht.pdf
(4) http://beatebahner.de/lib.medien/Ladung%20Polizei.pdf
(5) https://staatsanwaltschaft-heidelberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/6221458/?LISTPAGE=1222784
(6) http://beatebahner.de/lib.medien/Sperrung%20Homepage%281%29.pdf
(7) https://t.me/RubikonNews (vom 13. April 2020, 19.22 Uhr)
(8) https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2020041304.html
(9) https://www.youtube.com/watch?v=aTeybiFzu48&t=1363s
(10) https://www.youtube.com/watch?v=XOT2tRne6cc
(11) https://www.nachrichtenspiegel.de/2020/04/14/brief-an-die-bundesrechtsanwaltskammer-in-causa-bahmer/ (aufgerufen am 14.04.2020 um 19:00 Uhr, Artikel wurde nach der Ansprache Bahners vom 15.04.2020 durch den Autor entfernt)
(12) http://www.zeno.org/Philosophie/M/Nietzsche,+Friedrich/Also+sprach+Zarathustra
(13) http://beatebahner.de/lib.medien/Bahner%20wieder%20auf%20freiem%20Fuss.pdf
(14) https://www.youtube.com/watch?v=Y7K8LNMHRVI
(15) https://www.youtube.com/watch?v=BiWzHZAMJCg&list=PLK9D_9FKYHOAZnadhrTDk79jufcmhuKK0&index=10&t=0s
(16) https://www.youtube.com/watch?v=eQXHc-tJMXM&list=LLCJvwzwMLLLYNm0KfgW8vxw&index=124&t=0s
(17) https://www.youtube.com/watch?v=VGbNKYAwenQ
(18) https://www.youtube.com/watch?v=-irAmWKhM8s
(19) https://www.youtube.com/watch?v=mOaQ8Jiu3iY
(20) https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-demo-fuer-beate-bahner-warum-wurde-der-menschenauflauf-von-der-heidelberger-polizei-geduldet-updatevi-_arid,508747.html
(21) https://www.heise.de/tp/features/Corona-Schauspiel-um-die-Medizinjuristin-Beate-Bahner-fuer-die-alles-ganz-anders-war-4703330.html
(22) https://taz.de/Juristin-Beate-Bahner-in-der-Psychiatrie/!5679099/
(23) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-025.html;jsessionid=7C9891092E31B68C34236AD2057F6FC0.1_cid361
(24) https://www.siper.ch/meta/kontakt/ (FAQs Punkt 30)
(25) https://www.sueddeutsche.de/thema/Fall_Mollath
(26) http://www.beatebahner.de/lib.medien/Ablehnung%20Bundesverfassungsgericht.pdf
(27) http://www.beatebahner.de/lib.medien/Beate%20Bahner%20Antrag%20beim%20VGH%20BW.pdf


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