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Ein fortgesetzter Polizeiskandal

Ein fortgesetzter Polizeiskandal

23 Jahre nach dem Verschwinden der neunjährigen Peggy K. wird weiter ermittelt, allerdings erneut nur gegen eine Einzelperson. Dabei führen die Spuren zum NSU-Komplex.

Der Fall von Peggy K. ist ein politischer Fall. Derzeit wird das nächste bizarre Kapitel geschrieben: die Schmerzensgeldklage der Mutter Susanne Knobloch, die von einem ehemaligen Nachbarn 75.000 Euro Entschädigung verlangt, weil er gewusst haben soll, wo das Kind liegt. Dieser Mann, der heute 46-jährige Manuel S., soll damals am Tag des Verschwindens das Kind tot von jemand anderem übernommen und dann im Wald vergraben haben. Die Mutter macht geltend, dass ihr die Ungewissheit über das Schicksal ihres Kindes große seelische Qualen bereitet habe. Erst mit dem Fund der sterblichen Überreste habe sie mit dem Trauern beginnen können.

Manuel S. bestreitet die Geschichte heute entschieden. Er hatte sie im September 2018 zunächst gegenüber der Polizei eingeräumt, dann aber direkt widerrufen. In seinem Fall hatten sich die fragwürdigen Verhörmethoden der Polizei wie im ersten Fall wiederholt. Eine erneute Täterpräsentation ohne Rücksicht auf die Wahrheit?

Das Landgericht Hof hat die Klage von Peggys Mutter dennoch entgegengenommen und am 18. April 2024 öffentlich verhandelt. Das Gericht wollte beide Seiten hören und hatte die Anwesenheit von Susanne Knobloch und Manuel S. angeordnet. Beide sprachen auch persönlich und antworteten auf Fragen der Richter. Eine Einigung kam bei dieser sogenannten Güteverhandlung nicht zustande — erwartungsgemäß, denn „ein bisschen“ Täterschaft geht nicht. Das Gericht prüft nun den Fall anhand der Aktenlage. Am 22. Mai 2024 will es seine Entscheidung bekannt geben.

Durch das Zivilverfahren sind die zahllosen Ungereimtheiten und offenen Spuren dieses Mordkomplexes erneut in den Brennpunkt geraten.

Die Fragwürdigkeiten begannen direkt am ersten Tag. Nach dem Verschwinden der Neunjährigen am Abend des 7. Mai 2001 wurde nach ihr mit einem drei Jahre alten Foto, als sie sechs war, gesucht — ein großer Unterschied im Aussehen des Kindes. Die Ermittler legten sich dann auf einen geistig Schwerbehinderten als Täter fest. Auf den Schwächsten im Dorf, einen, der sich nicht wehren kann. Und das, obwohl dieser Ulvi K. für die angebliche Tatzeit am frühen Nachmittag ein Alibi hatte, das sich sogar über den gesamten Tag erstreckte.

Trotzdem gelang es der Polizei, mit Gewalt und Täuschungen von ihm ein falsches Geständnis zu erzwingen. Er wurde bei den Verhören angefasst und angeschrien.

Auch ein V-Mann kam im Laufe des Verfahrens zum Einsatz. Mit einer Falschaussage belastete er den Beschuldigten. Ein Großteil der Vernehmungen von Ulvi K. fand ohne Rechtsbeistand statt. Weil er wollte, dass ihn die Vernehmer in Ruhe lassen, „gestand“ er, Peggy, die er gut gekannt hatte, getötet zu haben. Kurz darauf widerrief er dieses Geständnis.

Er wurde trotzdem verurteilt und in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht — das war 2004. 2005 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision. Das Urteil sei korrekt und rechtsfehlerfrei, urteilte das oberste deutsche Gericht. Eine ganze politische Ordnung wollte die Verurteilung dieses Menschen oder trug sie mit: die Polizei, die Staatsanwaltschaft, ein psychologischer Gutachter, die Justiz, Medien. Sie alle haben letztlich einen Unschuldigen zum Täter erklärt und damit nebenbei den oder die tatsächlichen Täter verschont.

Vor allem aufgrund des willkürlichen und rechtswidrigen Vorgehens der Polizei gründete sich in dem Ort eine Bürgerinitiative für den Verurteilten. Ihr gelang das eigentlich Unmögliche: die Wiederaufnahme des Verfahrens, ein neuer Prozess, an dessen Ende ein Freispruch für Ulvi K. stand — 2014. Für die zehn Jahre Freiheitsentziehung hat er bis heute keine Entschädigung erhalten.

Mit dem Freispruch waren nicht nur die Ermittlungs- und Vernehmungsmethoden als manipulativ entlarvt, sondern der gesamte Fall war wieder offen. Es fehlten erneut der oder die Täter. Auch Peggy blieb verschwunden. Bis zum Juli 2016, als ihre sterblichen Überreste gefunden wurden, wenige Kilometer von Lichtenberg entfernt im Wald bei Rodacherbrunn.

Die Rechtsmedizin stellte fest, dass die Knochen zu einem neun- bis zehnjährigen Kind gehörten. Peggy, die gerade neun geworden war, könnte nach ihrem Verschwinden noch einige Zeit gelebt haben. Das hätte Relevanz für die Hypothese, dass das Kind möglicherweise verschleppt und fortgesetzt missbraucht worden war. Details am Fundort, wie ihre etwa 15 Meter entfernt abgestellten Schuhe oder fehlende Jacke und Schulranzen, spielen im aktuellen Zivilprozess ebenfalls eine Rolle, weil sie Indizien für mögliches Täterwissen darstellen.

Im Zusammenhang mit dem Fund des toten Kindes kam dann zugleich eine überraschende wie dramatische Ebene ins Spiel: die Terrorgruppe NSU. Am 3. Juli 2016, dem Tag der Spurensicherung am Fundort von Peggy, wurde ein kleines Stoffteilchen gesichert, das für ziemliches Aufsehen sorgte: An ihm haftete DNA von Uwe Böhnhardt, der zum NSU-Trio gehörte, das für zehn Morde verantwortlich gemacht wird. Bekannt wurde der DNA-Fund erst im Oktober 2016.

Diese DNA-Spur sorgte schnell für aufgeregte Reaktionen und wurde überraschend angezweifelt. Bis heute verbreiten Medien und Nachrichtenagenturen die Fake News, die Böhnhardt-DNA habe sich „als Verunreinigung eines Geräts der Spurensicherung“ herausgestellt. Die ARD sprach gar von einem „Zollstock, der etwa fünf Jahre zuvor bei der Tatortarbeit im Wohnmobil mit den Leichen von Mundlos und Böhnhardt im Einsatz“ gewesen sei. Reine Behauptungen ohne Belege, denen auch die Staatsanwaltschaft widerspricht. Für die Bayreuther Behörde kann der „konkrete Übertragungsweg“ der Böhnhardt-DNA „nicht mehr geklärt werden“, wie sie in einer Pressemitteilung mitteilte.

Unbestritten aber ist: Die Spur an sich ist Fakt. Das Stoffteilchen mit der Böhnhardt-DNA, halb so groß wie ein Centstück, gehörte zu einem Kopfhörer, der sich in jenem brennenden Wohnmobil befand, in dem im November 2011 Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos tot aufgefunden wurden. Also zehn Jahre nach Peggys wahrscheinlichem Todesdatum. Ein Beweisstück, das aber auch erst nach Böhnhardts Tod entstanden ist, wodurch er als Überbringer wegfällt. Dass es sich um Schlamperei oder ein Versehen gehandelt hat, kann man ziemlich sicher ausschließen. Denn dass ein derart großes Stofffetzchen fast fünf Jahre lang an den Werkzeugen der Kriminaltechniker, die nach jedem Einsatz gründlich gereinigt werden, übersehen wird, ist praktisch undenkbar.

Bleibt, dass das Asservat bewusst zur Fundstelle von Peggy gebracht worden sein muss. Keine „Trugspur“ also, sondern eine „Fremdspur“. Eine, die echt ist und die die zwei Tatkomplexe „Peggy“ und „NSU“ möglicherweise verbindet beziehungsweise verbinden soll. Den Mitgliedern des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag fielen im März 2017, als sie sich mit dem Sachverhalt beschäftigten, zwei Fotos vom Fundort Peggys auf. Auf dem ersten sieht man einen rechtwinklig ausgelegten Zollstock mit sieben kleinen Asservaten in der Innenfläche. Ein achtes Asservat, bei dem es sich um besagtes Kunststoffteilchen mit der Böhnhardt-DNA handelte, liegt außerhalb der Zollstockfläche. Auf einem zweiten Foto ist jenes achte Asservat von außen nach innen zu den anderen Asservaten gelegt. Die Angabe „7 Asservate“ wurde durchgestrichen und handschriftlich in „8 Asservate“ geändert. Wer das wann und warum vorgenommen hat, ist nicht geklärt.

Gesetzt worden sein muss die Spur von jemandem, der im Besitz des Asservates war, wofür nur staatliche Behörden in Betracht kommen, etwa das Landeskriminalamt (LKA) Thüringen, aber vor allem das Bundeskriminalamt (BKA). Wenn man dann noch davon ausgehen muss, dass auch dem Platzierer klar gewesen ist, dass die Spur als „fremd“ erkannt wird, ist die große Frage also: Warum diese Manipulation? Sollte mit der Ablage der DNA des NSU-Mannes Böhnhardt eine Botschaft verbunden werden? Etwa ein Hinweis auf organisierten Kinderhandel und Kindesmissbrauch? Oder sollte etwa umgekehrt ein möglicher Zusammenhang zerstört werden, indem zu plump und künstlich auf ihn hingewiesen wird?

Zur Frage des organisierten Kinderhandels existierten mehrere Anknüpfungspunkte: Auf einem Rechner des NSU-Trios in der Zwickauer Wohnung wurden kinderpornografische Bilder entdeckt.

Tino Brandt, Anführer des rechtsextremen Thüringer Heimatschutzes und zugleich V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes, der mit Mundlos, Böhnhardt und Beate Zschäpe in Kontakt stand, wurde wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Er wurde im Mai 2001 als V-Mann enttarnt, und zwar durch das Amt für Verfassungsschutz selbst, das ihn damit aus dem Verkehr zog. Das war im selben Monat, als Peggy K. verschwand.

In der Nähe ihres Fundortes gibt es eine Waldhütte, die einem Neonazi aus dem NSU-Umfeld gehörte, mit dem wiederum Böhnhardt einmal in einer kriminellen Bande in Jena zusammenhing. Das Städtchen Lichtenberg liegt nahe der Tschechischen Republik mit verbreiteter Straßenprostitution und Kinderbordellen sowie einer Drogenlinie von Ost nach West.

Nur etwa zehn Kilometer von Lichtenberg entfernt, in Frössen auf Thüringer Seite, entdeckte die Polizei etwa 2008 ein geheimes Erdlager mit einem Kanister von fünf Litern Sprengstoff. Es stand auf einer Liste mit insgesamt 38 Depots mit Waffen, Sprengstoff, Bekleidung, Autokennzeichen, Datenträgern, Zelten und Dokumenten auf einer Linie von Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen, Bayern bis nach Österreich. Die Liste hatte ein gewisser Michael Krause bei sich, der im Mai 2008 in Bayreuth bei einer Polizeikontrolle zunächst auf die Beamten geschossen und anschließend sich selbst getötet haben soll.

Von den 38 Verstecken wurden 24 gefunden, 14 noch nicht. Was es mit diesen Erddepots genau auf sich hat, warum und wofür, ist unklar. Man könnte dabei zum Beispiel an militärische Stay-behind-Maßnahmen denken. Auch an die Person Michael Krause knüpfen sich zahllose ungeklärte Fragen. Er taucht jedenfalls in den Ermittlungen zu den NSU-Morden und im Bericht des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages auf.

Eine Verbindung zwischen den Fällen Peggy und NSU bestand auch durch den Kriminalbeamten und Chefermittler Wolfgang Geier. Er leitete die zweite Sonderkommission (SoKo) Peggy und war entscheidend dafür verantwortlich, einen geistig Behinderten zum Mörder zu machen und hinter verschlossenen Türen wegzusperren. Danach übernahm er die Besondere Aufbauorganisation (BAO) Bosporus, die die NSU-Morde an türkischen Gewerbetreibenden untersuchen sollte. Er vermutete die Täter in türkischen Kreisen und konnte sie ebenfalls nicht ermitteln.

Im Oktober 2016 interessierte sich auch der Strafsenat im Münchner NSU-Prozess für den Fund der Böhnhardt-DNA an der Grabstelle von Peggy. Als der Vorsitzende Richter die Angeklagte Beate Zschäpe, die mit Böhnhardt liiert war, fragte, ob sie etwas dazu sagen könne, kündigte ihr Anwalt eine schriftliche Erklärung an. Zschäpe wies die Frage des Richters nicht etwa zurück, sondern versprach Auskunft. Unmittelbar nach dieser Ankündigung wurde die Böhnhardt-DNA medial und politisch angegangen und als „Trugspur“ abgetan, ohne jegliche Belege. Die mögliche Verbindung des NSU zu einem toten Mädchen durfte offensichtlich nicht sein. Sogar der dumme Begriff der „Verschwörungstheorie“ kam zum Einsatz. Zehn Morde stellten bis dahin keine Verschwörungstheorie dar, ein elfter sollte eine sein.

Die schriftliche Erklärung von Zschäpe gab es nie. Als das Gericht nachfragte, kam von ihr nur ein dürres „Nein“. Das hätte sie einfacher haben können. Wurde auf sie Einfluss genommen? Hatte sie die Zeichen verstanden, die mit den abwiegelnden Berichten transportiert wurden, und ihre Aussagebereitschaft daraufhin zurückgezogen?

Statt des Gerichtes befasste sich aber der NSU-Ausschuss im Bundestag mit der Böhnhardt-DNA und stellte fest, dass sie am 3. Juli 2016 bei der Spurensicherung zu den vorgefundenen Spuren hinzugefügt worden sein muss.

Als Zschäpe Jahre später, im Mai 2023, dem bayerischen NSU-Untersuchungsausschuss II für eine Zeugenvernehmung Rede und Antwort stand, machte sie eine bemerkenswerte Aussage: Sie schloss weitere NSU-Morde nicht aus und sprach von sich aus explizit den Fall Peggy K. an. Sie selbst will von möglichen anderen Morden wie vom Mordfall Peggy zwar nichts gewusst haben, wie sie gegenüber dem Ausschuss erklärte, sagte aber: Als die Böhnhardt-DNA auftauchte, sei für sie zunächst klar gewesen, dass er das gewesen sei. Sie habe ihm den Mord an Peggy zugetraut. Sie verwies zwar auch auf das Narrativ von der Trugspur, ließ aber durchblicken, dass sie nicht sehr überzeugt davon ist. Jedenfalls machte sie im Jahr 2023 Aussagen, wie sie es im Jahr 2016 angekündigt, dann aber doch nicht getan hatte.

Im Juli 2018 ging der NSU-Prozess in München zu Ende. Im September 2018 präsentierte die Polizei im Mordfall Peggy auf einmal einen neuen Täter beziehungsweise Mittäter: Manuel S. Bei einer Pressekonferenz nannte die Staatsanwaltschaft seinen vollen Namen, was für Beobachter kein Versehen war. Auf seine Spur, hieß es, sei man durch den Abgleich von Erdpollen und kleinsten Farbresten am Liegeort von Peggy und seinem Wohnhaus gekommen. Eine gewagte Feststellung bei Erde und Farbe, die in einem Baumarkt gekauft wurden.

Doch nun wiederholte sich die Geschichte wie bei Ulvi K.: Es kam zu einer zweiten Geständnisproduktion durch die Polizei. Auch Manuel S. „gestand“, am Nachmittag des Verschwindens, also dem 7. Mai 2001, die tote Peggy von einem anderen Mann entgegengenommen und im Wald vergraben zu haben.

Bereits der angebliche Zeitpunkt widerlegt die Geschichte: Peggy wurde von mehreren Zeugen bis zum Abend noch mehrmals in Lichtenberg gesehen. Erst abends verliert sich ihre Spur. Manuel S. konnte auch sonst kein „Täterwissen“ offenbaren, wie man es von einem Geständigen erwartet hätte. Er konnte zum Beispiel keine richtigen Angaben zu den Schuhen Peggys machen. Die Polizei zur genauen Vergrabungsstelle zu führen lehnte er ab, anzunehmenderweise, weil er sie gar nicht kannte. Auch Ulvi K. hatte sie den Ermittlern nicht zeigen können. Bereits am nächsten Tag widerrief auch Manuel S. sein Geständnis, wie sein Anwalt in der Verhandlung erklärte und damit bezeugte.

Manuel S. schilderte jetzt im Zivilverfahren vor dem Landgericht Hof, wie es zu seinem Geständnis gekommen war. Er sei massiv von der Polizei dazu gedrängt worden, sagte er. Zehn Stunden dauerte damals die Vernehmung, ohne dass er einen Anwalt hinzuziehen durfte, was er aber wollte.

Rechtsbeistand könne ihm auch die Staatsanwaltschaft geben, wurde ihm rechtswidrig versichert. Bei dem Verhör waren Kriminalpolizisten, ein Staatsanwalt und ein Polizeipsychologe aus München anwesend. S. wurde währenddessen zeitweise im fensterlosen Keller des Hauses eingesperrt. Er sprach jetzt in der Verhandlung von „Erpressung“; man könnte die Methoden auch als Folter bezeichnen.

Der Mann, der Manuel S. das tote Kind übergeben haben soll, soll Ulvi K. gewesen sein. Übergabeort mitten am Tag soll skurrilerweise ein Bushäuschen mitten im Dorf gewesen sein. Verfolgte die Polizei mit dieser Geschichte etwa die Absicht, über Manuel S. den Verdacht erneut auf Ulvi K. zu lenken, dessen Freilassung eine schmachvolle Niederlage für sie und ihre Professionalität war?

Die nächste amtliche Manipulation im Fall Peggy also? Der Fall ist jedenfalls auch ein handfester Polizeiskandal. Doch anstatt die Fragen darauf zu richten, üben sich die corona- und kriegsgezähmten Medien, von Bild über RTL und FAZ bis zu den ARD-Sendern, wieder in der Übernahme offizieller Narrative.

Susanne Knobloch ist überzeugt, dass Manuel S. ihre Tochter beiseite geschafft hat. Sie verlangt von ihm 75.000 Euro Schmerzensgeld, pro Jahr zwischen Verschwinden und Auffinden 5.000 Euro. Laut ihrer Anwältin wollte sie zum Prozess mitkommen, unabhängig davon, dass das Gericht ihr Erscheinen angeordnet hatte, um dem Täter „in die Augen zu schauen“.

Manuel S. kam nach seinem „Geständnis“ 2018 in Haft. An Heiligabend 2018 hob das Amtsgericht Bayreuth den Haftbefehl wieder auf, S. wurde aus der U-Haft entlassen. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth legte dagegen erfolglos Beschwerde ein. Im Oktober 2020 stellte die Behörde das Verfahren gegen Manuel S. ein.

Nachdem die Güteverhandlung keine Einigkeit erbrachte, prüft nun das Landgericht Hof, ob die Schmerzensgeldklage berechtigt beziehungsweise ob Manuel S. überhaupt der richtige Adressat ist. Entscheidung ist am 22. Mai 2024. Die Täterfrage bleibt offen, der politische Fall ungelöst.


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