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Der Digitalisierungszwang

Der Digitalisierungszwang

Brüssel will dem elektronischen Euro zu universeller Akzeptanz verhelfen — die Pläne für Bargeld sehen dagegen düster aus.

Bundesbank-Präsident Joachim Nagel sprach von einer weiteren „Stufe der Entwicklung“ staatlichen Geldes, „nach Münzen und Banknoten“. Nun ist der Entwurf zu einer Verordnung über den digitalen Euro da. Zeitgleich veröffentlichten mehrere europäische Tageszeitungen am 28. Juni 2023 die Worte von Fabio Panetta, Mitglied im sechsköpfigen Leitungsgremium der Europäischen Zentralbank (EZB), und Valdis Dombrovskis, dem Stellvertreter an der Seite Ursula von der Leyens:

„Unsere Welt befindet sich im Wandel. Die Digitalisierung hat unsere Gesellschaft in einer Weise verändert, die wir uns vor zehn Jahren nur schwerlich hätten vorstellen können. Sie verändert auch unser Zahlungsverhalten: Die Menschen entscheiden sich immer häufiger für elektronische Zahlungsmittel. Die Corona-Pandemie hat dieses Umdenken beschleunigt.“

Genau deshalb sei „die Anpassung des Bargelds an das digitale Zeitalter der nächste logische Schritt“.

Was die beiden Herrschaften vergessen haben: ihren Anteil daran, dass die Finanzindustrie ihren Einfluss auf dem Zahlungsmarkt ausbauen konnte.

Im Frühjahr 2020 lobbyierte das Kreditkartenunternehmen Visa bei Dombrovskis für kontaktlose Zahlungen bis 50 Euro. Der EU-Kommissar unterstützte den Vorschlag und forderte die Bürger öffentlich dazu auf, „Münzen gegen Zahlungskarten zu tauschen“. Die EURO Kartensysteme GmbH, ein Unternehmen der deutschen Banken und Sparkassen, startete parallel eine aggressive Kampagne:

„Wer sich und den Menschen, die an der Kasse arbeiten, einen Gefallen tun möchte, sollte in diesen Tagen eher zur Karte greifen und am besten sogar kontaktlos oder mit dem Smartphone bezahlen.“

Obwohl bei der Europäischen Zentralbank bekannt war, dass die Sorge, man könne am Kontakt mit Banknoten erkranken, unberechtigt ist (1), unterließ es der zuständige Direktor, Fabio Panetta, öffentlichkeitswirksam darüber aufzuklären. Weder brachte er einen eigenständigen Artikel dazu in die Tageszeitungen, noch gab seine Institution eine prominente Presseerklärung heraus. Wer außer ihm hätte das tun sollen? Bargeld besitzt keine Lobby. Am 2. Oktober 2020 tischte die Europäische Zentralbank den digitalen Euro auf und verwies auf den deutlichen Rückgang bei Barzahlungen.

E-Euro-Pläne im Detail

Vielleicht versteht man die Haltung der Europäischen Zentralbank besser, wenn man sich die Rede von Benoît Cœuré zu Gemüte führt, damals für Frankreich im Direktorium der EZB. Am 18. Mai 2015 sprach er auf einer nichtöffentlichen Versammlung vor Investoren in London: „Die Abschaffung des Bargelds ist zwar denkbar, doch sollte ein solcher Schritt das Ergebnis sich ändernder Technologien“ sein. Ein gesellschaftlicher Wandel müsse vorausgehen, nicht politische Maßnahmen. Genau den unterstützt die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag zur Ausgestaltung des elektronischen Euros.

Um die Digitalwährung zu nutzen, sollen Bankkunden bei ihrem Kreditinstitut um Eröffnung eines separaten, kostenfreien Kontos bitten. Der Vorgang wird zentral erfasst. Auf dem neuen Konto darf der Bürger eine begrenzte Menge E-Euros verwahren. Dazu kann er sich gewöhnliches Bankguthaben ausbezahlen lassen — nicht in Form von Scheinen, sondern digitalen Münzen. Leider darf ein jeder nur eine begrenzte Menge E-Euros besitzen, nach Vorschlag der EZB zunächst 3.000 Euro. Während es sich bei Bankguthaben um Geld im Besitz eines Kreditinstituts handelt beziehungsweise um eine Schuld dem Kunden gegenüber und daher bei Bankinsolvenz verloren gehen kann, besteht diese Gefahr für digitale Euros so wenig wie für klassische Geldscheine.

In den Worten von Edward Snowden handelt es sich aber um eine Währung, die „ihren Nutzern das grundlegende Eigentum an ihrem Geld“ verweigert. Denn echtes Bargeld unterliegt voll und ganz der eigenen Kontrolle. Ein E-Euro ist kein freies Datenpaket. Niemand kann die digitale Münze nach Gutdünken auf eine andere Festplatte verschieben. Im Auftrag des Staates sollen die Banken ihre elektronische Infrastruktur bereitstellen, damit der Bürger E-Euros senden und empfangen kann. Ohne diese Hilfe ist der Bürger handlungsunfähig. Immerhin besteht der Wille, Zahlungen auch ohne Verbindung zu Internet oder Mobilfunknetz zu ermöglichen. So können sich Freunde untereinander kleine Geldbeträge schicken, indem sie schlicht mit dem Smartphone anstoßen wie andere mit dem Bierglas.

Im Prinzip hält sich die EU-Kommission an den Rat des damaligen Goldman-Sachs-Beraters Willem Buiter. Er hatte 2009 vorgeschlagen, das Bargeld abzuschaffen und dem Bürger zu ermöglichen, bei den traditionellen Kreditinstituten Digitalwährungskonten aufzumachen (2). 2010 wurde Buiter Chefökonom der Megabank Citi. Auf der erwähnten Londoner Veranstaltung 2015 stand er im Mittelpunkt — neben dem einflussreichen Bargeldgegner Kenneth Rogoff.

Brüssel übernimmt auch die Forderung des Bundesverbands deutscher Banken nach einem sogenannten Wasserfall-Mechanismus, bedeutet: Wenn der digitale Geldbeutel mit 3.000 Münzen überfüllt ist, schwappen eintreffende Zahlungen direkt aufs Bankkonto über — wie praktisch. Aber auch umgekehrt gilt: Reicht das E-Geld an der Kasse nicht, wird einfach vom normalen Konto abgebucht (7).

Der elektronische Euro soll überall verwendbar sein: für Onlinezahlungen wie für Einkäufe in Geschäften. Im November 2022 hatte Fabio Panetta noch gesagt, es brauche nur ein Smartphone (3), um den E-Euro zu nutzen, inzwischen ist auch von einer Zahlungskarte die Rede. Für den Bürger sollen Geldtransfers kostenlos sein, während Einzelhändler zum Profit der Bankenbranche beitragen müssen, wenn der Kunde in digitalen Euros bezahlt. Auf sie wartet eine Gebühr, einbehalten von Finanzdienstleistern.

Für ein hohes Datenschutzniveau wäre gesorgt in den Schranken der Geldwäschebekämpfung (4). Da niemand sieht, was in seinem Smartphones oder auf den Computern der Banken geschieht, bleibt allerdings Vertrauenssache, zu glauben, nicht vom Geheimdienst beobachtet zu werden. Der frühere Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele sagte, der Staat solle von der Rechtstreue des Menschen ausgehen. Denn damit der Bürger in die Politik vertraut, muss der Staat „auch seinen Bürgern vertrauen“.

Gnade mit Banknoten und Münzen

Mit dem ebenfalls am 28. Juni 2023 veröffentlichten Entwurf zu einer Bargeld-Verordnung versucht die EU-Kommission die Rolle von Scheinen und Münzen im Verhältnis zum digitalen Euro zu bestimmen. Der Text schmeichelt damit, ihre Vorzüge als Zahlungsmittel aufzuzählen. Vorgeblich will die EU, wie Panetta und Dombrovskis betonen, „dass Bargeld auch weiterhin in allen 20 Mitgliedsländern verfügbar ist und akzeptiert wird“. Die Verordnung aber ist weder geeignet, dieses Ziel zu erreichen, noch wurde sie darauf ausgelegt. Denn in dem Schwesterpapier zum E-Euro heißt es, dass Brüssel für finanzielle Inklusion sorgen möchte in einer Zeit, in der „Bargeld in einer digitalisierten Wirtschaft immer unbrauchbarer wird“ (5). Darum soll der Bürger die elektronische Währung nutzen können, auch ohne ein Konto bei einem Kreditinstitut zu besitzen.

Wenn Brüssel mit der Verordnung sicherstellen will, dass Bargeld in den Geschäften akzeptiertes Zahlungsmittel bleibt, weshalb können dann Banknoten und Münzen unbrauchbar werden? Weil, wie Norbert Häring sagt, nur eine „butterweiche“ Annahmeverpflichtung für Bargeld geplant ist. Zwar erweckt die Kommunikation der EU-Kommission den Eindruck, man wolle dem Einzelhandel verbieten, die Barzahlung ex ante, also von vornherein auszuschließen — etwa mit einem Schild an der Ladentür: „No Cash!“

In Wirklichkeit bekommen die Mitgliedsstaaten keine Verpflichtung auferlegt, den Ausschluss unter Strafe zu stellen. Er bleibt von EU-Seite grundsätzlich erlaubt. Die Länder sollen dann durchgreifen, wenn sie der Meinung sind, dass zu viele Geschäfte auf bargeldlos umstellen. Und wie die EU-Kommission ausführt, würde es in diesem Fall genügen, allein die Händler in überlebenswichtigen Sektoren auf die Akzeptanz zu verpflichten. Das beträfe dann zum Beispiel Supermärkte (8).

Ganz anders behandelt Brüssel seinen E-Euro. Für den ist der Annahmezwang genauestens definiert (10). Deutschland, Österreich und die anderen Länder wären verpflichtet, gegen No-E-Cash-Schilder mit harter Hand vorzugehen.

Lediglich Kleinstbetriebe mit weniger als 10 Angestellten oder Geschäfte mit Umsätzen geringer als 2 Millionen Euro pro Jahr blieben verschont, sofern sie generell keine vergleichbaren digitalen Zahlungsmittel akzeptieren.

Politik für die Banken

Setzt die EU-Kommission ihre Pläne in die Tat um, startet ein ungleicher Wettbewerb zwischen E-Euro und Bargeld. Den digitalen Athleten begleiten Posaunen und Trompeten. Banknoten und Münzen drohen marginalisiert zu werden — dank zunehmender Ablehnung durch den Handel (6). Gleichzeitig dünnt das Geldautomatennetz aus, denn auch hier plant Brüssel keine eindeutigen Vorgaben. Unternehmer haben es immer schwerer, Bargeld auf die Bank zu bringen, und Verbraucher müssen schauen, wie sie an Geldscheine kommen. Am Ende stünde das einzige freie etablierte Zahlungssystem am Rande der Gesellschaft, und eine Bargeldabschaffung sähe plötzlich demokratisch legitimiert aus.

Dies aber wäre mit das Ergebnis einer bargeldfeindlichen Politik. Schon Mitte der 2000er sagte ein EU-Beamter, man teile die Ziele des Kriegs gegen Bargeld, aber um einen richtigen Krieg zu führen, brauche es eine passende Preissetzung. Darum griff Brüssel regulatorisch ein, auf dass Einzelhändler weniger Gebühren an Zahlungsdienstleister entrichten müssen und somit EC- und Kreditkarten mehr Akzeptanz entgegenbringen. Das Ziel: „weniger Bargeldtransaktionen“ und dem Bankwesen „eine Last“ abnehmen.

Dabei hat man es nicht belassen können: Mit der Münzgeldprüfverordnung kam für Kreditinstitute die Pflicht, das gesamte bei ihnen eingezahlte Kleingeld, einschließlich der nie gefälschten 1- bis 20-Cent-Münzen, auf Echtheit hin zu untersuchen. Das machte Geldtransporte erforderlich und brachte eine gehörige Kostenlast mit sich. Wie gut, dass die Banken seit Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie in nationales Recht für jede Ein- und Auszahlung Gebühren verlangen dürfen. Angesichts der Tarife ist vielen Händlern die Freude am Kleingeld vergangen.

Voraussetzung für Bargeldabschaffung

Im Rechtsstreit Norbert Häring gegen Hessischer Rundfunk ging es um die Ablehnung der Barzahlung bei hoheitlich auferlegten Geldleistungspflichten. Darf der Staat das gesetzliche Zahlungsmittel ablehnen? Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs sah nur in Sachen finanzielle Inklusion einen unmittelbaren Bezug zu unseren Grundrechten (9).

Fast jeder kann mit Bargeld umgehen und es ist kostenlos. Zu einem Bankkonto besitzen weiterhin 13 Millionen Erwachsene in der EU keinen Zugang. Besteht der Einzelhandel auf Kartenzahlung, müssten diese Menschen schauen, wie sie sich etwas zu essen kaufen. Das stärkt die Bedeutung von Bargeld, doch mit dem digitalen Euro bekäme jeder die Möglichkeit, elektronisch zu bezahlen.

Die nächste Hürde für Bargeldabschaffer sind Eigentums- und Vertragsfreiheit. Das Geld auf den Girokonten ist eine Schuld der Bank uns gegenüber.

Würde die EZB kein Bargeld mehr drucken, sodass die Kreditinstitute unsere Einlagen nicht ausbezahlen könnten, müssten wir das Vertragsverhältnis mit der Bank samt der vereinbarten Gebühren aufrechterhalten, um unser insolvenzgefährdetes Geld auf dem Konto nicht zu verlieren. Sobald aber die Möglichkeit bestünde, Guthaben vollständig in digitale Euros umzuwandeln, erscheint es denkbar, dass die Europäische Zentralbank die Ausgabe von Geldscheinen einstellt.

Weil ein E-Euro währungstechnisch gesehen in die Funktion von Banknoten und Münzen schlüpft, schwindet die Bedeutung von Bargeld für die Notenbanker in Frankfurt. Vor allem dann, wenn immer mehr Menschen von der Digitalwährung Gebrauch machen. Hat die EZB als Anwältin der Barzahlung ihre Arbeit in den letzten Jahren schlecht gemacht, könnte ihr diese Aufgabe in der Zukunft völlig aus dem Blick geraten.

Resümee

Ein E-Euro ist inakzeptabel, solange nicht für die Akzeptanz und Verfügbarkeit von Banknoten und Münzen in den EU-Verträgen garantiert wird. Brüssel hat bereits Probleme damit, die Barzahlung in einer gewöhnlichen Verordnung wirksam zu schützen.

Auf die Politik ist kein Verlass, doch wir können unseren Willen deutlich machen, indem wir jeden Einkauf bar bezahlen.

Das wird statistisch erfasst. Mit der Visitenkarte „Ich bezahle bar!“, die Sie kostenfrei bekommen, können Sie andere Menschen auf die Bedeutung von Bargeld aufmerksam machen, denn — wie auf der Rückseite in den Worten Reinhard Meys geschrieben steht —: „Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt.“


Quellen und Anmerkungen:

Lesen Sie auch die Analyse von Norbert Häring zum Verordnungsentwurf über den digitalen Euro: https://norberthaering.de/bargeld-widerstand/verordnung-eeuro/

(1) Siehe https://www.ecb.europa.eu/press/blog/date/2020/html/ecb.blog200428~328d7ca065.de.html und https://web.archive.org/web/20200604105941mp_/https://www.ecb.europa.eu/press/blog/date/2020/html/ecb.blog200428~328d7ca065.en.html
(2) „Were fiat currency to be abolished, the loss of any retail transactions benefits could be compensated for by offering free accounts with the Central Bank to all legal residents. These accounts could be administered through commercial banks, post offices and other retail facilities. These accounts, being registered instruments, could, of course, pay a positive, zero or negative rate of interest, as required.“ https://willembuiter.com/threewaysfinal.pdf
(3) Siehe gegen 10:37 Uhr in der Aufzeichnung: https://webcast.ec.europa.eu/towards-a-legislative-framework-enabling-a-digital-euro-for-citizens-and-for-businesses
(4) Vergleiche auch die Äußerungen von Fabio Panetta vergangenen November. Ebenda gegen 10:37 Uhr brachte er eine Anonymitätsgrenze von 50 Euro ins Spiel. Finanzminister Lindner bewertete das gegen 11:00 Uhr als „sehr restriktiv“: „Und ich frage mich, ob die Menschen das so schlucken würden. (…). Wir sollten wirklich einen digitalen Euro einführen, der auch auf Akzeptanz stößt bei den Menschen, nicht nur in der Politik.“
(5) „In terms of social impact, the digital euro would improve financial inclusion by ensuring access to the digital euro payment services to unbanked people in a context where cash becomes less and less useable in a digitalised economy.“ Entnommen aus dem Verordnungsentwurf zum digitalen Euro, 28. Juni 2023: https://finance.ec.europa.eu/system/files/2023-06/230628-proposal-digital-euro-regulation_en.pdf
(6) Auch in einem Fachmedium der EU-Kommission schreiben Ökonomen, eine Digitalwährung könne aufgrund von Netzwerkeffekten den Rückgang von Bargeld bewirken. Quarterly Report on the Euro Area (QREA), Vol. 20, No. 3 (2021), Seite 40: https://economy-finance.ec.europa.eu/document/download/d42d56ac-11cd-408e-8058-9639334234aa_en?filename=ip167_en.pdf
(7) Man beachte auch die Beraterliste der Europäischen Zentralbank beim Projekt „Digitaler Euro“ — die Finanzbranche ist reichlich vertreten: https://norberthaering.de/geldsystem/ezb-berater-cbdc-digitaler-euro/ und https://bargeldverbot.info/2021/11/04/ezb-privatbanken-beraten/#nach-vorstellung-banken
(8) Man beachte die Betonung auf „verhältnismäßige Maßnahmen“ in dem Papier zur geplanten Bargeldverordnung: „If a Member State concludes that ex ante unilateral exclusions of cash undermine the mandatory acceptance of payments in euro banknotes and coins in all or part of its territory, that Member State should take effective and proportionate measures to remedy the situation, such as a prohibition or restrictions on ex ante unilateral exclusions of cash in all or parts of its territory, for example in rural areas, or in certain sectors which are deemed essential such as post offices, supermarkets, pharmacies or healthcare, or for certain types of payments which are deemed essential.“
(9) „Der Generalanwalt stellt ferner fest, dass die Union zwar nicht in allen Fällen ein absolutes Recht auf Barzahlung vorsehe, doch könne der dem Bargeld zuerkannte Wert, gesetzliches Zahlungsmittel zu sein, eine unmittelbare Verbindung zur Ausübung von Grundrechten in den Fällen haben, in denen die Verwendung von Bargeld ein Element sozialer Eingliederung sei.“ https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=231781&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=474011
(10) Während in der Bargeldverordnung Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b die Annahmepflicht aufhebt in dem Fall, dass sich Käufer und Verkäufer vorab auf ein anderes Zahlungsmittel geeinigt haben — wobei das Betreten eines Geschäfts, das auf die Nichtannahme schon an der Tür hinweist, als Einigung betrachtet werden kann —, wird derselbe Passus in Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d E-Euro-Verordnung durch Artikel 10 ergänzt, der den Ausschluss der Barzahlung durch Schild an der Ladentür verbietet.


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