Die 1940er-Jahre und die Atlantik-Charta
Während des Zweiten Weltkrieges spielten die unter Mandatschaft — im Sinne des Völkerbundes — gestellten Kolonien als Ressourcenlieferanten eine große Rolle. Dies betraf nicht nur Rohstoffe und Arbeitskräfte, sondern auch Soldaten. Insbesondere Großbritannien und die USA stellten den Krieg als Kreuzzug im Namen von Demokratie und Freiheit gegen die verbrecherischen Kräfte des deutschen Faschismus dar und betonten den „freudigen Willen“ der Kolonien, daran teilzunehmen:
„British colonies are loyal and happy under our rule and helping us to the limit of their resources.“ (1)
Die weiterhin praktizierte Kolonialherrschaft jedoch widersprach ebendiesen von den Großmächten propagierten Werten von „Demokratie und Freiheit“, was natürlich auch den kolonisierten Völkern nicht entging.
Die widersprüchliche Argumentation zeigte sich ebenfalls in der von Franklin D. Roosevelt und Winston Churchill im August 1941 verabschiedeten sogenannten Atlantik-Charta, wo man zunächst in Punkt 3 den Völkern das Recht auf Selbstbestimmung zugestand:
„Sie (gemeint sind Roosevelt und Churchill als Vertreter der USA und Großbritannien) respektieren das Recht aller Völker, die Regierungsform zu wählen, unter der sie leben wollen, und wünschen, dass die Souveränitätsrechte und die Selbstverwaltung für diejenigen wiederhergestellt werden, die gewaltsam ihrer Rechte beraubt worden sind.“ (2)
Allerdings wurde dieser Punkt 3 der Atlantik-Charta von Churchill und Roosevelt jeweils unterschiedlich interpretiert. Die Kolonien wurden hier nicht explizit erwähnt, und Churchill interpretierte den Punkt 3 dahingehend, dass er nur für die dem faschistischen Feind abgenommenen Gebiete in Europa gelte (3). Das Prinzip der britischen Kolonialpolitik, so Churchill, harmoniere durchaus mit den Prinzipien der Atlantik-Charta.
Demgegenüber betonte Roosevelt die Allgemeingültigkeit dieses Prinzips. Keine Macht der Welt, so Roosevelt, habe das Recht, über andere Völker zu herrschen, und Kolonialherrschaft sei für ihn Ausbeutung von der schlimmsten Sorte. Die USA stünden für eine Welt, die auf Selbstbestimmung und Freiheit beruhe. Die eigene US-amerikanische Kolonialpolitik in Mittel- und Südamerika oder auf den Philippinen stellte Roosevelt dabei allerdings nicht infrage, und die amerikanische Philippinen-Politik bezeichnete er wegen der zivilisatorischen Leistungen sogar als vorbildlich für die Welt.
Allgemein sah man jedoch schon die Notwendigkeit, über die Zukunft der Kolonien zu verhandeln. Denn bereits während des Zweiten Weltkriegs hatten sich die globalen Machtverhältnisse in eine Richtung verändert, die ein Umdenken in größeren Dimensionen notwendig machte. Am Ende des Krieges hatten dann die alten Kolonialmächte Großbritannien und Frankreich ihren Großmachtstatus verloren, und an ihre Stelle waren nun endgültig die USA und die Sowjetunion getreten.
Gleichzeitig gewannen die ohnehin schon wachsenden Unabhängigkeitsbestrebungen der Kolonien nicht nur an Stärke, sondern auch an internationalem Rückhalt. Denn in Bezug auf die koloniale Praxis, die lange Zeit sowohl national als auch international anerkannt und als ethisch vertretbar angesehen worden war, hatten sich inzwischen die öffentliche Meinung und das Rechtsempfinden verändert. Diese Veränderungen wurden auch in den Kolonien wahrgenommen. Insbesondere deren politische Führer hatten die Geschehnisse mit großem Interesse verfolgt und zahlreiche neue Kontakte und Vernetzungen geknüpft. In der Folge begann auch die erzwungene Akzeptanz der alten kolonialen Fremdherrschaft zunehmend zu bröckeln (4).
Bei den Diskussionen der Kolonialmächte um die Zukunft der Kolonien zeigten sich die unterschiedlichsten Vorstellungen und Interessen. Ihnen allen war jedoch gemeinsam, dass es vorrangig um die Frage ging, wie man dem Streben nach Unabhängigkeit entsprechen und einen Dekolonisierungsprozess einleiten könnte, ohne dabei die letzten Kontrollbefugnisse und Hoheiten aus der Hand zu geben (5).
Die UN und das kolonialorientierte Treuhandsystem
Der Völkerbund hatte praktisch bereits 1939, also schon einige Jahre vor seiner offiziellen Auflösung 1946, seine Arbeit eingestellt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde dann im Oktober 1945 die UN gegründet. In der Charta der UN war das Selbstbestimmungsrecht zunächst nicht explizit festgelegt worden, sondern es wurde als Ziel genannt, Beziehungen zu fördern, welche auf den Prinzipien „der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker“ beruhen (6). Zudem sollten Menschenrechte und Grundfreiheiten „für alle ohne Unterschied der Rasse“ gelten (7).
Bei der UN-Gründung wurde beschlossen, dass ein internationales Treuhandsystem das Mandatssystem ablösen sollte, wo unter anderem „alle gegenwärtig bestehenden Mandatsgebiete“ einbezogen werden sollten (8). Das Treuhandsystem sollte dazu dienen, „(…) den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und erzieherischen Fortschritt der Einwohner der Treuhandgebiete und ihre fortschreitende Entwicklung zur Selbstregierung oder Unabhängigkeit so zu fördern, wie es den besonderen Verhältnissen eines jeden dieser Hoheitsgebiete und seiner Bevölkerung sowie deren frei geäußerten Wünschen entspricht“ (9).
Faktisch ergaben sich in der inhaltlichen und rechtlichen Ausgestaltung des Treuhandsystems kaum Unterschiede zum Mandatssystem. Vielmehr war es lediglich eine neue sprachliche Umformulierung des alten kolonialen Herrschaftssystems, um eine „moralische Wiederaufrüstung“ zu realisieren (10). Demokratie, Wohlfahrt und wachsende Wirtschaftskraft sollten zwar theoretisch gefördert werden, aber auch bei der Suche nach neuen Lösungen ging man davon aus, dass diese am besten von den westlichen Mächten konzeptioniert sein müssten (11). Das heißt, man war noch immer nicht bereit, den indigenen Bewohnern ihr Land zur eigenen Gestaltung und Selbstbestimmung zu überlassen. Nichtsdestotrotz begann vor allem nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs weltweit die formale Auflösung der kolonialen Strukturen.
UN-Resolution 1514 (XV): Selbstbestimmung als Recht aller Völker
Die nach dem Zweiten Weltkrieg neu entstandenen Ost-West-Rivalitäten — sozialistisches versus kapitalistisches System — und der hiermit einhergehende Wettlauf um Ansehen in der sogenannten Dritten Welt hatten großen Einfluss auf die Veränderungen der kolonialen Strukturen (12). In der Folge wurde ab Anfang der 1950er-Jahre begonnen, das Selbstbestimmungsrecht als notwendiges Grundprinzip weltweiter Anwendung und als Recht aller Völker formell anzuerkennen. Im Jahr 1960 wurde mit der UN-Resolution 1514 (XV) der explizite Anspruch eines jeden Volkes auf nationale Selbstbestimmung festgeschrieben:
„Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung; kraft dieses Rechts bestimmen sie frei ihren politischen Status und verfolgen frei ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“ (Charta der Vereinten Nationen, Punkt 2, UN-Resolution 1514 (XV))
Und:
„Alle Staaten haben gewissenhaft und genau auf die Grundlage der Gleichheit, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der anderen Staaten (…), die Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen, der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der vorliegenden Erklärung zu achten.“ (Charta der Vereinten Nationen, Punkt 7, UN-Resolution 1514 (XV) (13))
Kolonialismus wurde nun offiziell in allen seinen Formen und Auswirkungen abgelehnt und verurteilt.
Heute wird Kolonialismus völkerrechtlich als strafbare Handlung und völkerrechtliches Verbrechen bewertet (14). Dennoch zeigt sich bis heute, dass die Selbstbestimmung der Völker trotz der entsprechenden UN-Resolution 1514 (XV) bis heute nicht in diesem Sinne realisiert ist.
Denn auch wenn die Entwicklungsländer völkerrechtlich als unabhängig anerkannt gelten, so gestaltet sich die Kolonisation heute in neuen Formen und mit neuen Instrumenten.
Neue Instrumente der Kolonisation (Neokolonialismus)
Viele Entwicklungsländer gerieten nicht lange nach ihrer Unabhängigkeitserklärung aus den unterschiedlichsten Gründen wieder in neue Abhängigkeiten. Denn nach wie vor erfolgt ein Ressourcentransfer von der Dritten Welt in die entwickelten Länder, sodass der Wohlstand der Industrieländer auf Kosten der kolonisierten Völker wuchs.
Hinzu kommt, dass auch die bestehende Wirtschafts- und Finanzordnung von Beginn an eine freie Entwicklung hemmte und neue Abhängigkeiten förderte. Viele Entwicklungsländer sind noch immer in hohem Maß auf ausländische Investitionen angewiesen. Durch die Nutzung spezieller ökonomischer beziehungsweise finanzieller Instrumente werden bis heute das gesamte ökonomische System und die Politik der Entwicklungsländer, trotz formaler Unabhängigkeit, massiv von außen beeinflusst, und die Länder können deshalb nicht selbstbestimmt agieren.
Akteure sind hier neben den alten Kolonialmächten auch neue imperiale Mächte, vor allem die USA und multinationale Konzerne, die hier ihre Interessen durchsetzen. Insbesondere internationale Finanzinstitutionen wie der IWF und die Weltbank spielen eine große Rolle als Instrument des Neokolonialismus, denn sie treiben Länder der Dritten Welt in Abhängigkeit und fördern so deren Ausbeutung.
IWF und Weltbank
Der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Weltbank wurden nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet. Beide sollten dem Ziel dienen, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten als Kreditgeber zu fungieren und insgesamt die Armut in der Welt einzugrenzen.
Allerdings sind die hauptsächlichen Entscheidungsträger dieser international agierenden Finanzierungsorganisationen Vertreter der westlichen Industrieländer. Denn die Finanzierung der Organisationen und daraus folgend auch die Stimmrechte richten sich nach der Finanzkraft der Mitgliedsländer.
Hinzu kommt, dass seit der Gründung die Regel gilt, dass die USA das Vorschlagsrecht für den Präsidenten der Weltbank haben und die Westeuropäer den Generaldirektor des IWF nominieren (15).
Vor allem mit der Vergabe von sogenannten Strukturanpassungskrediten verbinden IWF und Weltbank neoliberale wirtschaftspolitische Auflagen, wie beispielsweise Marktöffnung, Privatisierung und Austeritätspolitik. Alex Gladstein, Chief Strategy Officer bei der Human Rights Foundation, zieht in Bezug auf die Ergebnisse folgende Bilanz:
„Der IWF und die Weltbank wurden gegründet, um Ländern bei der Überwindung von Finanzkrisen zu helfen und sie bei ihrer Entwicklung zu wohlhabenden Wirtschaftsakteuren zu unterstützen. Doch ihre 75-jährige Erfolgsbilanz zeigt das Gegenteil: Ihre Kredite und ihre Strukturanpassungspolitik haben die armen Länder in eine unüberwindbare Schuldenfalle gestürzt und die Dritte Welt gezwungen, sich auf die Produktion von Gütern für den Konsum im Westen zu konzentrieren, anstatt den Konsum und die Industrie im eigenen Land zu fördern. Die ‚Entwicklung und Hilfe‘ der Bank und des Fonds war alles andere als das. Die Realität ist eine Geschichte der neokolonialen Ausbeutung mit schockierenden Ergebnissen.“ (16)
So ist die Auslandsverschuldung der Entwicklungsländer seit den frühen 1970er-Jahren exponentiell angestiegen, und die Entwicklungsländer haben kaum Möglichkeiten, Kapital für die eigene Industrialisierung und ein Wirtschaftswachstum anzusparen. Zudem beinhalteten die Auflagen neben politischen Forderungen oft auch die Forderung nach Rücknahme sozialer Maßnahmen, was zur Verelendung großer Teile der Bevölkerung führte.
Diese Situation wird von den Entwicklungsländern durchaus als neokolonial wahrgenommen (17). Der kamerunische Historiker und Politikwissenschaftler Achille Mbembe stellte in diesem Zusammenhang fest, dass sich diese Verhältnisse im Rahmen des Neoliberalismus ausbreiten würden und zur „Entstehung bislang unbekannter imperialer Praktiken“ führten, welche sich an „kolonialen Logiken der Besetzung und Ausbeutung“ orientierten (18).
Der 1999 verstorbene tansanische Präsident Julius Nyerere wies frühzeitig darauf hin, dass man von ausländischer Seite versuche, hinter dem Konzept von ausländischer Hilfe eine weitere Ausbeutung zu verbergen, und dass Kredite als politische Waffe benutzt würden (19). Auf diese Tendenz machten auch einige Entwicklungsländer bereits 1964 vor der UN aufmerksam und forderten eine Veränderung der bestehenden Wirtschaftsordnung und eine gleichberechtigte Teilnahme am Entscheidungsprozess der internationalen Finanzierungsorganisationen. Dies wurde bis heute nicht realisiert.
Entwicklungshilfe und NGOs
Neben der Schaffung finanzieller Abhängigkeiten zieht sich die politische und gesellschaftliche Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Entwicklungsländer wie ein roter Faden durch die Geschichte. Das, was von den westlichen Großmächten als „Entwicklungshilfe“ bezeichnet wird, ist oft nichts anderes als der Versuch, gesellschaftlich und politisch Einfluss zu gewinnen. Mithilfe von „Entwicklungshilfeprojekten“ unterstützte man die „Öffnung“ des politischen Systems und förderte die „Demokratiebewegung“, geleitet von westlichen Werten und Interessen.
Ein besonderer Stellenwert kam der Schaffung und Förderung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zu, deren Hauptaufgabe in der Beeinflussung der gesellschaftlichen Entwicklung entsprechend westlichen Maßstäben und Interessen lag. Damit mischen sie sich immer wieder in die inneren Angelegenheiten der Länder ein, unter dem Vorwand des Schutzes von Demokratie und Menschenrechten. Dabei schreckt man auch nicht vor Erpressung und Gewalt zurück.
Bis heute werden missliebige Staatschefs diskreditiert oder sogar durch Staatsputsche beziehungsweise andere Maßnahmen beseitigt. Ersetzt werden sie durch willfährige Personen, die im Interesse des Westens handeln.
So wurde beispielsweise 1953 der damalige iranische Staatschef Mohammad Mosaddegh gestürzt, nachdem er die Ölfirmen, die ausnahmslos in westlicher Hand lagen, verstaatlicht hatte. Der libysche Präsident Muammar Gaddafi wurde 2011 brutal ermordet, weil er im Interesse seines Landes eigene Wege gehen wollte, die jedoch den Interessen des Westens widersprachen. 2022 wurde der peruanische Präsident Pedro Castillo weggeputscht, weil er sich gegen die Ausplünderung der einheimischen Bodenschätze stellte (20).
Die westlichen Länder wollen weiterhin die Kontrolle über all diese Länder behalten und sie nach wie vor ausbeuten. Und dafür scheint jedes Mittel recht.
Quellen und Anmerkungen:
(1) Andreas Eckert: Herrschen und Verwalten. Afrikanische Bürokraten, staatliche Ordnung und Politik in Tanzania, 1920-1970, Seite 99, München 2007
(2) Bundeszentrale für politische Bildung: 75 Jahre Atlantik-Charta, in: (bpb 2016, o.V. o.S.), in: https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/232438/75-jahre-atlantik-charta/, Zugriff 16. Juni 2023
(3) Rudolf von Albertini: Die USA und die Kolonialfrage (1917-1945), in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, 13. Jahrgang 1965, 1. Heft/Januar, Stuttgart 1965, Seite 1 bis 31, Seite 11, in: https://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1965_1.pdf, Zugriff 22. Juni 2023
(4) Leonhard Harding: Geschichte Afrikas im 19. und 20. Jahrhundert, in: Gall, Lothar/Hölleskamp, Karl-Joachim/Jakobs, Herrmann (Herausgeber): Oldenbourg Grundriss der Geschichte, Band 27, München 2006, Seiten 62 folgende, in: file:///C:/Users/LTH~1/AppData/Local/Temp/10.1524_9783486701180.pdf, Zugriff 25. April 2022
(5) Rudolf von Albertini: Die USA und die Kolonialfrage (1917-1945), in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, 13. Jahrgang 1965, 1. Heft/Januar, Stuttgart 1965, Seiten 1 bis 31, Seiten 11 folgende, in: https://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1965_1.pdf, Zugriff 22. Juni 2023
(6) UN-Charta, Art. 2, Punkt 2, in: https://unric.org/de/charta/#kapitel16, Zugriff 16. Juni 2023
(7) UN-Charta, Art. 55, Punkt c, in: https://unric.org/de/charta/#kapitel16, Zugriff 16. Juni 2023
(8) UN-Charta, Art. 77 a, in: https://unric.org/de/charta/#kapitel16, Zugriff 16. Juni 2023
(9) UN-Charta, Art. 76 b, in: https://unric.org/de/charta/#kapitel16, Zugriff 16. Juni 2023
(10) Andreas Eckert: Herrschen und Verwalten. Afrikanische Bürokraten, staatliche Ordnung und Politik in Tanzania 1920-1970, Seite 103, München 2007
(11) Andreas Eckert: Herrschen und Verwalten. Afrikanische Bürokraten, staatliche Ordnung und Politik in Tanzania 1920-1970, Seiten 99 folgende, München 2007
(12) Yassin El-Ayouty: Der historische Imperativ der Entkolonisierung, in: Vereinte Nationen 5-6/85, Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, German Review on the United Nations, Koblenz 1985, Seiten 170 bis 173, Seite 170, in:https://zeitschrift-vereinte-nationen.de/publications/PDFs/Zeitschrift_VN/VN_1985/Heft_5_6_1985/14_Beitrag_El-Ayouty_VN_5_6-85.pdf, Zugriff 5. Juni 2023
(13) UN: Resolution 1514 (XV) der Generalversammlung, verabschiedet 14. Dezember 1960, in: https://www.un.org/depts/german/gv-early/ar1514-xv.pdf, Zugriff 13. Juni 2023
(14) Héctor Gros Espiell: Der Begriff des Selbstbestimmungsrechts der Völker in heutiger Sicht, in: Vereinte Nationen 2/82, Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, German Review on the United Nations, Koblenz 1982, Seiten 54 bis 58, Seiten 54 folgende, in: https://zeitschrift-vereinte-nationen.de/publications/PDFs/Zeitschrift_VN/VN_1982/Heft_2_1982/03_Beitrag_Espiell_VN_2-82.pdf, Zugriff 5. Juni 2023
(15) Lexikon der Wirtschaft, in: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19746/internationaler-waehrungsfonds/, Zugriff 21. Juni 2023
(16) Alex Gladstein: Hidden Repression: How the IMF and the World Bank Sell Exploitation as Development, in: https://www.blocktrainer.de/hidden-repression-gladstein/, Zugriff 16. Juni 2023
(17) Aram Ziai: Neokolonialismus in der globalisierten Ökonomie und die Rolle der BRD, in: Bechhaus-Gerst, Marianne/Zeller, Joachim (Herausgeber): Deutschland Postkolonial. Die Gegenwart der imperialen Vergangenheit, Seiten 298 bis 316, Seiten 298 folgende, Berlin 2018
(18) Achille Mbembe, 2016, zitiert in: Aram Ziai: Neokolonialismus in der globalisierten Ökonomie und die Rolle der BRD, in: Bechhaus-Gerst, Marianne/Zeller, Joachim (Herausgeber): Deutschland Postkolonial. Die Gegenwart der imperialen Vergangenheit, Seiten 298 bis 316, Seite 316, Berlin 2018
(19) Chae-Gyong Kim: Zum Problem unterschiedlicher Positionen einzelner Entwicklungsländer gegenüber der neuen internationalen Wirtschaftsordnung, dargestellt am Beispiel von Südkorea, Brasilien, Iran, Tansania, Algerien und Kuba, in: Sozialwissenschaftliche Studien, Band 23, herausgegeben von Prof. Dr. Park, S.J./Prof. Dr. Weber, Schäfer, P., Seiten 225 bis 263, Seiten 225 folgende,Bochum 1984
(20) Der peruanische Präsident Pedro Castillo stand Raubverträgen mit Öl- und Gaskonzernen im Wege, in: https://de.rt.com/amerika/157604-peruanische-praesident-pedro-castillo-stand/, Zugriff 24. Juni 2023
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