Die Bundesärztekammer (BÄK) als die deutsche Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung ist selbst keine Kammer oder eine sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts und fungiert als nichteingetragener Verein ohne eigene Rechtsfähigkeit. Sie bündelt aber mit den Ärztekammern der Länder siebzehn Körperschaften des öffentlichen Rechts (Nordrhein-Westfalen verfügt über zwei eigenständige, regional organisierte Kammern). Während sie durch die Unterstützung der Landesärztekammern mittelbar gesetzliche Aufgaben übernimmt, erwuchsen ihr in den letzten Jahren auch unmittelbare gesetzliche Aufgaben, zum Beispiel in der Transfusions- oder Transplantationsmedizin.
Im Jahre 1947 als Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Ärztekammern gegründet, arbeitet sie seit 1955 unter ihrem jetzigen Namen. Im Jahre 1946 ging ihr eine formlose Assoziation von Vorsitzenden der Ärztekammern der westdeutschen Besatzungszonen voraus, die ein Jahr vor Gründung den Beschluss fasste, eine Beobachtungskommission unter Leitung von Alexander Mitscherlich zum Nürnberger NS-Ärzteprozess zu entsenden. Aus der Arbeit dieser Kommission entstand 1949 ein Abschlussbericht unter dem Titel „Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Medizinische und eugenische Irrwege unter Diktatur, Bürokratie und Krieg“, der in einer Auflage von 10.000 Stück publiziert wurde.
1960 erinnert sich Mitscherlich: „Nahezu nirgends wurde das Buch bekannt (…). Es war und blieb ein Rätsel — als ob das Buch nie erschienen wäre.“ Über das Schicksal des Buches herrscht bis heute Unklarheit. Mitscherlich vermutete, es sei von den Ärztekammern „in toto aufgekauft“, denn alle Exemplare seien „kurz nach dem Erscheinen aus den Buchläden verschwunden“ (1). Mitscherlich hingegen wurde fortan aus deutschen Medizinfakultäten ausgegrenzt und nie an eine solche berufen. Auf mehr Resonanz stieß die erneute Veröffentlichung der 350 Medizinverbrechen von 90.000 Medizinern des Dritten Reiches im Jahre 1960.
Der erschütterte Alexander Mitscherlich konnte erst 1967, zwanzig Jahre nach dem Ärzteprozess, gemeinsam mit seiner Frau Margarete die psychologisch-philosophische Verarbeitung der Geschehnisse im noch immer aktuellen Buch „Die Unfähigkeit zu trauern“ für sich zu einem Abschluss bringen.
Währenddessen, von 1959 bis 1973, war Ernst Fromm Präsident der Bundesärztekammer, zwischen 1965 und 1967 gar Präsident der Europäischen Ärztevereinigung. Fromm, Jahrgang 1917, wechselte 1937 von der Marine-SA zur SS, leistete ab 1939 seinen Wehrdienst und war bei Kriegsende Oberarzt der Reserve. Danach arbeitete er zunächst als Bakteriologe und Laborarzt, bis Ehre und Würde ihn einholten.
Auf ihrem 115. Ärztetag 2012 gab die BÄK die Nürnberger Erklärung ab, eine Entschließung zur Rolle der Ärzteschaft in der NS-Zeit. Darin heißt es:
„Wir erkennen die wesentliche Mitverantwortung von Ärzten an den Unrechtstaten der NS-Medizin an und betrachten das Geschehene als Mahnung für die Gegenwart und die Zukunft. Wir bekunden unser tiefstes Bedauern darüber, dass Ärzte sich entgegen ihrem Heilauftrag durch vielfache Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben. (…)
Wir verpflichten uns, als Deutscher Ärztetag darauf hinzuwirken, dass die weitere historische Forschung und Aufarbeitung von den Gremien der bundesrepublikanischen Ärzteschaft aktiv sowohl durch direkte finanzielle als auch durch institutionelle Unterstützung, wie etwa den unbeschränkten Zugang zu den Archiven, gefördert wird.“
Man sollte meinen, die Aufarbeitung sei weit fortgeschritten und der Ort des Ärztetages bewusst gewählt worden: Nürnberg. Dort wurde in der Urteilsverkündung des Ärzteprozesses 1946/47 der Nürnberger Kodex zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer oder anderer Experimente am Menschen formuliert, der seitdem zu den medizinischen Grundsätzen der Medizinerausbildung gehört.
Im Beschlussprotokoll des 124. Deutschen Ärztetages mit Stand vom 06. Mai 2021 findet sich auf den Seiten 31 und 32 unter dem Titel „Notwendige COVID-19-Impfstrategie für Kinder und Jugendliche 2021/2022“ ein Beschluss, der die Bundesregierung auffordert, „unverzüglich eine COVID-19-Impfstrategie für Kinder und Jugendliche zu entwickeln und vor Einsetzen des Winters 2021/2022 umzusetzen“.
Nach einer Auflistung von Maßnahmen, wie das zu bewerkstelligen sei, folgt die Begründung. Hier heißt es:
„Auch Kinder und Jugendliche haben deutliche gesundheitliche Risiken infolge einer SARS-CoV-2-Erkrankung. Deshalb muss die Immunität auch für diese Gruppe durch eine Impfung und nicht durch eine Durchseuchung erzielt werden. Das Recht auf Bildung mit Kita- und Schulbesuch kann im Winter 2021/2022 nur mit einer rechtzeitigen COVID-19-Impfung gesichert werden.
Ohne rechtzeitige Impfung, insbesondere auch für jüngere Kinder, führt ein erneuter Lockdown für diese Altersgruppe zu weiteren gravierenden negativen Folgen für die kindliche psychische Entwicklung. Die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe erlangen Familie mit Kindern nur mit geimpften Kindern zurück.“
Mit diesen Einlassungen geht die Bundesärztekammer über den wichtigen Nürnberger Kodex hinweg, in dem es zum Beispiel heißt, dass bei Versuchen am Menschen „die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist).
Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können“.
Nun sind die in Deutschland verabreichten COVID-19-Impfstoffe genbasierte Impfstoffe. Nur Vektorimpfstoffe wurden bislang für andere Erkrankungen eingesetzt, während mRNA-Impfstoffe noch nie eine Zulassung für den Menschen erreichten. Durch die sogenannte Teleskopierung der sonst bei jeder Impfstoffentwicklung vorgeschriebenen Forschungsphasen wurden Daten nur über einen kurzen Zeitraum erhoben, mögliche Langzeitfolgen nicht untersucht und mit Impfbeginn die Phase 3 der üblichen Impfstoffentwicklung eingeleitet, bei der ein Impfstoff üblicherweise über mehrere Jahre an Tausende gesunde Freiwillige verabreicht wird.
Mit der vermeintlichen Impfung gegen COVID-19 werden hingegen nicht nur gesunde, sondern innerhalb der vorgeschriebenen Priorisierung alte und gebrechliche Menschen, mit Vorerkrankungen und sogar im Palliativstadium, sowie — inzwischen sogar bevorzugt — junge behinderte Menschen geimpft. Das ist insofern experimentell, als die Probandengruppen der teleskopierten Phasen 1 und 2 der Studien während der Impfstoffentwicklung aus gesunden Erwachsenen bestanden. Weder die Wirkdauer einer möglichen Immunisierung, Langzeitfolgen noch die Infektiosität eines Geimpften sind abschließend geklärt, von einer Untersuchung der Wirkung auf kranke und behinderte Menschen kann bislang nicht die Rede sein.
Was sollte die Impfung dann aber anderes sein als ein großangelegter Menschenversuch, zu dem eine Person nach dem Nürnberger Kodex „unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges bereit sein muss“?
Da über den experimentellen Charakter dieser Impfung keinerlei Aufklärung erfolgt, liegen die Voraussetzungen zur Einwilligung nicht vor. Diese experimentellen Impfungen auf Kinder auszudehnen, die im juristischen Sinne zu einer Einwilligung gar nicht fähig sind und die deshalb durch vorsätzlich getäuschte Erwachsene erteilt wird, verbietet sich nach dem Nürnberger Kodex.
Dort heißt es weiter:
„Der Versuch ist so auszuführen, dass alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.Kein V ersuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, dass er zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird (…). Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.“
Im Beschlussprotokoll des 124. Ärztetages wird die Notwendigkeit einer Impfung von Kindern und Jugendlichen unter anderem damit begründet, dass ohne rechtzeitige Impfung, insbesondere auch für jüngere Kinder, ein erneuter Lockdown für diese Altersgruppe zu weiteren gravierenden negativen Folgen für die kindliche psychische Entwicklung führe. Hier werden die Wirkungen von Lockdowns, ob gewesener oder zukünftiger, durchaus richtig „gravierend“ genannt. Die Notwendigkeit bisheriger Lockdowns wurde aber in keinem Fall evidenzbasiert erhoben, sondern im Blindflug als alternativlos dargestellt.
Gewichtige Stimmen von Wissenschaftlern, die die Notwendigkeit von Lockdowns infrage stellen, wurden und werden nicht gehört und stattdessen diffamiert und ausgegrenzt. Zwar können sie ihre Auffassungen in der Öffentlichkeit, soweit nicht Zensurmechanismen vor allem sozialer Medien greifen, äußern, jedoch bleibt das ohne jede politische Relevanz. Das führt uns zu der Annahme, dass nicht etwa eine überwältigende Zahl von Erkrankungen durch das SARS-CoV-2-Virus das Regierungshandeln steuert, sondern ein rein politischer Wille.
Am 19. Mai 2021 etwa waren, die erhobenen Zahlen des RKI zugrunde gelegt, beispielsweise 185.285 Personen in der Bundesrepublik von Corona „betroffen“, was bekanntlich nicht gleichzusetzen ist mit „an Corona erkrankt“. Sie hatten also einen positiven PCR-Test und machten einen Anteil von 0,22 Prozent an der Gesamtbevölkerung aus. Dem steht ein Prozentsatz von 99,78 Nichtbetroffenen gegenüber.
Nicht eine Vielzahl von schweren Erkrankungen, sondern das Regierungshandeln ist für die gravierenden Folgen der Lockdowns für Kinder als verursachend heranzuziehen. Die Unterstützung des Regierungshandelns durch die Bundesärztekammer ist mittelbar mitverantwortlich für seelische Schäden an Kindern und Jugendlichen, die nicht durch eine experimentelle Impfung zu verhindern sind, sondern nur durch Aufhebung der Corona-Maßnahmen.
Wenn es im Nürnberger Kodex heißt, dass ein Versuch nicht durchgeführt werden darf, wenn angenommen werden kann, dass er zum Tod oder zu einem dauernden Schaden führen wird, so ist darauf zu verweisen, dass die Zahl der nach einer Impfung gemeldeten Todesfälle sowie schwerer, unerwünschter Reaktionen seit Impfbeginn, also von Dezember 2020 bis jetzt, nach Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) die betreffenden Zahlen der Vorjahre um ein Vielfaches übertrifft.
Bis zum 30. April wurden dem Institut zudem insgesamt 524 Todesfälle in unterschiedlichem zeitlichem Abstand zur Impfung gemeldet, die nicht im Zusammenhang mit einer Corona-Erkrankung standen. „An oder mit Corona“ starben darüber hinaus bislang aber auch 2.707 Geimpfte. Das geht aus einer schriftlichen Antwort des Sprechers des Gesundheitsministeriums vom 12. Mai 2021 auf eine entsprechende Frage des Journalisten Boris Reitschuster hervor.
An dieser Stelle ist selbstverständlich nicht zu klären, inwieweit ein kausaler Zusammenhang zwischen Impfung und Tod besteht. Überdies kann die Tatsache, dass Geimpfte „an oder mit Corona“ verstarben, auch heißen, dass sie entweder nur eine erste Impfdosis erhalten hatten oder die Zeit für eine vollständige Immunantwort nach der zweiten Dosis nicht ausgereicht hat. Sie kann bedeuten, dass diese Menschen alt und vorerkrankt waren und ihr Tod auf natürliche Weise eintrat. Es kann aber auch sein, dass der Tod in einem Zusammenhang mit der Impfung steht, der über einen zeitlichen hinausgeht. Schon die Tatsache, dass darüber offenbar keine Daten mitgeteilt wurden, lässt bezweifeln, dass sie überhaupt erhoben werden.
Die meisten unerwünschten Reaktionen entfallen laut PEI auf den Impfstoff von BioNTech/Pfizer. Da dieser Stoff für die Impfung von Kindern und Jugendlichen derzeit favorisiert wird, ist mit einer ähnlichen Entwicklung der Zahlen durchaus zu rechnen.
Im Nürnberger Kodex heißt es, dass eine Gefährdung — hier durch eine experimentelle Impfung — nicht über jene Grenze hinausgehen darf, „die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben ist“. Das heißt, dass der Schaden für gesunde Kinder durch eine Impfung nie größer sein darf als das Risiko, schwerst an Corona zu erkranken oder zu sterben.
Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion vom 12. April 2021 geht hervor, dass dem Robert Koch-Institut bislang elf validierte COVID-19-Todesfälle bei Kindern und Jugendlichen zwischen 0 und 17 Jahren übermittelt worden seien, bei acht von ihnen lägen Angaben zu Vorerkrankungen vor.
Abgesehen von der Tatsache, dass bisher Todesfälle pro Jahr gezählt und nicht über den Jahreswechsel hinaus kumuliert wurden, ergibt das bei einer geschätzten Gesamtzahl von 14 Millionen Kindern und Jugendlichen einen prozentualen Anteil von 0,00012 Prozent und rechtfertigt angesichts des Risikopotenzials in keiner Weise den Einsatz eines experimentellen und sogar eines „herkömmlichen“ Impfstoffes bei Kindern.
Die experimentelle Impfung geht weit über jene Grenze hinaus, die durch die „humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems“ vorgegeben ist. Ihre Verabreichung verletzt den Nürnberger Kodex.
Wer sich zum großen Gewinner des Impfexperiments aufschwingen will, macht ein Satz des BioNTech-Eigners Ugur Sahin deutlich, den er am 10. Mai 2021 in Mainz bei der Vorstellung der Wirtschaftsdaten des ersten Quartals sagte: „Unser Ziel ist es, zum globalen Machtzentrum der Immuntherapie im 21. Jahrhundert zu werden“ (2). Das wird ihm nicht schwerfallen, wenn er in Zukunft kaum mehr Märkte braucht: Die Pharmaindustrie hat durch jahrzehntelange Lobbyarbeit mehr als nur den Fuß in der Tür, die vom Markt direkt zu den Staatskassen führt. Wie sich die Bundesärztekammer in Wahrung der berufspolitischen Interessen der über 500.000 Ärzte in Deutschland in diesem Spannungsfeld positioniert, bleibt eine zentrale Frage.
Es liegt mir fern, das heutige Impfgeschehen mit den NS-Menschenversuchen gleichzusetzen, die ohne jede Rücksicht auf Leib und Leben von Kranken, Behinderten und vor allem KZ-Häftlingen vorgenommen wurden. Diese Impfung wird zum — nicht gesicherten — Schutz von Bevölkerungen weltweit vor- und leider auch angenommen. Nicht nur bei jungen Geimpften hat sie den Status einer zum Beispiel in sozialen Medien mitteilenswerten Grundeigenschaft erreicht, was ratlos macht. Es liegt sicher nicht fern, einen von supranational lobbyierter Profitgier der Pharmaindustrie befeuerten und sich selbst vertuschenden Verblendungszusammenhang zwischen Regierenden und Regierten anzunehmen.
Was bleibt zu tun? Menschen über die verheerenden Folgen unverantwortlicher, experimenteller Eingriffe in die psychische und physische Gesundheit von Kindern aufzuklären? Eltern raten, das Land zu verlassen, wenn sie ihre Kinder anders nicht schützen können? Die Bundesärztekammer sei eindringlich an die Geschichte der deutschen Ärzteschaft und deren Aufarbeitung erinnert, die sie mit ihren Forderungen dem Vergessen anheimzugeben scheint. Der Satz „Die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe erlangen Familien mit Kindern nur mit geimpften Kindern zurück“ erinnert mit seinem Drohpotenzial an überholt geglaubte gesellschaftliche Verhältnisse. Auch das ist keine Gleichsetzung. Wohl aber gestattet nur der Vergleich, die Lage auch historisch zu fassen.
Quellen und Anmerkungen:
(1) Tobias Freimüller: Hitlers Eliten nach 1945. München, 2003, Seite 27
(2) ZEIT ONLINE, 10. Mai 2021
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