Zum Inhalt:
Unterstützen Sie Manova mit einer Spende
Unterstützen Sie Manova
Wahrheitssuche im NSU-VS-Komplex

Wahrheitssuche im NSU-VS-Komplex

Ein Geheimdienstmitarbeiter und V-Mann-Führer an einem NSU-Tatort in Kassel 2006. Eine Realsatire.

Es existiert ein 2014 fertiggestellter interner Untersuchungsbericht des Landesamtes für Verfassungsschutzes (LfV) in Hessen zu den Mordumständen in Kassel 2006, die alle Verschwörungsfantasien blass aussehen lassen. Damit alles so bleibt wie in der offiziellen Version festgelegt, wird dieser Bericht für sagenhafte 120 Jahr geheim gehalten.

Nach Erkenntnissen der Polizei sollen zwei Mitglieder des NSU in Kassel den Internetcafé-Besitzer Halit Yozgat ermordet haben. Zur selben Zeit befand sich in dem unscheinbaren Internetcafé auch der Geheimdienstmitarbeiter und V-Mann-Führer Andreas Temme, der auch eine „Quelle“ aus dem NSU-Netzwerk „führte“.

Am 6. April 2017 jährte sich der 11. Todestag von Halit Yozgat. Er wurde 2006 in seinem Internet-Café in der Holländischen Straße in Kassel erschossen. Jahrelang wurde dieser Mord dem „organisierten Kriminalität“ (OK) zugeordnet. Nachdem sich die neonazistische Terrorgruppe NSU 2011 selbst bekannt gemacht hatte, machte die Ermittler den NSU dafür verantwortlich. Neben einem Video, das Beate Zschäpe nach dem Tod der beiden NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt verschickt hatte, der den Mord in Kassel in einen rassistischen Zusammenhang stellte, wird die gefundene Waffe im Bauschutt des Hauses, in dem auch die NSU-Mitglieder lebten, als hinreichend belastend angesehen.

Nach der atemberaubend schnellen Festlegung folgten zahlreiche Ereignisse und Umstände, die die offizielle Version in Frage stellen. Dazu zählt auch und insbesondere die Anwesenheit des hessischen Verfassungsschutzmitarbeiters Andreas Temme, der sich zur Tatzeit im Internetcafé aufgehalten hatte. Es dauerte Wochen, bis die Ermittler den einzigen Internetbesucher ausfindig machen konnten, der sich nicht bei der Polizei als Zeuge meldete.

Als sein dort benutzter Tarnname und seine Tätigkeit als Verfassungsschutzmitarbeiter aufflog und die Ermittler Andreas Temme für einen möglichen Tatbeteiligten hielten, folgte Aufklärungssabotage, die bis heute andauert. Eine Aufklärungssabotage, die sich durch alle darin involvierten Behörden zieht. Dazu gehörte Andreas Temme selbst, aber auch sein damaliger oberster Dienstherr, der hessische Innenminister Bouffier, der den Kenntnisstand der Ermittler gegenüber dem Parlament verschwiegen hatte und es unterband, dass die von Andreas Temme geführten V-Leute befragt werden konnten. Dass Volker Bouffier zur Begründung das gefährdete „Staatswohl“ und den Schutz von V-Leuten anführte, hat in diesem Fall eine besondere Note: Zu den V-Leuten gehörte u.a. der Neonazi Benjamin Gärtner, mit dem der V-Mann-„Führer“ am Tag des Mordes an Halit Yozgat mehr als elf Minuten lang telefoniert hatte.
Was eigentlich genug Stoff für eine Staatsaffäre wäre und ein Grund mehr, die Ermittlungen neu aufzunehmen, hat recht früh sehr viele Schutzpatrone auf den Plan gerufen. Anstatt diese Sabotage anzugreifen, stürzten sie sich mit viel Verve auf jene, die diese Ermittlungssabotage nicht hinnehmen wollten. Dazu gehört u.a. die Familie Yozgat und der Unterstützerkreis „Initiative 6. April“, der auf eindrucksvolle Weise bis heute aktiv ist.

Bereits im März 2015 hatte das Magazin „DER SPIEGEL“ (3/2015) einen Virus entdeckt, dem es den Namen … Verschwörungstheorie gab. Eine journalistische Tretmine, die warnen sollte, jetzt weiterzugehen.

In dem Beitrag widmete sich das Magazin dem Mord in Kassel 2006 und läßt die Merkwürdigkeiten rund um den Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme Revue passieren. Ein Geheimdienstmann, der in seiner Jugend „Klein-Adolf“ gerufen wurde und im Beruf Neonazis als V-Leute betreute. Dieser verläßt kurz nach dem Mord seinen Internetplatz, sieht den blutüberströmten Internetcafé-Besitzer nicht hinter seinem Tisch liegend, legt ein Geldstück auf den blutverspritzten Tisch, ohne sich das Geringste dabei zu denken … und verliert mit Verlassen des Tatorts jede Erinnerung daran, dass er dort war. Nachdem die Polizei seine wahre Identität ermittelt hatte, wurden seine Telefonanschlüsse über Wochen abgehört. Zeitgleich oberservierte man ihn, wie er sich zum Beispiel mit Vorgesetzten auf einer Raststätte traf. In einem dieser abgehörten Telefonate äußerte sich Gerald-Hasso Hess, der Geheimschutzbeauftragte des hessischen LfV wie folgt:

„Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so etwas passiert, bitte nicht vorbeifahren.“

Dass „Klein-Adolf“ keine Jugendsünde war, konnte man auch den Telefonprotokollen entnehmen: Er machte aus seiner rassistischen Gesinnung keinen Hehl. Ohne diesen Berg von Indizien, die Falschaussagen, Lügen und Anleitungen zu Falschaussagen, abzutragen, läßt sich eines ganz sicher sagen: Wäre der Tatverdächtige ein Islamist oder ein Kommunist, hätte all dies für fünf Anklagen gereicht. Die völlig außer Kraft gesetzten Ermittlungsmethoden anzuprangern, einen anderen Geschehensablauf für plausibel zu halten, kanzelte das Magazin als ein „Fest“ für jeden ab, „der aufregende Verschwörungstheorien liebt“. Und das Magazin drehte weiter mächtig am Rad, wenn Prozessbeobachter der Serie von Falschaussagen, Beseitigungen von Akten, Manipulation von Tatorten eine Absicht unterstellen und das Magazin für Bewußtseinspflege daraus „Komplottgespinste“ macht.

Auch die Süddeutsche Zeitung/SZ legte sich mächtig ins Zeug, um sich schützend vor Andreas Temme und seine verbeamteten Beschützer zu stellen, die in einem der abgehörten Telefonate Andreas Temme mahnten und erinnerten, dass er in der „Kassler Problematik“ auch ein bisschen drinstecke. Ein langes Interview ließ Andreas Temme und seine Frau zu Wort kommen. Obwohl die SZ es bereits damals besser wußte, Temme mit eklatanten Widersprüchen hätte konfrontieren können, konzentrierte sich die SZ ganz auf eine Homestory: »Chaostheorie – Gibt es in Deutschland einen ›Tiefen Staat‹?« (SZ vom 5.7.2012) und als Fernsehversion: »Pleiten, Pech und Pannen« (Panorama-Beitrag vom 5.7.2012).

Mit welcher Motivation dies gemacht wurde, darüber gab SZ-Redakteur Hans Leyendecker bereits im April 2013 auf geradezu panische Weise Auskunft:

»Das is ausermittelt. Das ist nun wirklich damals ausermittelt, das ist jetzt noch mal ausermittelt. Der saß da, das is auch ne Figur wie eigentlich aus 'nem Roman, hat früher Mein Kampf intensiv gelesen. Es passte scheinbar alles. Aber es ist ausermittelt, er hat mit dieser Tat, wenn Sie gucken, die Mörder kamen aus Dortmund, es wäre möglich gewesen, dass sie in Münster gemordet hätten, dass sie woanders, er hat mit dieser Tat nicht zu tun gehabt. (...) Was ausermittelt ist und das ist ausermittelt. Und dann kann ich nicht mit 'ner Verschwörungstheorie noch mal um die Ecke kommen.« (ARD-Sendung Bericht aus Berlin vom 14.4.2013)

Vier Jahre später äußerte sich abermals die Süddeutsche Zeitung, um ein weiteres Mal ihren Flankenschutz für untragbare Ermittlungsmethoden und –ergebnisse unter Beweis zu stellen.
Die „Initiative 6. April“ hatte auf eigene Kosten die Forschergruppe Forensic Architecture (FA) vom Londoner Goldsmiths Collage damit beauftragt, den Tatort nachzubauen, um anhand der von Temme gemachten Äußerungen zu überprüfen, ob seine Einlassungen stimmen. Dieses Engagement würdigte die SZ wie folgt: „Raffiniert winden sie dem Staat sein Aufklärungsmonopol aus den Händen und tragen das Verfahren aus der Justiz in die Öffentlichkeit.“ (Die Pulverwolke, SZ vom 6. April 2017)

Deutlicher kann man die Verhältnisse nicht auf den Kopf stellen. Eigentlich ein Satz für die Satiresendung „Die Anstalt“.

Das Ergebnis dieser Forschergruppe ist eindeutig: „Der ehemalige hessische Verfassungsschützer Andreas Temme muss die Schüsse auf Halit Yozgat in dessen Internetcafé am 6. April 2006 gehört und beim Verlassen des Ladenlokals den Sterbenden hinter der Theke gesehen haben. Das ist das Ergebnis aufwendiger Untersuchungen eines kriminaltechnischen Instituts mit Sitz in London.“ (jW vom 3.4.2017)

Die SZ nimmt das Ergebnis zur Kenntnis, legt es zur Seite, um das bereits im Jahr 2015 Konstatierte zu wiederholen: „Vielleicht ist die wahrscheinlichste aller Möglichkeiten eben doch, dass ein untreuer Ehemann und pflichtvergessener Beamter zur falschen Zeit am falschen Ort war…“ (s.o.)

Ist es also jetzt denkbar, also nicht ganz auszuschließen, dass der Angriff auf Polen 1939 unter einem ähnlich unglücklichen Stern stand?

Ermittlungsmethoden statt Zufallsgenerator

Wer sich mit polizeilichen Ermittlungstätigungen und -methoden beschäftigt, wird schnell erfahren, dass dort ‚der Zufall‘ - also die Lehre vom Unwahrscheinlichen - als Erkenntnismethode nicht vorkommt. Zu Recht. Denn polizeiliche Ermittlungsmethoden gehen vom Gegenteil aus: von der Wahrscheinlichkeit eines Geschehensablaufes. Denn weder die Polizei noch ein Staatsanwalt noch ein Richter kennen die Wahrheit. Sie könnten im besten Fall nur ein Geschehen rekonstruieren – mithilfe von Indizien, Zeugen und Spuren. Ausgangspunkt ist folglich nicht ein Geschehen, ein bestimmtes, sondern verschiedene Geschehensabläufe, die sich aus den ›Beweismitteln‹ ergeben. Das bekommt – in der Theorie – den Namen: Ermittlungen in alle Richtungen.

Am Ende dieses Ermittlungsprozesses bleibt ein Geschehensablauf, der aufgrund der vorhandenen Beweismittel in sich konsistent ist, am plausibelsten rekonstruiert werden kann.
Nimmt man alle uns vorliegenden Beweismittel im Fall Kassel zur Grundlage und handelt nach diesen polizeilichen Prämissen, dann kommt man zu einem recht eindeutigen Ergebnis:
Für den Geschehensablauf, den Polizei und Gericht für die Ereignisse in Kassel für plausibel halten, spricht so gut wie nichts: Es gibt keine einzige Zeugenaussage, die die NSU-Mitglieder Mundlos und Böhnhardt als unmittelbare Tatbeteiligte nahelegen.

Einzig und allein die Tatwaffe (eine Česká 83), die im Brandschutt des Hauses gefunden wurde, in dem auch die NSU-Mitglieder wohnten, lässt eine Täterschaft des NSU infrage kommen. Mehr nicht.

Das ist ein schwacher, um nicht zu sagen hauchdünner Beweis. Denn damit ist weder geklärt noch bewiesen, dass die beiden NSU-Mitglieder auch die Täter waren – selbst wenn man davon ausgeht, dass sich die Waffe tatsächlich im Besitz der uns bekannten NSU-Mitglieder befand.

Gegen den Geheimdienstmitarbeiter Andreas Temme sprechen zahlreiche Indizien und Sachbeweise:

  • Ein neonazistischer Hintergrund
  • Ein Duz-Verhältnis zu dem V-Mann und Neonazi Benjamin Gärtner, der zum NSU-Netzwerk zählt
  • Die Anwesenheit zur Tat- und Mordzeit
  • Das Mitführen einer Plastiktüte, in der sich laut Zeugenberichten die Tatwaffe befunden haben könnte. Von dieser berichtete auch seine Ehefrau, in einem abgehörten Telefonat: »Willst du nicht mal auf mich hören? Ich sage noch, ne, nimm keine Plastiktüte mit!« (tagesspiegel.de vom 8.6.2015)
  • Das Auffinden von Handschuhen, an denen sich Schmauchspuren befinden, die nicht zu der Munition passen, die Andreas Temme im Schützenverein verwendet
  • Die Verweigerung einer Zeugenschaft
  • Zahlreiche Falschaussagen in Verbindung mit Absprachen von Falschaussagen
  • Die Verhinderung der Aufklärung angeblicher ›privater‹ Umstände durch seine Vorgesetzten

Vergleicht man – ohne Ansehen der Person – die Indizien und Sachbeweise, die für eine Täterschaft der zwei stets genannten NSU-Mitglieder und/oder für die (Mit-)Täterschaft von Andreas Temme sprechen, dann braucht man für dieses Ergebnis keine kriminalistische Ausbildung.

Geht man – gemäß der vorliegenden Beweismittel - von einer 20-prozentigen Wahrscheinlichkeit einer Täterschaft der uns bekannten NSU-Mitglieder aus, so belasten die restlichen 80 Prozent den hessischen Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme wegen möglicher Mittäterschaft bzw. Beihilfe zu Mord.

Fänden die polizeilichen Ermittlungsgrundsätze tatsächlich Anwendung, würde das Ermittlungsergebnis im Mordfall Kassel geradezu zwingend zu einer Anklage gegen Andreas Temme führen.

Dass dies bis heute nicht passiert ist, hat auch nichts mit Zufall zu tun.

Auf bewundernswerte Weise hat dies der Vater von Ismail Yozgat in seiner Rede zum Jahrestag des Todes seines Sohnes am 6. April 2016 wie folgt zusammengefasst:

"Ich selbst habe vor einem Jahr am Oberlandesgericht München bei Herrn Götzl und dem Senat beantragt, dass sie selbst sich das Internet-Café, in dem mein Sohn Halit ermordet wurde, vor Ort anschauen sollten. Sie sollten sich die örtlichen Gegebenheiten ansehen und dass die Rekonstruktionen mit der Realität nicht viel gemeinsam haben. Allerdings ist nun ein Jahr vergangen und es hat keine Vor-Ort-Besichtigung stattgefunden. Dies muss unbedingt nachgeholt werden. Denn Temme lügt. Temme hat entweder meinen Sohn erschossen oder die Mörder gesehen. (...) Sollte es keine Vor-Ort-Besichtigung geben und die Ungereimtheiten von dem damaligen Mitarbeiter des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz nicht aufgeklärt werden, weil der Senat Temme glaubt, ist für uns das gesprochene Urteil bei Beendigung des Prozesses vor Gericht nichtig. Wir werden das Urteil nicht anerkennen. Ich wiederhole, der Verfassungsschützer der Regierung hat meinen Sohn entweder getötet oder hat die Mörder gesehen."

Man kann diese Art juristische und journalistische „Aufklärung“ auch so zusammenfassen: Wenn man das Wahrscheinliche ausgeschlossen, die Plausibilität von Ermittlungsergebnissen außer Kraft gesetzt hat, muss das, was übrigbleibt, die Wahrheit sein, so unwahrscheinlich sie auch klingen mag.

Aufklärung unter Verschluss

Es gibt einen internen Untersuchungsbericht des Landesamtes für Verfassungsschutzes (LfV) in Hessen – über seine „Erkenntnisse“ in Bezug auf den Mord an Halit Yozgat in Kassel 2006.
Gegenüber dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss/PUA in Hessen wurde dieser „interne Untersuchungsbericht“ noch verheimlicht. Alleine das ist eigentlich ein Skandal, denn die Behinderung der parlamentarischen Aufklärung ist eigentlich eine Straftat, erst recht, wenn sie von Amts wegen begangen wird.

Nun ist es doch herausgekommen. Dieser Bericht ist 250 Seiten dick. Man könnte meinen, es handelt sich hier beim Bekanntwerden des Berichts - wie immer - um eine Panne oder ein ganz persönliches Versagen. Aber nein, denn selbst die, die ihn – geschwärzt - einsehen konnten, waren und sind zum Stillschweigen verpflichtet worden.

Schweigend kann man jedoch eine Aufklärung schlechterdings betreiben.

Nun wird dieses Schweigekartell durch eine weitere Mauer geschützt. Sie soll bis zum Jahr 2134 jeden „Eindringling“ abhalten, zu erfahren, was in diesem internen Verfassungsschutz-Bericht steht.

Der hessische Verfassungsschutz hat beantragt, dass dieser Bericht für 120 Jahren weggeschlossen wird – eine Art Sicherungsgewahrsam für Behördenakten.
Man könnte Monty Python oder sonst eine Komödie bemühen, wenn man dies liest: 2134! So früh schon! Was, wenn es 2134 noch Gerichte gibt, so etwas wie eine unabhängige Justiz?
Sie werden schmunzeln und dagegenhalten, dass dann alles verjährt sei. Stimmt … fast. Denn Mord, aber auch Beihilfe zu Mord verjährt nicht. Nur, und das stimmt auch: Weitere/andere Täter sind dann auch längst tot.


Literatur:

Wolf WetzeL: Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund - wo hört der Staat auf? Wolf Wetzel, 3. Auflage, Unrast Verlag 2015

Dokumentation der Forschergruppe Forensic Architecture (FA) vom Londoner Goldsmiths Collage über die digitale Rekonstruktion des Tatortes: Counter investigating the testimony of Andres Temme in relation to the murder of Halit Yozgat in Kassel, 6 April 2006


Wenn Sie für unabhängige Artikel wie diesen etwas übrig haben, können Sie uns zum Beispiel mit einem Dauerauftrag von 2 Euro oder einer Einzelspende unterstützen.

Oder senden Sie einfach eine SMS mit dem Stichwort Manova5 oder Manova10 an die 81190 und mit Ihrer nächsten Handyrechnung werden Ihnen 5, beziehungsweise 10 Euro in Rechnung gestellt, die abzüglich einer Gebühr von 17 Cent unmittelbar unserer Arbeit zugutekommen.

Creative Commons Lizenzvertrag
Dieses Werk ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen dürfen Sie es verbreiten und vervielfältigen.