Mit der am 5. Januar 2022 in Kraft getretenen REACH-Verordnung sind nun Pigmente verboten, die zur Herstellung von bestimmten Tattoo-Farben benötigt werden. Durch das Verbot ist das Stechen von roten, gelben und violetten Tätowierungen innerhalb der Europäischen Union (EU) nicht mehr möglich beziehungsweise illegal. Mit einer Erweiterung des Verbots, welche im Januar 2023 in Kraft treten soll, werden auch zwei weitere Pigmente für illegal erklärt, die für die Herstellung von zwei Dritteln aller erhältlichen Tattoo-Farben benötigt werden.
Das Verbot beruht auf einer von der EU in Auftrag gegebenen, lediglich drei Jahre durchgeführten Studie, die den Verdacht aufwerfen soll, dass besagte Pigmente krebserregend sein könnten. Langzeitstudien gibt es keine.
Außerdem wird in Saarbrücken an einem von der EU finanzierten Forschungsprojekt gearbeitet, das sogenannte digitale Tattoos entwickeln soll. Digitale Informationsspeicher in Form von multimodalen Elektronikgeräten, welche, mit dem Körper verschmolzen, laut Aussage des Saarbrücker Informatikers Jürgen Steimle schon sehr bald auch das Smartphone ablösen sollen.
Digitale Tattoos als Informationsspeicher und mehr werden also entwickelt, während farbige analoge Tattoos verboten und damit kriminalisiert werden. Ist das reiner Zufall, oder ist hier vielleicht doch ein tieferer Zusammenhang zu vermuten?
All das passiert zeitgleich zu der öffentlichen und zugespitzten Diskussion über eine allgemeine Impfpflicht, also einer gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht für jeden Bürger, sich eine unzureichend erprobte und wahrscheinlich — zumindest für einige Personengruppen — höchst gefährliche chemische Substanz injizieren zu lassen. Die Welt steht Kopf, und der gesunde Menschenverstand wird vergebens gesucht.
Fragwürdigkeit in Bezug auf die Gesinnung der REACH-Verordnung (1-5)
Laut European Chemicals Agency (ECHA) wurde die REACH-Verordnung veranlasst, „um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU zu erhöhen“.
Also ein weiterer Staatsakt wahrer Menschlichkeit und Fürsorge seinen treuen Bürgern gegenüber, könnte man doch meinen. Doch was sind die Folgen dieser weiteren staatlichen Verordnung im Namen der Gesundheit? Tatsächliche Dekontaminierung von gesundheitlich bedenklichen Gebrauchsgegenständen, Kosmetika und Nahrung oder doch wieder einmal weitere Einschränkungen in Bezug auf die Möglichkeiten der individuellen freien Entfaltung und Gestaltung?
Während sich in der Kosmetikbranche bis jetzt keine nennenswerten Veränderungen gezeigt haben, gesundheitlich bedenkliche chemische Stoffe aller Art weiterhin in handelsüblichen Discounter-Shampoos, Hand- und Gesichtscremes und sonstigen Kosmetika zu finden sind und selbst die bekannten bedenklichen Weichmacher (DEHP, DBP, BBP et cetera) noch nicht vollständig vom Markt genommen sind — diese Weichmacher bleiben sogar bei Babyspielzeug noch bis zu einem Grenzwert von 0,1 Prozent des Gesamtgewichts an weichmachendem Material erlaubt —, werden Pigmente zur Tattoo-Farbenherstellung gänzlich verboten und aus der EU-Industrie verbannt.
Dabei ist die tatsächliche Bedenklichkeit der besagten Pigmente, im Gegensatz zu etlichen chemischen Abfallprodukten, die bis heute in Nahrung und Kosmetik in festgelegten Grenzwerten zugelassen sind und oftmals nicht weiter gekennzeichnet werden müssen, keineswegs bewiesen, sondern wird vielmehr nur vermutet.
Dass es sich bei REACH tatsächlich um eine Verordnung zum Wohle der Gesundheit des Einzelnen und der natürlichen Umwelt handelt, bleibt meiner Ansicht nach stark zu bezweifeln. REACH steht laut European Chemicals Agency (ECHA) für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“, bedeutet aber auch „erreichen“. Was genau soll mithilfe dieser verheißungsvollen neuen Verordnung also erreicht werden?
Wie sich REACH auf das Tattoo-Gewerbe und die Szene auswirkt (6,7)
Durch das Wegfallen von Rot, Gelb und Violett bei der Pigmentwahl der Tattoo-Farbenhersteller sind schon jetzt ganze Kunststile in auf die Haut aufgetragener Darstellung innerhalb der EU nicht mehr in legaler, das heißt vom Staat akzeptierter Form möglich. Folgt im kommenden Jahr die geplante Verbotserweiterung für die Pigmente Blue15 und Green7, wären nur noch Tattoos in Schwarz, Weiß und Grau möglich. Alternativen für die das Verbot betreffenden Pigmente gibt es bis dato nicht.
Dass diese Veränderungen das gesamte Tattoo-Gewerbe bedrohen, scheint klar ersichtlich zu sein. Ein Gewerbe, in dem es wie in kaum einem anderen um die Möglichkeiten zur individuellen selbstbestimmten Präsentation des Individuums, des freien Menschen geht.
Laut Daniela Uribe — Hautärztin und selbst voll tätowiert — besteht ein großes gesundheitliches Problem in der Art der Verwendung der Farben, die nach dem Öffnen laut Gesetz noch zwei Jahre lang benutzt werden dürfen, aber nach der ersten Verwendung schon nicht mehr steril sind. Und Urban Slamal, Vorsitzender des Bundesverbands Tattoo (BVT), warnt: „Kunden werden Beta-Tester für all die neuen Produkte, die auf den Markt kommen.“ Der Verdacht, dass es sich bei dieser Verordnung nicht um einen Akt zur Sicherstellung der Gesundheit des Einzelnen handelt, verstärkt sich durch diese Aussagen von Fachleuten.
Dabei ist doch das Tattoo-Gewerbe etwas, worauf man sich einlässt oder eben nicht, es wird doch niemand gezwungen, sich Farbe unter die Haut stechen zu lassen. Wo wären wir denn, wenn man gezwungen wird, sich etwas unter die Haut spritzen zu lassen, wovon man selbst nicht überzeugt ist? Doch sicherlich nicht in einer freien Demokratie, oder?
Die EU, Saarbrücker Informatiker und digitale Tattoos (8)
Bei der Forschung von Jürgen Steimle und seinem Informatiker-Team geht es tatsächlich um direkt auf oder unter die Haut aufzubringende beziehungsweise implantierbare, gedruckte elektronische Geräte, die ihre Energie drahtlos elektromagnetisch oder auch direkt über die eigene Körperwärme beziehen und laut deren Aussage schon bald das Smartphone ersetzen werden: „(…) das Smartphone ist doch nur die Fortsetzung des klassischen Computers und wird den Anforderungen an eine ‚Immer-dabei-Elektronik‘ des 21. Jahrhunderts nicht mehr gerecht.“
Des Weiteren wird eine Studie des Computerunternehmens Ericson angeführt, die das sehr baldige Ende der Smartphones voraussagt. In dem Forschungsprojekt „iSkin“ wurde bereits damals ein Hardware-Prototyp getestet, der direkt auf die Haut aufgebracht und als Bedieninstrument für verschiedene Geräte und Maschinen, aber auch zum Speichern und Abrufen von Informationen genutzt wurde. „Wir wollen auch versuchen, den Monitor auf den Körper zu bringen“, so Steimle. Die Tastatur auf dem Unterarm, der Monitor auf der Hand? Es seien auch ästhetische Fragen, um die es ginge, so heißt es weiter in dem Artikel der Saarbrücker Zeitung.
Laut Steimle soll die Computertechnik der Zukunft multimodal sein, des Menschen ständiger Begleiter und alle seine Sinne ansprechend. Sie soll aufs Wort gehorchen, aber auch „Gesten erkennen und Fingerspitzengefühl entwickeln“, was auch immer das bedeuten mag.
Bisher sei diese Computertechnik als „Wegwerfprodukt“ gedacht, da die auf der sich ständig regenerierenden Haut befindlichen, hauchdünnen Schaltkreise und Elektronen ständig erneuert werden müssten. Die Saarbrücker Informatiker setzen daher auf kostengünstige Herstellungsverfahren: „Wir wollen das drucken“, so Jürgen Steimle.
Weiter im Artikel heißt es, gedruckte Elektronik im DIN-A3-Format sei kein Problem. Und weiter sollen diese Verfahren am Ende sogar mit einem modifizierten Tintenstrahler zu realisieren sein, wie er heute auf fast jedem Schreibtisch zu finden ist; dann druckt sich Otto Normalverbraucher seinen Heimcomputer demnächst einfach selbst aufs Handgelenk.
Für seine transhumanistischen Ideen wurde Jürgen Steimle bereits Ende 2016 von der EU mit einem ERC-Starting-Grant belohnt, einer Auszeichnung für besonders talentierte Nachwuchsforscher. Außerdem finanzierte die EU seine Forschungen mit 1,5 Millionen Euro und setzte eine Frist von 5 Jahren bis zur gebrauchsfertigen Hardware. Heute sind es gut 5 Jahre später, die Entwicklung der hautnahen (Überwachungs-)Technik sollte planmäßig bereits abgeschlossen sein.
Fazit und Gesamtbetrachtung des aktuellen Sachverhalts
Was sich zunächst wie reine Science Fiction anhört, ist pure, von der EU finanzierte Realität. Dass wir bereits im Zeitalter angekommen sind, in dem Wissenschaft (Science) und Fiktion (Fiction) sich zu kreuzen beginnen, sollte wohl langsam den meisten von uns klar sein. Im Namen der über alles verehrten Wissenschaft und eines völlig verkehrten Gesundheitsbegriffs tragen Menschen — teilweise allein im Auto sitzend, teilweise im Meer badend — Atemschutzmasken aus Kunststoff, um sich der ach so gefährlichen Mikroorganismen erwehren zu können, die schon lange vor uns hier waren und auch noch lange nach uns da sein werden.
Anstatt über eine gesunde Lebensweise und Ernährung aufzuklären, werden von staatlicher Seite immer mehr Maßnahmen ergriffen, um die Freiheit des Individuums, des selbstbestimmten freien Menschen einzuschränken und zu unterbinden.
Menschenunwürdige Rituale werden normalisiert, und freiheitsberaubende Gesetze werden erlassen, unter dem Deckmantel, die Gesundheit einer schon lange vor Coronazeiten erkrankten Gesellschaft zu schützen.
Wir schreiben das Jahr 2022, und die von der EU gesetzte Frist für Jürgen Steimle und sein Informatiker-Team, um die digitalen Tattoos in fertige Hardware umzusetzen, ist abgelaufen. Zeitgleich erlassen ebendie Leute, welche Jürgen Steimles Forschungen finanzierten und nun mitverantwortlich für die Corona-Repressionen sind, eine Verordnung, welche darauf abzielt, Tattoo-Farben zu verbannen.
In einer Zeit, in der Kennzeichnungspflicht, ständiges Bereithalten von Gesundheitsdaten und ständige Überwachung und Registrierung des Individuums nicht nur von ebendiesen Leuten gewollt, sondern auch von einem großen Teil der Bevölkerung akzeptiert und teilweise sogar erwünscht zu sein scheinen, wäre etwas wie ein digitales Tattoo doch vielleicht tatsächlich genau die richtige Lösung, würde manch einer sagen. Dann könnte jedermann sich morgens früh sein eigenes, hochmodernes Impfzertifikat mit mp3-Funktion und Smartwatch-Bedienfeld auf den Unterarm drucken und sich so durch integrierte Blutteststation mit Direktverbindung zum Robert Koch-Institut auch gleich den gewohnten Gang zur nächsten Teststelle sparen … oder so ähnlich.
Wenn man eine Einrichtung des öffentlichen Lebens, ein Restaurant, ein Schwimmbad oder auch eine Kita betreten will, hält man einfach sein digitales Tattoo an das Lesegerät am Drehkreuz des Eingangsbereichs und erhält Zutritt — oder halt nicht. Betrugsversuche durch gefälschte Impfausweise, gerissene Verweigerer oder nicht kooperierende Angestellte im Eingangsbereich wären somit so gut wie ausgeschlossen. Generelle Verweigerer der hochmodernen transhumanistischen Methoden würden durch die fehlenden Implantate direkt zu identifizieren sein. Besonders mutige Individuen, welche nicht auf ihre farbigen Körperverzierungen verzichten wollen und sich somit gegen die Staatsmacht stellen, sind selbstverschuldet als Kriminelle gebrandmarkt.
Auch der Gedanke eines Verweigerers, sich das freiheitbringende Zeichen durch ein tatsächliches Tattoo fälschen zu lassen, welches zwar nicht das Lesegerät am Drehkreuz des Supermarktes, aber vielleicht zumindest die denunzierenden Mitbürger auf der Straße oder im Park beim Spazierengehen täuscht, könnte durch ein verpflichtend farbiges Digi-Tattoo zerstreut werden. Nirgends in der EU gibt es noch die Möglichkeit, sich ein farbiges Tattoo zu stechen, und ohne das elektronische Zeichen der Unterwerfung könnte es nur schwer bis kaum zu schaffen sein, die EU zu verlassen, so wie dies einem Ungeimpften schon heute fast unmöglich erscheinen mag.
Für alle Befürworter der Corona-Repressionen und bedenkenlose Anbeter des sogenannten wissenschaftlichen Fortschritts würde das digitale Tattoo also ein todschickes, individuell anpassbares Zeichen der Dazugehörigkeit darstellen, welches es endlich möglich macht, sich endgültig und klar erkennbar von all den Schwurblern und Verschwörungstheoretikern abzuheben. Außerdem wären es, wenn Impfausweis, Reisepass, Krankenkassenkarte und bald auch das Smartphone obsolet werden, so viele Gegenstände weniger, die desinfiziert werden müssten — der Traum eines jeden verblendeten Bakteriologen und Virologen!
All diejenigen, die sich eine solche technische oder auch gesellschaftliche Entwicklung immer noch nicht vorstellen können, möchte ich an dieser Stelle an Angela Merkels Zitat von 2008 erinnern, das verheißungsvollerweise von einer Wahlkampfveranstaltung zu dem Thema Überwachung stammt: „Wir werden nicht zulassen, dass manches technisch möglich ist und der Staat es nicht nutzt“ (9). Fünf Jahre später sprach sie dann in dissoziativer Manier davon, dass nicht alles, was technisch machbar ist, auch gemacht werden darf: „(…) auch und gerade mit Blick auf die Grundrechte in unserem Grundgesetz“ (9). Wahre und hoffnungsverheißende Worte, auf die man aber weder damals noch heute in Zeiten der Notstandsverordnungen und der damit verbundenen Aushebelung der Grundgesetze bauen sollte.
Die digitalen Tattoos und die damit verbundene Technik waren bereits damals „technisch möglich“ und sollten durch Motivation und finanzielle Unterstützung der EU mittlerweile voll ausgereift sein.
Die Zeiger stehen nicht auf Fünf vor Zwölf, liebe Leser, sondern das gesamte Uhrwerk wurde durch digitale Technik ersetzt. Ein vergeblicher Meisterstreich der transhumanistischen Welteneroberer, deren Tun doch — allen Anstrengungen zum Trotz — zum Scheitern verurteilt sein wird.
Die tatsächliche Uhrzeit ist auf dem Display der Transhumanistenuhr noch nicht klar ersichtlich.
Mein persönlicher Rat: Lasst es uns zerstören, bevor es Eier legt, damit wir das klassische, altbewährte Uhrwerk wieder zum Laufen bringen. Oder auch etwas undramatischer: Lasst uns laut und deutlich sagen „Wir machen da nicht mit!“, bevor es dafür zu spät ist. Denn damals wie heute gilt nur allzu oft: „Mitgefangen, mitgehangen.“
Quellen und Anmerkungen:
(1) REACH verstehen — ECHA (europa.eu)
(2) Neuigkeiten: Verbraucherschutz-Verbot von Weichmachern in Gegenständen und Konsumgütern. Online-Petition (openpetition.de)
(3) Beschränkungsverfahren — ECHA (europa.eu)
(4) https://www.google.de/amp/s/www.br.de/nachrichten/amp/wissen/giftiges-spielzeug-darauf-sollten-sie-beim-kauf-achten,RjUJE0b
(5) Tätowiermittel: Risikoeinschätzung von Pigment Blau 15:3 und Pigment Grün 7, Stellungnahme Nr. 039/2020 des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 8. September 2020 (bfr-meal-studie.de)
(6) Neue Regelung ab Januar: Verbot von Tattoo-Farben sorgt für Ärger, hessenschau.de, Panorama
(7) Dunkle Zeiten für Tattoo-Branche: EU-Pigmentverbot könnte farbige Tattoos verschwinden lassen (snanews.de)
(8) Das digitale Tattoo (saarbruecker-zeitung.de)
(9) Merkels Fähnchen im Wind (netzpolitik.org)
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