"Tote laden nicht nach!" - Wolf Wetzel auf RT Deutsch zum NSU-Prozess
Es gibt für dieses Interview zu elf Jahren NSU und fünf Jahren „Aufklärung“ kein bessere Einleitung, als das Plädoyer der Generalbundesanwaltschaft in München.
Bevor Bundesanwalt Dr. Diemer die Beweiserhebung im dortigen Prozess würdigt, geht er auf die Vorwürfe ein, die gegen diesen Prozess, gegen die Anklage und gegen die dort stattgefundene Beweiswürdigung erhoben wurden:
„Eine Beweisaufnahme, die das politische und mediale Interesse nicht immer befriedigen konnte, weil die Strafprozessordnung dem Grenzen setzte. Rechtsstaatliche Grenzen, die verlangen, das Wesentliche vom strafprozessual Unwesentlichem zu trennen. So ist es schlicht und einfach falsch, wenn kolportiert wird, der Prozess habe die Aufgabe nur teilweise erfüllt, denn mögliche Fehler staatlicher Behörden und Unterstützerkreise – welcher Art auch immer – seien nicht durchleuchtet worden. Mögliche Fehler staatlicher Behörden aufzuklären, ist eine Aufgabe politischer Gremien. Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verstrickung von Angehörigen staatlicher Stellen sind nicht aufgetreten.“ (Wortprotokoll der Nebenklage)
Bezeichnenderweise geht er nochmals besonders auf den Mordanschlag in Heilbronn 2007 ein, bei dem eine Polizistin ermordet und ein Polizeibeamter schwer verletzt wurde. Im Wissen darum, dass die Anklageversion ihr profundesten Widersacher in den ermittelnden Polizeibeamten hat, holt Bundesanwalt Dr. Diemer richtig aus:
„Der Anschlag auf die beiden Polizeibeamte war Angriff auf unseren Staat, seine Vertreter und Symbole. Die Auswahl der Personen selbst geschah auch hier willkürlich. Alle anderen Spekulationen selbsternannter Experten, die so tun, als habe es die Beweisaufnahme nicht gegeben, sind wie Irrlichter, sind wie Fliegengesumme in den Ohren“ (Wortprotokoll der Nebenklage).
Zu den „selbsternannten Experten“ gehören zu aller erst die polizeilichen Ermittler. Auch diese zu „Irrlichtern“ zu erklären, ist ziemlich infam.
Die Mehrzahl der Indizien und Beweismittel, die der offiziellen Version widersprechen, zu einem „Fliegengesumme“ zu machen, zeugt am wenigsten von Scharfsinn. Es läßt erahnen, wie dünn die Decke ist, unter der andere Tatumstände und Tatbeteiligte geschützt werden sollen.
Es ist zu wünschen, dass dieses „Fliegengesumme“ noch lange, nicht nur die Generalbundesanwaltschaft in München, verfolgen wird.
Das Interview ist 30 Minuten lang und konzentriert sich auf drei zentrale „Schauplätze“ im NSU-VS-Komplex:
- Der Mord in Kassel 2007
- Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007
- Der „Selbstmord“ in Eisenach 2011
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