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Strukturelle Unterdrückung

Strukturelle Unterdrückung

Der Staat übt systematisch Gewalt gegen Menschen aus und verletzt die Menschenrechte.

Fallbeispiel eins: Die Gewalt des deutschen Staates gegen Hilfesuchende

Obwohl sich der deutsche Staat durch europäische Verträge rechtlich weitestgehend gegen die Aufnahme von hilfesuchenden Menschen abgesichert hat und das Asylrecht ausgehöhlt wurde, schaffen es dennoch verzweifelte Menschen, nach Deutschland zu kommen. Sie werden von der einheimischen Bevölkerung freundlich empfangen und von vielen Bürgerinnen und Bürgern unterstützt. Diese Menschen sind gekommen, um hier in Deutschland ein Leben zu führen, das ihnen in ihrer Heimat unmöglich geworden ist.

Die deutsche Regierung will aber verhindern, dass Menschen aus den Ländern kommen, die der deutsche Staat durch sein Handeln zerstört. Deutschland ist Teil eines imperialen Systems, das von den USA dominiert wird. Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges überziehen die USA und ihre Verbündeten die Welt mit Terror und Krieg. Jeder Widerstand wird mit Gewalt gebrochen. Durch die Mitgliedschaft in der NATO ist die Bundesrepublik aktiv an diesen Verbrechen beteiligt.
Eine pervers ungerechte Wirtschaftsordnung wird von den imperialen Mächten USA und den NATO-Mitgliedsländern durch vielseitige Formen der Gewalt aufrechterhalten. Deshalb müssen täglich viele Kinder an Hunger sterben, während es gleichzeitig immer mehr Millionäre und sogar Milliardäre gibt.

Das zeigt die moralische Verkommenheit unserer westlichen Kultur und eines Gesellschaftssystems, das den Gewinner vergöttert und den Verlierer entrechtet. Obwohl diese Kultur zutiefst antichristlich ist, behaupten dumme Politiker ständig, dass sie die Werte des christlichen Abendlandes gegen die Gefahr einer Bedrohung durch Feinde verteidigen würden. Dabei sind die schlimmsten Feinde der Kultur gerade eben diese Politiker.

Rechtliche Verpflichtungen
In mehreren Verträgen verpflichtet sich der deutsche Staat zum Schutz der Menschenrechte. In der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten https://www.echr.coe.int/Documents/Convention_DEU.pdfverpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland, die Menschenrechte und Grundfreiheiten im eigenen Hoheitsgebiet anzuerkennen.In Artikel zwei der Konvention heißt es: „Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt.“

Der deutsche Staat hat sich demnach vertraglich dazu verpflichtet, das Recht jedes Menschen auf Leben zu schützen. Dazu zählen im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik auch diejenigen Menschen, die in Deutschland Schutz vor lebensbedrohenden Bedingungen in ihren Herkunftsländern suchen, sei es aufgrund von Krieg, Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen oder durch das imperialistische Weltsystem verursachte Perspektivlosigkeit.

Auch im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet sich der deutsche Staat, das jedem Menschen angeborene Recht auf Leben gesetzlich zu schützen.Im Wortlaut heißt es in Artikel sechs: „Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen.“ Tatsächlich wird aber den hilfesuchenden Menschen in Deutschland dieses Recht auf Leben verwehrt. Sie werden zu Staatsfeinden erklärt und so schnell wie möglich abgeschoben, viele von ihnen in den Tod.

Die deutsche Regierung handelt wie in so vielen Fällen gegen das eigene Recht, an das sie laut Verfassung gebunden ist. Das ist nur möglich, wenn der Souverän, also das Volk, die Bürgerinnen und Bürger, dieses rechtswidrige Verhalten hinnehmen. Freilich kann man dann nicht mehr von einem Rechtsstaat sprechen. Die Menschenrechte müssen aber überall wirksam werden und dürfen nicht nur auf dem Papier stehen. Damit sie verwirklicht werden können, müssen sie immer wieder eingefordert und, wenn es nicht anders möglich ist, auch gegen die Regierung und gegen den Staat erkämpft werden!

Fallbeispiel zwei: Die Gewalt des israelischen Staates gegen ein besetztes Volk

Der israelische Staat besetzt illegal ein von einer palästinensischen Bevölkerung bewohntes Gebiet. Grundsätzlich hat eine Besatzungsmacht im Völkerrecht festgelegte Pflichten zum Schutz der besetzten Bevölkerung, wie sie im Genfer Abkommenüber den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten festgelegt sind. Die geschützten Personen „sollen jederzeit mit Menschlichkeit behandelt und namentlich vor Gewalttätigkeit oder Einschüchterung, vorBeleidigungen und der öffentlichen Neugier geschützt werden“, heißt es in Artikel 27.

Die besetzte Bevölkerung hat nach geltendem Völkerrecht das Recht auf Widerstand gegen die illegale Besatzung, sogar mit Gewalt, wie es ausdrücklich im Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte in Artikel eins, Absatz vier beschrieben ist.

Aber selbst wenn die Menschen in den besetzten Gebieten friedlich gegen ihre Entrechtung demonstrieren, wendet der israelische Staat brutale Gewalt gegen diese Menschen an, verletzt viele von ihnen und tötet sogar Kinder, wie zuletzt in Gaza.

Der Weg zur Demokratie
Aber ist der israelische Staat nicht an das geltende Völkerrecht gebunden? Und wieso unterstützt die deutsche Regierung die israelischen Verbrechen, anstatt diese zu verurteilen? Die Menschenrechte der palästinensischen Bevölkerung werden systematisch verletzt, während die deutsche Regierung betont, dass sie für die Menschenrechte einsteht, sogar auf der ganzen Welt. Aber wieso nicht in Palästina? Sind die Palästinenser etwa keine Menschen? Oder haben sie einfach nur keine Rechte?

Die Bundeskanzlerin und die deutsche Regierung erklären die Solidarität mit dem israelischen Staat zur deutschen Staatsräson. Doch der Staat Israel verletzt systematisch das Völkerrecht, weil er illegal ein Territorium besetzt, und er verletzt in extremer Weise die Menschenrechte der in diesen Gebieten lebenden Bevölkerung. Wenn die Bundeskanzlerin und die deutsche Regierung dieses Verhalten unterstützen, dann machen sie sich zu Komplizen an den Verbrechen, die vom israelischen Staat an den Palästinensern verübt werden.

Wieder verstößt die deutsche Regierung damit gegen geltendes deutsches Recht, denn das Handeln einer deutschen Regierung ist sowohl an das Völkerrecht als auch an die Menschenrechte gebunden. Und wieder ist dies nur möglich, weil die Bürgerinnen und Bürger dieses rechtswidrige Verhalten der eigenen Regierung hinnehmen. In einer echten Demokratie verpflichten die Menschen die von ihnen gewählten Vertreter darauf, sich an die geltenden Gesetze zu halten.
Sollten die Vertreter diese Gesetze nicht einhalten oder sie sogar eklatant missachten, dann müssen sie durch andere ersetzt werden und sie müssen sich vor ordentlichen Gerichten für ihre Missachtung des Rechts verantworten. Wir haben in Deutschland einen langen Weg vor uns, um zu dieser echten Demokratie zu gelangen, aber wenn wir es wollen, dann können wir diesen Weg in eine bessere Zukunft gemeinsam beschreiten.


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