Zusammenfassung:
- Es gibt keine stichhaltige wissenschaftliche Begründung für den Versuch, die Ausbreitung des Coronavirus durch zentrale staatliche Planung mit einem massiven Eingriff in die Grundrechte zu unterbinden.
- Unter utilitaristischen Kriterien erweist sich, dass die durch die staatlichen Zwangsmaßnahmen wie ein Lockdown und dergleichen verursachten wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Folgeschäden um ein Vielfaches an verlorenen Lebensjahren höher sind, als die Lebensjahre, die durch solche Maßnahmen in der akuten Situation gerettet werden könnten.
- Unter deontologischen Kriterien gibt es keine Berechtigung dafür, in der vorliegenden, akuten Situation der Ausbreitung des Coronavirus Grundrechte auszusetzen und sich durch technokratische Planung des gesellschaftlichen bis hin zum familiären Leben über die Würde der betroffenen Menschen hinwegzusetzen.
- Statt fundierter Wissenschaft erleben wir hier ein Wiedererstarken des Szientismus und seines politischen Gebrauchs — der Idee, dass es ein naturwissenschaftliches Wissen gibt, das auch den Menschen und alle Aspekte unserer Existenz umfasst, und dass sich die Gesellschaft gemäß diesem Wissen planen und gestalten lässt.
- Dagegen ist Aufklärung geboten im Sinne eines Ausgangs aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit, in die unsere Gesellschaft durch eine unheilige Allianz aus angeblichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und politischen Zwangsmaßnahmen hineinzulaufen droht.
1. Eine aus wissenschaftlicher Sicht notwendige Einschränkung von Grundrechten?
In vielen Staaten der Welt wurde Mitte März 2020 explizit oder de facto der Notstand ausgerufen mit einer massiven Einschränkung der Bewegungsfreiheit in jeder Form und damit der Grundrechte. Diese Beschränkungen bestehen in mehr oder weniger massiver Weise gegenwärtig (Dezember 2020) fort; es droht sogar ihre erneute Verschärfung. So etwas hat es, seitdem wir in Rechtsstaaten leben, bisher nur in Kriegszeiten gegeben, wenn die Beschneidung von Grundrechten gemäß Verfassung durch den Verteidigungsfall gerechtfertigt ist. In diesem Fall wird die Einschränkung von Grundrechten durch wissenschaftliche Erkenntnisse über eine allgemeine Gesundheitsgefährdung durch die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2, kurz Coronavirus, begründet. So schreibt Leopoldina, die deutsche Nationale Akademie der Wissenschaften, zu deren Stammländern auch die Schweiz und Österreich gehören, in einer Stellungnahme vom 8. Dezember 2020:
„Trotz Aussicht auf einen baldigen Beginn der Impfkampagne ist es aus wissenschaftlicher Sicht unbedingt notwendig, die weiterhin deutlich zu hohe Anzahl an Neuinfektionen durch einen harten Lockdown schnell und drastisch zu verringern“ (meine Hervorhebung).
Liegen in diesem Fall — im Unterschied zu den vielen aus der Geschichte insbesondere des letzten Jahrhunderts bekannten Fällen, in denen staatliche Zwangsmaßnahmen als aus wissenschaftlicher Sicht unbedingt notwendig legitimiert wurden und verheerende Folgen für die betroffenen Menschen hatten — Erkenntnisse vor, die dieses Mal tatsächlich eine harte Beschneidung von Grundrechten alternativlos sein lassen? Kann und darf man die Ausbreitung eines Virus unterbinden durch zentrale staatliche Planung mit einem massiven Eingriff in das Leben der Menschen — und zwar gerade auch derjenigen Menschen, denen nicht mehr viel Zeit zum Leben bleibt —, ohne dadurch großen Schaden anzurichten?
Wissenschaft dient der Aufklärung. Aber es kann auch sein, dass Aufklärung geboten ist gegen Erkenntnisansprüche in der Wissenschaft und deren politischen Gebrauch.
Die Aufklärung hat seit dem 18. Jahrhundert zwei Gesichter. Das eine Gesicht ist die Befreiung des Menschen, ausgedrückt zum Beispiel in Immanuel Kants Definition der Aufklärung als „Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit“. Das andere Gesicht ist der Szientismus mit der Idee, dass es ein naturwissenschaftliches Wissen gibt, das auch den Menschen und alle Aspekte unserer Existenz umfasst, und dass sich die Gesellschaft gemäß diesem Wissen planen und gestalten lässt.
Die Spannung zwischen diesen beiden Polen ist offensichtlich: Das Anliegen der von Kant vertretenen Richtung ist es, dass Personen ihre Freiheit gebrauchen, um ihre eigenen, überlegten Entscheidungen zu treffen. Das setzt voraus, dass es keine uns verfügbaren Erkenntnisse gibt — weder aus Naturwissenschaft noch aus Philosophie, Religion oder anderen Quellen —, welche die richtige Entscheidung so vorgeben oder gar erzwingen können, dass sie alternativlos erscheint. Der Szientismus zielt hingegen darauf ab, dass naturwissenschaftliches Wissen die angemessenen Entscheidungen sowohl auf der individuellen als auch auf der gesellschaftlichen Ebene vorgeben kann.
Letzteres ist das, was wir in der Corona-Krise erleben: Eine Allianz aus Wissenschaft und Politik erhebt den Anspruch, über Erkenntnisse zu verfügen, wie man die Gesellschaft und ihre Entwicklung in dieser Situation planen soll — Erkenntnisse, die es rechtfertigen, sich über die Freiheit der einzelnen Menschen hinwegzusetzen, in diesem Fall allerdings nicht, um ein angebliches gemeinschaftliches Gut zu erreichen, sondern um ein angeblich drohendes Übel abzuwenden. Bevor wir uns diesen Erkenntnisansprüchen zuwenden, möchte ich kurz auf die philosophischen Grundlagen moderner Staaten eingehen.
2. Das Dilemma der Staatsgewalt
In der aufklärerischen Begründung der Staatsgewalt steckt ein Dilemma, wie schon in Thomas Hobbes’ Leviathan (1651) deutlich wird: Auf der einen Seite ist die Staatsgewalt erforderlich, um die Freiheit der Einzelnen und ihrer sozialen Gemeinschaften wie Familien zu sichern; die Alternative wäre Anarchie und damit keine Rechtssicherheit. Auf der anderen Seite kann man die Staatsgewalt nicht so denken, dass sie durch die Individuen eingeschränkt wird, von denen sich ihre Legitimation ableitet; denn das würde bedeuten, das Urteil Einzelner über das der Staatsgewalt zu stellen; damit würde die Grundlage für den Staat als Garanten gegen die Willkür Einzelner untergraben werden.
Das Dilemma besteht also in Folgendem: Je mehr der Staat seiner Aufgabe der Aufrechterhaltung von Ordnung und Schutz der Bürger nachkommen will, desto mehr muss er die Freiheit der Bürger (die er eigentlich wahren will) einschränken; je mehr er diese Freiheit gewährt, desto mehr wird seine Schutzwirkung beeinträchtigt. Somit ist in der modernen Begründung der Staatsgewalt zum Schutz der Bürger der Keim für einen totalen, weil unbeschränkten Staat angelegt.
Es gibt viele Beispiele für dieses grundlegende Dilemma: Um jeden Einzelnen wirkungsvoll vor Gewalt zu schützen, müsste die Staatsgewalt von jedem zu jeder Zeit den Aufenthaltsort kennen; das würde jedoch auf einen totalen Überwachungsstaat hinauslaufen.
Um die Gesundheit von jedem Einzelnen wirkungsvoll vor Ansteckung durch Bakterien und Viren zu schützen, müsste die Staatsgewalt den physischen Kontakt zwischen allen Individuen kontrollieren und gegebenenfalls unterbinden; damit wären wir aber wiederum beim totalen Überwachungs- und Reglementierungsstaat angelangt.
Die Herausforderung ist also, einerseits der Staatsgewalt so viel Macht einzuräumen, dass sie die Individuen und ihre Gemeinschaften wirksam schützen kann, ohne andererseits einen Absolutheitsanspruch an diesen Schutz zu stellen. Konkret: Wenn man den Schutz vor Infektion durch ein Virus absolut setzt, ist das nur durch einen total werdenden Staat möglich. Diese Gefahr besteht in der jetzigen Situation durch den alleinigen Fokus darauf, dass die Staatsgewalt Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckung durch das Coronavirus ergreift und durchsetzt.
Gemäß John Lockes Zwei Abhandlungen über die Regierung (1689) besteht die Lösung für das genannte Dilemma im Postulat einer Staatsgewalt, die ein Rechtsstaat ist: Das Gesetz ist das gleiche für alle und dient dazu, die Freiheit jedes Einzelnen zu schützen. Geschaffen wird der Rechtsstaat durch Aufteilung der Staatsgewalt in gesetzgebende, ausführende und rechtsprechende Gewalt. Diese Lösung kann das Dilemma aber nicht ganz beseitigen: Jeder, auch jeder freiheitsliebende Mensch, muss anerkennen, dass im Notfall die exekutive Gewalt letztlich mit unbeschränkter Machtfülle ausgestattet sein muss, um die Individuen wirksam schützen zu können, wobei es in der Hand der Staatsgewalt liegt, zu bestimmen und somit zu entscheiden, wann ein Notfall vorliegt.
Das Dilemma des Rechtsstaates ist also, dass er für den Notfall seine eigene Aufhebung vorsehen muss und die Entscheidung darüber, ob ein Notfall vorliegt, in die Hand derjenigen legen muss, welche die Macht haben, in diesem Fall die Grundrechte aufzuheben.
Damit ist die Möglichkeit des Missbrauchs gegeben. Die Frage ist, ob die Ausbreitung des Coronavirus ein solcher Notfall ist, in dem die Einschränkung von Freiheitsrechten gerechtfertigt ist. Wir haben zwei Kriterien, um diese Frage zu beantworten:
- das deontologische Kriterium: Gibt es in der gegebenen Situation eine Grenze für staatliche Eingriffe, die durch die Freiheit und Würde der einzelnen Menschen als solche selbst gesetzt ist — ungeachtet dessen, wie nützlich diese Eingriffe ansonsten sein mögen?
- das utilitaristische Kriterium: Ist der gesamtgesellschaftliche Nutzen (beziehungsweise der abgewendete Schaden) der ergriffenen Maßnahmen größer als deren Schaden?
3. Die wissenschaftlichen Erkenntnisansprüche
Werfen wir nun einen Blick auf die wissenschaftlichen Erkenntnisansprüche, und zwar zunächst Stand Mitte März 2020, als der (erste) Lockdown verhängt wurde. Besonders wichtig war die Studie von Neil Ferguson und anderen vom Imperial College London vom 16. März 2020. Diese Studie beeinflusste nachweislich die Corona-Politik der USA und Großbritanniens und wahrscheinlich auch weiterer Länder. Ziel der Studie war es, die Anzahl von Todesfällen und Hospitalisationen in Abhängigkeit von den getroffenen Maßnahmen vorauszusagen. Die wichtigsten Ergebnisse waren: Ohne jegliche staatliche Eingriffe kommt es bis Spätsommer 2020 zu einer enorm hohen Zahl an Toten (2,2 Millionen in den USA, 510.000 in Großbritannien); nur eine Lockdown-Strategie kann eine Überlastung der Intensivstationen verhindern.
Diese Prognose steht allerdings auf wackeligem Boden:
- Die Begründung dafür, dass die Infektionszahlen ungebremst exponentiell wachsen werden, unterlässt es, eine statistische Kontrolle vorzunehmen. Hinweisen auf eine eventuell in der Bevölkerung vorhandene Grundimmunität, welche das Infektionsgeschehen abmindern könnte, wurde nicht nachgegangen.
- Zentrale Parameter wie die Infektionssterblichkeitsrate, der Anteil asymptomatischer Infizierter oder die Sterblichkeitsrate von Intensivpatienten werden (teilweise ohne Quellenangabe) auf fixe, tendenziell hohe Werte festgelegt. Dabei wird die mögliche Bandbreite an Werten, die man für diese Parameter auf der Grundlage der bereits Mitte März verfügbaren Erkenntnisse einsetzen konnte, einfach ignoriert.
- Die Autoren der Studie argumentieren inkonsistent: Zum einen drängen sie zum Lockdown als einziger brauchbarer Lösung; zum anderen ziehen sie in Betracht, dass ein gezielter Schutz der Risikogruppen sowie freiwillige Verhaltensanpassungen der Bevölkerung bereits das gewünschte Ergebnis haben können. Vor diesem Hintergrund wägen die Autoren nicht Letzteres gegen die zu erwartenden Schäden ab, die scharfe Maßnahmen wie ein Lockdown nach sich ziehen werden.
Diese oder ähnliche Kritikpunkte gelten auch für später erstellte Studien, welche den Zusammenhang zwischen weiterhin aufrecht erhaltenen Maßnahmen und den Todes- und Hospitalisationsfällen untersuchen, einschließlich Studien aus der Schweiz an den beiden ETHs.
Mehr Erkenntnis über die tatsächliche Verbreitung des Coronavirus wäre also wünschenswert. Das ist aber ohne flächendeckende Tests nur retrospektiv möglich, nämlich durch den Nachweis von Antikörpern oder T-Helfer-Gedächtniszellen, welche eine durchlaufene Infektion anzeigen. Diese Daten können zwar keine Erkenntnisse über die Dynamik der Virusausbreitung liefern; aber sie sind wichtig, um die Infektionssterblichkeitsrate abzuschätzen; denn die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19 muss ins Verhältnis zur Gesamtzahl der Infizierten gesetzt werden, um ein genaues Maß für die Gefährlichkeit des Virus zu erhalten.
Einschlägig ist diesbezüglich die Meta-Studie von John Ioannidis von der Stanford University mit letzter mir vorliegender Aktualisierung vom 15. September 2020, veröffentlicht im Bulletin der Weltgesundheitsorganisation. Diese Studie zieht alle bis Anfang September verfügbaren Studien zum Nachweis von Antikörpern heran. Ihr zufolge liegt die Infektionssterblichkeitsrate je nach Region zwischen 0,00 Prozent und 1,63 Prozent mit einem Median-Wert von 0,27 Prozent. Ferner vermitteln die ebenfalls in dieser Studie angegeben Zahlen zur Alters- und Vorerkrankungsstruktur der Todesfälle und schweren Fälle (Intensivhospitalisationen) einen guten Eindruck von der Gefährlichkeit des Virus. Der weit überwiegende Teil der Verstorbenen ist über 70 Jahre alt und weist signifikante Vorerkrankungen auf.
COVID-19 ist nur für Menschen im hohen Alter und insbesondere mit entsprechenden Vorerkrankungen gefährlich. Für alle anderen Personengruppen liegt die Gefährlichkeit im Bereich der allgemein akzeptierten, alltäglichen Risiken (wie zum Beispiel tägliche Autofahrten von circa 100 km). Eine Gefährdung der Gesamtbevölkerung durch die Ausbreitung des Coronavirus lässt sich aus den Daten nicht ableiten.
Unbestritten ist aber, dass durch einen Lockdown oder ähnliche Zwangsmaßnahmen in der vorliegenden akuten Situation Lebensjahre gerettet werden können: Es sollten dann weniger Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19 auftreten und die Spitäler entlastet werden. Allerdings gehen durch die staatlichen Zwangsmaßnahmen auch Lebensjahre verloren infolge der wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Folgeschäden, die diese Maßnahmen anrichten. Es geht nicht darum, wirtschaftliche Schäden gegen gewonnene Lebensjahre aufzurechnen. Es geht nur um einen Vergleich zwischen gewonnenen und verlorenen Lebensjahren, letztere nur auf die Volkswirtschaft bezogen (unter Ausklammerung der weiteren gesundheitlichen und sozialen Schäden).
Das Ergebnis ist ernüchternd gemäß einer Studie von Bernd Raffelhüschen, Volkswirtschaft Universität Freiburg im Breisgau vom Juli 2020 mit Bezug auf den Lockdown in Deutschland im Frühjahr 2020: Reales Wirtschaftswachstum (nach Abzug der Inflation) und Gewinn an Lebensjahren infolge höherer Lebenserwartung sind sehr eng miteinander korreliert, weil reales Wirtschaftswachstum durch technischen Fortschritt einschließlich medizinisch-technischen Fortschritts erzielt wird. Dementsprechend ist ein Rückgang an Wachstum mit einem Verlust an Lebensjahren der Bevölkerung verbunden — das heißt, Lebensjahren, die in der Zukunft verloren gehen, weil das Wirtschaftswachstum und mit ihm der medizinisch-technische Fortschritt abgebremst wurden.
Raffelhüschen rechnet vor, dass selbst dann, wenn man die Zahl der geretteten Lebensjahre sehr großzügig ansetzt — also nicht die Vorerkrankungen der Verstorbenen berücksichtigt, sondern annimmt, dass sie eine durchschnittliche Lebenserwartung hatten — und das günstigste Szenario für den weiteren Wirtschaftsverlauf ansetzt, die Zahl der durch den Lockdown in der Zukunft verlorenen Lebensjahre die Zahl der durch den Lockdown maximal gewonnenen Lebensjahre immer noch um ein Vielfaches übersteigt. Ähnliche Ergebnisse gibt es für Großbritannien. Kurz: Die Schäden des Lockdown überwiegen dessen Nutzen bei Weitem; und während der Nutzen nur für die Risikogruppen besteht, treffen die Schäden alle Teile der Bevölkerung.
4. Szientismus und der politische Missbrauch von Wissenschaft
Kommen wir vor diesem Hintergrund auf die oben genannten Kriterien zurück für ein Urteil darüber, ob die geschehene und geschehende massive Einschränkung von Freiheitsrechten, um die Ausbreitung des Coranavirus zu unterbinden, gerechtfertigt ist. Wenn man die bisherigen medizinischen Erkenntnisse (unter Berücksichtigung ihrer Variationsbreite) mit den volkswirtschaftlichen Erkenntnissen zusammenführt, dann zeigt sich, dass die Schäden an Lebensjahren den Nutzen an gewonnenen Lebensjahren um ein Vielfaches übersteigen, und zwar in jedem Szenario, unter Berücksichtigung der Unsicherheit und dementsprechend der gesamten Bandbreite der möglichen Anfangswerte, die man für die Berechnung gewonnener und verlorener Lebensjahre einsetzt.
Unter utilitaristischem Kriterium fällt das Urteil über die staatlichen Zwangsmaßnahmen somit vernichtend aus, und zwar für jeden betrachteten Zeitpunkt: Alle Informationen, um die Dimension abzuschätzen, in der sich die Schäden bewegen werden, lagen bereits Mitte März vor, ebenso wie Informationen dazu, dass das Coronavirus nur für bestimmte Alters- und Risikogruppen gefährlich ist. Dementsprechend hat es auch bereits Mitte März an warnenden Stimmen aus der Wissenschaft einschließlich der Medizin nicht gefehlt, zum Beispiel der Stimme von John Ioannidis.
Es ist mithin nicht so, dass hier Wissenschaft gegen „Corona-Leugner“ oder „Verschwörungstheoretiker“ steht oder eine Wissenschaft (Medizin) gegen eine andere Wissenschaft (Volkswirtschaftslehre). Es gab immer und gibt weiterhin auch innerhalb der Epidemiologie eine wissenschaftliche Debatte über die Gefährlichkeit des Virus und die zu erwartenden Schäden der staatlichen Zwangsmaßnahmen. Ein Beleg hierfür ist die von führenden Medizinern verfasste Great Barrington Declaration vom 4. Oktober 2020, insofern diese Deklaration statt Zwangsmaßnahmen wie die eines Lockdown und dergleichen den gezielten Schutz der Risikogruppen empfiehlt, angesichts der gravierenden Folgeschäden solcher Zwangsmaßnahmen.
Ähnliche, wenn auch nicht identische Vorschläge wurden auch von führenden deutschen Medizinern und Virologen zur Diskussion gestellt. Kurz, die Evidenz und das Argument fehlt, wieso bei der jetzigen Ausbreitung des Coronavirus alles anders sein sollte als in früheren ähnlichen Fällen (wie zum Beispiel die Hongkong-Grippe von 1968 bis 1970), die allein medizinisch bekämpft wurden und durch spontane, freiwillige Verhaltensanpassung in der Bevölkerung.
An all diesem zeigt sich wiederum, dass Wissenschaft stets ein Prozess der Erkenntnissuche ist, in dem es eine Pluralität von mit Vernunft vorgetragener Stimmen gibt.
Folglich kann es keine wissenschaftliche Politikberatung geben, die zentrale staatliche Planung des Lebens von Menschen mit dem damit verbundenen Zwang als „aus wissenschaftlicher Sicht unbedingt notwendig“ erweist.
Eine solche Behauptung ist ein eklatanter Missbrauch von Wissenschaft, und zwar durch Wissenschaftler selbst, wie jüngst in der eingangs zitierten Stellungnahme der deutschen Nationalen Akademie der Wissenschaften.
Unter dem deontologischen Kriterium ergibt sich die gleiche Schlussfolgerung: Die Verbreitung des Coronavirus ist kein Verteidigungsfall; wie die Zahlen zeigen, ist es auch kein sonstiger Fall der Gefährdung der Bevölkerung insgesamt. Es gibt daher keine Berechtigung dafür, in dieser Situation zu Notrecht zu greifen. Deshalb schaffen die beschlossenen Einschränkungen der Grundrechte einen bedenklichen Präzedenzfall. Sie setzen die Messlatte für den Notstand in verantwortungsloser Weise herunter.
Die Alternativen bestehen nicht darin, entweder nichts zu tun oder zu Notrecht zu greifen. Wenn eine Infektionswelle anrollt, die eine bestimmte Gruppe von Personen bedroht, dann passen diese und alle anderen Personen spontan ihr Verhalten an und dann ist es Aufgabe des Staates, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen für Solidarität mit der gefährdeten Personengruppe, um diese vor Infektion zu schützen. Aber aus deontologischer Sicht, aus Respekt vor der Freiheit und der Würde auch gerade dieser Personen muss man jedem die Freiheit lassen, selbst abzuwägen, welche Risiken sie oder er einzugehen bereit ist für ein Leben, das sie oder er als lebenswert erachtet. Niemand hat das Recht, hier Zwang zu ergreifen, seinen persönlichen Schutz absolut zu setzen und sich über die Lebensperspektiven anderer hinwegzusetzen.
Es erweist sich somit wiederum als fatal, die in der Aufklärung angelegte Spannung zwischen Freiheit und Szientismus zugunsten des Szientismus und seiner politischen Verwendung aufzulösen. Die Rolle von Wissenschaft darf nicht die der Staatsreligion in vor-aufklärerischer Zeit sein: Es gibt kein Wissen, mit dem sich eine Planung der Gesellschaft rechtfertigen ließe, die sich über die Freiheit der Individuen hinwegsetzt.
Aufklärung ist auch heute der Ausgang aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit, in die unsere Gesellschaft diesbezüglich hineinzulaufen droht.
Redaktionelle Anmerkung: Dieser Text erschien zuerst am 14. Dezember 2020 auf Liberales Institut.
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