Das „Treuhand-Trauma“
„Das Treuhand-Trauma ist nicht überwunden“, erklärte Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Linken-Fraktion im Bundestag, am 20. April 2019 (1). Politische Fehler der Nachwendezeit müssten von der heutigen Politik aufgearbeitet werden. Diese Forderung stößt aktuell auf wenig Gegenliebe; das Problem sind die Interessen der Gegenwart. Denn eine konsequente Aufarbeitung der Treuhandgeschichte bedeutet eine kritische Reflexion der Versäumnisse der Bundesregierung (2).
Dieser Beitrag dokumentiert die Rolle der THA bei der Privatisierung des DDR-Pressewesens 1989 bis 1991. Der Zeitraum erstreckt sich vom Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 bis zur Privatisierung der großen ehemaligen SED-Bezirkszeitungen am 13. April 1991. Schon 1992 dokumentierte Beate Schneider, dass diese Zeitungsmonopole nicht, wie einst als DDR-Reformziel gedacht, aufgespalten worden waren. Sie blieben bestehen und wurden von westdeutschen finanzstarken Verlagen weitergeführt (3).
Der Medienwissenschaftlicher Walter Mahle schlussfolgerte im Jahr 1992, die Gliederung des Pressemarkts in den neuen Bundesländern sei „den Grenzziehungen der SED nachgebildet … natürlich nicht aus politischen Gründen, sondern aus wirtschaftlichen Gründen“ (4). Monopole bestünden weiter, niemand habe das erwartet. „Leidtragende waren“, laut dem früheren DDR-Medienminister Gottfried Müller, „kleinere Blätter und vor allem auch die Lokalpresse“ (5). Sie gingen bankrott.
Laut Müller sei die Frage bis heute: „Was hat die Treuhand bewogen, bei den Bezirkszeitungen die von der SED geschaffene Zeitungsstruktur beizubehalten?“ (5). Ziel dieses Beitrags ist, diese Frage zu beantworten. Die Ergebnisse stammen aus mehrjähriger Archivarbeit und können an anderer Stelle detailliert nachgelesen werden (2, 6). Fazit:
Die Treuhand allein war nicht verantwortlich für des Presse-Trauma der Nachwendezeit. Westdeutscher Marktdrang und Fehlentscheidungen der Bundesregierung schufen strukturelle Bedingungen, in denen die THA nur begrenzt wirkte.
Deutungsstreit zur THA
Ein Blick in die Literatur: Historische Forschung zur THA ist lückenhaft, Bücher durch ihre oft starke Polarisierung nur bedingt brauchbar (7, 8). „(D)ifferenzierte Zwischentöne“, schreibt Marcus Boeick in seiner Ausnahmestudie „Die Teuhandanstalt“, können sich „im schrillen Meinungs- und Deutungsstreit um die Treuhand und ihr Vermächtnis nur selten Gehör verschaffen“ (9).
In seinem Buch „Der Treuhand-Komplex“ kommt der ehemalige Spiegel-Redakteur Norbert F. Pötzl zu dem Schluss, dass die THA so schlimm nicht war: Tragische Einzelfälle stünden im Mittelpunkt ostdeutscher Empörung (10). Diesen Emotionen entgegne er mit Fakten: Die THA suche geschichtlich ihresgleichen. Niemand habe wissen können, wie sich die Dinge damals entwickelten. Die Ostdeutschen hätten die D-Mark gefordert und bekommen und manche spielten heute, auch auf dem Rücken der THA, die Opferkarte (11). Kurz: Pötzl erklärt Ostdeutschen ihre Geschichte. Das tut er nach einem westdeutschen Standardnarrativ, das selten selbst in der Kritik steht.
Pötzls Paternalismus stößt vielen Ost- und Westdeutschen zu Recht auf. Auch Fakten bedürfen einer Auswahl und hier lässt Pötzls Analyse des Treuhand-Komplexes den Marktdrang westdeutscher Unternehmen, sowie die Versäumnisse der Bundesregierung konsequent aus. Er bedient damit die Interessen derer, denen an einer Aufarbeitung der Wendezeit nicht gelegen ist. Ob sich das mit der Öffnung der Treuhandarchive ändern wird, bleibt abzuwarten.
Entstehung der THA
Ein kurzer Blick in die Entstehungsgeschichte der THA zeigt: Ihr ursprüngliches Ziel war die Wahrung der Rechte der DDR-Bevölkerung. Am 12. Februar 1990 forderte Wolfgang Ullmann, Mitglied des oppositionellen Runden Tisches, die Ernennung einer treuhänderischen Anstalt. In der Umwandlung des DDR-Volkseigentums in Privateigentum sollten „Bürgerinnen und Bürger der DDR“ ihren Teil in „den vielfältigen Formen der Kapitalbeteiligung im Sinne der Marktwirtschaft“ erhalten (12).
Am 1. März 1990 folgte unter der Regierung Hans Modrows der Beschluss zur Gründung einer Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums. Volkseigene Betriebe sollten in Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) umgewandelt werden. Das Ziel, laut Modrow, war, vorhandene DDR-Wirtschaftsgüter in ihrer Substanz zu bewahren und vor kapriziösen Übernahmen zu schützen. Betriebe sollten sich bei Abschluss von Partnerschaftsvereinbarungen auf die neuen Bedingungen einer privaten Marktwirtschaft einstellen können (13).
Nach den ersten freien Wahlen am 18. März 1990 wurde Lothar de Maizière vom konservativen Bündnis „Allianz für Deutschland“ oberster Mann im Staat. Er führte den Kurs weiter. Der Plan: Wettbewerbsrichtlinien für den Privatisierungsprozess mittels eines Gesetzes. Das Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) wurde am 17. Juni 1990 beschlossen. Danach fiel das gesamte DDR-Volkseigentum ab dem 1. Juli unter das Treuhandgesetz.
Bis zum 1. August 1990 sollten alle Betriebe in GmbHs umgewandelt werden. Diese standen dann im Eigentum der THA. Darunter fielen zunächst 8.500 Betriebe mit rund vier Millionen Beschäftigten in rund 45.000 verschiedenen Einrichtungen (10, 14). Nach Einschätzung des damaligen THA-Direktors und ehemaligen Leiters des Stahlkonzerns Hoesch, Detlev Rohwedder, war „der ganze Ramsch 600 Milliarden D-Mark wert“ (15). Ein Teil davon war die ehemalige SED-Presse.
Probleme der THA
Schon im August 1990 mahnte Günter Nooke, Vertreter der Opposition und Mitglied des THA-Verwaltungsrates, die THA stehe vor großen Problemen: Sie benötigte Daten, um die Sanierungs- und Marktfähigkeit der Betriebe zu bewerten (16). Diese lagen nicht vor. Der THA fehlte auch die Rechtsgrundlage zur Bewertung der Vermögenswerte und Schulden. Obwohl sie offizieller „Eigentümer“ des ehemaligen DDR-Volkseigentums war, war ihr Hauptzweck, Eigentumsfragen durch Verkauf zu regeln. Das hieß, so Nooke, „(s)olange die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind, sitzt der potentielle Investor am längeren Hebel und wartet, bis der den Betrieb billig bekommen kann“ (16). Obwohl die THA also verschiedene Angebote einholen konnte, war ihr Wirkungsfeld begrenzt.
Die THA wurde in Artikel 25 des Einigungsvertrags verankert. Zur deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 war sie aber kaum funktionsfähig — es mangelte an Personal und Einrichtungen. Bis zum Jahr 1993 beschäftigte sie dann 4.600 Mitarbeiter und wurde zum größten Verwaltungsapparat Deutschlands (14) — ein Manifest dafür, wie „Regierungen privatisieren“ (17).
Hans Modrow kritisierte aber schon 1991, dass ihr ursprünglicher Auftrag fehlgeschlagen war. „Privatisierung statt Sanierung und Erhalt“ war jetzt die Agenda. Diese Neudefinition der Aufgaben führte, laut Modrow, zu einem Zusammenbruch der gesamten industriellen und landwirtschaftlichen Produktion und zu einem Verkauf von Wirtschaftsgütern zu Dumpingpreisen (13).
Der Wende-Herbst und die DDR-Presse
Das Reformziel im Herbst 1989 war die Zerschlagung des SED-Informationsmonopols. Im November 1989 war die Produktion der DDR-Tages- und Wochenpresse stark konzentriert und in einigen Konglomeraten organisiert, die als Vereinigung Organisierter Betriebe (VOB) bezeichnet wurden. Der wichtigste, VOB Zentrag, gehörte der SED:
90 Prozent der Druckkapazitäten und der Papierzuteilung entfielen auf Zentrag. Dreizehn von fünfzehn Druckereien in der DDR wurden von ihr kontrolliert. Die SED hielt rund 70 Prozent der gesamten Zeitungsproduktion der DDR, die 1987 täglich insgesamt 9,7 Millionen betrug, — das heißt eine Auflage von 6,5 Millionen Exemplaren. Zu den SED-Zeitungen gehörten vierzehn Bezirkszeitungen mit einer Auflage von jeweils 200.000 bis 700.000 Exemplaren mit den dazugehörigen Lokalausgaben für über 200 Kreise, das landesweit vertriebene Neue Deutschland (Auflage: 1,2 Millionen Exemplare) und den verschiedenen Titeln des Berliner Verlags. Die SED besaß sechzehn von neununddreißig Tageszeitungen in der DDR (18).
Schon am 21. Dezember 1989 ratifizierte der DDR-Ministerrat den „Beschluß zur Neugründung von Zeitungen und Zeitschriften“. Damit unterstützte er den am 7. Dezember gegründeten Runden Tisch. Allen an ihm vertretenen neuen politischen Gruppen sollte der Zugang zu Medien und Informationen gesichert sein (19).
Kurz darauf, am 5. Februar 1990, verabschiedete die Volkskammer der DDR den Beschluss zur Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit. Jegliche Art der Zensur war verboten. Die Presse sollte frei sein von politischen und wirtschaftlichen Monopolen und damit frei sein, um eine Plattform öffentlicher Debatten und freier Meinungsbildungsprozesse mündiger Bürger zu werden. Jede natürliche und juristische Person in der DDR hatte das Recht zur Veröffentlichung von Printmedien. Die Lizenzierung wurde abgeschafft, nur eine Registrierung war nötig (20).
DDR-Pressefrühling
Es folgte eine Zeitungsexplosion: Laut Umfrage des DDR-Nachrichtendienstes ADN gab es bereits Anfang Februar1990 sechzehn Neuerscheinungen in der DDR, vier mit westdeutschen Investoren. Andere Titel waren von basisdemokratischen Bürgergruppen oder politischen Parteien gegründet worden. Wieder andere waren lokale Initiativen ostdeutscher Journalisten und Bürger, teilweise in Zusammenarbeit mit Verlagen der BRD (21).
Bis Juli 1990 wurden so rund 100 neue Zeitungen in der DDR gegründet. Zu diesem Zeitpunkt befassten sich gleich drei verschiedene DDR-Institutionen allein mit der Reform der DDR-Medien: der basisdemokratische Medienkontrollrat (MKR), das im April 1990 gegründete Ministerium für Medienpolitik (MfM) und der Ausschuss für Presse und Medien der Volkskammer (22).
BRD-Marktdrang
Parallel zu diesen politischen Initiativen wurde der DDR-Pressemarkt früh wirtschaftlich durch BRD-Verlage erschlossen. Schon im Februar 1990 mahnte die tageszeitung das „Einsteigen bundesdeutscher Großverlage über Joint Ventures in eure (die DDR-)Presselandschaft“ sei ein wachsendes Problem (23). Zwei Monate später, im April 1990, gab es keine DDR-Zeitungen, „bei denen nicht bereits Kaufverhandlungen laufen“ (24). Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) schlussfolgerte, alle westdeutschen Verlage versuchten im Osten, „sich mit Beteiligungen an DDR-Verlagen eine günstige Ausgangsposition für den Wettbewerb zu verschaffen“ (25). Ziel war die Expansion gen Osten.
Diese deutsch-deutschen Kooperationsverhandlungen liefen in einer rechtlichen Grauzone und waren laut Fachzeitschrift journalist „sehr vielgestaltig“ (26). Sie reichten von der Gewinnung von Anzeigenkunden, dem Verkauf von Werbung bis zum Zeitungsdruck durch BRD-Partner. Diese Allianzen waren „im Fluss,“ Kooperationen also ständig in Verhandlung. „Überwiegend wurden allerdings auch Kapitalbeteiligungen vollzogen oder in Vorverträgen geregelt“ (26).
Die Vorverträge waren rechtlich nicht bindend. Denn offiziell war die DDR weiterhin ein souveräner Staat und die Zustimmung über deutsch-deutsche Presse-Joint-Ventures lag offiziell beim MKR. Dieser erlaubte Minderheitsbeteiligungen westdeutscher Verlage. Inoffiziell aber wurden Verträge und Kooperationen ganz praktisch an allen staatlichen Einrichtungen vorbei ausgehandelt.
Diese Prozesse liefen so schnell, dass nur die Beteiligten wussten, wer mit wem verhandelte. Im Mai 1990 versuchte sich die DDR-Regierung an einem Überblick: Danach führte der Springer Verlag mit insgesamt elf Zeitungen Kooperations-, Joint-Venture- oder Kaufgespräche. Bauer hatte fünf Joint-Venture-Abkommen geschlossen, fünf weitere waren in Vorbereitung. Gruner + Jahr (G+J) plante ein Joint Venture mit der Sächsischen Zeitung (Auflage 544.700) und wollte zwei Zeitschriften kaufen. Die WAZ-Gruppe plante Joint Ventures mit vier Zeitungen, darunter der Leipziger Volkszeitung (Auflage circa 500.000) (27). Die Liste ging weiter.
SED-Bezirkszeitungen
Vor allem die vierzehn ehemaligen SED-Bezirkszeitungen — Sächsische Zeitung, Leipziger Volkszeitung und so weiter — standen bei westdeutschen finanzstarken Verlagen hoch im Kurs. Sie waren in Reformprozessen begriffen, erklärten sich unabhängig, ihre Eigentumsverhältnisse waren unklar. Mit hohen Auflagenzahlen und ungebrochenen Privilegien, wie etwa in Papierversorgung, Druck et cetera, blieben sie in ihren Bezirken aber Quasi-Monopole. Sie waren damit die „Filetstücke“ (26) unter den DDR-Zeitungen, bei denen sich „die Großverlage die Klinke in die Hand“ (28) gaben.
Insbesondere die „Großen Vier“, Springer, G+J, Burda und Bauer, steckten aktiv ihre „claims“ in der DDR ab. Laut Andreas Ruppert, Vertreter von G+J, hatten die Großverlage bereits im Mai 1990 die DDR-Zeitungen und -Zeitschriften untereinander aufgeteilt. Es kursierten Listen: kauffreudige BRD-Verlage standen neben „ihren“ hilfsbedürftigen DDR-Partnern. Letztere waren, laut Ruppert, auf finanzielle Hilfe angewiesen — alle steckten in den roten Zahlen und brauchten Investitionen (29).
Der Kampf der DDR-Zeitungen
Tatsächlich kämpften DDR-Zeitungen auf mehreren Ebenen gleichzeitig: Schlechte Papier- und Druckqualität, Papierknappheit und die Streichung der Subventionen am 1. April 1990. Vor allem aber massive Importe westdeutscher Titel und der schnell einsetzende 1:1-Preiskrieg der BRD-Verlage ab März 1990 setzten sie früh unter hohen wirtschaftlichen Druck. Westdeutsche Presseprodukte wurden nicht zum 1:3-Umtauschkurs verkauft, sondern unter Produktionskosten zum 1:1-Dumpingpreis. Ziel dieses Minusgeschäfts: der Gewinn neuer Leser.
Begünstigt wurde diese Entwicklung durch den Bau eines exklusiven DDR-Vertriebssystems der „Großen Vier“ für westdeutsche Presseprodukte. 70 Prozent der Titel waren die der vier Großverlage selbst (2).
Trotz staatlicher Teilung war der deutsche Pressemarkt im Mai 1990 also faktisch vereint. DDR-Verlage, durch planwirtschaftliche Strukturen weiterhin eingeschränkt, standen früh in direkter Konkurrenz zu BRD-Verlagen, die in einem rechtlichen Vakuum nach privatwirtschaftlicher Logik agierten.
Eine vom MKR geforderte „Schonfrist“ gab es nicht (30).
BRD-Verlage unter sich
Der Runde Tisch, die Regierung der DDR, der MKR und die Gewerkschaften sahen diese Entwicklung kritisch. Sie protestierten — ohne Erfolg. Medienminister Gottfried Müller notierte in seinem Ministertagebuch, „das alte SED-Monopol bei Bezirkszeitungen“ ginge nun zusammen „mit neuem [wirtschaftlichen] Monopol aus dem Westen“ (31).
Beispiel Bauer: Bis August 1990 sicherte sich der Verlag den größten Stück des DDR-Kuchens. Mit 49 Prozent der Anteile an den Brandenburger Neusten Nachrichten, der Märkischen Oderzeitung, den Norddeutschen Neusten Nachrichten, dem Nordkurier, der Schweriner Volkszeitung und der Volksstimme hielt Bauer bis Juni 1990 Anteile an der Auflage von rund 1,2 Millionen Tageszeitungen. Der Verlag leistete technologische Unterstützung und zielte auf die Modernisierung veralteter Druckereien (25).
Bauers Hauptkonkurrent war Springer. Laut dem Vorstandsvorsitzenden Peter Tamm war das Ziel Springers, „die Stellung als führendes Pressehaus und bedeutendes Medienunternehmen in ganz Deutschland durch das starke Engagement in der DDR zu sichern“ (32). Das hieß: Joint-Venture-Vereinbarungen eingehen, trotz rechtlicher Grauzone. Mit seinen Tochtergesellschaften und mit Beteiligungen an der Märkischen Volksstimme, der Norddeutschen Zeitung und der Ostsee-Zeitung hielt der Verlag Anteile in Höhe von 30 Prozent der DDR-Gesamtauflage (26).
Minister Müller betonte zwar, diese Kooperationen seien rechtlich nicht bindend, das letzte Wort hätte die THA, aber Bauer und andere Großverlage erwartete die baldige „Umwandlung von Absichtserklärungen in endgültige Verträge“ (33). Sie behielten Recht.
Die Treuhand übernimmt
Bevor die THA am 1. August 1990 ihre Tätigkeit aufnahm, konsultierte sie das DDR-Amt für Wettbewerbsschutz und das MfM. Sie brauchte „offizielle und rechtlich gesicherte Aussagen“ zu westlichen Kapitalbeteiligungen und Kooperationsvereinbarungen mit DDR-Verlagen (34). Fazit: Es gab keine. Zwei DDR-Verlage hatten ausländische Beteiligung beantragt, von BRD-Seite lag „kein Antrag auf ausländische Beteiligung an den [nun in GmbHs] gewandelten Unternehmen vor“ (34). Allerdings, so die Ministerien, gäbe es Hinweise, dass Springer und andere Verlage Kooperationen anstrebten. Auf dieser Grundlage startete die THA ihre Arbeit. Sie war für die ehemalige SED-Presse zuständig.
Die THA erhielt rund achtzig Kaufanfragen für vierzig Verlage — die wichtigsten waren die für die ehemaligen SED-Bezirkszeitungen. Die Eigentümerschaft von 10 dieser Zeitungen mit 8.000 Mitarbeitern und einer Gesamtauflage von 2,7 Millionen Exemplaren wurde offiziell am 13. April 1991 an „ausgewählte Erwerbsinteressenten“ übertragen (35). Der THA-Verwaltungsrat stimmte dem vorläufigen Verkauf an 12 verschiedene westdeutsche Presseunternehmen zu. Der Preis: 850 Millionen DM und ein Investitionsvolumen von 1,3 Milliarden D-Mark (36). Zwar stand noch die Prüfung privater Restitutionsansprüche aus, aber das Geschäft war besiegelt.
Nach der Ermordung Detlef Rohwedders wurde Birgit Breuel THA-Vorsitzende. Nach ihrer Aussage hatte das einstige Vorstandsmitglied Karl Schirner im April 1991 diese „Gesamtlösung“ entwickelt (37). Sie wurde zum Kernelement eines Umstrukturierungsprozesses, bei dem profitable Verlage der ehemaligen DDR systematisch auf westdeutsche Interessengruppen aufgeteilt wurden, die ihre Ansprüche bereits geltend gemacht hatten.
Damit folgte die THA ihrem politischen Auftrag, also dem wirtschaftlichen Erhalt der DDR-Verlage und ihrer Arbeitsplätze. Ihr Auftrag war nicht, über Eigentümerschaft für Pressevielfalt zu sorgen.
Wettbewerb, also auch der Wettbewerb der Meinungen, sollte allein nach den Kriterien des Kartell- und Wettbewerbsrechts festgelegt werden.
Das hieß, jeder finanzstarke westdeutsche Verlag durfte innerhalb einer Region nur eine auflagenstarke DDR-Zeitung kaufen. Breuel unterstrich, die BRD-Verlage hätten im Vorfeld der Entscheidung durch Berichterstattung und/oder finanziellen Druck ihre Macht zu ihren Gunsten ausgespielt (37). Alternativen boten sich für die THA nicht.
Die Bundesregierung entscheidet
Die Alternativlosigkeit war Folge politischer Entscheidungen: Im Vorfeld des 13. Aprils 1991 hatte Peter Hoss, Geschäftsführer des Verbandes der Lokalpresse, des Dachverbands der lokalen Zeitungsverleger, „mit größter Sorge“ beim Bundesministerium des Innern (BMI), dem Bundeswirtschaftsministerium sowie beim THA-Verwaltungsrat und Vorstand gegen die Übertragung der Zeitungen „an wenige westdeutsche Großverlage“ protestiert (38). Seit dem 7. November 1990 hatte er wiederholt gefordert, die Entscheidung „so lange zurückzustellen, bis alle noch offenen Möglichkeiten einer Beteiligung mittlerer und kleiner Verlage vorgetragen und geprüft worden sind“ (38).
Hoss‘ Hilfegesuche blieben erfolglos. Das BMI antwortete spät, am 6. Mai 1990 und berief sich auf den „Grundsatz der Staatsferne der Medien“ (39). Die Verantwortung für die Übertragung läge vollständig bei der THA. Ähnlich argumentierte Finanzminister Jürgen Möllemann. Die THA hätte einstimmig beschlossen „an bestimmte Verlage aus den alten Bundesländern“ zu verkaufen und dabei „alle relevante[n] Kriterien“ beachtet (40). Er hätte keinen Einfluss darauf nehmen können.
Intern sah die Kommunikation allerdings anders aus. Es gab keine kohärente Linie oder Vorgehensweise verschiedener Bundesbehörden bezüglich der Privatisierung ehemaliger SED-Bezirkszeitungen. Konflikte zwischen den Behörden, Kompetenzstreitigkeiten und Verantwortungszuschiebung bestimmten den Kurs (41). Eine Initiative im BMI, der THA zu empfehlen „soweit als möglich, die bisherigen Bezirkszeitungen in kleinere Einheiten zu entflechten und die Möglichkeit des Erwerbs von Teileinheiten auch für kleinere und mittlere Verlage zu öffnen“ scheiterte daran (41). Die Strategie des BMI war das Spielen auf Zeit.
Stattdessen entschied Wirtschaftsminister von Würzen, ein Mitglied des THA-Verwaltungsrates, „der Treuhand bei der Privatisierung der Tageszeitungen keine Vorgaben zu machen“ (42). Denn jegliche Einflussnahme würde nur eine „weitere Verzögerung der Privatisierung“ mit sich führen (42). So wurde auf Bundesebene beschlossen, den politischen Auftrag der THA nicht zu erweitern.
Wohlverhaltensklausel als Farce
Für einen dennoch fairen Wettbewerb und zum Schutz kleiner Verlage nahm der THA-Verwaltungsrat stattdessen eine „Wohlverhaltensklausel“ in alle Privatisierungsverträge auf. Käufer wurden verpflichtet, „in wirtschaftlich vertretbarem Umfang“ die Entfaltung „von kleinen Lokalzeitungen nicht zu behindern“ (43). Eine Prüfung dieser Auflage durch die THA, das BMI oder sonstige staatliche Stellen gab es nicht.
Laut Hoss wurde die Klausel vielerorts ignoriert und damit zur Farce. Aggressiver Wettbewerb bestimmte den Markt (44). Die THA betonte intern, es sei nicht ihre Aufgabe, „das Wohlverhalten der ausgewählten Erwerbsinteressen“ zu prüfen (45). Auch das BMI fühlte sich nicht verantwortlich, fürchtete Konflikte und finanzielle Hürden und verwies zurück auf die THA (36). Damit schloss sich der Kreis der Verantwortungszuschiebung.
Fazit: Pressemonopole im Osten
Regionalmonopole ehemaliger SED-Bezirkszeitungen standen bereits früh im Visier finanzstarker BRD-Verlage. Diese teilten sie untereinander auf und übernahmen sei letztlich. So wurden Monopolstrukturen der DDR nicht, wie ursprünglich gedacht, zerschlagen, sondern mit wirtschaftlichem Kalkül weitergeführt. Laut dem Verband der Lokalpresse hätten BRD-Verlage so einen „nach den Gesetzen des staatlichen Zentralismus als Monopol aufgebauten Markt, in unveränderter Struktur übergeben bekommen, sich danach zunehmend konsolidiert und den Markt weiter zementiert“ (36).
Diese „Übergabe“ war nicht allein dem Markt geschuldet; sie bedurfte politischer Rahmenbedingungen. Laut dem Historiker Konrad Dussel war sie der politischen Entscheidung der Bundesregierung „gegen jedes Experiment“ geschuldet (46). Die THA hatte hier nur einen begrenzten Einfluss.
Die Folge waren Pressekonzentration und Zeitungssterben: Bis Mai 1992 ging die Zahl der Zeitungen in Ostdeutschland drastisch zurück. Von den ursprünglich 120 Zeitungen, die 1990 neu gegründet worden waren, waren zwei Jahre später nur noch etwa 65 Zeitungen aus etwa 50 Verlagen übrig. Bis November 1992 war die Zahl auf 50 Zeitungen aus 35 Verlagen gefallen. Bei der Lokalpresse sah das nicht anders aus: von ursprünglich 98 Lokalzeitungen waren bis November 1992 30 Zeitungen von 19 Verlegern übrig (47). Der Verband der Lokalpresse nannte es ein „trauriges Ergebnis“ (47).
Damit blieb die „Medienrevolution“ der DDR unvollendet. Der Marktdrang westdeutscher Verlage und Fehlentscheidungen auf Bundesebene führten zu einem Zeitungssterben und dem Untergang eines Stückes des demokratischen Traums der Wendezeit.
Eine souveräne ostdeutsche Presse konnte sich danach nicht entwickeln. Eine verpasste Chance für ein vereintes Deutschland.
Quellen und Anmerkungen
Eine gekürzte Fassung dieses Beitrages erschien unter anderem Titel in Aus Politik und Zeitgeschichte. Bundesamt für politische Bildung, 35/37 2019, 34-39; 26. August 2019.
(1) „Treuhand-Trauma ist nicht überwunden“, Nachricht von Dietmar Bartsch, Matthias Höhn, 20. April 2019. Online unter: https://www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/treuhand-trauma-ist-nicht-ueberwunden 20. Mai 2019 Tröger, Mandy, Pressefrühling und Profit: Wie westdeutsche Verlage 1989/1990 den Osten eroberten, Köln: Herbert von Halem Verlag, 2019.
(3) Schneider, Beate et al., „Strukturen, Anpassungsprobleme und Entwicklungschancen der Presse in den neuen Bundesländer“, Forschungsbericht für den Bundesminister des Inneren, 2 Bände, Hannover und Leipzig, 1991/92.
(4) Mahle, Walter A. (Hrsg.), Pressemarkt Ost, Nationale und internationale Perspektiven, München: Ölschläger 1992, S. 13.
(5) E-Mail, Gottfried Müller, Kommentare zum Ministertagebuch (18. Mai 1990), der Autorin gesendet am 30. Januar 2017.
(6) Tröger, Mandy, „On unregulated Markets and the Freedom of Media: the Transition of the East German Press after 1989,“ Doktorarbeit, University of Illinois at Urbana-Champaign, 2018.
(7) Behling, Klaus, Die Treuhand: Wie eine Behörde ein ganzes Land abschaffte, Berlin: edition berolina, 2016.
(8) Kuhns, Klaus, Raubzug Ost: Wie die Treuhand die DDR plünderte, Berlin: Das Neue Berlin, 2009.
(9) Böick, Marcus, Die Treuhandanstalt, Landeszentrale für politische Bildung Thüringen, 2015, Seite 5.
(10) Pötlz, Norbert F., Der Treuhand-Komplex. Legenden. Fakten Emotionen, Hamburg: kursbuch.edition, 2019.
(11) Pötlz, Norbert F., Lesung, „Der TreuhandKomplex“, Salon Luitpold, München, 22.10.2019.
(12) Ergebnisse der 16. Sitzung des Rundentischgespräches am 12. März 1990, Privatisierung von Volkseigentum, 12. März 1990, Seite 4, Archiv Grünes Gedächtnis / B.V.3 — Grüne Partei DDR, Box 7.
(13) Modrow, Hans, „Die Treuhand — Idee und Wirklichkeit“, iPW, 7/8 1991, S. 39-42, S. 39, Archiv Demokratischer Sozialismus, Modrow 016 (1990-1994, Band I).
(14) Grosser, Dieter, „Treuhandanstalt“, Bundeszentrale für politische Bildung [o. D.]. Online: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202195/treuhandanstalt?p=all [12. Mai 2019].
(15) „Treuhand — Ein Ding der Unmöglichkeit“, Dieter Fockenbrock, Handelsblatt, 11. August 2006. Online: http://www.handelsblatt.com/archiv/60-jahre-deutsche-wirtschaftsgeschichte-treuhand-ein-ding-der-unmoeglichkeit/2691746.html 2. Juni 2019 „Daten reichen nicht aus“, Interview — Günter Nooke, die tageszeitung, 14. August 1990, Archiv Grünes Gedächtnis / B.V.3 — Grüne Partei DDR, Box 27-30, Akte 21.
(17) Cassell, Mark, How Governments Privatize: the Politics of Divestment in the United States and Germany, Georgetown University Press, 2002.
(18) Axel Springer Verlag AG, DDR am Wendepunkt, Axel Springer Verlag AG, November 1989, Seite 70-74, Verlagsarchiv Axel Springer SE.
(19) Ministerrat, „Beschluss zur Unterstützung des Runden Tisches,“ 21. Dezember 1989, Seite 9, Archiv Grünes Gedächtnis / B.V.3 — Grüne Partei DDR, Box 31-38, Akte 38.
(20) Basierend auf: Runder Tisch, 7. Sitzung, 15.1.1990, Gesetzgebungskommission Mediengesetz, Entwurf vom 9.1.1990, Beschluß der Volkskammer über die Gewährleistung der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit, 15. Januar 1990, BArch DA3/7.
(21) Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN), „Neue Periodika und Verlage in der DDR,“ H. Leonhardt, Marketing, Verkauf und Öffentlichkeitsarbeit, 5. Februar 1990, BArch DC9/1052.
(22) „Spätere Kompetenz der Länder vorausahnen“ Reinhart Bünger, Frankfurter Rundschau, 26. April 1990, BArch DC 9/1033 (1/2).
(23) „Der Postminister übte Zensur aus“, Interview Ute Scheub (taz vom 10.2.1990), taz — DDR Journal Nr. 2, Die Wende der Wende, Januar bis März 1990, S. 124-125, Archiv Grünes Gedächtnis / B.V.3 — Grüne Partei DDR, Box 31-38, Akte 33.
(24) „Aschenputtel auf dem Ball“, die tageszeitung, Ulrike Helwerth, 24. April 1990, DC 9/1033 (1/2).
(25) Deutsche Presse-Agentur (Dpa), „Hintergrund. Pressemarkt der DDR — Dezember 1989 bis Juli 1990“, 10. August 1990, S. 1-17, BArch DC9/1050.
(26) „Treffer sind Glücksache,“ Horst Röper, der journalist, 6/90, S. 32-35, S. 34, IISG/ID-Archiv MKR, Akte 35d.
(27) Tabelle, Kooperationsbeziehungen im Pressebereich, 15. Mai 1990, S. 1-4, BArch DC9/1050.
(28) „Schlechte Karten,“ journalist, 5/90, S.41, IISG/ID-Archiv MKR, Akte 35a-b.
(29) ADN, „Medienexperte: DDR-Medienmarkt ist aufgeteilt — Interesse an regionalen Zeitungen,“ 29. Mai 1990, IISG/ID-Archiv MKR, Akte 35d.
(30) Notizen, Gerhard Bächer, o.D. [14. März 1990], Archiv Grünes Gedächtnis / B.V.3 — Grüne Partei DDR, Box 27-30, Akte 30.
(31) Gottfried Müller, Ministertagebuch (April-Mai 1990), 18. Mai 1990, der Autorin gesendet.
(32) „Axel Springer Verlag mit Rekordinvestitionen“, Die Welt, 14. Juni 1990, IISG/ID-Archiv MKR, Akte 35e.
(33) Deutsche Presse-Agentur (Dpa), „Neuorganisation der DDR-Verlage bringt viele Arbeitsplätze“, Dietmer von Ladiges, 20. Juni 1990, IISG/ID-Archiv MKR, Akte 35e.
(34) Report, Zum Presse-Grosso, Amt für Wettbewerbschutz der DDR, o. D. [Juli 1990], BArch DE10/16.
(35) Brief, Wolf Klintz, THA, an Ministerialrat Homann, Bundesminister für Wirtschaft, SM 10 — 344 242-2/1, 17. Dezember 1991, BArch B/106/156193.
(36) Brief, Lage der Lokalpresse im Betrittsgebiet, Merk, Bundesminister des Inneren, an Seiters, Bundesminister des Inneren, SM 10 — 344 242-2/1, 20. Dezember 1991, BArch B/106/156193.
(37) Breuel, Birgit (Hrsg.), „Verleger kennen ihre Macht“, in Treuhand intern. Tagebuch, Seite 232-239, Berlin, 1992.
(38) Brief, Treuhandvergabe der ehemaligen DDR-Parteipresse, Hoss, Standortpresse GmbH, Verband der Lokalpresse pro lokalzeitung e.V., an BMI, Bundesminister des Inneren, 11. April 1991, S. 1, BArch B/106/156193.
(39) Brief, Neusel, Bundesminister des Inneren, an Hoss, Standortpresse GmbH, Verband der Lokalpresse pro lokalzeitung e.V., 6. Mai 1991, BArch B/106/156193.
(40) Brief, Möllemann, Bundesminister für Wirtschaft, an Hoss, Verband der Lokalpresse pro lokalzeitung e.V., 14. Mai 14 1991, BArch B/106/156193.
(41) Brief, Privatisierung von Presseunternehmen durch die Treuhandanstalt, Besprechung am 4. Februar 1991 im BMI, Bundesminister des Inneren an Chef des Bundeskanzleramtes et al., SM 10-344 242-2/1, 4. Februar 1991.
(42) Brief, Privatisierung von Presseunternehmen durch die Treuhandanstalt, Plessing, Bundesministerium für Wirtschaft, an Bundesminister des Inneren et. al., SM 10-344 242-2/1, 8. Februar 1991, BArch B/106/156193.
(43) Manuskript „Rede von Bundesminister Wolfgang Schäuble vor dem Kongress der deutschen Lokalpresse in Bonn-Bad Godesberg“, Der Bundesminister des Inneren, Bonn, 12. November 1991, Seite 18, BArch B/106/156193.
(44) Brief, Hoss, Standortpresse GmbH, Verband der Lokalpresse pro Lokalzeitung e.V., an BMI, Bundesminister des Inneren, 28. November 1991, BArch B/106/156193.
(45) Brief, Wolf Klintz, THA, an Ministerialrat Homann, Bundesminister für Wirtschaft, SM 10 — 344 242-2/1, 17. Dezember 1991.
(46) Dussel, Konrad, Deutsche Tagespresse im 19. und 20. Jahrhundert, Münster: Lit Verlag, 2004, S. 245.
(47) Memorandum, „Notwendige Maßnahmen für einen gleichberechtigten Marktzutritt“, Verband der Lokalpresse, Bonn, 21. Mai 1992.
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