Bereits im Januar 2020 war mir — geprägt von den Erfahrungen mit der Schweinegrippe — klar, dass mit der sogenannten Corona-Pandemie etwas Gewaltiges auf uns zukam. Leider habe ich mich darin nicht getäuscht. Die Beobachtung der Faktenlage und meine Intuition sagten mir zwar, dass eigentlich keine Gefahr drohte. Doch wurde die Gefahr von der Regierung künstlich aufgebaut, und schließlich schränkte sie unsere Grundrechte massiv ein. Dieser Umstand war aus meiner Sicht alarmierend, sollte doch das Grundgesetz unantastbar sein.
Ich bin niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin in Köln und setze mich — nicht erst seit Beginn dieser „Pandemie“ — für Werte wie Wahrheit, Freiheit und Liebe ein, die auch meine sind. Gleichzeitig bin ich Freidenkerin, bemüht, stets wachsam und kritisch zu sein. Ich beobachte und hinterfrage von Natur aus. Den Inhalt meines hippokratischen Eides, Verordnungen zum Nutzen der Kranken zu treffen und Schäden und Unrecht zu vermeiden, nehme ich sehr ernst.
Als einzelne andersdenkende Ärztin fühlte ich mich ziemlich allein. Deshalb schloss ich mich den Ärzten für Aufklärung und den Medizinern und Wissenschaftlern für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V. an.
Unwissenschaftliche Behauptungen
Im Juli wandte ich mich an die Ärztekammer mit der Bitte um Überprüfung, ob es stimmt, dass es bis heute keinen korrekt durchgeführten wissenschaftlichen Nachweis eines Masern-Virus gibt. Ich verwies dabei auf den Prozess vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht. Ein ärztlicher Kollege antwortete mir zwar ausführlich, blieb dabei jedoch sehr oberflächlich. Beispielsweise wurde als Quelle der Argumentation Correctiv.Faktencheck genannt, welche sicherlich keine adäquate wissenschaftliche Quelle darstellt.
Eine weiterführende Antwort erhielt ich nicht, und meiner Bitte um Anfrage beim Robert Koch-Institut (RKI) oder beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) kam man nicht nach. Wissenschaft bedeutet, sich auch mit Erkenntnissen beziehungsweise Studien auseinanderzusetzen, die konträr zur vorherrschenden Meinung stehen!
Unter Hinweis auf die Nichteinhaltung der Postulate von Robert Koch in der Virologie forderte ich die Kammer erneut auf, beim RKI und dem PEI Erkundigungen zu diesem Thema einzuziehen — schließlich soll ich ja diese Medizin vertreten.
Ich fragte weiter, ob man sich denn mit den Medizinern und Wissenschaftlern für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V. auseinandergesetzt habe und ob das keine klar denkenden Ärzte seien? Ich hätte den Eindruck gewonnen, dass man hier die Meinung der Presse beziehungsweise der Politik kritiklos übernommen habe. Im Übrigen sei es nicht notwendig, dass sich gleichgesinnte Mediziner in einer Initiative zusammenschließen müssten, wenn die Ärzteschaft zusammenhalten würde und keine Angst vor dem sogenannten System haben müsste.
Im Visier der Medien
Nach Einführung der Maskenpflicht stand für mich außer Frage, dass ich mich schützend vor meine Patienten zu stellen hatte. Ich sah sofort, dass diese Maßnahme vielen Menschen große Probleme bereiten würde, und versuchte so viele meiner Patienten aufzuklären, wie es eben ging.
Mitte August 2020 erhielt ich einen Anruf von der hiesigen Boulevardzeitung Express. Ein Reporter wollte wissen, ob ich die Ärztin in Köln sei, die Atteste zur Befreiung vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausstellen würde. Er würde gern ein Interview mit mir führen. Das lehnte ich nach kurzem Hin und Her mit der Begründung ab, dass ich keine guten Erfahrungen mit den Massenmedien gemacht hätte.
Dennoch wurde am 14. August 2020 auf express.online ein Artikel über meine Praxis — auf den ich keinerlei Einfluss gehabt hatte — veröffentlicht mit dem Titel „Ist das rechtens? Kölner Arztpraxis auf Liste von Verein, der gegen Maskenpflicht ist“. Das war der Anlass für mich, in die Offensive zu gehen. Ich wandte mich dazu Unterstützung suchend an meine Ärztekammer. Anstelle von Unterstützung ergab sich jedoch ein weiterer befremdlicher Schriftwechsel, von dem ich hier berichten möchte.
Schwerwiegende Ratschläge
Per E-Mail bat ich die Kammer um Einschätzung der Lage, ob es mir nicht bekannte Voraussetzungen gebe, um ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht auszustellen. Ein Jurist der Kammer antwortete mir, dass zwar der Arzt in eigener Verantwortung zu entscheiden habe. Allerdings würden nur wenige „schwerwiegende“ Diagnosen eine Attestausstellung rechtfertigen.
Es wurde mir geraten, solche Atteste auf „gerechtfertigte“ Fälle zu beschränken, den Vorgang vollumfänglich zu dokumentieren und im Regelfall nur bei lang bekannten Patienten anzuwenden. Er wies mich ausdrücklich darauf hin, dass eine Attestausstellung nur mit validen (!) Gründen zu erfolgen habe. Es sei hier am Rande angemerkt, dass der PCR-Test für das Virus SARS-CoV-2, der bis heute zum Einsatz kommt, nach wie vor nicht validiert ist!
Die Antwort des Ärztekammer-Juristen löste bei mir einen inneren Protest aus: Was sind denn „schwerwiegende Diagnosen“? Ist es nicht gerechtfertigt, ein Attest auszustellen, wenn jemand unter der Maske Panikattacken aufgrund seiner persönlichen Situation erleidet? Ist es hinzunehmen, dass Kinder mit Maske Übelkeit und Kopfschmerzen haben oder sogar einen Kreislaufkollaps erleiden? Ist eine sauerstoffpflichtige Lungenerkrankung oder eine Herzinsuffizienz mit eingeschränkter Pumpleistung keine schwerwiegende Erkrankung? Ist es nicht schwerwiegend, wenn alte Menschen unter der Maske keine Luft mehr bekommen, es ihnen schwindelig wird und sie deshalb stürzen — von den Folgen ganz zu schweigen?
Ich könnte noch mehr solcher Beispiele aufzählen, wo ich mich als Ärztin berufen fühle, für die Gesundheit der Menschen, die sich an mich wenden, aktiv zu werden. Zudem hatte ich Vertreter der Ärztekammer in meine Praxis eingeladen, damit sie sich ein Bild vor Ort machen können, unter welchem Leidensdruck die Patienten stehen.
Wirklichkeitsfremde Auffassungen
Die Mediziner der Ärztekammer vertreten jedoch bis heute die Auffassung, „dass im Grunde genommen diejenigen, bei denen eine Befreiung gerechtfertigt wäre, eigentlich besser das Haus nicht verlassen sollten beziehungsweise dies in den überwiegenden Fällen auch nicht mehr könnten“.
Ich bin schockiert von dieser Meinung! Zudem ist so etwas meines Erachtens völlig wirklichkeitsfremd: Was ist mit all den Menschen, die berufstätig sind, zur Schule gehen oder einfach nur am öffentlichen Leben teilnehmen wollen? Sollen all diese Menschen, weil sie keine Maske tragen können, die ganze Zeit zuhause bleiben?
Am 21. August 2020 erreichte mich per Post ein Brief der Ärztekammer, den ich angesichts seines Wortlauts hier vollständig wiedergeben möchte:
„Sehr geehrte Frau Doktor Lob,
ausweislich der Seite (https://www.mwgfd.de/unterstuetzung-bei-maskenbefreiungs-attesten/) stehen Sie als Arzt der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung, wenn eine Person auf der Suche nach einem Attest für die Befreiung von der Maskenpflicht ist.
Unabhängig von der zulässigen Verbreitung Ihrer persönlichen Meinung zu den aktuellen Maßnahmen der Regierungen auf Bundes- und Landesebene zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie weisen wir Sie darauf hin, dass eine Befreiung von der Maskenpflicht nur bei schwerwiegenden medizinischen Gründen in Betracht kommt. Diese treffen auf den Großteil der Bevölkerung nicht — und noch weniger auf Kinder — zu.
Wir weisen Sie darauf hin, dass eine falsche Attestausstellung strafbewehrt ist (§ 278 StGB) und zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren führen kann. Dies wäre approbationsgefährdend. Sollten uns Fälle bekannt werden, werden wir diese zur Anzeige bringen.
Wir werden die Ausstellungspraxis zu gegebener Zeit anonym überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ärztekammer“
Diesen Brief empfinde ich als Drohung und frage die Ärztekammer deshalb hier in aller Öffentlichkeit:
Wer sind Sie, dass Sie mir schriftlich drohen, anstatt das Gespräch mit mir zu suchen? Können Sie auch anders, als mir zu unterstellen, dass ich Atteste nicht korrekt ausstelle?
Ich lade Sie ein, mit mir zu den Menschen zu gehen: Sagen Sie den Kindern ins Gesicht, dass es Ihnen egal ist, dass sie mit Maske im Gesicht krank werden! Kommen Sie her und sagen Sie den Eltern ins Gesicht, dass es Ihnen egal ist, dass ihre Kinder leiden! Sagen Sie den alten Menschen ins Gesicht, dass es Ihnen egal ist, dass sie monatelang in der Wohnung sitzen sollen!
Sagen Sie den Menschen ins Gesicht, dass ihre Erkrankung nicht schwerwiegend genug ist, um ein Attest auszustellen, und dass sie deshalb leiden sollen!
Und wenn Sie meinen, Sie könnten mir meine Praxis, meine Approbation oder meine Freiheit nehmen — meinen Geist bekommen Sie nicht! Ich bin Christin, und für mich gibt es ein Gesetz, das über allen anderen steht: Das ist das Gesetz meines Gottes, welches auf Wahrheit, Freiheit und Liebe beruht.
Angstmachende Ärztekammer
Zurück zum Briefwechsel. Ich forderte die Ärztekammer daraufhin auf, mir zu belegen, auf welche gesetzlichen Vorgaben sie sich bezieht, wenn sie anführt, dass eine Attestausstellung nur bei „schwerwiegenden medizinischen Gründen“ erfolgen darf. Zugleich stellte ich die Frage, ob meine eigene Kammer — die von uns Ärzten finanziert wird! — so furchteinflößend sei, dass Kollegen mir aus Angst vor dem System Patienten für ein Attest überweisen?
Die Reaktion des Juristen zeigte sich nun deutlich milder gestimmt: Es sei ja ein prophylaktischer Hinweis auf die rechtliche Lage. Es gehe nicht um die Verhängung von Repressalien, es gehe um die Bekämpfung einer existierenden Pandemie, die aber immer noch von Teilen der Gesellschaft geleugnet, schöngeredet oder relativiert werde. Insoweit sei es Aufgabe der ärztlichen Standesvertretung, darüber zu wachen, dass zumindest die Ärzteschaft einen klaren Kopf und einen Kurs behält, der sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen im Schulterschluss mit gesetzgeberischen Entscheidungen bewegt.
Die „Ärzteschaft“ schließt alle Ärzte mit ein, und so ließ ich nicht locker und fragte erneut nach: Woraus bezieht die Ärzteschaft ihr Wissen? Wir glauben, so viel zu wissen, und haben vergessen zu hinterfragen.
Ignorante Kammerfunktionäre
Am 25. August 2020 erhielt ich noch ein weiteres Mal Post von „meiner“ Ärztekammer. Es handelte sich um eine abschließende Stellungnahme — ich war wohl lästig geworden — : Die Initiative Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V. präsentiere kritisch zu sehende und dem aktuellen Wissensstand nach medizinisch nicht korrekte Inhalte.
Eine solche Feststellung ist doch erstaunlich, da dort auch weltweit anerkannte Professoren Mitglieder sind, die höchstwahrscheinlich auch Kollegen dieser Kammer ausgebildet haben. Weiter wurde darauf verwiesen, dass Masken ungeachtet welcher Art die Virusexposition und damit das Infektionsrisiko in der Gesamtpopulation wahrscheinlich reduzieren könnten. Bezüglich des wissenschaftlichen Nachweises eines Virus sei die Ärztekammer nicht zuständig.
Mit diesem Schreiben lasse ich die Korrespondenz mit meiner Kammer enden. Ich respektiere die abschließende Stellungnahme, denn ich bin nicht an einem Kampf interessiert. Ich wollte hier einen Eindruck vermitteln von einer Welt, die nicht die meine ist, und an alle Kolleginnen und Kollegen appellieren, keine Angst vor dem System zu haben.
Wenn wir in einer Demokratie leben wollen, dann braucht es jetzt unser aller Mut, für unsere Freiheit aufzustehen und unsere Menschlichkeit und das Mitgefühl mit unseren Patienten zu bewahren. Lasst Liebe zu!
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