Sterbetrend: einfach tot umfallen
Demnach trat der Tod bei 9.809 gesetzlich Versicherten im vergangenen Jahr plötzlich und unerwartet ein. In den Jahren davor schwankte die Zahl dieser Sterbefälle zwischen knapp 600 im Jahr 2016 und 830 im Jahr 2020. Sie erhöhte sich damit 2021 gegenüber dem Vorjahr um nahezu das Zwölffache.
Um etwa das Siebenfache gegenüber 2020 stieg die Anzahl der unerwarteten Todesfälle „ohne Anwesenheit anderer Personen“. Im ersten Impfjahr fanden laut Kassendaten knapp 500 gesetzlich Versicherte auf diese Weise den Tod. Im ersten Coronajahr waren dies 75, in den Vorjahren zwischen 59 und 107 Verstorbene.
Um fast das 18-Fache schossen die Sterbefälle „weniger als 24 Stunden nach Beginn von Symptomen“ in die Höhe. In den Jahren 2016 bis 2020 erfassten die gesetzlichen Krankenkassen jeweils zwischen 130 und 263 solcher Fälle — Tendenz steigend. Im vergangenen Jahr waren es 4.663.
Um rund 37 Prozent nahm außerdem die Diagnose „plötzlicher Herztod“ zu. Erfassten die Kassen in den Vorjahren zwischen 1.300 und 2.100 entsprechende Fälle, verzeichneten sie im ersten Impfjahr bereits 2.872 spontan an Herzversagen Verstorbene.
Darüber hinaus kodierten die gesetzlichen Kassen 2021 für mehr als 20.500 Todesfälle eine „unklare Ursache“. In den Vorjahren schwankte diese Zahl zwischen knapp 4.000 im Jahr 2016 und rund 5.500 im 2019; 2020 registrierten sie gut 5.200 solcher Fälle. Ein signifikanter Abwärtstrend dieser spontanen Todesfälle sei auch im ersten Quartal dieses Jahres nicht erkennbar, so Lausen.
Ignorierte Alarmsignale
Insgesamt sei dies ein Anstieg aller genannten „plötzlichen und unerwarteten“ Todesarten um mehr als das Vierfache, und zwar von rund 8.500 pro Jahr auf über 38.000. Es sei ein Skandal, dass dies niemand untersuche. Zuständig dafür sei das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Dieses habe aber die KBV-Daten nie aktiv angefordert, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben sei. Das PEI habe behauptet, die KBV kooperiere nicht. „Das ist eindeutig eine Lüge, denn ich habe die Daten ja auch bekommen, die KBV hat sie ja“, mahnte der Abgeordnete Sichert.
Lausen ergänzte: „Es gab keinerlei Kommunikation zwischen dem PEI und den Kassenärztlichen Vereinigungen.“ Versucht worden sei das weder von der einen noch der anderen Seite. Damit hätten sich beide nicht an ihre gesetzliche Pflicht gehalten, die gerade bei neuartigen Impfstoffen besonders ernst genommen werden müsste.
Lausen habe unklare und plötzliche Todesarten so gezielt unter die Lupe genommen, weil zuallererst ein Anstieg dieser auf erhöhte Sterberisiken durch die Impfung hindeuteten.
Zumal die Melderaten beim PEI an sich ein Risikosignal hätten auslösen müssen. So wurden dem Institut nur bis Ende letzten Jahres 85 Todesfälle bei 18- bis 59-Jährigen am Tag der Impfung ausschließlich mit dem Präparat von Pfizer und BioNTech gemeldet. Auch drei spontane Todesfälle bei Minderjährigen in den ersten beiden Tagen nach der Verabreichung dieses Mittels listet das PEI als Verdachtsmeldungen auf. Das PEI und das ihm übergeordnete Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ignorierten damit gravierende Alarmsignale und gefährdeten die Sicherheit der Bevölkerung.
Strohmann-Argumente der KBV
Unterdessen reagierten die KBV ausgesprochen schnell auf die Pressekonferenz. Sie erklärte das Übliche: Die Vervielfachung spontaner Todesfälle beweise nicht automatisch einen kausalen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Tod. Dies ist allerdings ein klassisches Strohmann-Argument. Denn das hat keiner der Vortragenden in der Konferenz behauptet. Im Gegenteil:
Lausen legte unmissverständlich dar, dass es sich um ein Alarmsignal handele, das dringend untersucht werden müsse. Dies werde allerdings schlicht verweigert.
Er sagte: „Es wäre einfach gewesen, auf allen Totenscheinen die Corona-Impfdaten zu vermerken.“ So hätte man zumindest einen zeitlichen Zusammenhang herstellen und diesen weiter beleuchten können. Das grundlegende Problem sei die fortgesetzte Ignoranz gegenüber Warnsignalen wie den vorgestellten. Es dürfe nicht sein, dass die Verantwortlichen diesen gar nicht nachgehen und dann auf genau deshalb fehlende Beweise abstellen.
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