Letzte Woche machte ein weiblich identifizierter Mann Schlagzeilen, der in Erlangen gerne Mitglied in einem Frauen-Fitness-Studio werden wollte (1). Die Inhaberin lehnt dies ab, da ihr Studio eben nur Frauen offensteht. Daraufhin legte er Beschwerde bei der Antidiskriminierungsbeauftragten ein. Diese schlug vor, das Fitnessstudio solle der Transfrau 1000 Euro Schadensersatz bezahlen — für die erlittene Persönlichkeitsverletzung.
Fast alle Artikel zu dem Thema legen den Fokus auf die Frage, ob man dem Mann die Ablehnung zumuten könne. Ja, er habe „noch“ seine männlichen Geschlechtsorgane, aber er sei rechtlich als Frau anerkannt. Er habe vorgeschlagen, in der Badehose zu duschen. Er habe sogar angeboten, nur zu trainieren und die Nasszellen nicht zu benutzen. Die Frage, ob eine Ablehnung da noch angemessen sei, beherrschte die Diskussion.
Doch hier geht es um das Gesetz, nicht um einen Einzelfall. Die Frage ist, ob Frauen künftig noch das Recht haben, Sport zu treiben, ohne die Anwesenheit von Männern dulden zu müssen.
Ob sie sagen dürfen, dass sie ohne Männer duschen wollen. Ob sie darauf bestehen können, dass eine Leibesvisitation nur von einer Frau ausgeführt werden darf. Ob es Mädchen hinnehmen müssen, dass sich pubertierende Jungs in der Schulumkleide breitmachen. Oder weiblich identifizierte Lehrer ihnen beim Umziehen zusehen.
Müssen Frauen und Mädchen das künftig dulden? Nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ist jeder Mensch eine Frau, der dies sagt. Wenn diesem Jedermann dann alle Frauenrechte zustehen, dann hat er auch das Recht, wie eine Frau behandelt zu werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat klargemacht, dass kein Recht daran geknüpft sein darf, ob sich ein Mensch kastrieren lässt.
Die Frage, ob ein Mann über funktionsfähige Sexualorgane verfügt, ist also völlig irrelevant dafür, ob er in einen Frauenraum darf. Gestattet man Männern ohne Penis den Zugang, so muss man ihn zwingend auch solchen mit Penis erlauben.
Das gleiche gilt für die Frage, mit oder ohne Badehose oder überhaupt zu duschen. Entweder man darf einen biologischen Mann nach Hausrecht aus einem Frauenstudio ausschließen — oder eben nicht. Hat der Mann das Recht auf Mitgliedschaft, so hat er automatisch auch das Recht, die Dusche zu benutzen. Und er darf sich dagegen wehren, wenn sich die Frauen weigern, mit ihm gemeinsam zu duschen. Ein bisschen Frau ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Dieser Umstand wird zum Beispiel in Spanien deutlich, wo ein völlig intakter Mann, der sich selbst als lesbische Frau bezeichnet, gerichtlich durchsetzen möchte, dass er gemeinsam mit den Kolleginnen duschen darf. Die Frauendusche zu bestimmten Zeiten allein zu nutzen, lehnt er als diskriminierend ab. Und das spanische Selbstbestimmungsrecht sieht keine Klausel vor, ihm das zu verwehren.
Dreh- und Angelpunkt der Frage ist, was das denn ist, eine Frau. Legt man fest, dass ein Mensch mit männlichem Chromosomensatz eine Frau ist, sobald er das behauptet, so folgen all die Rechte zur Verlegung in Frauenzimmer in Krankenhäusern, Gefängnissen et cetera automatisch.
Biologische Männer haben das Recht, Frauenräume zu betreten. Ohne Wenn und Aber. Definiert man, dass Frauen solche mit doppeltem X-Chromosom sind und Männer nur in bestimmten geregelten Fällen als Frauen gelten dürfen, sieht die Sache anders aus.
Im deutschen Selbstbestimmungsgesetz steht in Paragraph 6 zu lesen: „Betreffend den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen bleiben die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, unberührt.“ Das klingt so, als könne man biologische Männer ausschließen.
Doch schon vor der Verabschiedung des Gesetzes machte das Mitglied des Deutschen Bundestages Ganserer — im Personalausweis geführt als Markus Ganserer, männlich, sich selbst aber weiblich identifizierend als Tessa Ganserer — klar, dass diese Regelung nur im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gilt. Niemals dürfe man einen Menschen abweisen, weil er trans sei. Die Erwähnung des Hausrechts hält Ganserer daher für ungünstig, weil es „bewusst missverstanden und absichtlich dazu führen könnte, Menschen zu diskriminieren“ (2).
Laut Ganserer dürfen Männer also nicht mehr aus Frauenduschen ausgeschlossen werden. Denn das wäre diskriminierend. Frauen dazu zu zwingen, die Dusche mit Männern zu teilen, sieht Ganserer offenbar nicht als problematisch an.
Der Justizminister Marco Buschmann (FDP) sieht dagegen das Hausrecht als ausreichend an (3).
Mittlerweile fordert der betroffene Mann/Frau 2.500 Euro Schmerzensgeld. Doris Lange, die Besitzerin des Fitness-Studios, will sich juristisch wehren. Die Initiative „Frauenheldinnen“ hat fast 20.000 Euro Spenden gesammelt, um sie in diesem Kampf zu unterstützen.
Nun werden die Gerichte entscheiden, was gilt. Dürfen Frauen zu biologischen Männern noch „Nein“ sagen, oder sind die Wünsche transidentifizierter Männer wichtiger als die Würde und Privatsphäre von Frauen? Für das neue Selbstbestimmungsgesetz wird dies eine wegweisende Entscheidung werden. Denn es wird ein Signal sein an alle, die Frauenrechte entweder einschränken oder eben verteidigen wollen.
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Quellen und Anmerkungen:
(1) https://www.fraenkischertag.de/ueberregional/bayern/fitnessstudio-abfuhr-fuer-transfrau-koennte-vor-gericht-kommen-art-356617
(2) https://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2023/pm-231117-parlament-vorab-1811-978380
(3) https://www.kurier.de/inhalt.gesellschaft-fitnessstudio-abfuhr-fuer-transfrau-koennte-vor-gericht-kommen.4e3fbd3c-85c6-4069-88d9-94520ce072c6.html