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Menschenfeindlichkeit 2.0

Menschenfeindlichkeit 2.0

Die Politik der AfD erinnert an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte.

Einer von ihnen

In Brandenburg-Görden wurde im Oktober 1939 die erste „Kinderfachabteilung“ eingerichtet.

Drei Jahre später, am 1. Oktober 1942, wird hier der elfjährige Horst aufgenommen, „vorläufige Diagnose“: „Organisches Gehirnleiden mit erheblichem Hydrocephalus – also Wasserkopf“ (1). Horst kann sich selbständig aufrichten und den Kopf halten, aber nicht gehen oder stehen. Beim Intelligenz-Test nach Binet-Simon antwortet er recht korrekt: „die Gabel sei zum Essen, der Stuhl zum Sitzen, das Pferd zum Reiten und der Soldat zum Aufbauen“ (2). Er ist „voll orientiert, kennt die Personen seiner Umgebung mit Namen, erfaßt den Tagesablauf“, weitere Untersuchungen attestieren ihm „eine leidliche oder sogar gute Auffassungsgabe“ (3). Danach wird Horst gefragt: „Was ist der Wehrmachtsbericht?“ Seine Antworten werden protokolliert:

„(Was ist der Wehrmachtsbericht?) Da sagen sie an, der Feind war mit wenigen Flugzeugen in Westdeutschland ... (Warum sagt man das?) Guck mal, die müssen doch ansagen, wann der Krieg zu Ende ist ... (Wer sind unsere Feinde?) - - - (Engländer?) Ja. (Die Russen) Hu, wenn ich die schon sehe, - - habe doch Angst. (Warum?) Da wird alles zerschossen ... (Warum ist Krieg?) Das weiß ich auch nicht, warum. (Warum schießen sie dann?) - - - Ich werde mal meine Mutti fragen, wie lang der Krieg noch dauert“ (4).

In den folgenden Wochen wird Horst so häufig Tests unterzogen, dass er manchmal nicht mehr mag. Wenn der Arzt dann mit dem Rohrstock droht, macht Horst wieder mit. Am 5. Januar 1943 erfolgt eine letzte Überprüfung von Horsts Gesundheitszustand. Der Bericht schließt mit: „Lungen ohne Befund“ (5). Am 12. Januar diktiert der zuständige Arzt, Dr. Schumann, das Todesurteil:

„Es handelt sich bei dem Patienten ... ganz eindeutig um ein schweres organisches Zustandsbild ... In neurologischer Hinsicht steht im Vordergrund die spastische Lähmung beider Beine. Der Patient kann weder gehen noch stehen und ist dadurch völlig pflegebedürftig. Auf psychischem Gebiet befindet sich neben einem erheblichen Intelligenzmangel (Intelligenzalter von 5,8 Jahren bei einem Lebensalter von 11,5 Jahren zur Zeit dieser Untersuchung) eine organische Demenz (schwerste Mängel der Konzentrationsfähigkeit usw.). Mit einer irgendwie nennenswerten Besserung dieses Zustandsbildes ist keinesfalls zu rechnen. Die Anleitung selbst zu einfachsten Beschäftigungen oder irgendeine sozial noch verwertbare Betätigung wird bei dem Patienten niemals möglich sein. Eine Behandlung im Sinne des Erlasses des R(eichs)M(inisterium) d(es) I(nneren) erscheint deshalb ... angezeigt“ (6).

Horst, nach Mitteilung der Stationsschwestern „ein stets fröhliches, wißbegieriges Kind, das morgens gerne singt“, stirbt am 5. März 1943. Im Sektionsbericht steht: „Leiche eines etwa 10-jährigen Knaben in herabgesetztem Ernährungszustand.“ Als Todesursache wird eingetragen: „Lungenentzündung“ (7). Das weist darauf hin, dass auch Horst, wie die meisten Kindereuthanasie-Opfer durch ein überdosiertes Schlafmittel – meist Luminal – ermordet wurde. Direkt gespritzt oder unters Essen gemischt, verursacht es Atemlähmungen, Kreislauf- und Nierenversagen oder Lungenentzündungen. „Euthanasie“ heißt „sanfter Tod“. Doch auch der Tod von Horst muss alles andere als „sanft“ gewesen sein.

„Wissenschaftliche“ Kindertötung

In bisher nachgewiesenen 37 „Kinderfachabteilungen“ fielen der „Kinder-Euthanasie“ 5.000 bis 10.000 Menschen zum Opfer. Was Horst und die anderen in Brandenburg-Görden ermordeten Kinder von den meisten anderen Euthanasie-Opfern unterscheidet, ist der Aufwand, der zuvor mit ihnen getrieben wurde.
Selbst bereits mit Tötungs-Maßgabe in die „Fachabteilungen“ eingewiesene Kinder „wurden in der Regel nicht sofort getötet, sondern dienten teilweise noch für Monate der wissenschaftlichen Forschung.“

So gab es zum Beispiel „eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Leiter der „Kinderfachabteilung“ der Landesheilanstalt Eichberg und dem Direktor der Universitäts-Nervenklinik Heidelberg, dem Psychiater Carl Schneider. Dessen Versuchsobjekte wurden zunächst in Heidelberg „eingehend klinisch beobachtet“ und anschließend zur Tötung nach Eichberg verlegt, wo „die Gehirne entnommen wurden (...) Die präparierten Gehirne erhielt Schneider dann für seine histopathologischen Untersuchungen.“

Das Kaiser-Wilhelm-Institut für Hirnforschung in Berlin-Buch kooperierte in ähnlicher Weise. Julius Hallervorden, der dortige Abteilungsleiter für Hirnhistopathologie, sammelte etwa 700 Gehirne von – teils von ihm selbst dafür ausgewählten – Euthanasie-Opfern und sezierte Kinder, die aus Brandenburg-Görden zur Ermordung verlegt worden waren. Nach 1945 war er als Abteilungsleiter tätig an der Nachfolgeeinrichtung des Kaiser-Wilhelm-Institutes, dem Max-Planck-Institut für Hirnforschung. 1956 wurde ihm das Große Bundesverdienstkreuz verliehen, 1960 wurde er Mitglied der renommierten Forschergemeinschaft Leopoldina, 1962 erhielt er die Ehrendoktorwürde.

Diese nahezu ungebrochene Karriere war typisch für die allermeisten Euthanasie-Täter. Nur sehr wenige wurden zur Verantwortung gezogen.

Gegen Dr. Horst Schumann wurde immerhin 1970 ein Gerichtsverfahren eröffnet, jedoch im April 1971 wegen „Verhandlungsunfähigkeit, bedingt durch einen zu hohen Blutdruck des Angeklagten, vorläufig eingestellt.“ 1972 aus der Haft entlassen, verbrachte Schumann den Rest seines Lebens in Frankfurt am Main, wo er 1983 verstarb.

Was all diese Mörder und ihre Handlanger verbindet: In ihren Augen waren die Kinder nur (noch) atmendes Fleisch, beliebig zu quälende und zu erniedrigende Forschungsobjekte.
Wer aber waren diese Mörder?

Menschen wie du und ich

Über die nichtmedizinischen Mitarbeiter, „deren Karriere mit der Geisteskranken-Euthanasie beginnt und mit der Judenvernichtung in Belzec, Sobibor, Treblinka endet“, schreibt der Jurist Adalbert Rückert nach 1945:

*„Mit einer Ausnahme kamen die Angeklagten alle aus geordneten, kleinbürgerlichen Verhältnissen. Die Väter waren zumeist Fabrikarbeiter, selbständige Handwerker, kaufmännische Angestellte und Beamte in untergeordneten Positionen. Einer der Angeklagten, der Sohn eines Lehrers, besuchte 5 Jahre ein Gymnasium, zwei von ihnen erreichten als Schulabschluß die mittlere Reife. Die übrigen hatten die Volksschule besucht (...) Mehrere waren in der Zeit vor 1933 vorübergehend arbeitslos.
Bevor sie 1939/40 (...) zur [Euthanasie-]Organisation T 4 stießen, hatten die Angeklagten folgende Berufe: Vier kamen aus der Landwirtschaft, elf aus handwerklichen Berufen (davon zwei mit Meisterprüfung ...), zwei waren kaufmännische Angestellte, je einer Polizeibeamter, Straßenbahnschaffner und Kellner“ *(8).

Rückert schlussfolgert:

„Unter anderen Umständen wären es ehrbare Leute mit ehrbaren Berufen (...), von denen in einer unter rechtsstaatlichen Verhältnissen lebenden Gesellschaft kaum einer kriminell geworden wäre“ (9).

Das dürfte auch gelten für diejenigen, die das „wissenschaftlich-fachliche“ Rückgrat der Euthanasie bildeten: Ärzte, Krankenschwestern, Pfleger. Aber hier steht die Frage noch krasser: Wie lässt sich der Berufseid, zur Erhaltung von Leben und Gesundheit beizutragen, mit massenhaftem Patienten-Mord unter einen Hut bringen?

Mediziner im Nationalsozialismus

Dr. Adolf Wahlmann wurde nach dem Krieg wegen Euthanasie-Mordes in mindestens 900 Fällen 1949 zu lebenslanger Haft verurteilt – die er allerdings nur bis zur vorzeitigen Entlassung 1953 verbüßen musste. Über ihn heißt es:

„Er war ein gläubiger Christ und Leiter des Kirchenchores, da er ebenso sehr Musiker als Arzt war. 1933 trat er in die NSDAP ein, weil alle anderen eintraten, ohne innere Bindung. Er nahm keine Parteiämter an, weil ihn das zu sehr irritiert hätte und ihn verhindert hätte, seine Freizeit der Musik zu widmen (...) Er hatte auch verschiedentlich Schwierigkeiten mit der Partei, besonders, weil er Versammlungen fernblieb, um seinen Kirchenchor nicht zu versäumen“ (10).

Kein Einzelfall:

„Von NS-Medizinern ist ebenso bekannt wie von anderen NS-Verbrechern, daß sie rührenden Familiensinn besaßen, Tiere nicht leiden sehen konnten und zwischen zwei Tötungsaktionen klassischer Musik lauschten“ (11).

Oder nehmen wir den Arzt, der den 11-jährigen Horst „behandelt“ hat. Er heißt mit Vornamen ebenfalls Horst, mit Nachnamen Schumann. 1906 in Halle/ Saale geboren als Sohn eines praktischen Arztes, ist er später Zögling eines Humanistischen Gymnasiums. 1930 wird er NSDAP-Mitglied, 1932 tritt er der SA bei, zeitgleich wird er zum Dr. med. promoviert, arbeitet anschließend im Hallenser Gesundheitsamt, bald als Amtsarzt. Er wird SA-Standartenarzt, stellvertretender Gauobmann des NS-Ärztebundes, Gauamtsleiter des Amtes für Volksgesundheit der NSDAP und wirkt als Gutachter am Hallenser „Erbgesundheitsgericht“ an Zwangssterilisierungen mit.

1939 wird ihm die Mitarbeit bei „T 4“ angeboten. Er bittet „um Bedenkzeit, bespricht sich mit seinem Vater und sagt nach einer Woche (...) zu“ (12). Kurz darauf übernimmt er die Leitung der ersten Euthanasie-Vergasungsanstalt im baden-württembergischen Grafeneck. Allein dort werden unter seiner Leitung 1.239 Patienten durch Kohlenmonoxid umgebracht. Später wechselt er auf den „Sonnenstein“ im sächsischen Pirna.

Solche Tötungsanstalten zu leiten, bedeutete unter anderem, die Opfer eines letzten Blickes zu würdigen, um halbwegs glaubhafte Todesursachen in die Sterbeurkunden hineinlügen zu können. Es bedeutete auch, eigenhändig den Gashahn aufzudrehen, denn schließlich handelte es sich ja angeblich um einen medizinischen Eingriff, so dass seitens der „T 4“-Zentrale darauf bestanden wurde, „daß ein Arzt diese Funktion übernehme“ (13).

Im Herbst 1942 soll Schumann dann in Auschwitz die Möglichkeiten einer Massensterilisation durch Röntgenstrahlen erproben. Er,

„der im Gegensatz zu anderen SS-Offizieren als ‚kühl und ruhig, korrekt und höflich‘ bezeichnet wird, sucht sich seine Versuchspersonen selbst aus. Es sind immer junge, gesunde, gutaussehende jüdische Männer, Frauen und Mädchen (die nach den Versuchen wie Greisinnen aussehen) ... Die Folgen sind für die Opfer (...) fürchterlich: Die bestrahlten Körperpartien sind verbrannt und eitern, häufig werden auch die Gedärme getroffen. Qualvolle Schmerzen und seelische Schäden stellen sich ein. Viele sterben unter entsetzlichsten Umständen“ (14).

Als Ergebnis der „Versuchsserie“ schreibt Schumann eine „wissenschaftliche“ Abhandlung über „Die Einwirkung der Röntgenstrahlen auf die menschlichen Keimdrüsen“, in der er herausarbeitet, „daß eine Kastration (...) auf diesem Wege ziemlich ausgeschlossen ist oder einen Aufwand erfordert, der sich nicht lohnt“ (15).

Ausnahmen oder Symptomträger?

Nachweisliche Medizin-Verbrechen wurden in der Nazi-Zeit von etwa 350 Ärzten begangen, „im Vergleich zur gesamten Ärzteschaft (rund 90.000 – A. P.) … nur ein Bruchteil, etwa ein Dreihundertstel“, wie Alexander Mitscherlich und Fred Mielke in ihrer Dokumentation des Nürnberger Ärzteprozesses von 1946/47 konstatierten.

Doch sie setzten fort:

„Aber ist das nicht dann (…) wieder beunruhigender: jeder dreihundertste Arzt ein Verbrecher? (...) Doch das trifft nicht den Kern. Dreihundertfünfzig waren unmittelbare Verbrecher – aber es war ein Apparat da, der sie in die Lage oder in die Chance brachte, sich zu verwandeln“ (16).

Dieser Apparat war im engeren Sinne zunächst das Gesundheitswesen selbst. Dem „Führerprinzip“ untergeordnet wurden alle wichtigen Institutionen und Berufsgruppen. Doch kaum eine kam dieser „Gleichschaltung“ mit so offenbarer Begeisterung entgegen wie die Mediziner – soweit sie nach „rassischer“ und politischer „Säuberung“ noch im Amt verblieben waren (17).

„Insgesamt sind (...) von allen reichsdeutschen Ärzten 45 Prozent Mitglieder der NSDAP gewesen, doppelt so viele wie in der Gruppe der Lehrer, die zudem noch als Beamte unter einem stärkeren Loyalitätszwang gestanden haben. Gegenüber 11 Prozent der Lehrer, die Mitglied der SA gewesen sind, kommen die Ärzte auf 28 Prozent SA-Mitglieder und in der SS waren 7,3 Prozent Ärzte gegenüber 0,4 Prozent der Lehrer“ (18).

Die Zahl von 350 offiziellen Medizin-Verbrechern belegt auch keinesfalls, dass nicht mehr bereit gewesen wären, an der Euthanasie mitzuwirken: Es wurden nur einfach nicht mehr Mitarbeiter gebraucht. Wer jedoch angesprochen wurde, reagierte anscheinend oftmals mit einer Haltung, wie sie in dem Gerichtsurteil über die Grafeneck-Ärzte beschrieben wird:

„Sie haben sich bewußt in das Mordgetriebe des Euthanasie-Programms einspannen lassen, sie haben willig, wenn auch ungern, die ihnen zugedachte Rolle (...) angenommen und sie im Großen und Ganzen auch so ausgefüllt, wie man es von ihnen erwartete“ (19).

Und das nicht aus bloßer Existenzangst:

„Es ist (...) weder in diesem noch in den anderen ähnlichen Verfahren ein Fall bekannt geworden, daß ein Arzt wegen Verweigerung seiner Mitwirkung zum Tode verurteilt oder eingesperrt wurde, obwohl in einigen Fällen die Ärzte ihre Mitwirkung verweigerten und zum Teil sogar erheblich Widerstand geleistet haben“ (20).

Ein solcher Fall war Dr. Roemer, Leiter der Anstalt Göppingen, der „den Kampf um jeden einzelnen Patienten mit dem allmächtigen Leiter des Gesundheitsamtes“ aufnahm. „Der Erfolg war, daß nur ein kleiner Teil der Patienten ‚verlegt‘ werden mußte, nämlich 3 Prozent gegenüber 50 Prozent in anderen Anstalten“ (21).

Und es wäre auch falsch, nur die Tötungsanstalten als Tatorte anzusehen, schon gar nicht nach der „Dezentralisierung“ des Euthanasie-Mordapparates im Jahre 1941. Etliche „Zwischenanstalten“ sammelten nun Patienten für den Transport zur Vergasung oder brachten sie selbst ums Leben. Zahlreiche Menschen, die nicht selbst Hand anlegten an die Euthanasie-Opfer, machten sich zudem mitschuldig. So „begutachtete“ eine Vielzahl oftmals hochdotierter Medizinwissenschaftler inklusive Universitätsprofessoren zehntausende von Meldebögen – nebenberuflich, oft über 3.500 Bögen monatlich und selbstverständlich gegen „Entschädigung“ (22). Das bedeutete: Menschen, die sie nie gesehen hatten und über die sie auch kaum etwas erfuhren, wurden von ihnen entweder mit einem blauen „Minus“-Zeichen zum Weiterleben zugelassen oder mit einem roten „Plus“ zum Tode verurteilt. Als Grundsatz galt: Im Zweifelsfall ist zu Ungunsten der Kranken zu entscheiden (23).

Da außerdem aus allen staatlichen, kirchlichen und privaten Heil- und Pflege-Anstalten „Ballastexistenzen“ abgefordert und nahezu durchweg ohne große Gegenwehr „zur Verfügung gestellt“ wurden, ist Karl Heinz Roths folgende Beschreibung „fast des gesamten Krankenhauswesens“ zutreffend:

„Ein wahrer sozialhygienischer Heilungsfanatismus durchströmte das (...) Gesundheitswesen. Die Überzeugung, durch die Vernichtungsaktionen zur ‚Aufartung des Volkskörpers‘ beizutragen und die ‚sozialen‘ wie ‚erbbedingten‘ Krankheiten allemal und für alle Zeiten aus der Welt zu schaffen, bewirkte eine schrecklich sachliche, fortschrittsbesessene und fabrikmäßig betriebene Maschinerie des Tötens“ (24).


Quellen und Anmerkungen:

(Allgemein) Geschrieben in Hochachtung vor Ernst Klee (1942 – 2013), dessen journalistische Aufarbeitung der NS-Euthanasie und in Zusammenhang mit ihr stehender Probleme wohl einzigartig ist. Die Erstfassung dieses Textes erschien 1995 in „Ich – die Psychozeitung“.
(a) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/014/1901444.pdf
(b) http://blogs.faz.net/biopolitik/2011/05/27/der-freund-dem-behinderte-zu-viel-kosten-peter-singer-und-die-humanisten-185/
(1) – (7) Ernst Klee „Euthanasie im NS-Staat – Die ‚Vernichtung lebensunwerten Lebens‘“, Fischer 1991, S. 382ff.
(8) Ebd., S. 170.
(9) Ebd.
(10) Ullrich Schultz, „Soziale und biographische Bedingungen medizinischen Verhaltens“, in „Medizin und Nationalsozialismus. Tabuisierte Vergangenheit – ungebrochene Tradition?“, hrsg. von Gerhard Bader, Ulrich Schultz, Verlagsgesellschaft Gesundheit 1980, S. 187.
(11) Ebd.
(12) Ernst Klee „Was sie taten, was sie wurden. Ärzte, Juristen und andere Beteiligte am Kranken- oder Judenmord“, Fischer 1992, S. 98.
(13) Ebd., S. 95.
(14) Ebd., S. 100.
(15) Ebd., S. 102.
(16) „Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses“, hrsg. von Alexander Mitscherlich und Fred Mielke, Fischer 1989, S. 13. Hervorhebung A.P.
(17) Damit ist also nur der Teil der Ärzteschaft gemeint, der nicht aus „rassischen“ und politischen Gründen einem Berufsverbot oder Schlimmerem ausgesetzt war. Allein in Berlin wurden 1933 mehr als 60 Prozent der Ärzte als „nicht-arisch“ eingestuft – siehe Stephan Leibfried „Berufsverbote nach 1933“ in „Medizin und Nationalsozialismus“, S. 165. Nicht gemeint sind natürlich ebenfalls die aus medizinischen Kreisen stammenden Widerständler, deren Zahl aber genauso verschwindend war wie in den meisten anderen Berufsgruppen. Vgl. das Kapitel „Antifaschistischer Widerstand“ in „Medizin und Nationalsozialismus“.
(18) Frankfurter Rundschau Nr. 282/1979, zitiert in Klee „Euthanasie im NS-Staat“, S. 231.
(19) Ebd., S. 275.
(21) Ebd., S. 274.
(21) Ebd.
(22) Ebd., S. 121.
(23) Ebd., S. 117ff.
(24) Karl Heinz Roth, „‚Auslese‘ und ‚Ausmerze‘. Familien- und Bevölkerungspolitik unter der Gewalt der nationalsozialistischen ‚Gesundheitsfürsorge‘“, in „Medizin und Nationalsozialismus“, S. 162f.


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