Eine verordnete Maßnahme, die augenscheinlich vom Sinne losgelöst und dabei sogar schädlich ist und doch von einem Großteil der Bevölkerung anstandslos umgesetzt wird, machte mich in publizistischer Hinsicht ratlos. Daher erschien mir eine Stellungnahme zum Thema Maskenpflicht viele Wochen vermessen, insofern erwachsene, selbstverantwortliche Menschen betroffen sind.
Dieser Umstand änderte sich, als ich ganz persönlich auf mein vermeintliches Fehlverhalten hingewiesen wurde: Ich hatte maskenlos, dafür mit Attest bestückt einen Bio-Supermarkt betreten. Ich wollte tatsächlich bar einer geeigneten Haltung und Garderobe für diesen im Jahr 2020 politischen Akt, mit zwei unserer Töchter Einkäufe erledigen und wurde dabei quasi kalt erwischt.
„Es ist nicht richtig, was Sie da tun!“, sprach es mich an, durch die Bananen. „Sie stecken mich an.“ Der Herr, der gut Bescheid wusste, befand es nicht für nötig, mir bei seiner Einlassung in die Augen zu blicken — wohl wissend, dass ich ohnehin nicht das Wesentliche erkennen könnte. Er hatte sich weitgesichtig verhängt.
Nun, was entgegnet man in der Kürze?
So entstand also dieser Text.
Tatsächlich hat sich in der Breite der Bevölkerung keine Sachkenntnis durchgesetzt, wie erforderlich das Maskentragen im Alltag ist. Wer im Juli 2020 seinen Fuß vor die Tür setzt, erlebt bei seinen Mitmenschen, dass sie Sinn und Unsinn verordneter Maßnahmen weitgehend nicht hinterfragen. Stattdessen scheint das Bedürfnis übermächtig, sich einem verordneten Konsens nicht entgegen zu stellen, selbst, wenn das eigene Risiko deutlich erfahrbar ist, sobald sich die Atemluft beim Nähern eines Stoffes Richtung Mund und Nase reduziert.
Aufgrund der freilich massiven gesundheitlichen Risiken und Nachteile, die das Tragen von Stoffen vor Mund und Nase mit sich bringen, sowie der Risiken für unsere, freilich bereits massiv geschädigte, freiheitlich-demokratische Grundordnung, betrachte ich es als dringlich, meinen Beitrag zur sachlichen Aufklärung zu leisten.
Maskenpflicht — Verfolgung eines legitimen Zwecks?
Der offenbar verfolgte und offiziell verkündete Zweck liegt darin zu verhindern, dass sich das Virus Sars-CoV-2 ungehemmt ausbreitet. Soweit hiermit kein offensichtlich verfassungswidriger Zweck verfolgt wird und das gewählte Mittel, die Pflicht Mund und Nase zu bedecken zumindest mit der Möglichkeit, sich durch ein ärztliches Attest davon befreien zu lassen, legal erscheint, muss die Geeignetheit der Maßnahme zur Erreichung des legitimen Zwecks geprüft werden.
Notwendigkeit unter rationellen Erwägungen?
Sofern einen die Anwendung der Ratio, also der Vernunft, nicht restlos verstört, müsste man jedoch zunächst konstatieren, dass die Notwendigkeit, die Ausbreitung des Virus zu verhindern, gar nicht gegeben ist. Die entscheidenden Eckdaten haben wir oft gelesen:
Unter Berücksichtigung der vom Robert Koch-Institut und der jeweiligen nationalen Behörden veröffentlichten Sterblichkeits-Zahlen lässt sich feststellen: Der Höhepunkt der „Pandemie“ bestand am 1. März 2020, die Infection Fatality Rate (IFR) für Deutschland liegt bei einem Wert von 0,36, das Durchschnittsalter der an Covid-19 Verstorbenen liegt zwischen 80 und 86 Jahren (1).
Die Rückläufigkeit der Ansteckungsraten sowie die Letalität von Covid-19 sprechen damit eine deutliche Sprache: Das Virus bewegt sich im Bereich einer uns bekannten, für immungeschwächte und vorerkrankte Personen schweren Krankheit: einer mittelschweren-schweren Form der Influenza, deren IFR mit 0,1 angegeben wird (2).
Da hilft auch keine gebetsmühlenartige Wiederholung unserer Entscheider, inklusive des Ministerpräsidenten Markus Söder — gefährlicher wird dieses Virus nicht. Darüber hinaus ist höchst streitig, ob eine Verhinderung der Ausbreitung überhaupt statthaft ist, soweit der Gesetzgeber in der Tat die Volksgesundheit im Auge hätte.
Es ist eine erst seit März 2020 steil erscheinende These, die die Erreichung stabiler und dauerhafter Gesundheit der Bevölkerung von einer ausreichenden Durchseuchung im Sinne einer Herdenimmunisierung abhängig macht. Davor war das der Lauf der Dinge, die Biologie, das Leben an sich.
Herr Söder bedient sich nun religiöser Semantik, es sei eine „Sünde“ (3), offizielle Narrative nicht schlucken zu wollen, so „verkündet“ er in seiner Videobotschaft vom 11. Juli. Markus Söders Ambitionen reichen also weitaus weiter, als so manch einer vermutet hätte.
So sehr alle laut rufen mögen, „Gefahr! Gefahr!“, nur die Maske und die Angst und der Abstand werden uns retten — bald schon werden wir aus Solidarität und Mitgefühl alle gebrauchten Masken an ihn weiter reichen, auf dass er sich im Sturmwind der sich Bahn brechenden Empörung maskieren kann — zur Gefahrenabwehr im eigentlichen Sinne.
Nun, wo offensichtlich keine Gefahr besteht, zumindest nicht durch Pandemien zum Stand 2020, da ist eine Gefahrenabwehr inklusive Maskenpflicht eine sprichwörtliche Themenverfehlung. Das ist eine von Grund auf herzerwärmende Feststellung, die den Verantwortlichen weitläufigen Spielraum ermöglicht, sich einmal so richtig sinnstiftend austoben zu können.
Es sei also festgehalten: Eine Maske brauchen wir nicht außerhalb von OP-Sälen, in die wir selten spazieren.
Maskenpflicht — geeignetes Mittel zur Erreichung dieses Zwecks?
Geeignet ist ein Mittel, wenn damit der Zweck erreicht oder zumindest gefördert werden kann. Fraglich ist demzufolge, ob die Maskenpflicht, der mit dem Tragen einer selbst gebastelten Stoffmaske genügt wird, die Zweckerreichung wenigstens gefördert wird.
Was teilt uns die zuständige Bundesbehörde mit? Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellt fest, dass sogenannte „Mund-Nasen-Bedeckungen“ oder „Community-Masken“ weder ein Medizinprodukt, noch persönliche Schutzausrüstung darstellen (4).
Laut BfArM wurde für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen. Trotzdem könnten „geeignete“ Masken als „Kleidungsstücke“ dazu beitragen, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchen-Auswurfs, zum Beispiel beim Husten, zu reduzieren, sodass ihre Träger auf diese Weise einen Beitrag dazu leisten könnten, die weitere Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verringern.
Bis zum 18. Mai 2020 fand sich folgende Information des Bundesinstituts BfArM über den ursächlichen, den „Community-Masken“ zugeschriebenen Sinn auf der behördlichen Seite:
„Sie sollen als Kleidungsstücke dazu beitragen, (…) das Bewusstsein für „social distancing“ sowie gesundheitsbezogen achtsamen Umgang mit sich und anderen sichtbar zu unterstützen.“
Herunter gebrochen heißt das: Selbst genähte, wenn auch mit Verve und Hingabe verzierte Masken, schützen weder Träger, noch Gegenüber.
Das freundlich bemühte Argument des Bundesinstituts BfArM, diese Masken reduzierten Atemstrom oder Tröpfchen-Auswurf, verfängt freilich nicht. In keinem Fall sind die Community-Masken geeignet, ein Virus hinter der Maske zurück zu halten (5). Die Größe des Coronavirus beträgt 160 Nanometer, die durchschnittliche Porengröße einer Stoffmaske 0,3 Mikrometer (6). Die Maskenpore übersteigt die Größe des Virus um ein Vielfaches.
Das Virus schlüpft also frei von jeder Not durch die Maske, selbst bei festestem Glauben an eine Schutzwirkung! Gerade im viel gepriesenen, wie eine heilige Kuh umtanzten Anspruch auf Wissenschaftlichkeit in jedweder annähernd medizinischen Debatte der Öffentlichkeit, sei die Möglichkeit einer Placebo-Wirkung, liebe Mitmenschen, keinesfalls ausgespart.
Eine Ausbreitung des Virus kann somit durch die Stoffmaske, als solche, nicht verhindert werden.
Soweit sich das Bundesinstitut BfArM bis Mai auf die Schutzwirkung durch „gesundheitsbezogenen, achtsamen Umgang mit sich und anderen“ bezog, halte ich wenigstens eine Förderung des Zwecks für nicht gänzlich ausgeschlossen.
Soweit man annimmt, dass maskentragende Menschen sich durch den wechselseitigen Anblick ausreichend voneinander fernhalten, neudeutsch „social distancing“ üben, wäre die Übertragung noch einmal deutlich erschwert: Im maximal Furcht einflößenden Falle der Präsenz eines symptomatischen Menschen im Einzelhandel sowie der gleichzeitigen Tröpfchen-Übertragung während seines Hustenstoßes, könnte zwar keine Stoffmaske, wohl aber gebührender Abstand das Risiko einer Übertragung vermindern.
Ergebnis: Aus diesem Grund ist das Tragen einer Stoffmaske geeignet, das Virus an seiner Verbreitung zu hindern.
Maskenpflicht — erforderliches Mittel zur Erreichung dieses Zwecks?
Fraglich ist in einem nächsten Schritt jedoch, ob die Maßnahme erforderlich ist, um den legitimen Zweck zu erreichen. Dafür dürfte es keine milderen, Grundrecht schonenderen Mittel geben, die den Zweck gleich effektiv zu schützen vermögen.
Da ist die Frage zu klären: Vermag diese Maßnahme ein sich gegenseitig distanzierendes Verhalten der Menschen untereinander zu fördern? Da sich die Frage der Geeignetheit nur aus diesem psychologischen Momentum heraus bejahen lässt, ist zu untersuchen, ob es ein Mittel gibt, das gleiche Effekte unter den Menschen hervorrufen kann, doch dabei weniger tief in Grundrechte eingreift.
An dieser Stelle ist zu prüfen, inwieweit die Pflicht zum Tragen einer Maske in Rechtsgüter eingreift.
Maskenpflicht — Eingriff in Rechtsgüter?
Wer sich schon einmal die Hand vor den Mund gehalten hat, durch Fremdeinwirkung die Reduktion der Atemluft verspürte oder im Zuge der fragwürdigen Maskenpflicht eine Maske getragen hat, spürt die zügig eintretenden Effekte.
Angesichts der Beobachtung, dass die meisten Menschen die Maskenpflicht befolgen und dabei ihre Unaufgeklärtheit in Sachen lebenserhaltender Biologie offenbaren, trage ich gerne meinen Teil zur Aufklärung in Sachen Physiologie der Atmung bei.
Wir Menschen benötigen für jegliche Vitalfunktion Sauerstoff. Die Hauptfunktion unseres Atmungssystems besteht in der Aufrechterhaltung der Sauerstoffsättigung unserer Zellen und der Ausscheidung des Kohlenstoffdioxids, das in unseren Zellen entsteht.
Der benötigte Sauerstoff dringt in Mund und Nase über den Pharynx und die Trachea in unsere Bronchien, strömt weiter in die Bronchiolen und Alveolen. Zwischen Alveolen und Blut findet der Gasaustausch mittels Diffusion statt. Dass diese Diffusion gelingt, ist abhängig von einer bestimmten Gassättigung. Der Sauerstoffgehalt der Alveolen muss daher höher sein als die Blutsauerstoffsättigung, während die Sättigung an Kohlenstoffdioxid in den Alveolen niedriger sein muss als im Blut.
Diese Konzentrationen gewährleisten bei gesunden Menschen, dass unsere Atemwegsorgane zuverlässig funktionieren. Es scheint dieser Tage notwendig zu sein, auf das Grundsätzliche zu pochen, darum zögere ich nicht:
Ob im Glauben an Gott oder ohne — wir kommen nackt und maskenfrei auf diese Welt und bevölkern dennoch unseren Planeten seit Generationen — so sehr, dass Bestrebungen, das Bevölkerungswachstum einzudämmen in unseren Breiten zum gesellschaftlichen Konsens werden konnte.
Indem wir durch Nase und Mund Luft aufnehmen, sorgen unsere Körper für die notwendigen Voraussetzungen. In der Literatur klingt das dann so:
„Das tun wir natürlich, indem wir atmen — so bringen wir konstant frische Luft in unsere Lunge und zu den Alveolen“ (7).
Sterben tun wir zwar allesamt, doch die Beweisführung über einen adäquat kausalen Zusammenhang zur vermeintlichen Ursache „fehlender Maskenschutz vor Mund und Nase“ steht aus und wird, nach meinem Dafürhalten, nicht zu erbringen sein.
Da die physiologische Notwendigkeit zur Einatmung von Sauerstoff und Abatmung von Kohlenstoffdioxid nun dargestellt ist, wäre zu prüfen, ob damit ein Eingriff in Rechtsgüter der von der Maßnahme betroffenen Menschen erfolgt, zum Beispiel der einkaufenden Bevölkerung.
Ganz gemach:
Wenn der Mensch, mit Einkaufskorb unterm Arm, die Stoffmaske vor Mund und Nase platziert, strömt automatisch weniger Sauerstoff in seine Atemwegsorgane als bei Atmung ohne Stoffmaske. Gleichzeitig ist die Abatmung von Kohlenstoffdioxid vermindert, denn dieser wird von der Stoffmaske, gerne rosa und schick oder doch maskulin-gruselig bebildert, nicht in gleichem Maße in die Atmosphäre entlassen, wie es der Fall wäre, trüge der Mensch keine Stoffmaske. Das nennt man dann Hyperkapnie.
Aus diesem Umstand ergeben sich eine Reihe von Nachteilen für die Gesundheit des maskentragenden Menschen, sofern wir nur eine durchschnittliche Gesundheit annehmen — was übrigens 2020 nicht für die Mehrheit der Menschen gilt.
Bereits 2005 stellte die Autorin einer Dissertation einige Nachteile bei der Verwendung von Operationsmasken als hygienischer Mundschutz durch medizinisches Fachpersonal dar (8). Da eine Hyperkapnie verschiedene Hirnfunktionen einschränken kann, weist sie darauf hin, den Einsatzbereich der OP-Masken — cave: im OP! — kritisch zu diskutieren, um unnötige Tragezeiten zu vermeiden (9).
Durch Nachdenken kommen wir zum folgenden Schluss:
Das Fehlen der physiologischen Konzentration an Sauerstoff und der unphysiologisch hohen Konzentration an Kohlenstoffdioxid kann mannigfaltige Beeinträchtigungen bewirken:
Es sind das — aufgezählt nach steigendem Schweregrad — Hautrötungen, Müdigkeit, gesteigerte Reizbarkeit mit aggressiven Verhaltensmustern, die Abnahme psychomotorischer Fähigkeiten, eine Verlängerung der Reaktionszeit, Kopfschmerzen, Konzentrations- und Reflexeinschränkungen, Muskelzuckungen, Extrasystolen, Panik, Krampfanfälle, Bewusstseinsstörungen bis schließlich zum Koma in Form einer Kohlenstoffdioxid-Narkose.
Die Feuchtigkeit der Maske, die aus dem Atem des Tragenden resultiert, führt freilich rasch zu einer Keimbesiedlung. Diese können — und: Obacht!, das hört man heute nicht sehr gerne: je nach individueller Konstitution oder in medizinisch-gepriesenem Vokabular, je nach Immunitätslage und individueller Keimbelastung, gesundheitsbeeinträchtigende Auswirkungen nach sich ziehen.
Es lässt sich somit festhalten, dass ein Eingriff in Rechtsgüter darin liegen könnte, dass das Schutzgut Leben und Gesundheit durch die Pflicht zum Tragen einer Maske mit der dadurch bedingten Auslösung zahlreicher Beschwerden bis hin zu möglichen Organschäden (10) beeinträchtigt wird, welches in ursprünglich menschenzugewandter und den Lehren des Nationalsozialismus entstammenden Manier in Art 2 II 1 GG festgehalten ist.
Milderes Mittel zur Maskenpflicht?
Nun endlich darf geprüft werden, ob unter Anwendung aller geistigen Kapazität ein milderes Mittel erdacht werden kann, das genauso wie die Maskenpflicht den Zweck fördert.
Da die Geeignetheit des Mittels Maskentragen, wie oben dargelegt, einzig aus der psychologisch erwirkten Distanzierung der Menschen voneinander resultiert, ist nun nach Maßnahmen zu suchen, die ebenfalls diesen Effekt hervorbringen, doch die Gesundheit des Menschen weniger stark beeinträchtigen.
Ein kurzes Brainstorming unserer Arbeitsgruppe „milderes Mittel zur Maskenpflicht“ mit Kindern zwischen fünf und zwölf Jahren ergab folgende Ergebnisse, wild durcheinander aufgeführt und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Zu denken ist an:
Das Aufmalen von Warnzeichen auf das Gesicht oder eine Rotfärbung der Nase und des Munds mittels biologisch-zertifizierter Schminkfarbe für diejenigen, die sich trotz ihrer Einordnung ins rechtsextreme Milieu noch als zumindest vormalige Grünen-Wähler bezeichnen würden, das Mitführen von Warnschildern im Einzelhandel, das Tragen von Warnkleidung, das Singen von Warnliedern, das Mitführen eines Lautsprechers mit Warndurchsagen, das Tragen von Abstandshalter oder das Tragen von Raumanzügen.
Ergebnis: Es ist also festzuhalten, dass mildere Mittel bei gleicher Effektivität gegeben sind. Damit ist die Maßnahme „Maskentragen“ nicht erforderlich.
Eine nicht erforderliche Maßnahme ist nicht verhältnismäßig, damit nicht verfassungsgemäß. Die Maßnahme Maskenpflicht ist damit nichtig
Die Maskerade jenseits des Faschings
Was bedeutet die Maskerade abgesehen von juristischen Komplexen für unsere Gesellschaft? Was, für unsere Kinder?
Menschen kommunizieren miteinander. Und zwar vom ersten Moment an. Unsere Kinder kommen zur Welt und teilen sich uns mit.
Die Lust, seine Kinder von Anfang an in ihren Bedürfnissen ernst zu nehmen, hat einen Namen: attachment parenting oder „artgerecht“. Eltern kommen zu mir, weil sie lernen möchten, mit ihren Kindern in Kontakt zu treten und mit ihnen zu kommunizieren.
Ich habe schon einmal gefragt:
„Mit diesen Bestrebungen sind wir nun wohl an die Wand gefahren. Oder geht das beides? Kindeswohl aktiv gefährden und trotzdem artgerecht wollen?“ (11).
Wenn Mama und Papa, Erzieherin und Erzieher ihre Gesichter verhüllen, geraten Kinder in Stress. Kinder können das Gesicht nicht lesen. Sie sind abhängig davon, die Gesichter ihrer Bezugspersonen lesen zu können, um sich selbst emotional regulieren zu können. Ist es traurig oder bloß eine weitere Belastbarkeitsprobe für unsere geistige Gesundheit, dass an dieser Stelle zur Unterfütterung meiner Ausführungen die Mahnung der WHO anzuführen ist, die auf die Gefahr potenzieller Kommunikationsprobleme hinweist, weil Teile der Bevölkerung ohne Mahnungen der WHO nicht gut zurecht zu kommen scheinen?
Ja, tatsächlich ergibt sich auch in Daniela Prousas aktueller Studie (12) die sehr hohe Bedeutung der nonverbalen Mutter-Kind-Abstimmung, die „ferner sogar für potenzielle Gefahrensituationen eine Rolle spielen könnte“. Es mag einen fest durchrütteln, aber bleibt ein Faktum: Wem ich nicht ins Gesicht blicken kann, den erkenne und verstehe ich nicht. Kommunikation, ohne das leibhaftige Gegenüber, ist nur hälftig — die wesentliche Hälfte fehlt.
Auch die Empathie unter der einkaufenden Bevölkerung bleibt 2020 ein Stück weit auf der Strecke. Wer sollte das noch nicht bemerkt haben in unserer neu ersponnenen Normalität! Für denjenigen, der sich das nicht recht vorstellen kann, hier ein weiterer Auszug der Ergebnisse aus Daniela Prousas Studie.
Diese „sprengten alle Erwartungen“ der Verfasserin. Bereits heute erlebten etwa 60 Prozent der Menschen „schwere (psychosoziale) Folgen“ durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Vielfach kommt es zu „stark reduzierter Teilhabe am Leben in der Gesellschaft aufgrund von aversionsbedingtem Mund-Nasen-Bedeckungs-Vermeidungsbestreben, sozialem Rückzug, herabgesetzter gesundheitlicher Selbstfürsorge, bis hin zur Vermeidung von Arztterminen oder der Verstärkung vorbestandener gesundheitlicher Probleme, wie posttraumatische Belastungsstörungen, Herpes oder Migräne“ (13).
Psychologin Antje Ottmers stellt zudem fest, dass Traumapatienten durch den neuen Zwang mitunter angetriggert würden. Deren Ohnmachtsgefühl führe teilweise zu massiven Selbstverletzungen. Seit Einführung der Maskenpflicht haben die psychischen Auswirkungen massiv zugenommen. „Der Mensch wird nicht mehr als Mensch, sondern als Gefahr wahrgenommen — und eine Gefahr gilt es oftmals zu bekämpfen.“
Oh, wie hübsch sich die Maskenpflicht einreiht in unsere „neuen Erfahrungen“, die wir im Zusammensein mit Mitmenschen seit März 2020 machen dürfen!
Bei der Maskenpflicht handelt es sich entgegen der mitunter in stockholm‘scher Manier von Betroffenen vorgetragenen Beschwichtigung gerade nicht um eine „trivialpragmatische Angelegenheit“, sondern um eine „massive Intervention“ (14). Das allgemeine Maskentragen kann, über neuropsychologische Prozesse, unser Verhalten nachhaltig verändern, so formuliert es Neurobiologe Gerald Hüther (15).
Dieser Schaden, der sich schleichend in unserem neuen Zusammenleben etablieren soll, der uns erfolgreich voneinander entfremdet, der sich tief ins Seelenleben unserer kleinen Kinder frisst, dieser Schaden, der aus verhinderter Kommunikation erwächst, wird mindestens billigend in Kauf genommen.
Das entspricht im Strafrecht dem sogenannten „dolus eventualis“, bedingtem Vorsatz. Politik, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrer und Lehrerinnen, die sich dem Diktat zur Maske nicht entgegenstellen, nehmen billigend in Kauf, dass den Seelen unserer Kinder, dass unserem sozialen Gemeinwesen, Schaden zugefügt wird.
Wo ständen wir, ohne all diejenigen, die es heute nicht wagen, die Augen zu öffnen? Die ihrer Aufgabe nach Kontrolle der Legislative nicht nachkommen? Die sich gegen Oppositionsarbeit entscheiden? Die auf eine kritische Berichterstattung verzichten? Die sich einrichten, in dieser unmenschlichen „neuen“ Normalität? Die aktiv daran mitwirken, dass diese neue Normalität sich manifestiert?
Man stelle sich vor, es herrschte Hygiene-Diktatur und keine ginge hin!
Das große Spektakel 2020 wird laut offizieller Ansage aus reiner Solidarität und zum Schutze der schwächsten Glieder unserer Gesellschaft in pandemischer Spielart aufgeführt. Was wird uns warm ums Herz.
Solidarität, wie ich sie verstehe, heißt, dem Menschen die Hand zu reichen, obwohl er krank ist! Da setze ich mich einer Gefahr aus, weil ich Mensch bin.
Eine Erzählung gewinnt nicht an Wahrheit, in dem sie öfter vorgetragen wird. Im Sinne eines sapere aude möchte ich immer wieder höflichst daran appellieren, den Mut zu haben, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen.
Die Etablierung einer Maskenpflicht im Alltag ist in Abwesenheit einer Situation, die den Schutz der Bevölkerung tatsächlich herausfordert, für gesunde, wie auch erkrankte Menschen eine der zynischsten und dabei entwürdigendsten Maßnahmen, die politisch Verantwortliche gegenüber dem ihnen anvertrauten Volk erlassen können — soweit man in demokratischen Verhältnissen denken möchte.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, dem Menschen das Menschsein abzuerkennen:
In ihrer dem Menschen die physiologische Notwendigkeit zur Atmung aberkennenden Weise, ihn ihrer den Menschen seiner sozialen Werkzeuge entledigenden und ihn schließlich seiner Persönlichkeit beraubenden Art und Weise.
Diese Maßnahme kann daher nicht nur als verfassungswidrig begründet werden, sondern erweist dich darüber hinaus als zutiefst unmenschlich.
Wagen wir, unsere Zukunft neu zu denken.
Schließen wir uns zusammen und seien die Leuchttürme, die endlich neue Maßstäbe setzen. Maßstäbe, die uns als Menschheit in pandemischer Spielart leben lässt, wie es uns, als Menschen, gut tut. Artgerechtes Leben ist nicht nur für Hühner in Freilandhaltung ein lohnenswertes Ziel. Es ist höchst-möglicherweise der Grund, weshalb wir hier in diesem Leben stehen.
Lasst uns dann gemeinsam umsetzen, was wir uns für die Zukunft wünschen. Stück für Stück und eins nach dem anderen. Es ist Zeit!
Die Gelegenheit war in jüngerer Geschichte nicht nur nie notwendiger, sondern auch nie günstiger.
Quellen und Anmerkungen:
(1) Lisa Marie Binder, „Appell an das eigene Denken“, 25. Mai 2020, http://ausliebezumgrundgesetz.de/2020/05/25/appell-an-das-eigene-denken/
(2) Steffen Rabe, „Anthony Fauci: Covid-19 wohl eher wie schwere Influenza“, https://impf-info.de/82-coronoia/314-coronoia.html#anthony-fauci-covid-19-wohl-eher-wie-schwere-influenza
(3) Ministerpräsident Markus Söder, Videobotschaft vom 11. Juli 2020, https://www.youtube.com/watch?v=haGjMV5J0Ew
(4) Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, 13.Juli 2020, https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html
(5) Seongman Bae et.al., “Effectiveness of Surgical and Cotton Masks in Blocking SARS–CoV-2: A Controlled Comparison in 4 Patients”, Annals of internal medicine, www.acpjournals.org/doi/full/10.7326/M20-1342?url_ver=Z39.88-2003&rfr_id=ori%3Arid%3Acrossref.org&rfr_dat=cr_pub++0pubmed&. Diese Studie wurde mittlerweile zurückgezogen — allerdings unter fragwürdigen Umständen. Hierzu der Hinweis von Steffen Rabe auf seinem Blog: https://impf-info.de/82-coronoia/314-coronoia.html#wider-das-vermummungsgebot-kein-vorteil-allgemeiner-maskierung-update-07-07-2020
(6) Dr. Karina Reiss, Dr. Sucharit Bhakdi, „Corona-Fehlalarm?“, S.33
(7) BIO 301, Human Physiology, Respiration, http://people.eku.edu/ritchisong/301notes6.htm
(8) Ulrike Butz, „Rückatmung von Kohlendioxid bei Verwendung von Operationsmasken als hygienischer Mundschutz an medizinischem Fachpersonal“, Dissertation an der TU München von 2005.
(9) Ebd., S. 43
(10) Daniela Prousa, „Studie zu psychologischen und psychovegetativen Beschwerden durch die aktuellen Mund-Nasenschutz-Verordnungen in Deutschland“ (Stand Juni/Juli 2020), S.4, https://corona-transition.org/IMG/pdf/studie_psychbeschwerdenmasken_dp.pdf
(11) Lisa Marie Binder, „Gefährliche Masken-Pädagogik“, https://www.rubikon.news/artikel/gefahrliche-masken-padagogik
(12) Daniela Prousa, „Studie zu psychologischen und psychovegetativen Beschwerden durch die aktuellen Mund-Nasenschutz-Verordnungen in Deutschland“ (Stand Juni/Juli 2020), https://corona-transition.org/IMG/pdf/studie_psychbeschwerdenmasken_dp.pdf
(13) Ebd., S. 1
(14) Ebd., S. 3
(15) Gerald Hüther, „Wie Masken Verhalten verändern. Prof. Hüther, das ganze Interview zum Coronakomplex“, https://www.youtube.com/watch?v=YqTGlZdIjpY
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