Es ist kein dreiviertel Jahr her, seit im fast ausverkauften Babylonkino die Premiere meines Films „Zensur“ lief. Ein Film, der sich ausführlichst mit dem Artikel 5 des Grundgesetzes beschäftigt. „Eine Zensur findet nicht statt.“ Oder doch?
Ken Jebsen sprach damals ein Vorwort zum Film. Der Kinobetreiber war auch zugegen. Es gab keine Probleme. Nun lese ich mit Verwunderung, dass der Betreiber des Kinos, Herr Grossman, eine Veranstaltung im Kino abgesagt hat, auf der eben jener Ken Jebsen als „Organ der Demokratie“ im Zentrum der Karlspreisverleihung der „neuen Rheinischen Zeitung Online“ stehen soll (1). Woher dieser Sinneswandel? Das Einzige, was mir dazu einfallen will, ist: Erpressung.
Der Berliner Kultursenator, Herr Dr. Klaus Lederer (Die Linke), schrieb zu Ken Jebsen und anderen öffentlich auf seinem Facebookprofil am 13. November 2017 um 17:16 Uhr:
„Der Preisträger [Ken Jebsen] und mehrere an dieser Veranstaltung Beteiligte sind in der Vergangenheit durch offenen, abgründigen Israelhass, die Verbreitung typisch antisemitischer Denkmuster und kruder Verschwörungstheorien in Erscheinung getreten. [...] Ich bin entsetzt, dass ein Kulturort in Berlin diesem Jahrmarkt der Verschwörungsgläubigen und Aluhüte eine Bühne bietet. Vom Geschäftsführer des Kinos Babylon würde ich mir angesichts dessen die Courage wünschen, zu sagen: Als Plattform für diesen Wahnsinn stehen wir nicht zur Verfügung.“ (2)
Man kann Ken Jebsen viel nachsagen. Zum Beispiel übermäßigen Kaffeegenuss. Für den außenstehenden Beobachter läuft Jebsens Kaffeeturbine scheinbar rund um die Uhr unter Volllast. Mit diesem Kaffee-Nachbrenner erzeugt der Journalist Jebsen sehr viel „Output“. Und so manche Veröffentlichung mag dem einen oder anderen machtfixierten Politiker so gar nicht schmecken, erzählt sie doch eine ganz andere Geschichte, als die, die die Herren dem Wähler gerne weismachen wollten. Hierin könnte der Grund liegen, dass der Lederer nun so richtig vom Leder zieht.
Dass Ken Jebsen hingegen durch „offenen, abgründigen Israelhass“ und die „Verbreitung typisch antisemitischer Denkmuster“ (3) aufgefallen sein soll, ist für mich eine klare Verleumdung. Es gibt dafür meines Wissens keinen einzigen Beweis. Nur eine alte Rufmordkampagne, die schon längst als das überführt wurde, was sie war: Schall und Rauch. Mehr nicht. Im Film „Zensur“ wird diese Rufmordkampagne detailliert aufgearbeitet (4).
Dass sich hier ein promovierter Jurist wie Herr Lederer in Regionen des Rufmords vorwagt, könnte daran liegen, dass Ken Jebsen jüngst in einem Rechtsstreit vor dem OLG beziehungsweise LG Köln gegen die Tageszeitung taz unterlag. Ein Fehlurteil, postfaktisch noch dazu. Die Autoren der taz mag das eventuell erheitern, dass sie nun wieder hemmungslos mit der „Antisemitenkeule“ auf die ungeliebte Kokurrenz eindreschen dürfen. Sie veröffentlichten dazu umgehend einen Blog-Artikel, in dem sie durch Unterstreichung einzelner Textpassagen ihrer Meinung besonderen Ausdruck verliehen (5).
Es scheint so, dass seitdem wieder zur postfaktischen Hetzjagd auf Ken Jebsen geblasen wird. Nach erster massiver Kritik von Parteigenossen aus den Reihen der „Linken“ an Lederer sprang die BZ dem Kultursenator zur Seite und titelte am 19. November 2017
„Senator verhindert Preisverleihung an Israel-Hasser – und wird attackiert.“ (6)
und wiederholt im Artikel gleich komplett die unterirdischen Verbalexzesse Lederers in Form eines Zitates. Übrigens, genau wie im taz-Blog, ebenfalls ein anonym verfasster Artikel. Auf diese Weise beweisen Journalisten neuerdings besonderen Mut. Ich bin kein Freund von Kraftausdrücken, in diesem Fall aber würde ich ausnahmsweise auch Fäkalsprache als sachlich angemessene Kommentierung der schriftlichen Entgleisungen der genannten Autoren zulassen.
Lederer bewegt sich mit der Wortwahl „abgründige[r] Israelhass [...], antisemitische Denkmuster, krude Verschwörungstheorien“ im Sprachduktus der sogenannten „Antideutschen“, die unter anderem auch auf dem Rufmordportal „Psiram“ oder in der Wikipedia ihr Unwesen treiben (7).
Die Frage muss daher erlaubt sein, ob Lederer sich rein zufällig so ausdrückt oder ob er nicht auch diesen staatsfeindlichen Kreisen zuzuordnen ist. Für taz und BZ stellt sich die gleiche Frage, denn sie bedienen sich ganz ähnlicher Formulierungen.
Man kann eine Definition der „Antideutschen“ auf den Seiten des Verfassunsschutzes finden (8). TransatlANTIFA als Bezeichnung für jene Gruppierung ist hingegen deutlich zutreffender, denn dieser Begriff umschreibt schon im Namen ihren Auftrag: Diese Leute setzen sich für die Ziele des transatlantischen Bündnisses ein, was in vielen Belangen gleichbedeutend mit den geostrategischen Zielen der Regierungen von USA und Israel ist. Und sie sind nicht wirklich „links“, sondern stehen ideologisch den kriegstreiberischen rechten US-Neocons nahe (9). Auf den Seiten des Verfassungsschutzes kann man lesen:
„Antideutsche sprechen sich – in Befürchtung eines neuerlichen, von Deutschland ausgehenden Holocaust – für eine massive Unterstützung des Staates Israels und des Judentums aus und stehen oft positiv zu den USA als deren Schutzmacht.“ (10)
In Twitter schrieb Lederer öffentlich dem Journalisten Tilo Jung (Format: „Jung und Naiv“) auf eine seiner Anfragen:
„(...) es gab auch ein Telefonat zwischen meinem Staatssektretär und dem Betreiber, dass wir uns da nicht vor ihn stellen werden.“ (11)
Man muss nicht unbedingt Verschwörungstheoretiker sein, um zu vermuten, dass in eben jenem Telefonat der Betreiber des Babylon-Kinos Timothy Grossman massiv unter Druck gesetzt wurde. Dazu würde auch passen, dass die taz berichtete:
„Auf Nachfrage der taz reagierte das Kino barsch – für eine Auskunft stehe man nicht zur Verfügung.“ (12)
Nach eben jenem taz-Artikel bekomme das Babylon-Kino derzeit jährlich rund 400.000 Euro an finanziellen Zuwendungen vom Bundesland Berlin. Und die taz weiß weiter zu berichten:
„Laut Senatsverwaltung für Kultur erhält der Vermietungsbetrieb der Neue Babylon Berlin GmbH ,keine öffentliche Förderung und liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Geschäftsführers‘. Eine Handhabe, die Veranstaltung selbst abzusetzen, habe man demnach nicht gehabt, heißt es.“ (13)
Wir wissen natürlich nicht, was zwischen dem Kulturstaatssekretär und dem Betreiber des Babylonkinos am Telefon besprochen wurde, aber es stellt sich zwangsläufig die Frage, wie man einen streitbaren Charakter wie Herrn Grossman zum Einknicken bringen kann. Spielen wir das einmal rein hypothetisch durch. Wie hätte man selbst wohl reagiert, wenn beispielsweise der Staatssekretär angedeutet hätte, dass eben jene 400.000 Euro an Zuwendungen zukünftig wegfallen könnten, wenn Ken Jebsen im Kino eine Bühne geboten würde? Wäre man dann eingeknickt, um den Spielbetrieb des Kinos sicherzustellen? Ja, sehr wahrscheinlich. Wenn das besagte Telefonat so ähnlich gelaufen wäre, wäre das außerdem sehr nahe an einer mafiösen Erpressung!
Ganz ohne Spekulation kann man festhalten: Dem Kultursenator Lederer passt Ken Jebsen nicht und irgendwie bringt sein Staatssekretär das Babylonkino dazu, die Preisverleihung an Ken Jebsen abzusagen. Das ist Zensur! Hier wird das Kino als Ort und Projektionsfläche von freier Meinungsäußerung, Kunstfreiheit und Meinungsvielfalt attackiert! Staatsdiener auf Geisterfahrt durch das Grundgesetz! Leute also, die einen Eid auf die Verfassung geschworen haben und es besser wissen sollten. Als Kultursenator oder in irgendeinem anderen Amt ist dieser Lederer für mich daher eine glatte Fehlbesetzung.
In Israel hingegen ist Zensur institutionell verankert. Es gibt dort tatsächlich eine Zensurbehörde. Alles wegen der nationalen Sicherheit. Klingt nach einer Verschwörungstheorie. Ist aber die Wirklichkeit. Man lese dazu zum Beispiel einen Artikel bei Spiegel Online (14). Alleine die Erwähnung dieser Tasache ist für die TransatlANTIFA sicher ein Grund, hier wieder in reflexartige Schnappatmung und dem Brüllen von „Antisemit!“ zu verfallen. Na klar!
Man kann Zensur gut finden, keine Frage. Auch für Deutschland. Dann müsste man auch akzeptieren, dass viele Missstände in Armee und Politik hierzulande nicht in der Presse thematisiert werden dürften. Seien wir einmal ehrlich, auch schon ohne Zensur bekommen wir von den meisten Missständen nichts mit. Mit Zensur aber auf gar keinen Fall Berichte über Nazis in Uniform oder schlechte Militärausrüstung.
Das könnte ja alles die Sicherheit des Staates gefährden. Zensur würde solche Meldungen komplett unterdrücken. Aber auch Meldungen von Gräueltaten der Soldaten im Einsatz. Die könnten ja auch die nationale Sicherheit gefährden. Würde sich also wieder so etwas wie die SS formieren, könnte auch wieder im Schutz der Zensur gemordet werden, genau so wie vor 73 Jahren. In unserem Grundgesetz steht wohl genau deswegen etwas anderes.
Und das sind gute Gründe. Der Wahnsinn eines „totalen Krieges“, die Trümmer eines fast vollkommen zerstörten Europas, circa 60 Millionen Tote, darunter circa 6 Millionen ermordete Mitbürger, die wegen ihres jüdischen Glaubens sterben mussten. All das hat unsere Verfassungsväter gezielt die Menschenrechte über alle anderen Rechte stellen lassen, darunter den Artikel 5 des Grundgesetzes (15). Sie werden sich etwas dabei gedacht haben. Eine Demokratie muss abweichende Meinungen aushalten können. Auch und gerade von Minderheiten vertreten, sind sie ein ständiges Korrektiv. Die Meinung der anderen muss man als Demokrat tolerieren (= ertragen) können.
Ein Linker muss dafür keine Rechtsradikalen lieben, er darf sie bekämpfen, aber nur mit den Mitteln des Rechtsstaates. Zensur gehört hierzulande nicht zu diesen Mitteln! Im Zweifel sollte also auch im Babylonkino eine Wagneroper mit Bomberjacke und Springerstiefeln aufgeführt werden dürfen, ohne dass der Kultursenator reflexartig einschreitet. Und ja, wir wären alle irritiert oder empört, ich auch. Im Gegensatz aber zu Richard Wagner hat sich Ken Jebsen nie pauschal abwertend zum jüdischen Glauben oder zum israelischen Volk geäußert. Im Gegenteil, zu Zeiten, als KenFM vom RBB ausgestrahlt wurde, lief die Sendung RückblicKEN, in der im Wochenrhythmus warnend auf den Holocaust aufmerksam gemacht wurde.
Zehn Jahre lang jede Woche eine Sendung RückblicKEN. Das sind hunderte Sendungen zum Holocaust. Macht das ein Antisemit? Wohl kaum! Selbst wenn sich Jebsen zu irgendeinem Zeitpunkt so missverständlich geäußert haben sollte, dass man das als Antisemitismus hätte deuten können, muss man derartiges in Relation zu dieser erdrückenden Anzahl an Gegenbeispielen stellen. Und die Liste der Gegenbeispiele wächst täglich auf KenFM. Denn dass Ken Jebsen als friedensbewegter Mensch Kritik am israelischen Militär äußert, das ist selbstverständlich. Er kritisiert alle Armeen dieser Welt, ohne Ausnahme.
Es geht ihm um ein gewaltfreies Miteinander. Dass im Nahen Osten israelische und arabische Bürger im ständigen Ausnahmezustand leben, macht jeden unendlich traurig, der genauer hinschaut. Ein ewiger Gewaltkreislauf. Es muss erlaubt sein, die israelischen Streitkräfte oder die Regierung zu kritisieren, ohne ständig erwähnen zu müssen, dass die jeweils andere Seite auch gewalttätig ist. Das ist kein Antisemitismus, sondern ein Fingerzeig!
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ (16)
Schon einmal gehört Herr Dr. Lederer? Steht übrigens auch im Grundgesetz. Ganz am Anfang. Gemeint sind alle Menschen. Wer hier „Antisemit“ oder ähnliches ruft, versucht mit Rufmord jemanden mundtot zu machen, der warnend die Stimme erhebt. Auch interessant ist gleich darunter der Absatz 3:
„Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“ (17)
Ich frage mich, was man an diesen Worten als Jurist und Vertreter eben jener vollziehenden Gewalt missverstehen kann! Wir sind als Nachkriegsgenerationen zu sehr sensiblen Menschen erzogen worden, die sofort erkennen (sollten), wann Staatsdiener beginnen, sich von diesen Grundrechten zu entfernen. Und daher bin ich nicht der erste und einzige, der im Verhalten des Kultursenators eine klare Verletzung des Artikels 5 des Grundgesetzes sieht. Wolfgang Bittner zum Beispiel schrieb das Gleiche bezogen auf die Berliner Verfassung (18). Er weist zu Recht auf die Worte Rosa Luxemburgs hin, wenn er attestiert
„Freiheit sei immer Freiheit der Andersdenkenden“ (19).
Irgendwie scheint hier der Genosse Dr. Lederer auch den Bezug zu den Altvorderen der Linken verloren zu haben. Dass das Babylonkino prompt auch noch in der Rosa-Luxemburg-Straße 30 liegt, ist da nur eine weitere Ironie des Schicksals.
Wenn ich mir etwas wünschen dürfte, dann dass Herr Lederer umgehend für sein Verhalten juristisch belangt wird. In den neoliberalen Neusprech der heutigen Bundesrepublik übersetzt hieße das: „Gehen Sie ins Gefängnis. Gehen Sie nicht über Los und ziehen Sie keine 4.000 Euro ein!“
Quellen und Anmerkungen:
(1) "KenFM - ein Organ der Demokratie". In NRhZ Online. 25. Oktober 2017. http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24255
(2) Lederer auf Facebook am 13. November 2017. https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=1627515903967481&id=140695769316176&__tn__=*s*s-R
(3) ebd.
(4) Fiedler, Speer: "Zensur – die organisierte Manipulation der Wikipedia und anderer Medien". Laufzeit 00:56:00 ff. KenFM Youtube-Kanal. https://youtu.be/tef7bgwInjY?t=56m
(5) Anonym: "Urteil: taz gewinnt gegen Ken Jebsen". In taz-blog, 11. November 2016. http://blogs.taz.de/hausblog/2016/11/11/taz-gewinnt-gegen-ken-jebsen/
(6) "Senator verhindert Preisverleihung an Israel-Hasser – und wird attackiert". In BZ online, 19. November 2017. https://www.bz-berlin.de/landespolitik/kultursenator-verhindert-auszeichnung-eines-antisemiten-und-wird-attackiert
(7) Fiedler, Speer: "Zensur". A.a.O.
(8) Verfassungsschutz: "Antideutsche". Zugriff am 19. November 2017. https://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/antideutsche
(9) vgl. dazu Schiffer, Sabine: "Antideutsches Denken, Pseudo-linke Ideologie". In leBohemien. 21. April 2015. https://le-bohemien.net/2015/04/21/antideutsche-pseudo-linke-ideologie/
(10) Verfassungsschutz: "Antideutsche". A.a.O.
(11) Lederer auf Twitter am 16. November 2017. https://mobile.twitter.com/i/web/status/931174446743908352
(12) Peter, Erik: "Kein Raum für Jebsen". In: taz online, 14. November 2017. http://www.taz.de/Querfront-Preisverleihung-abgesagt/!5463066/
(13) ebd.
(14) Schult, Christoph: "So funktioniert Israels Zensurmaschine". In Spiegel Online, 26. April 2017. http://www.spiegel.de/politik/ausland/pressefreiheit-so-funktioniert-israels-zensurmaschine-a-690410.html
(15) vgl. mit "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 5". Abruf am 19. November 2017. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
(16) vgl. mit "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 1". Abruf am 19. November 2017. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html
(17) ebd.
(18) Bittner, Wolfgang: "Der Berliner Babylon-Skandal". KenFM.de, 18. November 2017. https://kenfm.de/der-berliner-babylon-skandal/
(19) Bittner, Wolfgang, A.a.O.
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