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Journalistische Barbarei

Journalistische Barbarei

Die Tagesschau verkauft Massenmord und Totschlag als „Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln“.

Sie berichten lieber, wie pressiert unsere Parlamentsmehrheit und Regierung dabei sind, „mehr Verantwortung in der Welt“ zu übernehmen. Dass das konkret nichts anderes ist als Auftragserfüllung im US-Interesse, fällt unter ihren Redaktionstisch. Dass die Berliner Polit-Lakaien bei ihren Aktivitäten Mittel einsetzen, die im bürgerlichen Recht mindestens den Straftatbestand der Nötigung, wenn nicht gar der Erpressung erfüllen, bleibt folglich ebenfalls außer Betracht. Geradezu klassisch ist der deutsche Umgang mit den Verantwortlichen in Bagdad — wir blicken aufs jüngste Beispiel oppressiver deutscher Außenpolitik.

Unmittelbar nach der Ermordung des iranischen Generals Quasem Soleimani auf irakischem Boden hatte das Parlament in Bagdad einstimmig eine Resolution verabschiedet, alle ausländischen Truppen aus dem Land zu weisen (2). Das galt auch den dort stationierten 200 Bundeswehrsoldaten. Die irakischen Abgeordneten entsprachen damit einem Antrag des kommissarischen Ministerpräsidenten Abdul-Mahdi. Die Resolution hat zwar keine Gesetzeskraft, ist aber eine ebenso unmissverständliche Willensbekundung wie der Antrag von Abdul-Mahdi.

Ins Gebet genommen

Am 14. Januar „diskutierten“ der Nahost-Beauftragte Philipp Ackermann und der deutsche Botschafter in Bagdad, Ole Diehl, mit Abdul-Mahdi die Konsequenzen dieses eindeutigen Wunsches nach Abzug aller auswärtigen Truppen (3, 4). Mit welchem Ergebnis ließ der Iraker von sich aus nicht verlauten. Und die Tagesschau fragte ihn beziehungsweise seinen Botschafter in Berlin auch nicht danach. Hingegen berichteten arabische Quellen am selben Tag, Abdul-Mahdi wünsche nun doch den Verbleib der Bundeswehr im Irak (5). Ob unsere Unterhändler mit dem irakischen Regierungschef Monopoly spielten — „Gehe zurück nach Los!“ — oder mit welch anderen Mitteln sie ihn zum Kurswechsel brachten, bleibt unserer Fantasie überlassen.

Aus Abdul-Mahdis angeblichem Sinneswandel machte Außenminister Heiko Maas folgende Erklärung gegenüber dem Deutschen Bundestag:

„Der Premierminister sagte uns, dass Bagdad ein großes Interesse an der Fortsetzung des internationalen Engagements gegen den Islamischen Staat hat und sprach sich für den Verbleib der Bundeswehr aus ...“ (6, 7).

Maas hatte zwar angemerkt, dass es „kein Vorbeikommen“ an der parlamentarischen Resolution gebe, wonach die ausländischen Streitkräfte aus dem Irak zu verschwinden hätten. Es sei aber wichtig, „die Errungenschaften“ im Kampf gegen den Islamischen Staat (IS) zu konsolidieren.

Mit anderen Worten: Maas tut so, als hätten nicht die Russen, Syrer und Iraner den „Islamischen Staat“ weitestgehend zerschlagen, sondern die atlantischen Demokratien unter maßgeblicher Beteiligung unserer tapferen 200 Bundeskrieger im Irak. Als sei der Irak ohne die deutschen Ausbilder im Fach „tödliche Gewaltanwendung“ — konkret: „Menschen abmurksen“ — den Dschihadisten des IS rettungslos ausgeliefert.

Abdul-Mahdi dürfte jedenfalls verstanden haben: „Friss die Anwesenheit fremder Besatzungstruppen in deinem Land, einschließlich unserer Bundeswehr, oder stirb.“ Präsident Donald Trump hatte schon am 6. Januar mit massiven Repressalien gedroht, falls der Irak auf der Ausweisung von US-Truppen bestehe: Milliarden Dollar als Kostenersatz seien dann zu zahlen, der Irak werde mit „Sanktionen wie nie“ belegt, vom internationalen Zahlungsverkehr ausgeschlossen, ruiniert. Das berichtete sogar die Tagesschau (8). Nur nannte sie die Drohung Trumps nicht beim Namen: Erpressung pur (9). Sein Vorgehen ist gemäß UN-Charta kriminell — und Deutschlands völlig überforderter Außenminister, wiewohl examinierter Jurist, segelte in diesem Windschatten mit — de facto der Komplize eines Erpressers.

Der Wille der Iraker zählt nicht

Dass der Deutsche Bundestag daraufhin am 15. Januar mit den Stimmen der Regierungskoalition von Union und SPD den Wunsch der irakischen Volksvertretung verwarf, die Bundeswehr aus ihrem Land abzuziehen, war zu erwarten gewesen. Wie deutsche Parlamentarier sich über den Willen ihrer irakischen Kollegen hinwegsetzten und wie ihr Verständnis von „mehr Verantwortung in der Welt übernehmen“ aussieht, lässt sich in der Mediathek des „Parlamentsfernsehens“ bewundern (10).

Auch der Sender Phoenix übertrug diese gespenstische Aussprache. Nur die Tagesschau brachte nichts. Zuschauer, die nichts erfahren, brauchen nichts zu überdenken. In Bagdad wird man sich seine eigenen Gedanken über den hilfreichen deutschen „Partner“ machen.

Zurück zu unserer eingangs geäußerten Kritik an den Doppelstandards. Sie sind nur eine der vielen Ausformungen politischer Perfidie, die deutsche Mandatsträger und Medienleute im Gefolge der unbestreitbar verbrecherischen Weltmacht USA demonstrieren. Der unbeabsichtigte, tragische Flugzeugabschuss in Teheran beispielsweise wurde als willkommene Gelegenheit genutzt, vom Mord an dem iranischen General Soleimani abzulenken und die Regierung des Iran wieder als gefährlichen Feind zu dämonisieren (11).

Das Massaker in Bagdad — neben Soleimani wurden sieben weitere Menschen umgebracht, darunter sein Schwiegersohn und ein irakischer General — wurde fast durchgängig als „gezielte Tötung” ausgegeben. Die deutschen Leit- und Konzernmedien folgten erneut der imperialen Sprachregelung. Objektiv zu melden, dass ein Massenmord im Auftrag des US-Präsidenten Trump geschehen war, wagten sie nicht. Deutschlandfunk-Intendant Raue gestattet sich immerhin ein Fragezeichen:

„Gezielte Tötung, ist dies der angemessene Ausdruck? Es ist die Übersetzung des englischen Begriffs ‚targeted killing‘, die (...) beide Varianten (Tötung, Ermordung) zulässt, zum Beispiel von der Bundesregierung aber als ‚gezielte Tötung‘ verwendet wird. Die Antwort auf die Frage der korrekten Übersetzung fällt in der öffentlichen Debatte je nach politischer Einschätzung des jeweiligen Falls so oder so aus. (...) Durch unsere umfangreiche Berichterstattung zu diesem Thema versuchen wir jedoch, es unseren Hörerinnen und Hörern zu ermöglichen, zu einem eigenen Urteil zu kommen ...“ (12).

Wir lesen hier den exemplarischen Versuch eines Intendanten, das kritische Publikum für dumm zu verkaufen: Es geht ja nicht um die Frage der sinngemäß korrekten Übersetzung, sondern um begründeten Zuhörerprotest gegen die verharmlosende und verfälschende Berichterstattung über einen Auftragsmord.

Infame Lügen

Die USA setzen ihre Drohnen im sogenannten „Krieg gegen den Terror” ein. In der Fachliteratur herrscht weitgehend Einigkeit, dass er eine Erfindung ist, eine zielgerichtete Sinnestäuschung, eine demagogische Infamie — und mit Sicherheit kein bewaffneter Konflikt gemäß Völkerrecht, wonach ein Krieg nur zwischen Staaten möglich ist. Auch wenn Soleimani, ein effizienter Bekämpfer der Kopfabschneider des IS, dennoch — oder gerade deshalb — von der Westlichen Wertegemeinschaft WWG negativ eingestuft war, durfte er nicht „einfach so” umgebracht werden. Weder herrscht Kriegszustand zwischen dem Iran und den USA, noch ging von Soleimani und seinen Begleitern eine unmittelbare Gefahr aus.

Im Gegenteil: Soleimani war, wie heute bekannt, als Diplomat mit einer Friedensmission unterwegs. Jeglicher Rechtfertigungsgrund für seine Ermordung fehlt. Sie war eine pure, rachsüchtige Machtdemonstration der USA. Daran ließ Trump selbst keinen Zweifel:

„Der General und die Al-Kuds-Brigaden sind verantwortlich für den Tod von Hunderten Amerikanern und Verbündeten. Er hat in den vergangenen Monaten Angriffe auf Stützpunkte von US-Verbündeten gesteuert“ (13).

Die Behauptung, Soleimani sei vor allem deshalb beseitigt worden, um „unmittelbar bevorstehende“ Anschläge zu verhindern, war ebenfalls eine der üblichen Lügen des US-Regimes. Eine reine Erfindung, genauso wie der ihm vorgeworfene, unbelegte Tod von „Hunderten Amerikanern und Verbündeten“ (14): US-Verteidigungsminister Mark Esper musste am 12. Januar, neun Tage nachdem er den Mordauftrag von Präsident Trump hatte vollstrecken lassen, öffentlich einräumen, dass es keine Beweise für die behauptete Bedrohung gebe.

Außenminister Mike Pompeo hatte zuvor bereits Löcher in Trumps Schutzbehauptung gerissen: „Ohne Zweifel“ habe Soleimani eine Reihe von Attacken geplant, aber „wir wissen nicht genau, wann, und wir wissen nicht genau, wo.“ Der Präsident soll Vertrauten gegenüber angegeben haben, er habe sich unter Druck gesetzt gefühlt durch republikanische Senatoren, deren Unterstützung er für das laufende Amtsenthebungsverfahren brauche (15). Strich darunter: Ein Mord zwecks persönlicher Machtsicherung ...

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kam in seinem Gutachten — etwas zurückhaltender formulierend als wir — zu folgendem Ergebnis:

„Die gezielte Tötung Soleimanis erfüllt offensichtlich nicht die Kriterien eines ‚finalen Rettungsschusses‘ und erscheint insoweit als Verstoß gegen das Recht auf Leben aus Art. 6 UN-Zivilpakt. Im Hinblick auf den US-Drohneneinsatz vom 3. Januar lässt sich das Vorliegen einer Selbstverteidigungslage i.S.v. Art. 51 UN-Charta stark bezweifeln. Gemessen an den Kriterien des sogenannten ‚Caroline-Falls‘, wonach ein Staat, der sich auf Selbstverteidigung beruft, nachweisen muss, dass der Angriff ‚unmittelbar bevorstand, überwältigend war und keine Wahl der Mittel und keine Zeit für weitere Beratungen ließ‘, hat die US-Administration die Voraussetzungen für eine völkerrechtskonforme Selbstverteidigung nicht substantiiert dargelegt” (16).

Im Gegensatz zu früheren Streitfragen hat ARD-aktuell diesmal ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zwar erwähnt, den Text aber lediglich auf ihrer Website tagesschau.de publiziert, einer vergleichsweise unauffälligen Internetnische. Ihren zehn Millionen TV-Guckern blieb die Nachricht vorenthalten; weder die Sendungen der Tagesschau noch die Tagesthemen berichteten sinngemäß.

ARD-aktuell verschwieg zunächst auch, dass die USA zeitgleich mit dem Attentat auf Soleimani mindestens einen weiteren Anschlag versucht hatten. Die Washington Post und danach auch die Nachrichtenagentur AP sowie der Fernsehsender CNN berichteten von einem Angriff auf Abdul Resa Schahlai, einen Kommandeur der Al-Kuds-Brigaden. Dieser Attentatsversuch war aber fehlgeschlagen (17). Er wird nicht der letzte bleiben.

Endlose Blutspur

Die „Kollateralschäden“ sind fürchterlich: Bereits in den ersten sieben Monaten seiner Amtszeit wurden bei den von Trump konsequent fortgeführten US-Drohneneinsätzen mindestens 2.800 Zivilisten umgebracht — allein in Irak und in Syrien! (18). Auf dieser Zahlenbasis hochgerechnet und Jemen, Somalia, Afghanistan und weitere Einsatzländer mitbedacht, sind bis heute mindestens 25.000 Tote zu beklagen, die Trumps Mordmaschinerie zum Opfer fielen. Genaue Angaben darüber wird die Welt wohl nie erfahren: Trump hat der CIA gestattet, ihre Zahlen geheimzuhalten (19).

Ihre tödlichen Drohnenbombardements als organisierten Mord zu bezeichnen, ist juristisch begründbar und deshalb auch für Journalisten geboten. Als Mordmerkmale gelten: Gemeingefährlichkeit, Heimtücke, niedrige Beweggründe und besondere Grausamkeit der Tat.

Bei den meisten Drohnenbombardements liegen sie alle vor, so auch beim Attentat auf Soleimani. Die Tagesschau aber hat uns daran gewöhnt, die Wiederholungsattentäter im Weißen Haus, im Pentagon und in der CIA-Zentrale Langley als die „Guten“ zu sehen, trotz ihrer erwiesenen Mordlust aufgrund wirtschaftlicher Motive. Obwohl die schier endlose Blutspur dieser „Guten“ — allein vier Millionen tote Muslime seit 2001 — doch gar nicht zu übersehen ist.

Weiterhin finden sich in der verschleiernden, verharmlosenden und irreleitenden Berichterstattung von ARD-aktuell keinerlei Hinweise auf mögliche Mitverantwortung/Mittäterschaft der Bundesregierung, speziell bei der Soleimani-Ermordung. Ein geradlinig denkender Zeitgenosse hat kürzlich wegen des US-Drohnenangriffs auf den iranischen General Anzeige erstattet. Das Auswärtigen Amt äußerte auf Anfrage des SWR dazu jedoch nur, die Bundesregierung stehe mit den USA „in regelmäßigem und vertrauensvollem Austausch zur Rolle des US-Luftwaffenstützpunktes Ramstein im internationalen US-Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge" (20).

Die USA seien verpflichtet, deutsches Recht und Völkerrecht einzuhalten. Dies hätten die Amerikaner zugesichert. Die US-Regierung habe versichert, dass „unbemannte Luftfahrzeuge von Ramstein aus weder gestartet noch gesteuert werden" (ebenda).

Lügen und faule Ausreden

Das ist allerdings nur eine völlig unbelegte, auf Irreführung und Beschwichtigung bedachte Stellungnahme des Maas-Ministeriums. Auch Merkels Regierungssprecher Steffen Seibert lügt mit Blick auf die Ermordung Soleimanis trotz der nicht widerlegbaren Fakten hartnäckig weiter:

„Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass der Luftstützpunkt Ramstein an dieser Aktion beteiligt gewesen ist” (21).

Dass das nicht stimmt und die Regierung seit Jahren informiert ist, lässt sich beweisen.

Staatsminister Michael Roth, SPD, antwortete am 30. November 2016 im Bundestag zwar auf Nachfrage des Linkspartei-Abgeordneten Andrej Hunko, die USA hätten dem Auswärtigen Amt gesprächsweise versichert, dass unbemannte Luftfahrzeuge von Ramstein aus weder gestartet noch gesteuert würden, räumte aber zum ersten Mal ein, dass „die globalen Kommunikationswege der USA zur Unterstützung unbemannter Luftfahrzeuge Fernmeldepräsenzpunkte auch in Deutschland einschließen, von denen aus die Signale weitergeleitet würden. Einsätze unbemannter Luftfahrzeuge werden von verschiedenen Standorten aus geflogen, unter Nutzung diverser Fernmelderelaisschaltungen, von denen einige auch in Ramstein laufen” (22).

Spätestens seit dieser Aussage ist klar: Die US-Relaisstation in Ramstein/Rheinland-Pfalz vervollständigt das technische Instrumentarium, mit dem die Verantwortlichen in Washington völkerrechtswidrig Drohnenmorde in Afrika und Asien ausführen lassen.

Da für Ramstein deutsches Recht und Völkerrecht gelten, ist die Bundesregierung verpflichtet, einzuschreiten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Amerikaner mit ihren Drohnen völkerrechtswidrig Mord oder Totschlag begehen.

Definition für Totschlag: „Vorsätzliche Tötung eines Menschen“ (23).

Doch unsere Regierung kuscht

Als willige und feige Vasallen der USA wagen weder die Bundesregierung noch die Strafverfolgungsbehörden, Ermittlungen aufzunehmen. Ihre Feigheit und Rückgratlosigkeit bemänteln sie mit Bezugnahmen auf formale, nicht hinterfragte Behauptungen des Imperiums:

„Für uns ist ein Punkt ganz entscheidend: Es gilt weiterhin die Zusicherung der Vereinigten Staaten, dass Aktivitäten in US-Militärliegenschaften in Deutschland im Einklang mit dem geltenden Recht erfolgen” (Anmerkung 22).

Mit anderen Worten: Der Angeklagte, die Regierung der USA, darf selber entscheiden, ob er eine Straftat begangen hat oder nicht. Auf die Frage eines Bundestagsabgeordneten:

„Welche völkerrechtliche Prüfung plant die Bundesregierung zu diesem Thema? Oder wollen Sie sich ausschließlich auf das verlassen, was die US-Regierung Ihnen mitteilt?“ (Anmerkung 22).

antwortete Staatsminister Roth:

„Wir verlassen uns ja nicht alleine auf die Aussagen, sondern wir bleiben mit den Vereinigten Staaten im regelmäßigen Gespräch. Wir bleiben da am Ball, um die notwendigen Informationen zu erhalten” (Anmerkung 22).

Sind wir jetzt erschüttert von so viel charakterloser Unterwürfigkeit gegenüber der „Führungsmacht“? Der Staatsminister Roth hatte noch mehr Sülze auf Lager:

„Im Juli und August dieses Jahres wurden (...) US-Richtlinien zu Einsätzen unbemannter Luftfahrzeuge veröffentlicht. Ich sage das noch einmal, weil selbstverständlich auch für uns das Völkerrecht strikt gilt. Die Vereinigten Staaten haben uns gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass diese Maßstäbe selbstverständlich auch für sie gelten” (Anmerkung 22).

Sogar Marcel Dickow, Leiter der Forschungsgruppe Sicherheitspolitik bei der „Stiftung Wissenschaft und Politik“ in Berlin — die SWP wird von der Bundesregierung bezahlt! — bezeichnete die genannte US-Veröffentlichung als bloß „bürokratische Ersatzmaßnahme":

„Es ist der Versuch einer bürokratischen Lösung eines eigentlich ethischen und rechtlichen Problems" (24).

Das Handbuch, so Dickow, sage aber gar nichts darüber aus, ob die Drohnenangriffe der USA wirklich legitim und legal seien. Über diese Problematik versuche man mit der Veröffentlichung der US-Richtlinien hinwegzutäuschen.

Heute, vier Jahre nach dieser öffentlichen Debatte, lässt eine unverändert feige deutsche Regierung die US-Morde per Drohne noch immer zu. Es ist nicht einmal geklärt, ob sie sich nach dem Attentat auf Soleimani überhaupt an die US-Administration gewandt hat (25).
Jedenfalls hat sie den USA nicht bis zur „schonungslosen Aufklärung“ des Falles untersagt, die auf deutschem Boden montierten US-Mordinstrumente weiter zu benützen.

Der rechtlich äußerst fragwürdige „Aufenthaltsvertrag“ (26), mit dem die in Deutschland tätigen Angehörigen des US-Militärs der deutschen Rechtsprechung entzogen und vor deutschen Strafverfolgern geschützt werden, wurde nicht ausgesetzt, geschweige denn gekündigt, obwohl das zur Herstellung der deutschen Souveränität zwingend geboten wäre (ebenda).

Die Kanzlerin lässt ihr Außenminister-Surrogat Maas große Sprüche kloppen und ihre Amtströte Seibert Unwahrheiten auftischen. In fremden Gefilden und in Angelegenheiten anderer Länder aber fordert sie „schonungslose Aufklärung”. Toll!

Eine schallende Ohrfeige

Immerhin hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem aufsehenerregenden Urteil festgehalten, was Maxime der Regierung zu sein hat. Die ARD sorgte allerdings dafür, dass das Aufsehen im ganz kleinen Kreis blieb: Sie versteckte die Informationen über das Urteil als Regionalnachricht des WDR (27).

Drei Jemeniten hatten die Bundesregierung wegen der Ermordung von Angehörigen durch US-Drohnen verklagt. Das OVG Münster gab den Klägern teilweise recht (28). Es verpflichtete die Bundesregierung, künftig dafür Sorge zu tragen, dass Kampfdrohnen, die über die US-Airbase im rheinland-pfälzischen Ramstein gesteuert werden, keine völkerrechtswidrigen Einsätze im Jemen fliegen.

Achtung, jetzt kommt, was von der Redlichkeit und Völkerrechtstreue der Bundesregierung zu halten ist: Sie hat Revision gegen das Urteil eingelegt (29).

Über Ramstein werden auch die US-Drohneneinsatzbefehle im Irak weitergeleitet. Die Ausführungen des Gerichtes zur Urteilsbegründung (Anmerkung 28) sind eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung, speziell für Kanzlerin Merkel und Außenminister Maas, beide Exponenten der Liebedienerei gegenüber Washington. Die Begründung ist lesenswert, da sie alle technischen und völkerrechtsrelevanten Zusammenhänge deutlich machen.

Die Einlassung, man stehe in „regelmäßigem und vertrauensvollem Austausch” mit den USA, um die jemenitischen Kläger vor Schädigungen durch völkerrechtswidrige Drohnenangriffe zu schützen, ist nach Auffassung des Gerichts völlig unzulänglich.

Tatsächlich bestünden erhebliche Zweifel, dass die USA beim Drohneneinsatz im Jemen das Unterscheidungsgebot des humanitären Völkerrechts beachten. Zu bezweifeln sei außerdem, dass die USA nach ihren Drohneneinsätzen ihrer aus dem Menschenrecht auf Leben folgenden Verpflichtung nachkommen und jeweils eine tatsächlich hinreichende, wirksame amtliche Untersuchung von Todesfällen vornehmen.

Fazit der Richter am Oberverwaltungsgericht Münster: Die Bundesregierung dürfe sich nicht mit der allgemeinen Zusicherung der USA begnügen, dass Aktivitäten in deren Militärliegenschaften auf deutschem Boden mit dem bei uns geltenden Recht im Einklang stünden (Anmerkung 28).

Totschlagskomplizen

Das tut die Bundesregierung bisher aber unbestreitbar. In althergebrachter und stiller Kumpanei mit den Mördern und Kriegstreibern des US-Regimes, vermeintlicher Alternativlosigkeit ergeben. Ihr fügsamer Herold, die Tagesschau, sorgt mit Hofberichterstattung dafür, dass das ahnungslose Publikum davon nichts schnallt. Dabei könnten unsere Qualitätsjournalisten mit zumutbarem Aufwand selbst ermitteln, was es mit der US-Drohnen-Lenkstation Ramstein juristisch auf sich hat:

„Die völkerrechtswidrige gezielte Tötung von Terrorverdächtigen und Unbeteiligten durch amerikanische Kampfdrohnen außerhalb eines bewaffneten Konfliktgebiets muss von der Bundesregierung bei Kenntnisnahme mindestens durch Protestnote abgelehnt werden, ansonsten würde sich die Bundesregierung gegebenenfalls an einem völkerrechtlichen Delikt beteiligen. Aufgrund der Gebietshoheit könnte Deutschland völkerstrafrechtlich gemäß dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH-Statut) verpflichtet sein, etwaige völkerrechtswidrige Einsätze ausländischer Truppen aktiv zu verhindern“ (30).

Sogar ein juristischer Laie versteht, was es hier aufzuklären gälte. Ein halbwegs an seriöser Arbeit interessierter Nachrichtenredakteur würde auch einmal im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs nachschauen und dort in Artikel 25 lesen, es „macht sich strafbar, wer zur Erleichterung eines solchen Verbrechens (= gezielte Tötung, die Verfasser) Beihilfe oder sonstige Unterstützung bei seiner Begehung oder versuchten Begehung leistet, einschließlich der Bereitstellung der Mittel für die Begehung“ (31).

Das müsste dem um Seriosität bemühten Journalisten erhellen, dass die Bundesregierung den USA in Ramstein nicht nur einfach das Gelände für deren Drohnenlenkstation bereitstellt, sondern damit auch ein „Mittel für die Begehung eines solchen Verbrechens“. Von journalistischen Rohrkrepierern, die mit Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und des politischen Anstands nichts anzufangen wissen, ist solche nur unerheblich investigative und aufklärerische Denk- und Schreibleistung allerdings nicht zu erwarten.

Die fünfte Kolonne der Krawallbrüder

Ein Indiz für Mangel an Haltung und beruflichem Ethos: Während die Redakteure der Tagesschau jeden Pups der Fünften Kolonne des Krawallbruders Alexei Navalny in Moskau zum Gewittersturm aufbauschen, war weit und breit nichts vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu sehen, als vor der US-Garnison Ramstein im Herbst 2016 mehr als 8.000 Menschen für den Frieden und ein Ende des Mordens per US-Drohnen demonstrierten. Dröhnendes Schweigen darüber auch in den Sendungen der Tagesschau. Der damalige NDR-Rundfunkratsvorsitzende Hörmann merkte zu einer von uns eingereichten Beschwerde an:

„Im Rahmen der Überwachung der Programmanforderungen und der Beratung des Intendanten in Programmangelegenheiten haben wir Ihre Kritik zur Kenntnis genommen und sie an die Intendanz mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Redaktion im NDR abgegeben. Der Rundfunkrat ist darüber hinaus nicht befugt, in die Programmgestaltung des NDR einzugreifen oder auf die auf Basis anerkannter journalistischer Grundsätze getroffene Themenwahl Einfluss zu nehmen” (32).

Das war eine faule, bürokratisch gedrechselte Ausrede für erwiesenes Versagen, denn der Rundfunkrat ist die einzige Institution, die das Programm auf rechtliche Verstöße hin kontrollieren und gegebenenfalls Wiederholungen verbieten darf. Hörmanns Antwort belegt jedoch, dass die Kumpanei von Politik und Medien bis in die Kontrollgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hineinwirkt, mit der Nebenwirkung, dass das genasführte Publikum die Gremien auch noch finanzieren und ihren Spesenaufwand bezahlen muss.

Unsere stolzen Volksvertreter

In der Bundestagsdebatte vom 15. Januar über den Auslandseinsatz deutscher Soldaten im Irak warf die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Heike Hänsel, dem Außenminister Maas vor, seine „blinde Gefolgschaft“ gegenüber den USA beschädige das Völkerrecht insgesamt:

„Während US-Demokraten davon sprechen, Trump habe eine Brandfackel in ein Pulverfass geworfen, ducken Sie sich einfach weg. Im Gegensatz dazu haben Sie den Gegenschlag des Iran sofort verurteilt. Sie diskreditieren sich mit dieser Haltung selbst als diplomatischer Vermittler in der Region“ (33, 34).

Ihr Verriss kam in der Tagesschau nicht vor, ebenso wie die ungewöhnlich kritischen Anmerkungen des CDU-Abgeordneten Johann Wadephul, eines ansonsten bekannt militaristischen Scharfmachers; er hatte Solemanis Ermordung als „anarchische Tat” verurteilt:

„Wir sollten nicht zurückkehren in Verhaltensweise und Wortwahl des Mittelalters. Der Westen hat eine andere Wertegrundlage. Ich finde, das gehört in der Situation dazu, dass wir dieses unseren amerikanischen Partnern deutlich sagen“ (Anmerkung 33).

Auch die Grünen rangen sich diesmal dazu durch, weder Frau Merkel noch den USA als Bettvorleger zu dienen, sondern forderten,

„Donald Trump mit den gezielten Tötungen, mit denen Völkerrecht gebrochen wird, die die Kriegsgefahr massiv erhöht, zu kritisieren” (Anmerkung 33).

Ach, ach, den Donald Trump „kritisieren“! Ja, und? Mehr hatten die Grünen aber nicht auf der Pfanne. Von ihrer Friedenspolitik aus den Gründerjahren ist wahrlich nichts mehr geblieben.

Die AFD blieb auf ihrem diffusen Kurs: Sie forderte zwar den Abzug der Bundeswehr aus dem Irak, wich aber der Frage aus, ob die Ermordung des iranischen Generals völkerrechtswidrig war.

Über die gesamte Bundestagssitzung am 15. Januar 2020 findet sich kein Wort in den Sendungen der Tagesschau oder in den Tagesthemen. Auch dies eine Glanzleistung des Tendenzjournalismus.

„Rundfunk ist Medium und Faktor des Prozesses umfassender freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung. Demgemäß ist Rundfunkfreiheit primär eine der freien Meinungsbildung dienende Freiheit. Sie ist konstituierend für die Demokratie“ (35).

Daher die staatsvertragliche Verpflichtung zur umfassenden und vollständigen Berichterstattung über wichtige Ereignisse des Tages. Dürfen wir also erwarten, dass die ARD-aktuell eines schönen Tages doch einfach nur berichtet, was Sache ist? Nämlich, dass der Westen von Barbaren regiert wird. Dass es bei Massenmord und Totschlag um die ultimative Freiheit des Kapitals geht, um das rücksichtslose Ausbeuten aller Rohstofflager. Beileibe nicht um Demokratie und Menschenrechte, nein, sondern um die Ultima Ratio vollkommen unkontrollierter Machtexzesse. Und zwar im Dienste der 500 reichsten Familien, die unsere Erde mit ihrer Anwesenheit ruinieren. Dürfen wir — und gerade deshalb — sachgerechte, angemessene und saubere Nachrichten verlangen?

Eine rhetorische Frage, mehr nicht. Die Tagesschau-Redaktion wird sich ihr trotzdem nicht stellen. Sie ist ja schon mit simpleren Aufgaben überfordert.


Quellen und Anmerkungen:
(1) https://www.youtube.com/watch?v=69X0-U6oIKM (Minute 13)
(2) https://www.aljazeera.com/news/2020/01/iraqi-parliament-calls-expulsion-foreign-troops-200105150709628.html
(3) https://www.middleeastmonitor.com/20200115-abdul-mahdi-discusses-with-german-envoy-withdrawal-of-foreign-forces-from-iraq/
(4) https://aawsat.com/english/home/article/2083896/abdul-mahdi-discusses-german-envoy-withdrawal-foreign-forces-iraq
(5) https://thearabweekly.com/iraqi-pm-wants-german-forces-stay-says-berlin
(6) http://www.basnews.com/index.php/en/news/iraq/574665
(7) https://time.com/5760309/despite-u-s-iraq-feud-iraqi-prime-minister-privately-mulls-delay-of-u-s-troop-departure/
(8) https://www.tagesschau.de/ausland/trump-drohung-irak-103.html
(9) https://southfront.org/us-holds-iraqs-economy-hostage-threatens-to-block-vital-bank-accounts-if-its-troops-are-expelled/
(10) https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7413896#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0MTM4OTY=&mod=mediathek
(11) https://peds-ansichten.de/2020/01/iran-flugzeug-absturz-ard-berichterstattung/
(12) Auszug aus einer E-Mail des DLF-Intendanten Raue an einen Hörer. Sie liegt uns vor.
(13) https://www.tagesschau.de/ausland/angriff-flughafen-bagdad-101.html
(14) https://www.myheimat.de/marburg/politik/general-soleimani-auf-dem-weg-zu-friedensverhandlungen-getoetet-d3119195.html
(15) https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-01/us-verteidigungsminister-mark-esper-donald-trump-kassem-soleimani-botschaften
(16) https://www.tagesschau.de/inland/gutachen-soleimani-101.html
(17) https://edition.cnn.com/2020/01/10/politics/us-yemen-iran-operation/index.html
(18) https://www.deutschlandfunkkultur.de/trumps-militaerpolitik-mehr-zerstoerung-weniger-transparenz.1005.de.html?dram:article_id=410765
(19) https://www.sueddeutsche.de/politik/usa-cia-drohnen-1.4358435
(20) https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/Anzeige-gegen-Ramstein-wegen-Kampfdrohne-und-Tod-von-Soleimani,ramstein-drohne-100.html
(21) https://deutsch.rt.com/inland/96809-aussenamt-will-aussagen-von-heiko-maas-ramstein-usa-nicht-bestaetigen/
(22) https://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/amtlicheprotokolle/2016/ap18205-483190 (Seite 15 des Protokolls)
(23) https://www.juraforum.de/lexikon/totschlag
(24) https://www.dw.com/de/drohnenangriffe-nicht-genug-transparenz/a-19459499
(25) https://deutsch.rt.com/inland/96809-aussenamt-will-aussagen-von-heiko-maas-ramstein-usa-nicht-bestaetigen/
(26) https://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsvertrag#cite_note-22
(27) http://wahlomat.tagesschau.de/regional/nordrheinwestfalen/ovg-drohnenangriffe-101.html
(28) http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2019/4_A_1361_15_Urteil_20190319.html
(29) https://www.welt.de/regionales/sachsen/article193339333/Bundesregierung-Revision-wegen-Urteil-zu-Drohneneinsaetzen.html
(30) https://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsvertrag#cite_note-22
(31) https://www.auswaertiges-amt.de/blob/203446/c09be147948d4140dd53a917c2544fa6/roemischesstatut-data.pdf
(32) http://forum.publikumskonferenz.de/viewtopic.php?t=2192
(33) https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7413694#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NDEzNjk0&mod=mediathek
(34) https://de.sputniknews.com/politik/20200116326340787-bundestag-irak-bundeswehr/
(35) Präambel der „Grundsätze für die Zusammenarbeit im ARD-Gemeinschaftsprogramm „Erstes Deutsches Fernsehen“, Richtlinien gemäß § 11e RStV. s.a. https://www.ard.de/download/1899726/Grundsaetze_fuer_die_Zusammenarbeit_im_ARD_Gemeinschaftsprogramm_.pdf

Anmerkung der Autoren:
Unsere Beiträge stehen zur freien Verfügung, nichtkommerzielle Zwecke der Veröffentlichung vorausgesetzt. Wir schreiben nicht für Honorar, sondern gegen die „mediale Massenverblödung“ (in memoriam Peter Scholl-Latour). Die Texte werden vom Verein „Ständige Publikumskonferenz öffentlich-rechtlicher Medien e.V.“ dokumentiert: https://publikumskonferenz.de/blog


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