Die baden-württembergische Landesmedienanstalt (LFK) hat ein „Verfahren“ gegen mich wegen eines Blogbeitrages eingeleitet, mit dessen Wortwahl sie nicht einverstanden ist. Zeitgleich zu dem letzten Bescheid hierzu wurde ich von der LFK wegen der Überschrift eines anderen Beitrages angezeigt und von der Kripo verhört.
Zunächst hatte die LFK von mir verlangt, drei Beiträge zu entfernen beziehungsweise vom LFK markierte Textstellen zu streichen. Begründung: Ich hätte meine journalistische Sorgfaltspflicht verletzt. Die LFK nimmt sich nämlich heraus, Privatleute zu Nachrichtenanbietern zu erklären, um diese dann mit dem Hinweis auf eine vermeintliche journalistische Sorgfaltspflicht zu maßregeln. Etablierte Medien erhalten übrigens schlimmstenfalls eine — völlig folgenlose — Rüge des Deutschen Presserats bei einer Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht.
Für den Bescheid soll ich 800 Euro „Verwaltungsgebühr“ bezahlen. Für den Artikel wurde Umschreiben oder Entfernen befohlen. Es geht hier wohlgemerkt nicht um einen strafbaren Inhalt, sondern laut LFK um eine „Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht“. Mein Fall ist ein Präzedenzfall. Es kann und darf nicht die Aufgabe der LFK sein, wie ein Lehrer mit Rotstift unliebsame Meldungen zu überarbeiten.
In zeitlicher Nähe zu dem Bescheid hat die LFK mir noch eine Anzeige samt Verfahren durch den Staatsanwalt und Verhör bei der Kripo reingewürgt: Ich soll mit der Überschrift eines Artikels gegen §86a verstoßen haben. Diese Anschuldigung ist reichlich bizarr und juristisch in keiner Weise haltbar, verursacht bei mir aber natürlich „Aufwand und Schmerzen“.
Gegen den Bescheid sowie das Strafverfahren gehe ich juristisch mit meinem Anwalt vor. Hierfür bitte ich um Ihre Unterstützung in Form einer Spende.
Das Spendenkonto lautet:
Jens Bernert
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Bitte fügen Sie als Betreff „LFK“ ein. Als Privatmann kann ich leider keine Spendenquittung zum steuerlichen Absetzen ausstellen.
Zeitgleich zur der LFK-Problematik wurde ich von meinen einer baden-württembergischen Regierungspartei angehörenden Nachbarn angezeigt, vom Staatsschutz verhört und in ein Gerichtsverfahren gezwungen. Ich hätte sie wegen der „Maßnahmen“ als „Nazis“ beleidigt. Und alles hätte damit angefangen, dass ich vor zwei Jahren die kriegerischen Ambitionen ihrer Partei kritisiert hätte. Meine Erinnerung zu den „Vorfällen“ und der benutzten Wortwahl war eine ganz andere als die des Nachbar-Paares. Die beiden bezeugten sich gegenseitig und ich selbst hatte keinen Entlastungszeugen sowie in der aktuellen Lage wohl ohnehin keine Chance.
Dem Staatsschutz wussten die beiden übrigens zu berichten, dass ich den kritischen Blog „Blauer Bote“ betreibe. Immerhin ist der ganze Vorgang jetzt gerichtlich dokumentiert und kann später einmal erforscht werden. Auch hier bitte ich um eine Unterstützung in Form einer Spende an das oben genannte Konto, Betreff „Mannheim“. Das wäre wirklich sehr hilfreich.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag erschien zuerst unter dem Titel „Ich soll 800 Euro zahlen für einen Blogbeitrag, der der Landesmedienanstalt Baden-Württemberg leicht missfällt“ im Blauer Bote Magazin.
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