„Das ist ein inakzeptabler Angriff auf eines unserer höchsten Grundrechte, gegen jede Verhältnismäßigkeit und obendrein an politischer Dummheit kaum zu überbieten.“ Das schreibt ausgerechnet die Bild-Zeitung über das am Mittwoch verkündete Demo-Verbot in Berlin. Ich hätte nicht gedacht, dass ich dem Boulevard-Blatt einmal (fast) uneingeschränkt zustimme.
Das Verbot soll die in den nächsten Tagen geplanten Demonstrationen in der Hauptstadt gegen die Anti-Corona-Politik der Regierenden verhindern. Das Blatt meint, der Staat greife „nun mit maximaler Härte durch, weil ihm die Demonstranten politisch nicht passen. Das ist ein unerträglicher Tabubruch.“ Berlins Innensenator Andreas Geisel von der SPD wird „Sprache und Denken wie aus der DDR“ bescheinigt. Geisel wird erklärt:
„Es entscheidet nicht der Geschmack von Politikern darüber, welches Grundrecht gerade einzuschränken ist, nicht mal mehr in Ostberlin.“
Die Versammlungsbehörde des Berliner Senats aus SPD, Grünen und Linkspartei hat am Mittwoch die ab Donnerstag für mehrere Tage geplanten Veranstaltungen und Demonstrationen verboten. Das wurde damit begründet, „dass es bei dem zu erwartenden Kreis der Teilnehmenden zu Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung kommen wird. Besondere Auflagen — wie zum Beispiel das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung — als milderes Mittel seien bei den angemeldeten Versammlungen nicht ausreichend.“ Schon bei der Demonstration und der Kundgebung am 1. August hätten „die Teilnehmenden sich bewusst über bestehende Hygieneregeln und entsprechende Auflagen hinweggesetzt“.
Missachtete Grundrechte und unerträgliche Diffamierung
Einen Beleg dafür, dass am 1. August so etwas wie ein Infektions-Hotspot entstanden war, bringt die Behörde nicht. Den gab es auch nicht. Dafür verstieg sich Berlins Innensenator Geisel von der SPD zu unbewiesenen Behauptungen. Er rechtfertigte das Verbot, das gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verstößt. Geisel verwies auf die angeblich steigenden Infektionszahlen — so werden die positiven Corona-Testergebnisse falsch bezeichnet. Der Infektionsschutz sei wichtiger als das Recht der Bürger, „sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“. Dieses Recht beschreibt Artikel 8 des Grundgesetzes.
Dort ist auch zu lesen: Unter freiem Himmel können Versammlungen „durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden“. Aber darauf beruft sich der sozialdemokratische Innensenator nicht. Er beruft sich auf die „Unversehrtheit des Lebens“ und tönt: „Wir haben uns für das Leben entschieden.“ Das ist ein übler Tonfall: Der diffamiert die Demonstrierenden gegen die Anti-Corona-Politik als angeblich lebensgefährlich für andere Menschen.
Das war am 2. August bereits in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zu lesen. FAZ-Redakteur Reinhard Müller meinte gar, die Demonstranten seien „selbst eine Gefahr, die eingedämmt werden muss“. Er behauptete, „die Corona-Demonstration von Berlin war eine außerhalb des Rechts. Das ist nicht zu dulden. Die Versammlung ist zu Recht aufgelöst worden, man muss sich eher fragen, ob das in Zukunft nicht früher geschehen muss — und warum solche Veranstaltungen, bei denen von vornherein nicht mit der Einhaltung der Regeln und Auflagen zu rechnen ist, überhaupt erlaubt werden.“
Das liest sich wie eine Blaupause für das Demonstrationsverbot. Der sozialdemokratische Innensenator setzt um, was der FAZ-Schreiber fordert. Geisel drohte laut dem Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) den Kritikern der Regierenden „ein konsequentes Vorgehen der Polizei an“. Die Berliner Polizei „wird am Wochenende mit mehreren Tausend Beamtinnen und Beamten in der Stadt sein“. Unterstützt werde sie von der Bereitschaftspolizei und auch dem Bund — ob damit mehr als die Bundespolizei gemeint ist, muss offen bleiben.
Politische Entscheidung und ignorierte Erkenntnisse
Das Verbot soll laut Berliner Senat keine politische Entscheidung sein. Denn die Gegen-Demonstrationen, also jene für die Anti-Corona-Politik, seien ja nicht verboten worden. Wie wenig unpolitisch die Entscheidung ist, zeigt nicht nur der Verbotsbescheid. Den Organisatoren wird darin vorgeworfen:
„Sie richten sich mit Ihrer Versammlung gegen die Maßnahmen der Regierung bzw. der einzelnen Landesregierungen zur Eindämmung des SARS-CoV-2 Virus, die Sie für überzogen halten. Sie sehen Ihre Freiheitsrechte dadurch unverhältnismäßig eingeschränkt, was mit einer Fehleinschätzung der eigentlichen Gesundheitsgefahren, die von dem SARS-CoV-2-Virus ausgehen, einhergeht.“
Auch Geisels Aussagen widersprechen dem angeblich unpolitischen Charakter des Verbots. Er sei „nicht bereit ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird. Ich erwarte eine klare Abgrenzung aller Demokratinnen und Demokraten gegenüber denjenigen, die unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit unser System verächtlich machen.“ Ein Zeltlager von Demonstranten aus dem gesamten Bundesgebiet bezeichnete der SPD-Senator als „großen Campingplatz für vermeintliche Querdenker und Verschwörungsideologen“. Den will er verhindern. Geisel diffamiert jene, die mit der Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern nicht einverstanden sind. Gleichzeitig wischt er das Grundrecht auf Meinungsfreiheit vom Tisch. Das ist in Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschrieben.
Der Innensenator ignoriert, was selbst das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Demonstration vom 1. August herausgefunden hatte: „Keine Demo der Rechtsextremen“. So hat die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) am 8. August die Erkenntnisse der Verfassungsschützer zusammengefasst — immerhin in einer Meldung auf Seite 1.
Vielleicht sollte der Innensenator noch einmal lesen, was die FAS meldete: „Nach Einschätzung des Bundesverfassungsschutzes haben an der Corona-Demonstration am vergangenen Samstag in Berlin nur ‚einzelne Angehörige‘ aus dem rechtsextremen Spektrum teilgenommen.“ Und: „Ein prägender Einfluss auf den Demonstrationszug oder die Gesamtkundgebung ging von diesen nicht aus“, habe die Behörde mitgeteilt, so das Blatt. „Insofern resultierte aus der Kundgebung für die traditionelle rechtsextremistische Szene keine nennenswerte Anschlussfähigkeit an demokratische Kundgebungsteilnehmer“, sagen die Verfassungsschützer laut FAS.
Historische Parallelen und linker Totalausfall
Die politisch ausgelöste Corona-Krise wird längst als geschichtlich einmalig beschrieben. Das gilt weltweit wie auch für die knapp mehr als 70 Jahre der Bundesrepublik Deutschland. Das Berliner Verbot erinnert nicht nur an die Arroganz der Macht in der DDR, von der die Bild-Zeitung schreibt. Auch die bundesdeutsche Geschichte hat dafür genug Beispiele, so den Umgang mit der Friedensbewegung.
Eine andere historische Parallele drängt sich noch auf: Schon einmal, vor etwas mehr als 100 Jahren erklärte sich ein Sozialdemokrat bereit, auch mit äußerster Gewalt für Ordnung zu sorgen. Er ging gegen jene vor, die einforderten, was ihnen im November 1918 versprochen worden war: Frieden, Demokratie, Grundrechte und Freiheit. Es waren Sozialdemokraten, gegen die der damalige Reichwehrminister Gustav Noske von der SPD Reichwehr-Einheiten und präfaschistische Freikorps aufmarschieren und morden ließ. Das geschah in Berlin, München und anderswo in der jungen deutschen Republik. Der berüchtigte Sozialdemokrat erklärte damals: „Einer muß der Bluthund werden. Ich scheue die Verantwortung nicht.“
Ähnlich fatal ist das aktuelle Verhalten jener, die sich auf das Erbe von Rosa Luxemburg und auch von Karl Liebknecht berufen. Die wurden von jenen ermordet, die Noske befehligte. Die Linkspartei, die sich anmaßend „Die Linke“ nennt, ist in der politisch erzeugten größten gesellschaftliche Krise der Bundesrepublik ein bedauerlicher Totalausfall. Das zeigt erneut, was ihr Geschäftsführender Parteivorstand am Montag beschlossen hat.
In einem Aufruf gegen die Demonstration am 29. August werden jene, die daran teilnehmen mit allen möglichen diffamierenden Etiketten belegt. Das geht von „Anhängerinnen und Anhänger von Verschwörungserzählungen“ über vermeintliche Rassisten, Islamfeinde und die anscheinend unvermeidlichen Antisemiten bis hin zu „Holocaustleugner sowie extreme Rechte von AfD, NPD bis hin zu Reichsbürgerinnen und Reichsbürgern, III. Weg und Nazihools“.
Das ist für die Linkspartei-Führung „nicht genug“. Sie wirft den Demonstranten für die Grundrechte vor, „ohne Rücksicht auf Gefährdete“ zu handeln. Sie würden „häufig große Menschenansammlungen ohne Abstand und Masken“ bilden. Zwar heißt es, „nicht alle Demonstrantinnen und Demonstranten“ seien Nazis. Aber dennoch wird aufgerufen: „Wir wollen nicht zulassen, dass Nazis unwidersprochen im Zentrum Berlins marschieren und rufen dazu auf, sich uns anzuschließen.“ Die Linkspartei-Spitze will noch mehr: Den zur Demonstration Anreisenden soll die Unterkunft verweigert werden. Bei Hotels und Busgesellschaften sollen sich Menschen beschweren. Und: „ Widersprecht den LügnerInnen und ihrer Verharmlosung der Pandemie!“ Nur ein Verbot kann die Partei nicht aussprechen — an dem in Berlin ist sie aber beteiligt.
Den ersten Beleg für den Totalausfall dieser Partei lieferte ihr Fraktionschef im Bundestag, Dietmar Bartsch ab: Am 19. März dieses Jahres dankte er nach der Corona-Fernsehansprache von Kanzlerin Angela Merkel dieser „für die klaren Worte“. Dazu erklärte er:
„Die Linksfraktion wird alle Maßnahmen unterstützen, die Solidarität befördern, Schaden von unserem Land, den Menschen und der Wirtschaft abwenden. Der Aufruf zu Solidarität ist Auftrag an die Politik. Nach der Krise sind grundsätzliche Fragen zu stellen.“
Überraschte Organisatoren und friedlicher Aufruf
Die Organisatoren der Demonstrationen wollen nicht nur juristisch gegen das Verbot vorgehen. Sie rufen dazu auf, dennoch nach Berlin zu kommen, beginnend am Donnerstag auf dem Breitscheidplatz und dem Olof-Palme-Platz. Im Rubikon-Interview sagte Mit-Organisator Michael Ballweg von „Querdenken 711“ aus Stuttgart, das Verbot habe ihn überrascht. Die Vorbereitungsgespräche mit der Polizei seien gut gewesen. Es sei auch ein gefordertes Hygiene-Konzept einschließlich möglicher Abstände vorgelegt worden. Für Ballweg handelt es sich um eine politische Ablehnung.
„Sind denn nur noch Pro-Regierungs-Demonstrationen zugelassen?“, fragt er und erinnert daran, dass Demokratie doch vom Diskurs lebe. Für Ballweg ist es zu recht besorgniserregend, dass jene, die für die Grundrechte demonstrieren, als „rechtsextrem“ hingestellt werden. Dazu betonte er: „Natürlich ist in unserer Bewegung weder für Rechtsextremismus noch für Linksextremismus Platz.“ Die große Demonstration solle aber die gesellschaftlichen und politischen Spaltungen zwischen den Menschen und das Schubladendenken aufheben. „Wir haben ein breites Spektrum von Menschen, die sich um ihre Grundrechte sorgen. Das ist der kleinste gemeinsame Nenner. Dafür gehen die Menschen auf die Straße.“
Der Mitorganisator bedankte sich bei der Politik für „die tolle Werbung für die Demonstration“. Diese werde stattfinden, kündigte er gegenüber Rubikon an. Die Politik habe mit ihrem Vorgehen die Menschen überzeugt habe, „dass die Demokratie in Gefahr ist und dass es sich lohnt für die Demokratie auf die Straße zu gehen“. Es bleibe wichtig, friedlich und respektvoll zu sein, betonte Ballweg. Er warf dem Berliner Innensenator vor, „mit dem Feuer zu spielen“. „Das einzige Mittel ist, friedlich zu demonstrieren.“
Klare Worte und notwendige Hinweise
Zahlreiche Mainstream-Medien meldeten das Verbot zumeist unkritisch und behaupteten, das richte sich gegen eine rechte Demo. Klare Worte gab es dagegen in einem Kommentar in der Online-Ausgabe der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) vom Mittwoch: „Der Berliner Senat hat Demokratie offenbar nicht begriffen.“ Das Demo-Verbot werde mit einer Mischung aus virologischen und weltanschaulichen Bedenken begründet. „Das ist skandalös“, findet NZZ-Kommentator Alexander Kissler. Er geht noch weiter:
„Geisels Worte aber sind skandalös. Sie wecken Zweifel an der Verfassungstreue des rot-rot-grünen Berliner Senats. Und sie nähren den Verdacht, der Kampf gegen die Pandemie werde missbraucht, um missliebige Meinungen zum Schweigen zu bringen.“
Kissler schreibt am Ende:
„Freiheit ist, wenn, dann unteilbar. Sie entspringt der rechtsstaatlichen DNA der Republik und nicht etwa der Huld der Regierenden. Man hat sie. Man muss sie sich nicht verdienen. Und um sie einzuschränken, braucht es stärkere Gründe als soziologische Mutmassungen und bessere Motive als politische Abscheu. Berlins Senat hat Demokratie offenbar nicht begriffen.“
Dem ist nichts hinzuzufügen außer: Angesichts der Drohungen von Innensenator Geisel, das Verbot mit einem massiven Polizeieinsatz durchsetzen zu wollen, ist allen, die dennoch für ihre Grundrechte auf die Straße gehen wollen, zu raten, sich auf Konfliktsituationen vorzubereiten. Wichtige Informationen sind unter anderem bei der „Roten Hilfe“ zu finden. Besonders zu empfehlen ist die Broschüre „Was tun wenn‘s brennt?“. Es bleibt die Hoffnung, dass das nicht notwendig ist, weil alles friedlich bleibt — zuallererst die Polizei.
Ich werde beobachten, was in Berlin geschieht. Bevor ich mich auf den Weg mache, höre ich noch einmal das Lied „Keine Angst“ von Heinz Rudolf Kunze. Das stammt aus dem Jahr 1983, der großen Zeit der Friedensbewegung. Es ist wieder aktuell:
„Natürlich fürcht ich mich
und will es offen zeigen
doch in Gemeinschaft
schlägt das bald in Stärke um
wie krank muß der sein,
der sich heute für normal hält
wir haben keine Angst
wir haben keine Angst
Wir haben dies gezinkte Spiel
schon längst begriffen
euch sind die Menschen nur noch Dornen
im Profit
wir sind der Urwald
und wir sprengen eure Bunker
wir haben keine Angst
wir haben keine Angst
Ihr würdet selbst
den lieben Gott einbetonieren
wenn eure Datenbank ihn eines Tages erfaßt
ihr seid Verlierer,
denn ihr wißt nicht, wie man träumt
wir haben keine Angst
wir haben keine Angst“
Ich betone ausdrücklich, dass dieser Text nur meine persönliche Meinung wiedergibt und in meiner Freizeit verfasst wurde. Bis 31. August bin ich noch offiziell Korrespondent für die Nachrichtenagentur RIA Novosti Deutschland/Sputniknews. Ab 1. September werde ich als Redakteur für Rubikon tätig sein.
„Für die Versammlungsfreiheit!“ (Michael Ballweg und Jens Lehrich)
Heinz Rudolf Kunze: Keine Angst
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