Bild: Berichterstattung im Magazin Telepolis. „Keine Fingerabdrücke und DNA-Spuren von Amri im Tat-LKW“, „Die offizielle Anschlagsgeschichte wird immer bizarrer“, „Anis Amri: ,Ich habe mit dieser Sache nichts zu tun. Helft mir!!!‘“ (2 bis 4)
Im Breitscheidplatz-Untersuchungsausschuss des deutschen Bundestages wurde bereits Anfang März 2020 bekannt, dass im bei der Tat benutzten und angeblich von Anis Amri gefahrenen LKW — laut Bundesanwaltschaft wurde der eigentliche Lastwagenfahrer vor dem Attentat auf dem Parkplatz des LKWs auf dem Beifahrersitz erschossen — keine DNA-Spuren oder gar Fingerabdrücke von Amri gefunden wurden, nicht einmal auf seiner Brieftasche und seinem Handy (2, 5)! Das ist natürlich wissenschaftlich und technisch nicht möglich. Thomas Moser schrieb dazu in Telepolis:
„Der Untersuchungsausschuss im Bundestag entdeckt massive Hinweise auf Manipulationen bei den Anschlagsermittlungen — Landeskriminalamt eng mit islamistischer Szene verwoben (…)
Am und im LKW haben die Mordermittler Fingerabrücke gesichert und DNA-Spuren aufgenommen. Wie viele das letztlich waren, kann Thomas Bordasch nicht sagen, weil alle Befunde zur Auswertung an den Staatsschutz des Landeskriminalamtes gingen. Die einzige Rückmeldung, die von dort kam, lautete: Außen am LKW an der Fahrerseite seien zwei Fingerabdrücke festgestellt worden, die zum Tatverdächtigen Amri führen. Weitere Fundstellen werden von den Auswertern nicht genannt. Das heißt: Im LKW gab es offensichtlich keinerlei Fingerprints und DNA Amris. Nicht einmal auf seinem eigenen Portemonnaie und Handy, die im Cockpit lagen.
Einen abschließenden Bericht über den daktyloskopischen Befund kennt Ermittler Bordasch nicht. Eigentlich müsste es ihn geben. Und auch über die letztendliche Auswertung aller Spuren nach Abgabe ans LKA Berlin weiß er nichts. Ein Abschlussbericht hat ihn nie erreicht.“
Thomas Moser, der die Aufklärungsbemühungen von Politik und Behörden zum Breitscheidplatz-Attentat journalistisch begleitet, informierte später die Öffentlichkeit über die eingangs erwähnten Fotos, die nicht zur offiziellen Anschlagsgeschichte passen und dem Bundestagsuntersuchungsausschuss zum Breitscheidplatz-Attentat offenbar erst im Mai 2020 bekannt wurden (3):
„Der Untersuchungsausschuss (UA) des Bundestags hat entdeckt, dass sich auf dem HTC-Handy des angeblichen Attentäters Amri, das in einem Karosserieloch des LKW lag, zwei Fotos befinden, die nach dem Anschlag gemacht wurden. Sie zeigen die Unfallstelle und das zerstörte Fahrzeug. Wer die Fotos gemacht hat oder wie sie auf das Smartphone gelangt sind, kann auch das BKA bisher nicht schlüssig erklären. (…)
Wo die Abgeordneten graben, stoßen sie auf Details, die nicht mit der offiziellen Anschlagsgeschichte zusammenpassen, wie sie beispielsweise ein BKA-Ermittler im Bundestag erneut formuliert hat: Die Tat sei die eines Einzeltäters gewesen. Amri habe sich des LKW allein bemächtigt und damit den Anschlag begangen. Die Möglichkeit habe sich erst am 19. Dezember ergeben. Als Amri am Abend des 18.Dezember mit Ben Ammar zusammensaß, habe er noch nicht gewusst, dass er am nächsten Tag die Tat begehen werde. So der Erste Kriminalhauptkommissar (EKHK) A.M. jetzt als Zeuge im Ausschuss.
Als ihm die zwei Fotos aus dem HTC-Handy vorgelegt werden, muss er passen: Er habe sie noch nie gesehen, er habe keine Erklärung dafür.
Die Fotos müssen einige Zeit nach dem Anschlagszeitpunkt um 20:02 Uhr entstanden sein. Der Tatort ist bereits abgesperrt, Polizisten und Rettungskräfte sind zu sehen. Dass Amri, der den LKW gefahren haben soll, sie selber gemacht hat, ergibt für den BKA-Mann keinen Sinn. Dann wäre der Täter ja noch stundenlang vor Ort geblieben. Zumal er gegen 21:30 Uhr in seiner Unterkunft gewesen sein soll, um seine Sachen zu holen, ehe er flüchtete.
Dass die Bilder von einem Mittäter gemacht wurden, bezweifelt der BKA-Ermittler ebenfalls. Schließlich würde das die offizielle Einzeltäter-Theorie zum Einsturz bringen.“
Direkt nach dem Attentat wurde ein flüchtender Mann durch einen Augenzeugen des Anschlags verfolgt (6). Die Polizei nahm daraufhin den Pakistaner Naved B. fest, verkündete aber kurz darauf, dass dieser nicht der Täter gewesen sei (7). Es ist jedoch ungeklärt, ob der Mann, den der Augenzeuge verfolgt hat, tatsächlich besagter Naved B. gewesen sein kann, denn der Augenzeuge hatte den Täter bei seiner Flucht aus den Augen verloren (8). Anis Amri schlenderte derweil laut Überwachungskameraaufnahmen gemütlich aus der U-Bahn kommend aus dem Bahnhof Zoo hinaus — und nicht hinein — und wusste nichts von seinem „Glück“, einen Anschlag begangen zu haben (9).
vb’s weblog schreibt in dem Artikel „Die Personalie Hans-Georg Maaßen“ zum Fall Amri und der Verstrickung der Behörden unter Hinweis auf entsprechende Presseberichte von taz, Spiegel, Welt, Telepolis und anderen (10):
„Der immer noch sogenannte ‚Verfassungsschutz‘, also der deutsche Inlandsgeheimdienst, ist seit Jahrzehnten bekannt dafür, Neonazinetzwerke zu finanzieren. Die Morde des NSU sind derart exemplarisch für die Machenschaften, in die dieser Geheimdienst bis dahin verstrickt ist, dass er einen Agenten während mindestens eines der Morde vor Ort hatte — Morde, bei denen schließlich nicht nur eine Polizistin unter bis heute ungeklärten Umständen ums Leben gekommen ist, sondern die auch nachweislich nicht so abgelaufen sein können, wie von den ‚Sicherheitsbehörden‘ behauptet (11, 12).
Das ist jedoch nicht das einzige, was Geheimdienstchef Maaßen belastet. Denn wer einen genaueren Blick auf den Fall Amri wirft, dem stehen die Haare zu Berge. Und zwar nicht nur deshalb, weil, wie Ströbele es ausdrückte, jemand eine schützende Hand über Amri gehalten hatte, damit der seinen Anschlag trotz Mitwissens praktisch aller relevanter ‚Sicherheitsbehörden‘ durchführen konnte (13).
Der ‚Verfassungsschutz‘ hatte Amri tatsächlich einen Chauffeur gestellt (14). Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: einen Chauffeur bekommt jemand, der so wichtig ist, dass er einzeln transportiert werden muss, der jedoch nicht selbst fahren kann oder soll. Man vergleiche das mit dem Tatwerkzeug auf dem Breitscheidplatz, und dem, was Amri dort vorgeworfen wird! Amri ist angeblich per Zug geflüchtet — und erschossen wurde er ganz in der Nähe des Ortes in Italien, wo der LKW losgefahren war, den er angeblich zufällig wo ganz anders in Europa gekapert hatte (15).
Bei solchen Geschichten (die in der Reihe der Geheimdienstgeschichten keinesfalls Exoten darstellen) stellen sich einem die Nackenhaare auf. Die Personalie Maaßen ist jedoch längst nicht mehr zu halten, falls noch irgendwelche Regeln gelten. Denn Maaßen hatte die Akte Amri persönlich auf dem Schreibtisch — vor dem Anschlag (16).“
Verfassungsschutz-Präsident Maaßen ließ später auch Medien-Berichte zu einem Behördenspitzel im Amri-Umfeld unterdrücken. Der Berliner Tagesspiegel schrieb dazu (17):
„Hans-Georg Maaßen beauftragte Anwälte, um Drohbriefe an die Presse zu schicken — eine unübliche Maßnahme für eine Bundesbehörde. Er nennt es ‚Korrekturbitte‘. (…) Wie das BfV dem Tagesspiegel auf Anfrage mitteilt, habe die Behörde nach Berichten über ‚vermeintliche V-Leute im Umfeld des Attentäters vom Breitscheidplatz‘ Anfang des Jahres 2017 ‚anwaltliche Korrekturbitten‘ versenden lassen. Den Bitten sei entsprochen worden.“
Anis Amri selbst hat sich Aussagen von Bekannten zufolge nach dem bekanntgewordenen Attentat von diesem distanziert. Das Bundeskriminalamt wusste von dem Sachverhalt.
Die Distanzierung Amris passt zu den veröffentlichten Videos des aus der U-Bahn kommenden Amri und natürlich dazu, dass nicht einmal DNA-Spuren in der LKW-Fahrerkabine oder an Geldbeutel oder Handy gefunden wurden. Thomas Moser schreibt zu der Nachricht Amris nach dem Attentat, die den Bundesbehörden vorliegt (18):
„Der Tunesier Anis Amri, nach offiziellen Angaben der Fahrer des Tat-LKW vom Breitscheidplatz in Berlin, soll gegenüber Bekannten und Freunden in einer Whats-App-Nachricht bestritten haben, an dem Anschlag beteiligt gewesen zu sein. Das geht aus den Ermittlungsunterlagen des Bundeskriminalamtes (BKA) hervor.
Bemerkenswert ist das vor allem deshalb, weil Amri nicht nur seit vier Jahren als der alleinige Attentäter gehandelt wird, sondern sich laut offizieller Auslegung außerdem auch zu der Tat, bei der zwölf Menschen starben, bekannt haben soll. (…)
Der Aktenfund widerspricht dieser Bewertung. Der Sachverhalt konkret: Mohamed A., der Bruder von Khaled A., mit dem sich Amri bis zum Anschlagstag ein Zimmer teilte, erhielt auf seinem Mobiltelefon ein Posting von Anis Amri, versehen mit einem Passbild von ihm und einem Text mit folgendem Wortlaut:
‚Leute, ich kann mich nicht öffentlich zeigen, ich habe mit dieser Sache nichts zu tun. Ich würde so was nie im Leben machen. Alles gelogen!! Bitte teilt ALLE diesen Beitrag und glaubt nicht diesen Medien. Helft mir!!! Gott beschütze euch alle meine Brüder und Schwester.‘“
Beobachter des Verwirrspiels um das angebliche IS-Breitscheidplatz-Attentat gehen mittlerweile aufgrund der Faktenlage davon aus, dass es sich hierbei um Staatsterrorismus handelt und ein unschuldiger und nicht am Tatort anwesender Anis Amri, der ja schon zuvor von den Geheimdiensten beobachtet und behandelt wurde, hier von Politik und Behörden als vermeintlicher Täter vorgeschoben wurde.
Bevölkerungsmanagement durch Angst und Terror. Und der Begriff „Islamischer Staat“ ist doch der feuchte Propaganda-Traum eines jeden rassistischen Rechtsradikalen.
In dem Bereich haben Politik und Behörden doch einiges an Connections und Eigenleistungen zu bieten, wie etliche Beispiele auch der jüngeren Vergangenheit zeigen, beispielsweise aus Hessen (19):
In der Frankfurter Neue Presse konnte man in dem Artikel „NSU-Mordserie. Verfassungsschützer Temme: Nichts gesehen, nichts gehört“ zum NSU-Skandal Folgendes lesen (20):
„Ex-Verfassungsschützer Andreas Temme war im Kasseler Internetcafé, als dessen Besitzer der NSU-Mordserie zum Opfer fiel. Doch gesehen oder gehört haben will der Mann davon nichts. Das beteuert er auch in seiner zweiten Vernehmung in Wiesbaden. (…) Im Gegenteil, von dem Mord am Donnerstag habe er erst am Sonntag durch das Lesen eines örtlichen Anzeigenblatts erfahren. Allerdings wusste Temme nach Zeugenaussagen schon einen Tag später, mit welcher Waffe das Verbrechen begangen wurde. Und das stand nicht in dem Anzeigenblatt, wie ihm die SPD-Abgeordnete Nancy Faeser vorhielt.“
Junge Welt schrieb zu „Der Fall Temme“ (21):
„Das Oberlandesgericht (OLG) München hält laut Beschluss vom 12. Juli 2016 für glaubwürdig, dass der als Zeuge gehörte Andreas Temme, der damals im Nebenraum saß, keine Schüsse gehört habe — ein Mann, der seine Freizeit im Schützenverein verbringt. Es hält für nachvollziehbar, dass der hessische Verfassungsschützer Temme, der kurz nach dem Mordanschlag das Café verließ, nach dessen Angaben auf der Suche nach dem jungen Besitzer, dreimal an dem Sterbenden vorbeigegangen war, ohne ihn hinter einem Tisch liegen zu sehen. Es hält für glaubwürdig, dass der rund 1,90 Meter große V-Mann-Führer weder die Blutspritzer auf dem 73 Zentimeter hohen Tisch sah, auf den er ein Geldstück für die Computernutzung legte, noch den dahinter liegenden Halit Yozgat.“
Das Telepolis-Magazin titelte: „Verfassungsschutz will NSU-Bericht für 120 Jahre wegschließen“ (22):
„120 Jahre — für diese Dauer hat das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) von Hessen einen internen Bericht gesperrt, in dem es auch um den NSU-Mord von Kassel und die mögliche Verwicklung seines Mitarbeiters Andreas Temme gehen dürfte. Das schürt einerseits den Verdacht: Was derart lange geheim gehalten werden soll, muss brisant sein. Andererseits kann diese absurde Sperrfrist als Botschaft verstanden werden an die Öffentlichkeit und diejenigen, die weiterhin aufklären wollen: ‚Von uns erfahrt Ihr nichts mehr. Gebt auf!‘ Es ist ein unverblümter Bruch einer Sicherheitsbehörde mit dem Legalitätsprinzip im Rechtsstaat BRD, Ausdruck des verzweifelten Abwehrkampfes gegen die anhaltenden Aufklärungsbemühungen im Mordkomplex NSU.“
In einem Beitrag der Frankfurter Rundschau hieß es zu Temme (23):
„Bisher hatte es stets geheißen, Temme habe nur den Neonazi Benjamin Gärtner als V-Mann in der extremen Rechten geführt und dazu fünf Spitzel unter Islamisten. Temme hatte aber offenbar zu weiteren Rechtsextremen Kontakt: Nach FR-Informationen führte er zwei weitere Neonazis vertretungsweise, wenn sein Kasseler Chef vom Landesamt für Verfassungsschutz Hessen (LfV), Frank-Ulrich Fehling, krank oder in Urlaub war. Wie oft das vorkam und wie intensiv diese Kontakte waren, ist bisher nicht bekannt. Bereits am Donnerstag hatte Temmes frühere Vorgesetzte Iris Pilling, heute Abteilungsleiterin beim LfV Hessen, vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags anklingen lassen, dass Temme einen Kollegen als V-Mann-Führer vertreten haben könnte. Sie wurde dazu auch in geheimer Sitzung befragt.“
In dem Artikel „Kannte Bouffier Temme?“ meldete die Frankfurter Rundschau dann, dass Temme zum Amtmann befördert und in das Kasseler Regierungspräsidium des später ermordeten Walter Lübcke versetzt wurde (24):
„Der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) soll mindestens einmal an einem ‚CDU-Arbeitskreis im Verfassungsschutz‘ teilgenommen haben, den auch der umstrittene ehemalige Verfassungsschützer Andreas Temme zeitweise aufsuchte. (…)
Andreas Temme war zeitweise unter Tatverdacht geraten, bis im Januar 2007 die Ermittlungen gegen ihn eingestellt wurden. Er kehrte nicht zum Verfassungsschutz zurück, sondern wurde zum Regierungspräsidium Kassel versetzt und ‚zum Amtmann befördert‘, wie die Initiative schreibt. (…)
Sie führt die Ungereimtheiten auf, die mit Andreas Temme verbunden sind. So habe es nach den Erkenntnissen des NSU-Untersuchungsausschusses ‚kein echtes dienstrechtliches Disziplinarverfahren gegen ihn‘ gegeben.“
Später meldete die Frankfurter Rundschau: „Mordfall Lübcke. Verfassungsschützer Temme war mit Stephan E. befasst“ (25):
„Der frühere hessische Verfassungsschützer Temme hatte dienstlich mit dem mutmaßlichen Lübcke-Mörder zu tun.“
Bei „junge welt hieß es in dem Interview mit Prof. Funke mit dem Titel „Bouffier müsste zurücktreten Lübcke-Mord und gesperrte NSU-Akten: Sachverständiger fordert politische Konsequenzen. Ein Gespräch mit Hajo Funke“ zu dem Politik-Behörden-NSU-Skandal (26):
„Junge Welt: Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier hat letzte Woche ‚rückhaltlose Aufklärung‘ versprochen, nachdem der Neonazi Stephan Ernst als Hauptverdächtiger im Fall des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke festgenommen worden war. Wirkt diese Aussage von Bouffier aus Ihrer Sicht glaubwürdig?
Funke: Rückhaltlose Aufklärung würde bedeuten, dem Generalbundesanwalt alle nötigen Akten aus Hessen zur Verfügung zu stellen. Wir erleben aber seit Tagen, dass dies nicht geschieht. Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz hat sich nur bereit erklärt, die Akte von Stephan Ernst selbst zu übermitteln. Aber die Akten der Nachuntersuchung des Landesamts für Verfassungsschutz zum NSU sollen nach wie vor für 120 Jahre unter Verschluss gehalten werden. Auch die Bundesanwaltschaft hat sie bisher nicht. Bouffier müsste zurücktreten, wenn er weiterhin die Aufklärung behindert, wie schon im Fall des NSU-Mordes an Halit Yozgat 2006.“
Da darf man sich dann auch nicht mehr wundern, wenn selbst der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt sind, weil sie laut Urteil nicht unabhängig von den Weisungen der Landesjustizminister sind. Legal Tribune Online meldete dazu (27):
„Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls (EuBH) befugt zu sein. Das hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Montag entschieden, (Urt. v. 27.05.2019, Az. C-508/18). (…)
Für die Staatsanwaltschaften in Deutschland sei nicht gesetzlich ausgeschlossen, dass im Einzelfall doch eine Weisung eines Landesjustizministers Einfluss auf ihre Arbeit nehmen könnte, so die Richter in Luxemburg am Montag. Ansatzpunkt für die Entscheidung des EuGH ist eine Formulierung in Art. 6 Abs. 1 des entsprechenden EU-Rahmenbeschlusses zum Haftbefehl (2002/584/JI), nach welcher der Haftbefehl nur von einer ‚Justizbehörde‘ in einem Mitgliedstaat ausgestellt werden darf. Diese müsse entsprechend ‚unabhängig‘ arbeiten können.“
Quellen und Anmerkungen:
(1) https://www.rubikon.news/artikel/staatstheater-zu-weihnachten
(2) https://www.heise.de/tp/features/Keine-Fingerabdruecke-und-DNA-Spuren-von-Amri-im-Tat-LKW-4678366.html
(3) https://www.heise.de/tp/features/Die-offizielle-Anschlagsgeschichte-wird-immer-bizarrer-4722838.html
(4) https://www.heise.de/tp/features/Anis-Amri-Ich-habe-mit-dieser-Sache-nichts-zu-tun-Helft-mir-4988291.html
(5) https://blog.fdik.org/2019-12/s1576929449.html
(6) https://www.welt.de/vermischtes/article160454887/Mutiger-Zeuge-fuehrt-die-Polizei-zum-Verdaechtigen.html
(7) https://www.spiegel.de/politik/deutschland/anschlag-in-berlin-warum-der-tatverdaechtige-naved-b-wieder-auf-freiem-fuss-ist-a-1126862.html
(8) https://blog.fdik.org/2019-12/s1576929449.html
(9) https://heise.de/-4608078
(10) https://blog.fdik.org/2018-09/s1536487971.html
(11) https://hajofunke.wordpress.com/2013/10/16/thomas-moser-ein-verfassungsschutzer-am-tatort-und-eine-anklagebehorde-die-akten-unterdruckt/
(12) http://friedensblick.de/8450/kiesewetter-mord-das-geluege-um-den-nsu-wohnwagen/
(13) https://www.taz.de/!5407898/
(14) http://spon.de/aeT7R
(15) https://heise.de/-4075337
(16) http://to.welt.de/HNjeBAU
(17) https://www.tagesspiegel.de/politik/geheimdienst-affaeren-verfassungsschutz-praesident-liess-berichte-zu-amri-spitzel-unterdruecken/22999444.html
(18) https://www.heise.de/tp/features/Anis-Amri-Ich-habe-mit-dieser-Sache-nichts-zu-tun-Helft-mir-4988291.html
(19) http://blauerbote.com/2020/12/06/die-corona-propaganda-schneidet-sich-ins-eigene-fleisch/
(20) http://www.fnp.de/rhein-main/Verfassungsschuetzer-Temme-Nichts-gesehen-nichts-gehoert;art801,2046682
(21) http://www.jungewelt.de/2016/07-25/012.php
(22) https://www.heise.de/tp/features/Verfassungsschutz-will-NSU-Bericht-fuer-120-Jahre-wegschliessen-3772330.html
(23) https://www.fr.de/politik/temme-fuehrte-mehr-v-leute-bekannt-11062662.html
(24) https://www.fr.de/rhein-main/nsu-prozess-ere68532/kannte-bouffier-temme-11057378.html
(25) https://www.fr.de/politik/hessen-verfassungsschuetzer-temme-stephan-befasst-13126669.html
(26) https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/357516.aufkl%C3%A4rungsblockade-bouffier-m%C3%BCsste-zur%C3%BCcktreten.html
(27) https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-
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