Auf offener Fernsehbühne in der Nachrichtensendung Zeit im Bild 2 gab der grüne Gesundheitsminister Anschober eine Kostprobe seiner notorischen Rechtsbrechereien (ab Minute 23:58). Als Begründung für die erneute Verschärfung der Maskenpflicht führte er eine Zunahme von Rhinoviren, den Erregern des gemeinen Schnupfens, als „Indikator“ für „Covid-19“ an. Vereinzelte Fälle eines Sommerschnupfens genügen ihm, um ein ansteigendes „virologisches Grundrauschen“ zu beschwören.
Einschränkung der Freiheitsrechte wegen Schnupfen — ein neuer Höhepunkt der Medizindiktatur.
Flächendeckende Tests der Bevölkerung auf Rhinoviren werden in Österreich gar nicht durchgeführt. Es gibt auch keine Studie, die bisher behauptet hätte, dass Corona- oder Influenzaviren bevorzugt auftreten, wenn Rhinoviren vorliegen. Vermutlich weil in den deutschen Sentinelpraxen Fälle von Schnupfen durch Rhinoviren registriert wurden (1), spürt der österreichische Gesundheitsminister bereits ein „Brodeln“ und der Vizekanzler ein „Blubbern und Flimmern“. Der Innenminister bekundet die Notwendigkeit für „Wellenbrecher“ — die Masken. Die blumige Sprache verrät einmal mehr, dass es keinerlei Fakten gibt. Man fischt ausschließlich im Irrationalen.
Um die derzeit weltweit wohl nicht zufällig grassierenden Verschärfungen einer Maskenpflicht zu legitimieren, ist dem Minister jedes Argument recht. Anschober ist da nicht zimperlich. War er es doch, der anfänglich Besuchs- und Ausgangsverbote im ganzen Land verkündete, bei denen sich einige Wochen später herausstellte, dass diese gar nicht in den von ihm zitierten angeblichen Verordnungen standen … Vom österreichischen Verfassungsgerichtshof wurden Anschobers Betretungsverbot des öffentlichen Raums und seine Ungleichbehandlung verschiedener Gewerbe zwischenzeitlich für verfassungswidrig erklärt.
Auch die Antwort auf die Frage, warum die Maskenpflicht jetzt nur auf Supermärkte, Bank- und Postfilialen sowie Gottesdienste, nicht aber andere Geschäfte und die Gastronomie ausgeweitet werde, ließ aufhorchen:
„Es geht bei der Maskenpflicht auch um einen psychologischen Effekt. Das deutlich gesunkene Risikobewusstsein muss wieder gesteigert werden.“
Daher seien die neuen Orte mit Maskenpflicht Lebensbereiche, zu denen man keine Alternative habe. Da niemand ins Wirtshaus, in Modeboutiquen oder Trafiken (österreichisch: Kiosk, Tabakladen) gehen müsse, könne dort die Maskenpflicht weiterhin ausgesetzt bleiben.
Die Maskenpflicht wird nicht wegen einer realen Gefährdung ausgeweitet, um eine Verbreitung von ausgeatmeter Luft einzudämmen. Es soll den Bürger nur empfindlich treffen. Nein, es geht darum, den Bürgern des Staates ein vermeintlich mangelndes Risikobewusstsein sichtbar vor Augen zu führen. Man könnte allen Menschen auch ein Gefahrensymbol auf die Stirn tätowieren! Der eigentliche Hintergrund für die Ausnahmen der Maskenpflicht ist allerdings wohl der Druck Geschäftstreibender. Eine Maskenpflicht in Geschäftslokalen jenseits der Daseinsfürsorge würde deren Umsatzrückgänge von 30 bis 50 Prozent noch einmal vergrößern.
Es könnte sein, dass die Alpenrepublik das Testfeld für eine neue Strategie ist. Statt gleich wieder ein neues Virus zu schicken, könnte man mit bekannten Viren das Bedrohungsszenario aufrechterhalten.
Rhinoviren sind seit Jahrtausenden stabile Begleiter unserer Spezies. Warum sollten die verängstigten Menschen nicht inzwischen sogar bei einem Schnupfen um ihr Ende fürchten? Man muss sich dann nur jeweils über den Sommer durchhangeln. Im Winterhalbjahr laufen die Nasen überall — „same procedure as every year“.
Quellen und Anmerkungen:
(1) Robert Koch-Institut, Berlin; https://influenza.rki.de/
Wenn Sie für unabhängige Artikel wie diesen etwas übrig haben, können Sie uns zum Beispiel mit einem Dauerauftrag von 2 Euro oder einer Einzelspende unterstützen.
Oder senden Sie einfach eine SMS mit dem Stichwort Manova5 oder Manova10 an die 81190 und mit Ihrer nächsten Handyrechnung werden Ihnen 5, beziehungsweise 10 Euro in Rechnung gestellt, die abzüglich einer Gebühr von 17 Cent unmittelbar unserer Arbeit zugutekommen.