Erst durch dieses Video ist das Wirken der NSU-Triade in groben Umrissen für die Öffentlichkeit bekannt. Ihm werden bislang 10 Morde an neun Migrantinnen und einer Polizistin, drei Bombenanschläge auf zwei von Migrantinnen betriebene Geschäfte in Nürnberg und Köln und auf die von vielen Migrantinnen bevölkerte Keupstraße in Köln, sowie 15 Raubüberfälle zugeschrieben.
Die Vorgeschichte, die Fortentwicklung und die dann folgende mörderische Praxis der NSU-Triade umfassen seit dem Mauerfall einen Zeitraum von zwei Dekaden. In dieser Zeit haben unterschiedliche politische Spieler und Diskurse erheblichen Einfluss auf den Erhalt und das Gedeihen dieses „Netzwerkes von Kameraden“, wie es in dem Selbstenttarnungsvideo zutreffend benannt ist, genommen. Dabei ist nach der Selbstenttarnung des NSU sehr früh in der politischen Öffentlichkeit über ein mögliches „Versagen bundesdeutscher Sicherheitsbehörden“ in dieser Angelegenheit spekuliert worden. Zwischenzeitlich ist dieser Begriff vom amtierenden Justizminister Heiko Maas in die Formulierung „großes Staatsversagen“ zugespitzt worden, mit dem er sich Anfang November 2016 bei den Opfern und Hinterbliebenen des NSU-Terrors für Fehler der Sicherheitsbehörden öffentlich entschuldigt hat. (4)
Bei dem Begriff des Versagens handelt es sich nach Johannes Agnoli natürlich um eine „moralisierende Leerformel“, die alles sagt, nichts beschreibt und schon gar nichts erklären kann, kurz: Es handelt sich hier um ein von blendender Pathetik niemals ganz freies politisches Ablenkungsmanöver. (5) Gleichwohl kann die unkontrollierte Veröffentlichung des NSU-Bekennervideos allemal als ein Versagen der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden interpretiert werden. Gerade weil es den Sicherheitsbehörden nicht gelungen ist, das zu verhindern, sehen sie sich heute – sehr zu ihrem Leidwesen - außerordentlich unbequemen Fragen nach Theorie wie Praxis ihrer Verwaltung des Neofaschismus seit dem Mauerfall in diesem Land ausgesetzt.
Zugleich ist es nicht so, als seien die Sicherheitsbehörden durch die Selbstenttarnung des NSU entscheidend in die Defensive gedrängt worden. Das Gegenteil ist hier der Fall: So gut wie alle mehr oder minder mit der Verwaltung des NSU betrauten Bediensteten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) konnten zwischenzeitlich eine Beförderung und damit eine Gehaltserhöhung realisieren, (6) das BfV erhielt als Ergebnis der Selbstenttarnung des NSU erheblich mehr finanzielle Ressourcen und Kompetenzen. Auch das zeigt: Für die Sicherheitsbehörden - wie übrigens auch für die großen Banken - ist die im Kapitalismus noch stets propagierte Ideologie eines Leistungsnachweises am Markt außer Kraft gesetzt. Den existierenden Staat vorausgesetzt, können Sicherheitsbehörden niemals scheitern, und selbst ein behauptetes „versagen“ zieht weitere Belohnungen – wofür auch immer - nach sich.
Für die auch so nach der Selbstenttarnung des NSU revitalisierten Sicherheitsbehörden gibt es nachvollziehbar gute Gründe, den NSU gerade nicht als ein „Netzwerk von Kameraden“ sondern unter dem Begriff „NSU-Trio“ zu fassen. Allemal kann dieser mit seinem schlichten Bezug auf die Zahl drei - sprich: Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe - Oberflächenevidenz geltend machen. Sein politischer Vorteil besteht aus der Sicht seiner Protagonisten zweifellos darin, so die seit Existenz der Bundesrepublik geltend gemachte Fiktion von naziterrorristischen Einzeltätern weiter zu prolongieren. Von dem Vordenker des bundesdeutschen Verfassungsschutzes Armin Pfahl-Traughber ist das am Beispiel des NSU auch unmissverständlich in einem 2015 publizierten Aufsatz ausgesprochen worden: Das Morden war bekennerlos, das war neu und deshalb konnte auch niemand auf die Idee kommen, dass es Nazis waren.
Bei dem NSU habe es sich gerade nicht um eine „rechtsterroristische Struktur“, sondern lediglich um eine „Zelle“ gehandelt. Insoweit sind dann auch die Mitteilungen in den Jahresberichten des BfV aus den Jahren 1998 – 2010, in denen die Inexistenz von „rechtsterorristischen Strukturen“ behauptet wurden, weder falsch noch irreführend. Um diese Argumentation zu stützen, muss der VS-Denker Pfahl-Traughber natürlich die jahrelang von den Angehörigen der Opfer gegenüber den Ermittlungsbehörden vorgetragenen Hinweise auf Nazis als Täterinnen sowie die Demonstrationen der Migrantinnen von Kassel und Dortmund im Frühsommer 2006 unterschlagen. (7)
Das politische Interesse dieses Verfassungsschutz-Intellektuellen liegt hier denkbar offen zu Tage: Aus Gründen des Selbsterhalts seiner Organisation müssen die Sicherheitsbehörden von der Mitverantwortung für das jahrelange Morden freigesprochen werden. Und mit Verlaub. Dass es sich bei Pfahl-Traughber beileibe nicht um einen beliebig mitteilungssüchtigen, eher randständigen Sozialwissenschaftler im Dienst der inneren Sicherheit handelt, wird auch daran deutlich, dass seine Minimierungsanstrengungen in Sachen NSU im Oktober 2012 bei dem legendären Auftritt des Spiritus Rektor des tiefen Staates in der Bundesrepublik Klaus-Dieter Frische dankbare Aufnahme fanden.
O-Ton Fritsche vor dem Untersuchungsausschuss des deutschen Bundestages zum NSU (BT-UA-NSU) Mitte Oktober 2012: „Aber ein Vergleich mit der RAF oder gar die Bezeichnung als „braune RAF“ ist beim NSU organisationsbezogen nicht angemessen. Wie der Politologe Pfahl -Traughber richtig darstellt, handelt es sich bei der links-terroristischen Organisation um eine relativ hierarchisch und straff strukturierte Gruppe mit führenden Kadern und vielen Aktivisten, was beim NSU als Kleinstzelle nicht der Fall war.“ (8)
So stellt es sich also beim NSU aus der Sicht führender Vertreter der bundesdeutschen Sicherheits- und Kontrollbehörden dar: Fast frei nach den instruktiven Memoiren des Hitler loyal dienenden Erich von Manstein aus dem Jahre 1955 „Verlorene Siege“ sollen es im ansonsten ja stets als erfolgreich beschriebenen Kampf gegen den „Rechtsextremismus“ leider die immer mal wieder übersehenen „Einzeltäter“ und „Kleinstzellen“ gewesen sein, die den NSU völlig staatsfrei ins Werk gesetzt haben.
Allemal hier instruktiver, weil in der Sache weiterführend und gesellschaftstheoretisch durch den Soziologen Matthias Quent in exzellenter Weise profiliert, die Beschreibungen und Interpretationen unter dem Begriff der Triade in Bezug auf den NSU. Im Kontext von Rassismus, Radikalisierung und Rechtsterrorismus rekurriert der Begriff der NSU-Triade nach dem Soziologen Simmel auf die kleinste Einheit in einem sozialen System. Der Übergang von einer Zweierbeziehung auf drei Gruppenmitglieder stellt nicht eine bloßen qualitativen Zusatz sondern eine neue Qualität dar. (9)
Im Chinesischen Sprachschatz bezeichnet die Triade Vereinigungen im Bereich der organisierten Kriminalität, „als Erkennungszeichen verwenden die Triaden-Mitglieder untereinander Geheimsymbole und verständigen sich per Fingercode“ heißt es in dem Wikipedia-Eintrag. (10) Und der historische Ursprung der NSU-Triade kann unschwer aus dem selbstgewählten Begriff herausgelesen werden: Der Nationalsozialismus. Und allerdings konnte die NSU-Triade nur deshalb über einen so langen Zeitraum existieren, weil sie in etwas aufgehoben war, das als NSU-Komplex beschrieben werden muss. Er bezeichnet das vielfältige, zuweilen öffentlich aber immer auch verdeckte Agieren einer Reihe unterschiedlicher Protagonistinnen aus dem Verfassungsschutz, der Polizei, der Justiz, dem Neofaschismus, der Wissenschaft und der Presse mit der Absicht einen repressiven Zugriff auf die NSU-Triade zu verhindern. Eben das alles skizziert das gesellschaftliche Umfeld, in denen die Morde vollzogen wurden.
Dabei war für die NSU-Triade die in der Bundesrepublik für die Sicherheitsbehörden gültige Extremismusdoktrin ein ganz ausgezeichnetes Gerüst (Frame), um eine mörderische Praxis nazistischer Gewalt weit über ein Jahrzehnt lang verdeckt auszuüben.
Bei der seit den frühen 1970er Jahren in der BRD aus dem Sicherheitsapparat in leichter Modifizierung der Totalitarismustheorie heraus entwickelten Extremismusdoktrin handelt es sich um ein System von Ansichten und Aussagen mit dem Anspruch, allgemeine Gültigkeit zu besitzen. Sie wurde einseitig verkündet und muss als politische Leitlinie der Regierung verstanden werden. Die Nützlichkeit der von einer Reihe staatlicher Institutionen in Bezug auf die Extremismusdoktrin praktizierten Verharmlosung bis hin zur Verleugnung rechter Gewalt und Rassismus kann für das Fortwirken der NSU-Triade überhaupt nicht überschätzt werden. Zeitlich parallel zu dem Wirken der NSU-Triade wurde der Naziterror nicht nur von den Tätern aus einem verdeckten, aber gezielten Eigeninteresse heraus mit einer Schweigespirale camoufliert. Faktisch unterstützt wurden sie dabei auch durch eine ganze Riege von sogenannten Extremismusforschern, die mit einer Vielzahl staatlich üppig alimentierter Publikationen für einen anhaltenden Desinformations- und Narkotisierungsprozess der Öffentlichkeit sorgten.
In der Extremismusdoktrin wurde der Popanz einer sogenannten „Braunen RAF“ erfunden, die und dann allerdings bis auf den heutigen Tag deshalb nicht gefunden werden konnte, weil Nazis niemals eine RAF sind und auch keine sein wollten. Gleichwohl war die geltend gemachte Matrix handlungswirksam. Mehr als einmal verwiesen in der Ceska-Mordserie ermittelnde hochrangige Polizeibeamte, wie z.B. der Leiter der BAO Bosporus Wolfgang Geier darauf, „dass er sich bis zum Auffliegen des Trios im November 2011 nicht hat vorstellen können, dass es in Deutschland so etwas wie rechtsextremistischen Terrorismus gäbe.“ Seine Aussage zur Folge hätten dazu gerade „die Ausführungen der Verfassungsschutzämter (beigetragen), wonach eine >Braune Armee Fraktion< nicht existiere.“ (11)
Auch so wurde und wird eine anhaltende Bagatellisierung von Naziterror staatlicherseits hergestellt, der sein Pendant in der bis heute gültigen Fortschreibung einer fortgesetzten Kultur des Verdachts gegen unabhängige Antifaschistinnen und dem permanenten Aufblasen eines weiteren Popanz unter der Formel „Linksextremismus“ findet. In diesem Sinne folgerichtig widmete beispielsweise der Landesinnenminister von Mecklenburg-Vorpommern Lorenz Caffier der antifaschistischen Praxis der Punkband „Feine Sahne Fischfilet“ im Verfassungsschutzbericht für das Berichtsjahr 2011 mehr Zeilen als der NSU-Triade (12).
Hier handelt es sich nicht um spezifische Defizite oder gar um ein Versagen der variantenreich aufgestellten Extremismusdoktrin. Sie ist sie für eine wissenschaftliche Analyse der in Teilen der Bevölkerung wirksamen Ressentiments in Form von Antisemitismus, Rassismus und (National-) Chauvinismus, als deren Vollstrecker die Nazis agieren, ohnehin nicht zu gebrauchen. Das ist aber auch gar nicht ihre Aufgabe, ihre Aufgabe besteht zum Zwecke des Ordnungs- und Staatserhalts eben in der Tarnung dieses Horrors von gesellschaftlichen Alltagsphänomenen, denen seit dem Mauerfall bislang etwa 200 Menschen in diesem Land mit Migrationshintergrund, Linke, Obdachlose und andere zum Opfer gefallen sind.
Die in den NSU-Komplex eingebetteten Morde der NSU-Triade und vor allem deren jahrelang erfolgreich betriebene Tarnung haben zu Ende gedacht auch die Wirkungsmächtigkeit der Extremismusdoktrin unter Beweis gestellt. Sie ist und bleibt in ihrem Beharrungsvermögen politisch handlungswirksam und taucht fast wie von selbst in immer neu-alten Spielarten in den politischen Deutungskämpfen auf – bis zu einem aggressiv-jovialen Gelächter in den Medien. Auch das soll mit dem NSU-Tribunal angeklagt werden. (13)
In einem instruktiven Aufsatz haben Juliane Karakayali und Bernd Kasparek, die Morde der NSU-Triade „im Kontext der Migrationsdebatten der 2000er Jahre“ beschrieben. Richtig dabei ihr Befund, dass sich diese Morde in einem – wie sie formulieren – „rassistischen Kontinuum“ vollzogen haben, in der es „eine gegenseitige indirekte Bezugnahme zwischen den politischen Feinden des Asylrechts, die vor allem in den Unionsparteien zu finden waren, und dem rassistischen Terror auf der Straße“ gegeben hat. Sie fokussieren dabei ihren Beitrag auf „eine Zeit der erneuten starken Auseinandersetzung im Feld der Migrationspolitik“ die sie auf die Zeit nach der Bundestagswahl 1998 und die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts orientieren, einem „der ersten Projekte der rot-grünen Regierung.“ Wohl wahr dass sich die meisten der bislang bekannt gewordenen Morde der NSU-Triade in den sogenannten „rot-grünen Jahren“ vollzogen haben. Sie deuten das als Reaktion auf die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, den sie als einen Schlüssel bezeichnen, „um die Morde des NSU zu verstehen.“
Zu einem Zeitpunkt als die rot-grüne Bundesregierung habe anerkennen müssen, „dass die Tatsache der Einwanderung nicht mehr negiert werden kann und die Nachkommen der Migrantinnen Deutsche werden, in einem Moment also, in dem auch von politischer Seite anerkannt wird, dass die, die da sind, bleiben und teilhaben werden, erscheinen die Morde wie eine Art der selbstjustiziellen Migrationspolitik: Mord als Politik der Ausbürgerung.“ Instruktiv dabei ihre Beschreibung, das dabei seitens der NSU-Triade gegenüber den Migrantinnen „eine Taktik der Verunsicherung“ verfolgt wurde, mit dem Effekt, dass die Opfer und ihre Angehörigen mit den Anschlägen „erneut zu »Ausländern« gemacht“ wurden, sprich, so Karakayali und Kasparek präzisierend: „Von dieser Erfahrung des Markiertwerdens sprechen alle Angehörigen der Opfer. An diesem Punkt kommen der Rassismus des NSU und der strukturelle Rassismus von Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen und entfalten ihre Wirkung.“ Am Ende beschließen die Autoren ihre Überlegungen mit einem positiv gestimmten Fazit. Auch wenn die „mörderische Politik des NSU in einem rassistischen Kontinuum“ stattgefunden habe, habe diese doch letztlich „die Realität einer pluralen und Einwanderungsgesellschaft“ nicht verhindern können, kurz: „Am Ende sind sie gescheitert.“ (14)
Fraglich erscheint, ob dieser sicher wünschenswerte Befund auf eine angemessene historische Tiefenschärfe gegründet ist, um auch so ein „Nie wieder!“ zu befördern. Die Konservierung des Nazifundus sowohl durch die Extremismusdoktrin wie auch durch das im organisierten Neofaschismus dieses Landes installierte finanziell hypertrophe V-Leute-System durch die Kontrollbehörden dieses Landes machen hinter solche optimistischen Annahmen ein beunruhigendes Fragezeichen.
Auch dem wurde für die Zeit vom 17. – 21. Mai in dem im Schauspielhaus Köln / Mülheim durchgeführten NSU-Tribunal nachgegangen. Darin wurden von einer Vielzahl von Basisinitiativen unter dem vielschichtigen Begriff Klage drei Perspektiven verfolgt:
Wir klagen, um die, die fehlen.
Zweitens: Wir klagen die an, die an die in der schwer durchdringbaren Parallelwelt der deutschen Behörden, seit Ende der 1990er Jahre den Rassismus und die Nazi-Mörder gefördert, unterstützt und flankiert haben.
Drittens: Wir klagen eine bessere Zukunft ein.
Die Durchführung sowie der Ablauf der vier Tage des Tribunals wird wohl niemanden der etwa 2.000 BesucherInnen unbeeindruckt gelassen haben. Die mit hoher Integrität und vielfältiger Intelligenz ausgestatteten Tribunal-AktivistInnen sind in diesen Tagen über sich hinaus gewachsen und haben gezeigt, wie sich in der Auseinandersetzung mit dem bedrohlichen NSU-Komplex Empathie mit den Opfern rassistischen Terrors, kalte Analysen in antifaschistischer Absicht mit einer emotionalen Wucht des eigenen Auftretens verbinden lassen. Vielleicht auch das wird eine ganze Reihe von Migrantinnen, - nicht nur aus der unweit vom Schauspielhaus gelegenen Keupstrasse - die Opfer und Überlebende rassistischen Terrors in der BRD geworden waren, dazu ermuntert haben, die Gelegenheit zum Auftritt zu nutzen, um auch uns das zu sagen was sie uns schon immer sagen wollten. Und wir alle haben ihnen zugehört. Auch so wurde zuhören während des Tribunals zu einer politischen Tat, wie die das Geschehen selbstlos unterstützende Crew des Mobile Reporting deutlich herausarbeitete (15).
Für einige aus der Vorbereitung bestand ein schlichtes Ziel des Tribunals darin, sich wenigstens nachträglich an die Seite der gegen die Ceska-Mordserie gerichteten Manifestationen der MigrantInnen von Kassel und Dortmund aus dem Frühsommer 2006 zu stellen. Sie waren damals von allen Spektren der außerinstitutionellen Linken, - d.h. konkret: Autonomen, Antifas, Anirassisten und Kanak-Attak-Intellektuellen - mit ihren Protest allein gelassen worden (16). Gemessen an dieser Peinlichkeit kann gesagt werden, dass das Tribunal die damit verknüpften Erwartungen an etwas Besseres erfüllt hat.
Am Ende des Tribunals wurde von dann von allen Beteiligten wieder auf Angriff geschaltet, was sich in einer ausführlich begründeten Anklageschrift gegen rund 100 namentlich benannte Exponenten des NSU-Komplexes nachlesen lässt. (17)
Literatur:
(1) Christian Fuchs und Daniel Müller, NSU-Prozess: Die weißen Brüder / Wenn nächste Woche der NSU-Prozess beginnt, sitzt auch André Eminger auf der Anklagebank – als treuester Helfer der Terroristen. Mit seinem Zwillingsbruder Maik träumte er von einer rechten Revolution, in: ZEIT Nr. 16 vom 11. April 2013, URL: http://www.zeit.de/2013/16/nsu-helfer-eminger-zwillinge/komplettansicht
(2) Bayrischer Landtag, Untersuchungsausschuss zum NSU, Drs. 16/17740 vom 10.7.2013, S. 131, URL: https://www.bayern.landtag.de/fileadmin/images/content/NEU_Drs_16-17740_NSU_FINAL_18072013.pdf
(3) So der abschließende Hinweis in einem außerordentlich kundigen Vortrag eines klugen Antifaschisten aus Bayern auf dem NSU-Tribunal in Köln am 18.5.2017 in dem Slot: „Angriff der Nazis & Staatlich unterstützter Aufbau von Nazistrukturen“
(4) O.N., Aufarbeitung der NSU-Morde / Maas sieht „großes Staatsversagen“ / Justizminister Heiko Maas entschuldigt sich bei Opfern und Hinterbliebenen für Fehler. So etwas dürfe nie wieder passieren, in: taz vom 4.11.2016, URL: http://www.taz.de/!5354537/
(5) Johannes Agnoli, Transformation der Demokratie, Hamburg 2004 (zuerst 1967)
(6) Astrid Geisler, Verfassungsschutz und NSU / Zur Strafe befördert / Gab es in den Überwachungsbehörden harte Konsequenzen nach dem NSU-Desaster? Drei Verfassungsschützer wurden strafversetzt – 47 stiegen auf, in: taz vom 28.11.2014, URL: http://www.taz.de/!5027455
(7) Armin Pfahl Traughber, Die Nicht-Erkennung des NSU-Rechtsterrorismus und die vergleichende Extremismusforschung, in: Jahrbuch für Extremismus und Demokratie 2015, S. 73 – 93, hier S. 93
(8) Klaus Dieter Fritsche (Staatssekretär BMI) Vernehmung, Stenografisches Protokoll (..) der 34 Sitzung des BT-UA-NSU vom 18 Oktober 2012, Berlin, Protokoll S. 5, URL: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/CD14600/Protokolle/Protokoll-Nr%2034a.pdf. Der Auftritt von Fritsche vor dem BT-UA-NSU wurde deshalb legendär, weil er in seinem Statement auch das Aufklärungsversprechen von Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Causa NSU-Komplex mit der Ansage, das keine Geheimnisse bekannt werden dürfen, die das Funktionieren des Staates beeinträchtigen einkassierte – ohne dafür gefeuert zu werden, ganz im Gegenteil. Kurz nachdem er mit Hinweisen auf einen mutmaßlichen und damals noch legalen Kinderpornofilmkonsum durch den vormaligen Vorsitzenden des NSU-BT-UA Sebastian Edathy mitgeholfen hatte, diesen aus dem politischen Verkehr zu ziehen, wurde er 2014 zum Staatssekretär im Bundeskanzleramt und zum Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes und damit zum ranghöchsten Beamten der Inneren Sicherheit in der BRD befördert. Siehe: Klaus-Dieter Fritsche Eintrag auf Wikipedia, URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Klaus-Dieter_Fritsche
(9) Matthias Quent, Rassismus, Radikalisierung, Rechtsterrorismus. Wie der NSU entstand und was er über die Gesellschaft verrät, Weinheim 2016, URL: https://www.beltz.de/fileadmin/beltz/leseproben/978-3-7799-4495-9.pdf
(10) Triade, Eintrag auf Wikipedia, URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Triade_(Kriminalistik)
(11) Landtagsfraktion Die Grünen Bayern, 15. Sitzung des Untersuchungsausschusses: ZV Wolfgang Geier vom 20.2.2013,URL: https://nsuua.wordpress.com/2013/02/20/15-sitzung-des-untersuchungsausschusses-zv-geier/
(12) Vgl. Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Verfassungsschutz, Verfassungsschutzbericht 2011, Rostock 2012, siehe S. 14/15 und S. 84/85, URL: http://www.verfassungsschutz-mv.de/cms2/Verfassungsschutz_prod/Verfassungsschutz/content_downloads/Verfassungsschutzberichte/Verfassungsschutzbericht_2011.pdf
(13) Vgl. das von den Komikern Joko Winterscheid und Klaas Heufer-Umlauf im Auftrag der Bundeszentrale für politische Bildung produzierte Video „Ahnungslos – was ist Extremismus“ (vom November 2012). URL: https://www.youtube.com/watch?v=5PdHHiUq-1Y
(14) Juliane Karakayali und Bernd Kasparek, Mord im rassistischen Kontinuum / Naziterror Die Taten des NSU müssen im Kontext der Migrationsdebatten der 2000er Jahre analysiert werden, in: ak - analyse & kritik, Nr. 588 vom 19.11.2013, URL: https://www.akweb.de/ak_s/ak588/26.htm
(15) Siehe URL: http://www.nsu-tribunal.de/newsroom/#newsmodal
(16) Siehe die Pressebeiträge von Suzan Gülfirat, "Bitte helft der Polizei" / Wie türkische Blätter über einen Protestmarsch gegen eine Mordserie berichten, in: TSP vom 8.5.2006 S. 10, URL:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/bitte-helft-der-polizei/709084.html und Pascal Beucker, Eine Mordserie im Hintergrund / Die grausame Kette von Morden an türkischen Geschäftsinhabern erschreckt die Community. In Dortmund wollen Angehörige eines Opfers am Sonntag schweigend demonstrieren, in. taz vom 10.6.2006, URL: http://www.beucker.de/2006/tk06-06-10.htm
(17) O.N., Wir klagen an! Anklage des Tribunals, „NSU-Komplex auflösen“, 17-21 Mai 2017, Köln-Mülheim, URL: http://www.nsu-tribunal.de/wp-content/uploads/2017/05/NSU-Tribunal_Anklageschrift.pdf
Zum NSU-Tribunal:
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Pressefotos zum NSU-Tribunal: http://www.nsu-tribunal.de/newsroom/
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