„Kannst du mir vielleicht erzählen, wie es kommt, dass alle Menschen ihr Inneres so ängstlich verbergen? Warum vertraut der eine dem anderen so wenig? Ich weiß, es wird einen Grund dafür geben, aber manchmal finde ich es sehr schlimm, dass man nirgends, selbst bei den Menschen, die einem am nächsten stehen, ein wenig Vertraulichkeit findet“, schrieb Anne Frank am 22. Januar 1944 in ihr Tagebuch.
Was würde man ihr heute antworten? Zeichnet sich doch gerade dasselbe Muster des Schweigens in unserer Gesellschaft ab. Weil es vielleicht so einfach geworden ist, nur bis zur fremden Meinung zu denken. Die logisch klingt. Vielleicht nicht warm. Aber darauf kommt es auch nicht an. Denn jeder Mensch möchte vor allem geliebt werden. Also denke ich wie du. Aber du magst auch die anderen, die so denken wie du. Und das sind viele. Deshalb liebst du auch viele. Denkst du. Und du greifst zu und merkst, dass es so einfach geht. Auszutauschen. Aber Liebe ist einzigartig. Und da stimmt etwas nicht. Müsste das Ergebnis sein, wenn du denkst. Aber lieber nicht. Wenn es anders für alle Menschen doch so einfach ist?
Leben wir in einer Meinungsdiktatur?
Dem australischen Journalisten Julian Assange wird der Prozess gemacht, sich selbst bezeichnender Kämpfer für Wahrheit, Meinungs- und Pressefreiheit. Und ein Mensch, der mittlerweile auch um sein eigenes Leben bangen muss.
Unser eigener Kampf um Meinungsfreiheit ist spätestens seit 2015 zu einem Kampf um Deutungshoheit, um die Macht der Massenmedien und Pluralismus geworden.
Laut repräsentativer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach nimmt ein Teil der Bevölkerung inzwischen mehrere Themen als tabuisiert war: das Flüchtlingsthema, der Umgang mit dem Islam, das Aufkommen nationalistischer Gruppierungen, Begriffe wie „Vaterlandsliebe“ oder „Patriotismus“ (1).
Auch in der Corona-Krise zeigt sich eine klare Meinungsmache. Nach Recherche des Medien Navigator von Swiss Policy Research berichten geopolitisch konforme Medien zu Corona überwiegend staatskonform. Forscher der Universität Passau sprachen von einem unkritischen und undifferenzierten „Tunnelblick“.
Dies ist umso kritischer zu bewerten, weil ein rechtswidriger Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit vorliegt, wenn dem Bürger die Bildung und Äußerung einer Meinung durch eine staatliche Maßnahme verunmöglicht wird (2), was zwar nicht unmittelbar, dennoch mittelbar medial zumindest nicht völlig abwegig erscheint. Fakt ist: Andersdenkende werden zu Wirrköpfen und Spinnern erklärt (3). Nicht die Absurdität „Impfstoff zur Beendigung der Pandemie“ wird kritisch hinterfragt, sondern Impfkritiker werden als „Impfgegner“ medial bekämpft. Gerade bezüglich der Impfstoff-Frage gebieten die Aufklärungsverpflichtungen, Risiken und bestehenden Gewissenskonflikte von Eltern (4) einen öffentlichen Diskurs. Demonstranten für Grundrechte und andere legitime Ziele werden zu „Coronaleugnern“ (5) herabgewertet.
Der wohl erstmalig von einem Geheimdienst eingesetzte politische Kampfbegriff des „Verschwörungstheoretikers“ wird verbreitet, mit dem Ergebnis, dass ein Teil der Bevölkerung diesen unreflektiert übernimmt. Aber auch die Pauschalverurteilung von „Schlafschafen“ bezeugt nicht die Erkenntnis, das eigene und gesellschaftliche Wachstum im Austausch mit Andersdenkenden zu suchen, sondern diesen durch das Herausstellen der vermeintlich erkannten persönlichen Schwäche der Gegenseite mit anschließender Abwertung im Keim zu ersticken.
Eine respektvolle Diskussion im Hinblick auf die aktuellen richtungsweisenden politischen Fragen ist jedoch dringender denn je, denn die Corona-Krise sollte nicht über die drängenden Themen hinwegtäuschen — für die unsere Gesellschaft noch keine Antwort gefunden hat.
Beispielhaft sind hier zu nennen:
- Wie können wir Flüchtlingen aus Kriegsgebieten schnellstmöglich helfen? Warum gibt es so viele alleinreisende Kinder unter den Flüchtlingen? Wie können wir diesen schnellstmöglich helfen beziehungsweise sie zu ihren Eltern zurückbringen? Warum machen wir einen Unterschied, obgleich sich die Bundeswehr an Kriegen beteiligt? Was sind die Ursachen für Migration? Warum verlassen Menschen ihre Heimat? Ist der Migrationspakt für Deutschland und Europa die Lösung oder bloß Symptombekämpfung? Müssen wir bei einer effektiven Hilfe- und Ursachenpolitik und den erforderlichen Maßnahmen nicht klar zwischen Flüchtling und Migrant (6) unterscheiden? Sollte eine Vereinbarung nicht sicherstellen, dass in Not geratene Flüchtlinge — unabhängig vom Ankunftsland — Soforthilfe erhalten, sodass sie nicht in menschenunwürdigen Lagern und Umständen leben müssen? Begründet Migration aber zwingend eine gesteuerte Migrationspolitik (7)? Wie sieht eine intelligente Einwanderungspolitik aus?
- Welchen Raum und Stellenwert wollen wir der Digitalisierung — als grundsätzlich dem Menschen wesensfremde Technik — geben? Wollen wir eine komplette digitale Identität (ID2020) oder sollte es dafür rechtliche und ethische Grenzen geben? Ist die Digitalisierung wirklich in vielen Bereichen unumgänglich oder handelt es sich hierbei um eine widerlegbare These?
- Wie können wir Ausländern und deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund einen geschützten Raum ohne Vorurteile geben und gleichzeitig die deutsche Kultur wahren, keine gefühlte „Selbstaufgabe“ betreiben, die zwangsläufig die Gesellschaft spaltet? Wie garantieren wir die innere Sicherheit und Ordnung? Wie verfahren wir mit Personen(gruppen) oder Institutionen, die gegen die freiheitlichen, demokratischen Werte arbeiten?
- Wie soll zukünftig die Produktivität der deutschen Wirtschaft im Hinblick auf die zu erwartenden zahlreichen Insolvenzen und eingerichteten staatlichen „Hilfsprogramme“ gewährleistet werden? Ist eine europäische oder/und globale Wirtschafts- und Finanzunion tatsächlich die beste Lösung für Deutschland und Europa?
- Welche Weichen können wir in Bildung und Wissenschaft stellen, um zukunftsweisende Innovationen, insbesondere im Hinblick auf die Klimaherausforderungen, hervorzubringen und einen hohen Bildungsstand zu erreichen?
Historischer Vergleich
Die Mehrheit der Deutschen sieht das Recht auf Meinungsäußerung in Deutschland gesichert. Dennoch sind annähernd zwei Drittel davon überzeugt, dass es heute viele ungeschriebene Gesetze gibt, die eine freie Meinungsäußerung zu bestimmten Themen — besonders im öffentlichen Raum — einschränken. Das betrifft einerseits Themen, bei denen gegen gesellschaftliche Normen und Sagbarkeitsregeln verstoßen wird, andererseits aber auch Themen, die viele bewegen, die aber nach dem Eindruck der meisten Befragten von den Führungseliten nicht ernst genommen werden (8).
Artikel 5 des Grundgesetzes sichert jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden ebenfalls gewährleistet (9). Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes wurde der Artikel nicht verändert (10).
Die Verfassungsentwicklung in der DDR nahm einen völlig anderen Weg als in der Bundesrepublik Deutschland. Zwar formulierte Artikel 27 der DDR-Verfassung von 1968/74 das Recht, „seine Meinung frei und öffentlich zu äußern“. Dieses Recht galt aber nur für Bürger der DDR. Vor allem aber hatte die Meinungsäußerung schon dem Wortlaut nach „den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß“ zu erfolgen und war damit Prämissen der marxistisch-leninistischen Ideologie in der Deutung der SED unterworfen.
Die von der SED verbindlich festgelegten gesellschaftlichen Interessen bildeten — will man hier die Diktion der Staatsrechtslehre anwenden — die immanenten Schranken der Grundrechte. Die Meinungsfreiheit und Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens waren nicht als subjektive Rechte gegen den Staat konzipiert. In der Verfassungswirklichkeit zogen regimekritische Äußerungen häufig staatliche Repressalien nach sich (11).
Kunst, Wissenschaft und Forschung wurden in der Verfassung von 1968/74 nicht einmal vom Wortlaut her garantiert. Eine entsprechende Formulierung war entfallen (12). Vor diesem Hintergrund konnten von der DDR-Verfassung nach der Wiedervereinigung keine ideellen Impulse auf die weitere Entwicklung des deutschen Medienrechts ausgehen (13).
Diese Feststellungen sollten insbesondere im Hinblick auf die staatlich veranlassten Corona-Grundrechtseinschränkungen aufhorchen lassen.
Auch die geplante und teilweise positiv bewertete Transformation des Journalismus in einen sogenannten Haltungsjournalismus (14) könnte das Grundrecht auf Meinungsfreiheit noch weiter aushöhlen.
Haltungsjournalismus als Politikmache mit den — schlimmstenfalls — politisch Verantwortlichen als ausführende Organe würde der originären Aufgabe objektiver Informationsverbreitung, Kontrolle und Meinungsbildung (15) zuwiderlaufen und der Demokratie massiv schaden.
Bereits jetzt scheinen gewisse Leitmedien eine gesellschaftliche Deutungs- und politische Gesinnungszuweisungshoheit für sich in Anspruch zu nehmen.
In dem am 6. September 2020 erschienenen Artikel der Süddeutschen Zeitung (SZ) „Toleranz für die Intoleranz“, kommentiert der Verfasser den „Appell für freie Debattenräume“ von Gunnar Kaiser, deutscher Schriftsteller und YouTuber, und Milosz Matuschek, in Paris und Berlin lebender Autor und Kolumnist. Er beschreibt eine lebendige Öffentlichkeit als eine, die sich „... gegen illiberale, antisemitische oder auch nur irreführende Positionen verwahrt ... “. Deren Existenz sei nicht anzuzweifeln.
In seinem Artikel unterstellt der Autor, „dass sich trotzdem nun auch Liberale und Linke, denen redlich an der Meinungsfreiheit gelegen ist, für die Belange der Rechten einsetzen ...“.
Allerdings lässt sich in dem benannten Appell weder eine politische Gesinnung der Einladenden noch der Eingeladenen feststellen. Eine breite Beteiligung, die sich nicht primär an einer politischen Gesinnung orientiert, dürfte gerade beabsichtigt sein. Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes sichert jedem ohnehin zu, wegen seiner politischen Anschauungen weder benachteiligt oder bevorzugt werden zu dürfen. Auch lässt der Autor der SZ den Leser in Unkenntnis, worin das Motiv seiner Vorgehensweise — die Unterschreibenden persönlich zu kontaktieren — und der Versuch der Einhaltung seiner originären Aufgaben besteht.
Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzespaket gegen Hass und Hetze soll hingegen „für die Verteidigung der Demokratie unerlässlich sein. Das Gesetzespaket diene dem Schutz aller Menschen, die von Rassisten und Rechtsextremisten bedroht und diffamiert werden …“ (16). Allein die behauptete Unabdingbarkeit weckt Zweifel an der mutmaßlichen Zustimmung der Bevölkerung.
In der Berichterstattung zu der Berliner Demonstration am 1. August 2020 waren deutliche Tendenzen erkennbar: Friedliche Demonstranten wurden in der staatskonformen öffentlich-rechtlichen Berichterstattung, beispielsweise in der Tagesschau, zu einer „zunehmenden Gruppe von Demonstranten mit antisemitischer Grundtendenz und Rechtsextremen“ herabgewürdigt, obwohl der Verfassungsschutz gegenüber anderen „Leitmedien“ erklärte, keinen ausgehenden rechtsextrem geprägten Einfluss auf den Demonstrationszug oder die Gesamtkundgebung festgestellt zu haben.
Die fragwürdige Stürmung des Reichstags während der Grundrechtsdemonstration am 29. August 2020 wurde hingegen medial Rechtsextremen und Reichsbürgern zugewiesen (17) und entsprechend politisch dramatisiert und inszeniert. Die Anstifterin des Sturms bestätigte mittlerweile in einem persönlichen Interview weder bei sich noch den Stürmenden rechtsextreme Gesinnungen.
Keinesfalls darf diese Gesetzgebung zu rechtswidriger Zensur (18) oder — wie oben dargelegt — staatlich angeordneten medialen „Maulkörben“ von Kritikern führen (19). Jedenfalls erschließt sich nicht ohne weiteres, warum eine Gesetzesinitiative dringend notwendig und als demokratisch legitimiert erschien, handelt es sich doch bei einer Vielzahl der Delikte um sogenannte Antragsdelikte.
Das heißt, der Geschädigte kann und muss einen Strafantrag stellen, soweit er sich geschädigt und beeinträchtigt sieht. Soweit das Ziel die Verfolgung von Offizialdelikten ist, wurde die Verfassungsschutzaufgabe auf private, global agierende Telemediendienstanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, und somit auf oftmals juristische Laien übertragen. Diese könnten so (ungewollt) zu Zensurgehilfen werden.
Unfreier Journalismus als Demokratiefeind
Fehlende „innere“ Pressefreiheit missbilligt der ehemalige Spiegel-Journalist Harald Schumann, der nach dem Erhalt des Journalistenpreises „Der lange Atem“ 2010 erklärte, dass es nicht an fähigen und hervorragenden Journalisten mangele, sondern interne Machtstrukturen die fehlende Freiheit und Entfaltung des Potenzials verhindern.
Udo Ulfkotte, ehemaliger Journalist und Kriegsberichterstatter der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) im Irak, bezichtigt hingegen „gekaufte“ Journalisten und Leitmedien als „Kriegstreiber“ (20). Er begründet seinen Austritt damit, die Menschen nicht mehr belügen und betrügen zu wollen (21). Für Externe ist es schwierig, die vielfältigen Gründe für die überwiegend inakzeptable und einheitliche Medienlandschaft zu benennen.
Aber jeder Journalist kann sich für qualitativ guten Journalismus entscheiden — oder wie spiegelbildlich der Finanzexperte Dr. Markus Elsässer in einer Talkrunde unter anderen mit dem Chefredakteur der Wirtschaftswoche (22) konstatiert: „… der Selbstbetrug geht nicht bis in die letzte Stunde.“ Folgerichtig ist die Lüge — sprich die bewusste Behauptung unwahrer Tatsachen — nicht durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt (23).
Hingegen solle sich jeder frei fühlen und mutig sein, seine Gedanken und Bedenken zu äußern. Denn jede freie Meinungsäußerung — rational oder emotional begründet, grundlos, von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten — fällt unter den Schutz der Meinungsfreiheit (24).
Die Forderung nach der Wahrheit findet sich ebenfalls in dem kürzlich in der Welt erschienenen Artikel „Die Zukunft des unabhängigen Journalismus“. Hiernach „... habe kritischer Journalismus eine historische Chance, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien. Neben der Bereitschaft sich „mit den Mächtigen“ anzulegen sei dies „finanzielle Unabhängigkeit und Vielfalt ...“
Gemessen an Artikel 5 des Grundgesetzes sollten sich die Bedingungen des freien Journalismus zudem allein an den verfassungs(immanenten) Schranken orientieren. So wie wahre Liebe eine absolute Annahme des Anderen bedingt, kann der freie Journalismus nur mit der entsprechenden Anerkennung der (verfassungs)gegebenen Meinungsfreiheit entstehen, obgleich diese Schranken individuell als Schwäche beziehungsweise unliebsame Grenze bewertet werden.
Zukunftsgerichtet fragt sich, warum der deutsche Presserat diese Fehlentwicklungen offenkundig nicht hinreichend zu verhindern vermag. Wäre er gegebenenfalls im Sinne eines demokratischen Dreiklangs um eine demokratisch legitimierte Trägerschaft und ein unabhängiges Schiedsgericht zu ergänzen oder sogar zu ersetzen? Eine stärkere Transparenz der Verstöße sowie der Kodex als regelmäßig unabhängig geprüftes Qualitätsmerkmal könnten dem Medienkonsumenten Orientierung bieten und Vertrauen in einzelne Plattformen aufbauen.
Ein Befreiungsschlag scheint nicht nur für Julian Assange, sondern auch für mündige Bürger und den Medien-Journalismus dringend geboten, wollen wir nicht an den drängenden gesellschaftspolitischen Herausforderungen scheitern.
Quellen und Anmerkungen:
(1) Institut für Demoskopie Allensbach, Nr. 119 vom 23. Mai 2019, https://www.ifdallensbach.de/fileadmin/user_upload/FAZ_Mai2019_Meinungsfreiheit.pdf
(2) BVerfG NJW 1983, 2691.
(3) Rainald Becker, deutscher Fernsehjournalist ARD.
(4) Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist erklärtes Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist. Eltern müssen daher ihre Kinder impfen lassen, damit ihre Kinder betreut werden können.
(5) FAZ vom 31. August 2020.
(6) https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/unter-demonstranten-in-berlin-kann-man-mit-corona-leugnern-reden-16931425.html
(7) Definition Migrant: https://refugeesmigrants.un.org/definitions, Migrationspakt, Präambel, Nummer 8.
(8) https://www.ifd-allensbach.de/fileadmin/user_upload/FAZ_Mai2019_Meinungsfreiheit.pdf
(9) Klaus Stern/ Florian Becker, Kommentar zum Grundgesetz, Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europäischen Bezügen, 3. Auflage 2018, Randnummer 50.
(10) Ebenda, Randnummer 51.
(11) Einzelheiten bei Ekkehart Stein /Erhard Denninger /Wolfgang Hoffmann-Riem, Kommentar zum Grundgesetz, Seite 80 folgend.
(12) Klaus Stern/Florian Becker, Kommentar zum Grundgesetz, Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europäischen Bezügen, 3. Auflage 2018, Randnummer 51.
(13) Klaus Stern/Florian Becker, Kommentar zum Grundgesetz, Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europäischen Bezügen, 3. Auflage 2018, Randnummer 49.
(14) Professor für Kommunikationswissenschaften Dr. Michael Meyen, die Mechanismen der Massenmedien, https://www.youtube.com/watch?v=C46MJyNcN0c
(15) https://www.bpb.de/gesellschaft/medien-und-sport/medienpolitik/189218/funktionen-der-medien-in-einer-demokratischen-gesellschaft-i-und-ii
(16) https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/021920_Kabinett_Bekaempfung_Rechtsextremismus_Hasskriminalitaet.html
(17) FAZ vom 29. August 2020, https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/corona-skeptiker-stuermen-durch-absperrung-zum-reichstag-16928759.html
(18) Artikel 5 Absatz1 Satz 3 Grundgesetz.
(19) BVerfG NJW 1983, 2691.
(20) Udo Ulfkotte, Gekaufte Journalisten, Verlag: Kopp, Rottenburg, 9. Auflage, 2014, Seite 88 folgend.
(21) Ebenda, Seite 10.
(22) Malte Fischer, https://www.wiwo.de/malte-fischer/4625494.html
(23) Klaus Stern/ Florian Becker, Kommentar zum Grundgesetz, Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europäischen Bezügen, 3. Auflage 2018, Randnummer 50.
(24) Ebenda, Randnummer 95.
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