Angesichts der anstehenden Maßnahmenverschärfungen zur Brechung der vierten Welle und der damit einhergehenden Debatte über eine allgemeine Impfpflicht erscheint es angebracht, noch einmal auf die beiden aus freiheitlicher Sicht grundlegenden Konstruktionsfehler der Coronapolitik in Deutschland wie auch anderswo auf der Welt hinzuweisen. Es bedarf dieser Klarheit über das Fundament der aktuellen Politik, um sich nicht falschen Hoffnungen über den weiteren Verlauf der Pandemiebekämpfung hinzugeben.
Es sind vor allem die folgenden zwei Fehler, die zu der heutigen Situation geführt haben:
Der erste Fehler besteht darin, dass es überhaupt als Staatsaufgabe gilt, die Gesundheit der Bevölkerung aktiv — durch präventive Maßnahmen — vor COVID-19 zu schützen, um dadurch das Gesundheitssystem vor Überlastung zu bewahren.
Der zweite Fehler besteht darin, dass der Staat dieser angemaßten Aufgabe dadurch nachkommt, dass er seine hauptsächlichen Anstrengungen nicht auf die Stärkung der gesellschaftlichen Abwehrkräfte richtet — beispielsweise durch einen massiven Ausbau der Intensivkapazitäten und des Krankenhauspersonals —, sondern auf die Bekämpfung der Ursache der Gesundheitsgefahr: des Virus und seiner Ausbreitung.
Fehler 1: Präventivstrategie
Nach liberalem Verständnis ist der präventive Gesundheitsschutz, mit dem die staatlichen Corona-Maßnahmen gerechtfertigt werden, keine Staatsaufgabe, sondern Privatangelegenheit der Bürger. Dem Staat kommt allenfalls die Aufgabe zu, eine adäquate Infrastruktur — Krankenhäuser, Ambulanzen, Notfalldienste et cetera — bereitzustellen, wobei nach libertärer Ansicht selbst diese Aufgabe in private Hände gehört und nicht in die des Staates. Lediglich der Lebensschutz als der Extremfall des Gesundheitsschutzes obliegt nach liberalem Verständnis dem Staat. Hierfür — und zum Schutz des Eigentums — dienen die Institutionen des Militärs und der Polizei.
Die Vorstellung, der Staat habe dafür zu sorgen, dass nicht mehr Menschen krank werden, als das Gesundheitssystem verkraftet, ist demnach keine liberale.
Wenn ein Staat Vorschriften erlässt und Maßnahmen ergreift, durch die er die Handlungsfreiheit seiner Bürger einschränkt, nur um die Zahl der mit einem bestimmten Virus Infizierten und in der Folge Erkrankten oder gar Verstorbenen zu reduzieren und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, so handelt er definitiv nicht liberal. Im Gegenteil, Freiheitsbeschränkungen wie Lockdowns, Kontaktbeschränkungen oder Maskenpflicht sind ihrer Natur nach autoritär. Autoritäres Handeln entspricht aber keinem liberalen Staat, sondern einem Obrigkeitsstaat, wie er in der DDR verwirklicht war. Das gilt auch dann, wenn man der Ansicht ist, dass durch Corona eine Situation entstanden ist, die eine existenzielle Bedrohung für die Bevölkerung darstellt und daher temporär ein autoritäres staatliches Eingreifen rechtfertigt.
Dieser Grundfehler, dem Staat die Aufgabe des Gesundheitsschutzes zu überlassen und sein diesbezügliches autoritäres Präventivhandeln zu tolerieren, hat weitreichende Folgen für die Beziehung zwischen Staat und Bürger. Das beginnt bei den elementaren Rechtsvorstellungen eines freiheitlichen Staatswesens: In einem liberalen Staat erfolgt Prävention durch Strafe. Rechtsgüter wie das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum der Bürger werden vornehmlich dadurch geschützt, dass der Staat für den Fall ihrer Verletzung hohe Strafen androht und diese bei Bedarf auch durchsetzt. Der Staat greift nicht prophylaktisch in die Handlungsfreiheit seiner Bürger ein, um Rechtsverletzungen zu verhindern. Er verbietet zum Beispiel nicht die Herstellung und den Verkauf von Messern, um auf diese Weise Messermorde zu verhindern. Stattdessen muss dem Tätigwerden des Staates eine Handlung wie ein Messermord oder zumindest deren Versuch vorausgehen. Der Staat verhält sich also reaktiv.
Die Corona-Maßnahmen sind demgegenüber aktiv-präventiver Natur. Dafür, dass morgen von Corona keine oder zumindest eine geringere Gefahr für Leib und Leben der Bürger und für die Belegungssituation der Intensivstationen ausgeht, schränkt der Staat heute die Handlungsoptionen aller Bürger ein: durch Lockdowns, Zugangs- und Kontaktbeschränkungen, durch Masken- und Testpflicht. Zum Schutz der Allgemeinheit vor einer möglicherweise in der Zukunft eintretenden Gefahr muss der Einzelne auf die Ausübung einiger ihm grundgesetzlich zustehender Freiheitsrechte verzichten.
Der ehemalige Richter Thomas-Michael Seibert bezeichnete diesen Vorgang der Abkehr vom klassischen reaktiven Rechtsverständnis kürzlich in einem Interview mit dem Online-Magazin Multipolar als „Verpolizeilichung des Rechts“. Um Rechtsverletzungen nicht mehr nur nachträglich sanktionieren, sondern aktiv verhindern zu können, kämen die aus dem Polizeirecht stammenden Begriffe der drohenden „Gefahr“, des „Störers“ und der „Maßnahme“ zur Anwendung. Anders als beim klassischen Seuchenschutz würden nun nicht mehr nur alle „Störer“, im Pandemiefall also alle aktiven Virusverbreiter, sondern auch alle Nichtstörer, das heißt alle Gesunden, frühzeitig entsprechenden „Maßnahmen“ unterworfen.
Problematisch daran ist nach Seibert insbesondere, dass eine Gefahr nicht ohne weiteres feststellbar ist: Sie kann bestehen oder nur eingebildet sein, sie kann eintreten oder auch nicht. Dadurch werde aber der klassische juristische Argumentationsprozess ausgehebelt, was zu einer großen Zurückhaltung der Gerichte führe, weshalb sie sich im Zweifel eher für die Existenz einer Gefahr entschieden. Damit, und hierin liegt die eigentliche Problematik, sei es „nicht mehr voraussehbar, in welchem Bereich welche Beschränkungen auferlegt werden. Die Grundrechte stehen grundsätzlich zur Disposition, was im klassischen Verfassungsdenken gerade verhindert werden sollte. Die Grundrechte waren als individuelle Abwehr staatlicher Gesetzeszumutungen im 19. Jahrhundert gedacht und eingeführt.“
Der aktiv-präventive Polizei-Ansatz in der Corona-Politik lässt sich daher nicht mit dem individualistischen Ideal der freien Lebensgestaltung in Einklang bringen. Letzteres besagt, dass ein jeder tun und lassen kann, was ihm beliebt, solange er sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegt und keinen anderen ungebührlich in seiner Freiheit einschränkt. Was nach dem Gesetz keine Straftat ist, darf jeder tun, auch wenn es — wie das Rauchen — möglicherweise schädlich ist, sei es nur für einen selbst oder auch für Dritte. Für Corona gilt das nicht mehr. Hier soll bei jeder Handlung die Gefährdung Dritter möglichst vollständig ausgeschlossen sein.
Fehler 2: Ursachenorientierung
Damit sind wir beim zweiten Fehler. Die wesentliche Besonderheit der Präventivstrategie zur Pandemiebekämpfung besteht in ihrer Ursachenorientierung. Das bedeutet, dass alle Maßnahmen vorrangig dem Ziel dienen, die Ursache — das Virus und dessen Ausbreitung — zu eliminieren oder zumindest in den Griff zu bekommen. Dieser Tenor zieht sich durch alle offiziellen Begründungen für Lockdown, Social Distancing, Maskenpflicht oder Massenimpfung: Es geht darum, das Virus wenn nicht auszurotten, so doch zumindest so weit an der weiteren Ausbreitung zu hindern, dass das Gesundheitssystem nicht überlastet wird.
Erst durch diese Ursachenorientierung erhält der Gefahrenpräventionsansatz seinen Spin ins Autoritäre. Denn zur Ausrottung eines Virus kann die Lebensweise der Bevölkerung nicht bleiben, wie sie ist, sondern muss so lange und derart an die Verbreitungsweise des Virus angepasst werden, dass dieses sich nicht mehr oder zumindest nicht mehr so leicht weiterverbreiten kann und daher über kurz oder lang von der Bildfläche verschwindet. Das aber heißt, dass in Sachen Gesundheitsschutz fortan nicht mehr jeder tun und lassen kann, was er für gut und richtig hält, solange es im Rahmen dessen bleibt, was bisher nicht strafbar war, sondern dass der Staat vorgibt, welche Verhaltensweisen den Bürgern in welchen Situationen gestattet sind und welche nicht.
Der entgegengesetzte Ansatz wäre es, die Gefahr Gefahr und ihre Ursache Ursache sein zu lassen und sich stattdessen damit zu befassen, wie die Folgen der Ausbreitung des Virus, bestehend in einer entsprechend hohen Zahl an Infizierten, Kranken und Schwerkranken, bewältigt werden können.
Statt ganz vorne anzusetzen und die Zahl der Infektionen gering halten zu wollen, würde es darum gehen, das Problem „weiter hinten im Prozess“ anzugehen, indem versucht wird, ausreichend Versorgungskapazitäten und Therapiemöglichkeiten bereitzustellen. Der Fokus läge auf der Erhöhung der Krankenhauskapazitäten, also Betten und Personal, und auf der Erprobung und Zulassung wirksamer Medikamente oder sonstiger Therapien, die schwere Verläufe entweder schnell heilen oder gar nicht erst entstehen lassen, wenn frühzeitig nach der Infektion mit der Therapie begonnen wird.
Ginge man so vor, könnte man auf die vielfältigen Freiheitsbeschränkungen, die derzeit wieder vermehrt im Gespräch sind, verzichten. Die Entscheidung darüber, ob und, wenn ja, welche Präventionsmaßnahmen der Einzelne ergreift — ob er Maske trägt, Abstand hält, sich impfen lässt oder seine sozialen Kontakte reduziert —, wäre dann nämlich wie früher wieder jedem selbst überlassen. Der Staat würde sich nur darauf vorbereiten, mit den Folgen klarzukommen.
Diesen Weg scheint man außer in Großbritannien nun auch in Japan gehen zu wollen. Sollten die Japaner bei diesem Ansatz bleiben, wird es interessant sein, nach dem Winter die dortigen Ergebnisse mit den deutschen zu vergleichen.
Fazit
Die Coronapolitik ist eingebettet in einen gesellschaftlichen Grundkonflikt: Es muss eine Balance gefunden werden zwischen dem Bedürfnis nach Sicherheit auf der einen Seite und dem Drang nach Freiheit auf der anderen Seite. Mehr Freiheit geht mit einem erhöhten Risiko, mehr Ungewissheit und mehr Unsicherheit einher, ein Mehr an Sicherheit und Gewissheit wird durch ein Mehr an Unfreiheit erkauft. Wer sich und andere möglichst vollständig vor der Gefahr eines Beinbruchs schützen will, muss das Skifahren verbieten.
Durch Corona haben sich die Gewichte verschoben. Die Waage hat sich stark in Richtung Sicherheit und Unfreiheit geneigt. Viel spricht allerdings dafür, dass diese Neigung schon vor Corona bestand und durch die Krise nur deutlicher sichtbar wurde. Umfragen zur Angemessenheit der Maßnahmen zeigen regelmäßig, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung hinter den Prinzipien der Maßnamenpolitik steht. Laut ZDF-Politbarometer vom 12. November 2021 sehen nur 16 Prozent die Maßnahmen als übertrieben an, während 32 Prozent sie für gerade richtig halten und 49 Prozent sogar meinen, sie müssten härter ausfallen. Bestätigt wird dieser Befund durch das Ergebnis der letzten Bundestagswahl : Eine überwältigende Mehrheit von fast 70 Prozent der Wähler stimmte für die Parteien CDU/CSU, SPD, Die Grünen und Die Linke, die den eingeschlagenen Kurs entweder selbst bestimmt oder zumindest mitgetragen haben.
Maßgebliche Faktoren für die verstärkte Betonung kollektiver Sicherheit gegenüber individueller Freiheit sind im Kern die folgenden drei Punkte, die, als Elemente einer allgemeinen Methode aufgefasst, auch auf anderen Gebieten als nur bei Corona zur Anwendung kommen können:
Erstens die Feststellung einer drohenden Gefahr, die es durch entschlossenes präventives Handeln zu verhindern gilt. Bis heute wird mit Blick auf das Virus eine „kriegsähnliche Situation“ beschworen, von der Prinz Charles glaubt, dass sie auch zur Forcierung der Klimaschutzbemühungen erforderlich ist. Auf diese Weise soll eine Wagenburgmentalität erzeugt werden, welche die Bevölkerung zusammenschweißt und persönliche Opfer im Kampf gegen den gemeinsamen Feind legitimieren hilft.
Zweitens die Maßgabe, dass es im Grunde nur einen einzigen legitimen Weg zur Vermeidung des Gefahrenfalls gibt. Diese Vorfestlegung kann explizit durch Beschluss oder implizit durch faktisches Handeln erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Aufgabe so gewaltig ist und so große Teile der Gesellschaft betrifft, dass die Entscheidung, ihre Lösung nicht den divergierenden egoistischen Handlungsmotiven und Aktivitäten der Bürger zu überlassen, sondern staatlicher Lenkung zu unterwerfen, als legitim erscheint.
Drittens ein im wahrsten Sinne des Wortes „radikaler“ (radix = lat. Wurzel) Lösungsansatz. Das ist der entscheidende Punkt: Statt sich für die Bewältigung der Auswirkungen zu rüsten, die der Eintritt des Gefahrenfalls nach sich zöge, wird als Ziel ausgegeben, die Gefahr bei der Wurzel zu packen und ihre Ursache auszumerzen, um so die Möglichkeit des Gefahrenfalls ein für alle Mal zu beseitigen.
Sind auf diese Weise Prävention und Ursachenbekämpfung als die zentralen Elemente der Strategie zum Umgang mit der Gefahr festgeschrieben, ist die grundsätzliche Weichenstellung erfolgt. Alle weiteren Schritte ergeben sich aus dem damit eingeschlagenen Kurs, der von individueller Freiheit weg- und zu kollektiver Sicherheit hinführt.
Diese Sicherheit ist aber erst erreicht, wenn mit der Ursache — im Fall von Corona das Virus, beim Klimawandel die menschlichen CO2-Emissionen — auch die Gefahr beseitigt ist, bestehe diese in der Überlastung des Gesundheitssystems oder im Klimakollaps. Dieser Vollständigkeitsanspruch macht es später allerdings ausgesprochen schwierig, den Kampf vorzeitig abzubrechen, wenn sich beispielsweise herausstellen sollte, dass die gewählten Mittel — Impfung respektive Emissionsreduzierung — nicht zum Schlagen des Gegners taugen. Entweder finden sich dann andere Mittel — wie Therapeutika, höhere Deiche oder Ähnliches —, um das anvisierte Ziel doch noch zu erreichen, oder es bedarf der politischen Kunst des gesichtswahrenden Kurswechsels, um einen Ausweg aus der Sackgasse zu finden, der zum Beispiel darin bestehen könnte, mit dem Virus beziehungsweise dem Klimawandel leben zu lernen.
Ausblick
Wenn das Vorstehende eine zutreffende Beschreibung der Grundlagen deutscher Coronapolitik ist, so steht für die Zukunft ein Festhalten an der Impfstrategie zu erwarten. Zum einen liegt es in der Logik der Grundsatzentscheidung für die Ursachenbekämpfung mittels Impfung, dieses Mittel erst vollständig auszureizen, ehe ernsthaft Alternativen erwogen werden. Zum anderen verfügt die staatliche Maßnahmenpolitik über komfortable Mehrheiten sowohl unter den politischen Parteien als auch in den Medien und in der Bevölkerung.
Weil das Sicherheitsbedürfnis der Mehrheit das Streben der Minderheit nach individueller Freiheit überwiegt, ist eine partielle, vielleicht auch eine allgemeine Impfpflicht der naheliegende nächste Schritt.
Zwar bestehen diesbezüglich einige verfassungsrechtliche Bedenken, wie sie beispielsweise der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages im Jahr 2016 unter dem Aktenzeichen WD 3 - 3000 - 019/16 zusammengestellt hat. Betrachtet man die einzelnen Punkte aber vor dem Hintergrund der offiziellen Verlautbarungen zur Gefährlichkeit des Coronavirus und den zu seiner Bekämpfung zur Verfügung stehenden Mitteln, erscheinen die verfassungsmäßigen Hürden als keineswegs unüberwindlich. Hinzu kommt, dass auch eine nachträglich als verfassungswidrig eingestufte Impfpflicht ihre Wirkung voraussichtlich bereits weitgehend entfaltet hätte, ehe sie durch das Bundesverfassungsgericht wieder kassiert wird. Erfahrungsgemäß dauert es einige Zeit, bis eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts vorliegt.
Nach Lage der Dinge wird es aber auch mit einer Impfpflicht auf absehbare Zeit nicht gelingen, das Virus aus der Welt zu impfen. Das scheitert schon daran, dass die derzeit verfügbaren Impfstoffe keine sterile Immunität verleihen. Angesichts der Mutationsfreudigkeit von Coronaviren besteht aber auch wenig Hoffnung, dass ein entsprechender Impfstoff bald zur Verfügung steht.
Selbst mittels regelmäßiger Auffrischungsimpfungen kann demnach allenfalls das Teilziel erreicht werden, dass saisonal steigende Corona-Fallzahlen die Intensivstationen nicht an ihre Kapazitätsgrenze bringen, wenngleich das freilich während der gesamten Pandemie bis heute, Anfang Dezember 2021, zu keinem Zeitpunkt der Fall gewesen ist. In den ersten Monaten scheint die Impfung ja tatsächlich in gewissem Ausmaß vor schweren Verläufen zu schützen.
Die Impfung wird das Virus aber nicht beseitigen können. Die Ursache der von COVID-19 ausgehenden Gefahren wird also bestehen bleiben, die Impfung wird nur für eine Eindämmung der Gefahr sorgen. Aus diesem Grund wird die Diskussion über flankierende Maßnahmen wie Lockdowns, Masken- und Testpflicht weitergehen. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine Frage der Abstufung. Der Ansatz, die Seuchenprävention nicht ins Belieben des Einzelnen zu stellen, sondern staatlich zu orchestrieren, bleibt derselbe, ebenso die Ausrichtung der Maßnahmen an dem Ziel, die Ursache — die Verbreitung des Virus — abzustellen oder zumindest möglichst stark zu behindern.
Am Ende dieses Weges wird ein dauerhaftes Kontrollregime stehen. Wenn offiziell festgestellt werden wird, dass trotz nahezu vollständiger Durchimpfung der Bevölkerung eine Überlastung der Intensivstationen durch Coronapatienten weiterhin nicht sicher ausgeschlossen werden kann, wird ein Kurswechsel vollzogen werden müssen.
Das neue Ziel wird dann darin bestehen, einen Weg zu finden, um mit dem Virus zu leben. Allein auf die Impfung wird man dabei aber nicht vertrauen können, also wird man neben dem Impfen die heute schon etablierten Kontrollmechanismen beibehalten, die der Virologe Alexander Kekulé unter dem Kürzel SMART zusammenfasst: Schutz der Risikogruppen, Masken im Alltag, aerogene Übertragung vermeiden, reaktionsschnelle Nachverfolgung, Tests für jedermann.
Den ersten Schritt in diese Richtung ist man mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes am 19. November 2021 gegangen, indem darin die Einsetzung einiger Maßnahmen vom Bestehen einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ entkoppelt wurde. Dieser Weg dürfte weiter beschritten werden, bis am Schluss ein einfaches Gesetz steht, das bestimmte Maßnahmen ohne zeitliche Begrenzung vorschreibt. Es wäre der Eintritt in eine dystopische Welt, wie sie sich als Risiko schon länger am Horizont abzeichnet.
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