YouTube gehört dem US-Konzern Google. Google ist damit zu einem Unternehmen geworden, das in die deutsche Medienlandschaft fundamental eingreift und die Meinungsfreiheit nach eigenen Regeln beschränkt. Also im deutschen Verfassungsrecht mit der Kettensäge aktiv ist, ohne dass unser politischer Apparat davon Notiz nimmt und einschreitet.
Im Gegenteil, man könnte auf die Idee kommen, dass der Staatsapparat die Abschaltung nicht nur mit klammheimlicher Freude beobachtet hat, sondern an der Abschaltung tatbeteiligt war, denn sie erfolgte 45 Minuten nachdem ein Video hochgeladen wurde, in dem NuoViso-Redaktionsleiter Norbert Fleischer einen Ausschuss der Vereinten Nationen in Genf darüber informierte, dass Deutschland am Krieg in Jemen beteiligt ist – nicht am Rande, sondern wesentlich, durch Waffenlieferungen an Saudi Arabien und durch die Tolerierung von Drohnenmorden.
Die „Reaper“ (deutsch: Sensenmann)-Drohnen, die in Nevada von US-Piloten ferngesteuert werden, erhalten ihre Steuerbefehle über Kabel durch den Nordatlantik, die Signale werden bis zur Ramstein Air Force Base weitergeleitet, dem größten Stützpunkt der USA außerhalb des eigenen Staatsgebietes. Dort werden sie an Satelliten abgestrahlt, die sie an die Drohnen über dem mittleren Osten weiterleiten. Deutschland ist also tatbeteiligt. Ohne Ramstein keine Drohnenmorde.
So hat das ein deutsches Gericht im März 2019 festgestellt, weil der jemenitische Ingenieur Faisal bin Ali Jaber gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt hatte. Sein Neffe, sein Schwager, aber auch viele andere Jemeniten, auch Kinder, wurden durch Fehlentscheidungen des US Militärs mittels Hellfire (Höllenfeuer)-Rakete in verbrannte Fleischfetzen verwandelt.
Das deutsche Gericht hatte festgestellt, dass die Bundesregierung sicherzustellen habe, dass kein Völkerrecht gebrochen werde, dass die Befehlskette in so einem Fall also in Deutschland gestoppt werden müsse. Auch die Regierungsbehauptung, dass Ramstein ja gar kein wesentlicher und unverzichtbarer Faktor bei den Drohnenmorden sei, wurde vom ehemaligen US-Drohnenpiloten und Whistleblower Brandon Bryant widerlegt.
Wenn die Bundesregierung dem Gerichtsentscheid folgen würde, müsste sie sich gegen den US-Hegemon stellen, was natürlich realpolitisch unmöglich ist. Die Machtverhältnisse sind, wie sie sind.
Die Bundesregierung will dieses Dilemma unter anderem dadurch lösen, dass sie jeden, der von einer „beschränkten Souveränität“ Deutschlands spricht, zum „Reichsbürger“ deklariert. Statt also der Gerichtsentscheidung zu folgen, bedroht sie jeden, der die Tatsachen benennt und die Durchführung des Urteils eines deutschen Gerichtes fordert, mit der juristischen Konsequenz der Existenzvernichtung.
Es ist vollkommen klar, dass die Souveränität von NATO-Staaten, aber auch anderen Ländern, die im Machtbereich der USA liegen, nur soweit reicht, wie die politischen Interessen der USA nicht tangiert werden.
Wann die Interessen der USA tangiert sind, entscheidet die US-Regierung. Das Vergehen der Anmaßung einer eigenen Außenpolitik wird auch nicht von einem internationalen Gericht verhandelt, die exekutive Vollstreckung des juristischen Ergebnisses erfolgt nicht durch die Vereinten Nationen. Verfahren, Urteil und Exekution obliegen dem US-Sicherheitsapparat und dessen Geheimdiensten, wie bereits eine Reihe von Staaten und Präsidenten feststellen mussten, wie etwa Mossadegh, Lumumba und Allende und sehr wahrscheinlich auch die Europäer Aldo Moro und Olof Palme.
Was im Großen funktioniert, könnte jetzt auch im Falle NuoViso geklappt haben. Zwar hat der Aktivist Matthias Tretschog, der im Ein-Mann-Verfahren auf fast jeder Friedensdemonstration über den Krieg im Jemen informiert, all das, was Norbert Fleischer gesagt hat, schon hundertfach veröffentlicht. Aber jetzt hat er über seine Kontakte bei einer Nichtregierungsorganisation, die im UN-Komitee sitzt, sowie über NuoViso eine erhebliche Öffentlichkeit hergestellt. Jetzt drohte die Kombination eines Vortrages vor den Vereinten Nationen mit der Öffentlichkeit von vielleicht ein- oder zweihunderttausend Zuschauern. Da könnte schon jemand auf die Idee gekommen sein, das Problem zu lösen, bevor es wirklich virulent werden würde.
Vielleicht hat aber auch nur ein Algorithmus bei YouTube zufällig just in diesem Moment entschieden, dass NuoViso abgeschaltet werden muss. Vielleicht. Aber auf welcher Grundlage in genau diesem Moment?
Für NuoViso geht es um die Existenz und das ist auch so gewollt, könnte man annehmen. 170.000 Abonnenten sind mit einem Schlag ausgelöscht. Anders als die Adenauer-Regierung, die 1962 die Spiegel-Redaktion ins Gefängnis beförderte und sich mit der daraus entstehenden Spiegel-Affäre die Finger gründlich verbrannte, muss die Merkel-Regierung auch nicht mit einem öffentlichen Aufschrei rechnen, die sie zum Handeln zwingt.
Zum einen hat NuoViso weder die Bedeutung noch den Ruf des Spiegels damals, zum anderen betrachten die etablierten Medien die nachwachsenden alternativen Medien nicht als Kollegen, sondern als Konkurrenten. Sie helfen durch ihre kommentierende Berichterstattung sogar dabei, die Verhältnisse zu erzeugen, die De-Facto-Zensur in Deutschland möglich machen.
Damals war es ein weiterer Angriff der Adenauer-Regierung auf die Medienfreiheit, der eine wegweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Folge hatte. Adenauer hatte 1961 vor, mit der Deutschland Fernsehen GmbH, dem Deutschlandfunk und der Deutschen Welle Regierungsmedien zu installieren, um die Bevölkerung mit den politischen Vorstellungen der Regierung zu fluten, eine Fortsetzung des „Volksempfänger“-Konzeptes unter konservativen Vorzeichen.
Im 1. Rundfunkurteil gab das Bundesverfassungsgericht die Regeln vor und klärte, welche Aufgaben die Medien in einer Demokratie haben. Knapp zusammengefasst sollen sie einen Marktplatz der Ideen und Meinungen herstellen, der den Meinungskampf in der Bevölkerung nicht nur einigermaßen adäquat abbildet, sondern ihn auch anfeuert. Dazu gehört die Vielfalt und Staatsferne, was in der Presse damals gut funktionierte. Es gab hunderte Zeitungen und Zeitschriften aller Couleur, der Ist-Zustand entsprach weitgehend dem Soll-Zustand.
Im Rundfunk hingegen bestand die Gefahr, dass der Meinungsmarkplatz vom Staat oder einer Meinungsgruppe dominiert werden könnte. Denn die Kosten des Rundfunks waren so immens, dass nur der Staat oder der Geldadel in der Lage waren, Sender aufzubauen.
Deswegen forderte das Verfassungsgericht, dass ein monopolistischer Zustand gesetzlich und faktisch unmöglich gemacht werden müsse. Die Idee einer Art Parlament in den Rundfunkanstalten, die in den Anstalten der ARD bereits umgesetzt war und über die Einhaltung der Programmgrundsätze wachte, wurde vom Verfassungsgericht gebilligt. Adenauers Deutschland Fernsehen GmbH wurde verboten.
Das Medienrecht ist historisch als Abwehrrecht gegen den Staat gewachsen. Deswegen beschäftigen sich die meisten juristischen Strukturregelungen mit dieser Dimension des Themas. So ist neben der Forderung nach Pluralität und Ausgewogenheit der Programme auch die Staatsferne ein zentraler Aspekt des Verfassungsrechtes der Medien.
Wie der Fall NuoViso, aber auch das manipulative Meinungsmonopol in der Wikipedia zeigen, werden jedoch zunehmend Medienkonzerne zur Gefahr für die Meinungs- und Pressefreiheit.
YouTube ist de facto eine Art Sender, der sein Geld dadurch verdient, dass er Produzenten von Inhalten eine Plattformtechnik liefert. Das gigantische, teilweise globale Programm und Publikum, das dadurch erzeugt wird, verkauft YouTube mit gigantischem Gewinn an die Werbung. Das Unternehmen ist aber de jure kein Sender, er unterliegt nicht den Regeln des Rundfunkrechtes. Und das ist zunehmend spürbar. In YouTube ist Willkürherrschaft möglich. Und das wird genutzt.
Der Staat, immer auf der Suche nach Möglichkeiten, in die Meinungsbildung einzugreifen – das Verfassungsrecht ist grundsätzlich weiser als die Politiker, die es schützen sollen –, benutzt in immer größerem Maße die Zensurmöglichkeiten, die Privatfirmen oder globale Internetkonzerne bieten.
So wurde 2015 im Rahmen der „Task Force gegen Hatespeech“ des damaligen Justizministers Heiko Maas, in der sich Konzerne der sozialen Medien und NGOs wie ausgerechnet die Amadeu Antonio Stiftung zusammensetzten, über die rechtliche Situation und ihre Nutzungsmöglichkeiten beraten. Eine Grundidee dabei war, dass man in Firmen Einschränkungen durch die AGBs durchsetzen könne, die dem Staat sonst nicht zur Verfügung stehen. Im Klartext: In YouTube gibt es keine Pressefreiheit, dort herrscht der Konzern.
Die Privatwirtschaft erweitert die Optionen des Staates, Kontrolle auszuüben. Das wird vom Staat durch die zunehmende Privatisierung der Kriege und Geheimdienste genutzt. Die Kontrollregelungen der traditionellen „Checks and Balances“, seit der Aufklärung entstanden, gelten nicht für Unternehmen.
Wenn der Staat also hochgeheime und dubiose Projekte oder Operationen in Firmen verlegt, kann er sich wirksam öffentlicher Kontrolle entziehen. Das Parlament, die Presse oder auch der Staatsbürger haben kein Informationsrecht gegenüber Firmen.
So kann in den USA der Staat durch sogenannte Freedom of Information Acts (FOIA) gezwungen werden, relevante, auch bisher geheime Informationen zu veröffentlichen. Die CIA, die USAF, das FBI haben hochinteressante Sammlungen von FOIA-Dokumenten, die sie online bereitstellen müssen.
Aber kein Mensch kann Google zwingen, auf einen FOIA-Antrag zu antworten.
Die Kollaboration von sozialen Medien und dem US- und NATO-Sicherheitsstaat hat Ausmaße angenommen, die man nur noch als chinesisch bezeichnen kann.
Facebook ist zum Beispiel neben den britischen Geheimdiensten und der NATO einer der Geldgeber der durch Informationslecks aufgeflogenen „Integrity Initiative“, eines geheimen Netzwerkes zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung über Russland, was ähnlich sinnvoll ist wie eine Gründungsbeihilfe für einen Verband der Zuhälter zur Ausbildungsförderung weiblicher Jugendlicher.
Knapp gesagt, der Westen ist auf einer schiefen Ebene in Richtung einer Limitierung, das heißt Abschaffung der Medien- und Meinungsfreiheit. Der erste spektakuläre Fall war die Sperre von Infowars in den sozialen Medien. Infowars ist ein rechtskonservativer US-Internetsender, der zeitweise mehr Zuschauer als CNN erreichte.
Sein Gründer Alex Jones ist eine bizarre Person, die in Donald Trump ihr Idol für den Kampf gegen die „Globalisten“ gefunden hatte und in einigen Fällen tatsächlich faktenresistent wochenlang falsche Nachrichten verbreitete. Er glaubte sich wohl durch Trump nach dessen Wahlsieg geschützt, aber das war eine Fehleinschätzung.
Alex Jones war ideal als erstes Opfer staatlicher Zensurbestrebungen geeignet, weil viele Menschen es nicht als großen Verlust für die Medienlandschaft betrachteten, ihm den Hahn abzudrehen.
Mittlerweile sind es viele hundert Journalisten oder Publikationen, die geblockt sind, die politische Zensur ist eindeutig, wenn zum Beispiel selbst der Kanal Antiwar des libertäreren ehemaligen Republikaners, Parlamentsabgeordneten, Präsidentschaftskandidaten und Angriffskriegsgegners Ron Paul auf Facebook geblockt wird. Oder neuerdings der Anwalt von Julian Assange auf Twitter. So wie der ganze Fall Julian Assange ein strategischer Angriff auf die Pressefreiheit ist.
Mit der Meinungs- und Pressefreiheit ist es wie mit der Schwangerschaft. Man kann nicht ein „bisschen“ schwanger sein, oder „moderat“ zensieren. Im deutschen Verfassungsrecht gibt es aus gutem Grund keine Anforderungen an die Qualität einer Publikation, die Pressefreiheit gilt auch für Anzeigenblätter oder das Goldene Blatt. Obwohl letzteres, genau wie seine Konkurrenten in Serie Fake News produziert. Diese Fake News sind aber nicht politisch und deshalb nicht staatsrelevant.
Die Abschaltung von NuoViso passt insofern in das Gesamtbild, sie ist kein Einzelfall, sondern Symptom. Der Angriff auf die Alternativmedien wird weitergehen. Durch Abschaltungen oder die Einführung von Lizenzen und Medienaufsicht über „politische“ Programme. Den schlechten Absichten der staatlichen Stellen und der Parteien, die um ihre in Jahrzehnten in Rundfunkanstalten und Printmedien aufgebauten Einflussmöglichkeiten fürchten, sind keine Grenzen gesetzt.
Was dagegen getan werden kann, habe ich vor einem Jahr bei NuoViso, KenFM, Eingeschenkt.TV und anderen Alternativmedien vorgeschlagen.
Eine eigene Portalwebseite wäre die derzeit beste Lösung. Sie sollte möglichst alle alternativen Sender und Publikationen unter einer Oberfläche zusammenfassen. Juristischer Ort der Unternehmung könnte Österreich sein, das als Nicht-NATO Staat ein bisschen weniger zensuranfällig ist als Deutschland.
Die Webseite muss auf einem eigenen Server untergebracht sein, der in Island stehen könnte. Sie schafft ein Publikum von 500.000 oder mehr Zuschauern und kann durch Direktverhandlungen mit der Werbewirtschaft Einnahmen erzielen, die sonst bei YouTube landen.
Mit den Einnahmen kann der Server finanziert werden, falls Gewinne übrigbleiben, werden die nach Klickzahlen und Dauer der Nutzung unter den Betreibern verteilt. Die Organisationsform der Webseite könnte eine Genossenschaft sein, was verhindert, dass einzelne Cleverles sich erneut damit eine goldene Nase verdienen und die anderen mit Brosamen abspeisen. So wie es bisher YouTube getan hat.
Und mittelfristig sollte man darüber nachdenken, das öffentlich-rechtliche System umzubauen. Gigantische Sender, die derzeit 8 Milliarden verbrauchen und 3 Milliarden mehr wollen, dafür als Erziehungsberechtigte ein eng begrenztes Meinungsspektrum liefern, sind genauso wenig zielführend wie private Sender, die außer Entertainment vor allem Entertainment oder Entertainment liefern.
Die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müsste finanziell und organisatorisch abgespeckt werden, die Entscheidung über die leitenden Personen und die Finanzierung im Wesentlichen beim Publikum liegen, das darüber befindet, ob die Produzenten ihre Aufgabe gut erfüllen, egal ob es das ZDF oder Rubikon ist.
Medien, auch Zeitungen, als öffentliche Dienstleistung, basisfinanziert durch Anstalten des öffentlichen Rechts, wobei es keine Bestandsgarantie gibt, wenn das Publikum entscheidet, dass die Publikation keinen guten Journalismus liefert – diese Idee halte ich für diskussionswürdig.
Rechtlich ist sie möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat nur den verfassungsmäßigen Rahmen vorgegeben. Die Wirklichkeit muss nicht so sein, wie sie ist.
Die Zensur von NuoViso könnte sich vielleicht, im besten Fall, für die Zensoren als Rohrkrepierer erweisen – und als Startschuss für eine Reformation des Mediensystems.
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