Leonie fuhr in die Innenstadt ohne die entsprechende Feinstaubplakette. Die Strafe: 67 Euro und ein Punkt in Flensburg. Dabei war ihr Auto nur zwei Jahre alt und natürlich ASU-zertifiziert. Die Strafe entsprach der, die einem wirklichen Umweltverschmutzer gedroht hätte, der mit einer alten Dreckschleuder in die Innenstadt gefahren wäre. Für die Augsburger Verkehrsbehörden war diese Vorgehensweise folgerichtig. Leonie, die Delinquentin, hatte niemanden geschädigt oder gefährdet. Sie hatte lediglich nicht sichergestellt, dass die Behörden ihr gesetzeskonformes Verhalten mühelos kontrollieren konnten.
Schuld und Strafe werden vielfach losgelöst von ihrem ursprünglichen Anlass: der Verursachung eines Schadens. Eine Schuld ohne Opfer, das ist wie ein Geschenk ohne Empfänger. Vielerorts braucht es beträchtliche Geistesgegenwart, um dem überall lauernden Bestraftwerden zu entgehen.
Wirkliche Schuld setzt immer einen Geschädigten und meistens die Absicht zu schädigen voraus. Dem gegenüber steht Schuld, die ungerechter Weise zu einer solchen erklärt wurde — eine vermeintliche moralische Verfehlung ohne Geschädigten. Jemand läuft zum Beispiel in einem fast leeren Park ohne „Mund-Nase-Bedeckung“ herum, obwohl diese vorgeschrieben ist. Oder er hat in der S-Bahn Alkohol getrunken, ohne etwas zu verschütten, zu grölen und zu randalieren. Noch immer werden in vielen Ländern auch Geschwisterpaare juristisch verfolgt, deren einzige Sünde darin besteht, sich zu lieben. All das ist Schuld, die nicht natürlicherweise gegeben ist, sondern, die „gemacht“ wurde: von Personen, die die Macht hatten, ein Verbot zu erlassen.
Das Verbot erzeugt eigentlich erst die Übertretung.
Vor 80 Jahren war „Rassenschande“ verboten, also zum Beispiel die Liebe zwischen einer Jüdin und einem nicht-jüdischen Deutschen. Vor 60 Jahren war Homosexualität verboten. Vor 50 Jahren gab es den Kuppelparagrafen, wonach eine Vermieterin sich schuldig machte, wenn sie Geschlechtsverkehr zwischen Unverheirateten unter ihrem Dach duldete, und so weiter. Die Taliban in Afghanistan verboten unter anderem, Musik zu hören, Filme anzuschauen und Drachen steigen zu lassen; speziell für Frauen war es verboten, Sport zu treiben, Fahrrad zu fahren und öffentlich laut zu lachen. Die Geschichte der Verbote ist ein Kuriositätenkabinett, über das man im Grunde lachen könnte, wären die Gesetze nicht oft mit grausamen Strafen bewehrt gewesen.
Es werde Schuld!
Schuld wird also, wo sie nicht unabweisbar ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist — zum Beispiel Mord oder Vergewaltigung —, in sehr vielen Fällen „gemacht“. Man kann dabei auch — parallel zur Geldschöpfung — von Schuldschöpfung sprechen. In der Geldtheorie spricht man auch von „Fiat-Geld“.
Mit der charmanten italienischen Automarke, die auch mich mit einem kleinen fahrbaren Untersatz beglückt, hat das nichts zu tun. „Fiat“ kommt vom lateinischen Satz „Fiat Lux“ (es werde Licht), der bekanntlich aus der Schöpfungsgeschichte der Bibel stammt. Beim Fiat-Geld haben einige Leute, die die Macht haben, das zu entscheiden, bestimmt: „Es werde Geld.“ Die Zentralbank bedruckt ein rechteckiges Stück Papier mit hübschen Bildchen und Zahlen. Infolgedessen können wir uns mit dem eigentlich wertlosen Stück Papier 1 kg Erdbeeren kaufen (10 Euro-Schein) oder einen großen Flachbildfernseher (500 Euro).
Was verstehen wir nun also unter „Fiat-Schuld“? Personen, die mächtig genug sind, um so etwas zu entscheiden, sagen einfach: „Es werde Schuld.“ Und es wird Schuld. Diese Schuld ist eigentlich aus dem Nichts erzeugt, das heißt, sie ist ohne reale Substanz. Im nächsten Herbst könnte es zum Beispiel zu einer schuldhaften Handlung erklärt werden, ohne Impfausweis — bestückt jeweils mit möglichst vielen frischen Einträgen — aus dem Haus zu gehen. Etwas zuvor Normales und Legitimes wird in Schuld verwandelt — die schwarze Magie der Macht.
Diese Art von Schuldschöpfung erfolgt immer aus dem Nichts. Genauer gesagt: Der Rohstoff, aus dem sie sich bedient, ist das reiche Repertoire menschlichen Verhaltens. Dieses ist grundsätzlich fehleranfällig. Außerdem ist es vielfach Einschätzungssache, was man unter einem „Fehler“ versteht. Daher ist das Reservoir an Strafvorwänden immer gut gefüllt. Aber auch ohne dass der geringste Fehler vorläge, können staatliche Institutionen fast nach Belieben „Schuldtatbestände“ kreieren.
Schuld als „Zuwiderhandlung“
Nicht nur der Staat erschafft jedoch Fiat-Schuld. Auch die römisch-katholische Kirche und andere Religionen sind Meister darin. Man denke nur an den berüchtigten „Beichtspiegel“, der den Begriff „Sünde“ so weit fasst, dass auch noch das harmloseste Kind den Menschenfischern ins Schleppnetz geht: Unkeusches getan, gesprochen, gedacht… Schließlich wird natürlich auch im Privatleben fleißig Fiat-Schuld erzeugt. Wenn etwa Haustyrannen von eigenen Gnaden Regelkataloge entwerfen, Zuwiderhandlungen aufspüren, Verstöße ahnden. Überall, wo Mächtige versuchen, andere Menschen zu kontrollieren, stößt man auf die Dynamik von Regel, Verstoß und Strafe. Die „Zuwiderhandlung“ erscheint nach dieser Logik als die böse Handlung schlechthin.
Dabei bedeutet Zuwiderhandlung nur: Eine Person entscheidet sich, anders zu handeln, als es eine zweite Person von ihr verlangt hat. Diese zweite Person ist jedoch mächtiger als die erste, verfügt also zum Beispiel über die Mittel der körperlichen Gewaltanwendung, der Beraubung und Verschleppung in Gefängnisse. Mit Moral, die dem Schuldbegriff immer anhaftet, hat das nicht immer etwas zu tun.
Es gibt Verbrechen, die tatsächlich welche sind; Mord an erster Stelle. Nicht selten aber ist die Strafe, die die „Guten“ verhängen, das größere Verbrechen. Man denke etwa an die Zustände in Saudi-Arabien, wo der Blogger Raif Badawi aufgrund des Vorwurfs, er habe Muslime, Juden, Christen und Atheisten als gleichwertig bezeichnet, zu 1000 Peitschenhieben verurteilt wurde — langfristig also zum Tod. Strafen sind Machtmittel, die mit einem Schuldvorwurf vergiftet wurden.
Psychopathologie des Schuldigsprechens
Wer über Schuld schreibt, sollte sich mit Psychologie befassen, und zwar mit der des „Schuldigsprechers“. In ihm finden wir oft die Ursache des Schuldgeschehens. Personen, die einen Schuldvorwurf erheben, möchten sich nur zu gern der Analyse entziehen und sich als neutrale Beobachter darstellen. Insbesondere Staatsanwälte und Richter leiten von dieser Neutralität ihren „Strafanspruch“ ab. Ihr unausgesprochener Leitsatz ist: „Wer ich bin und was ich empfinde, tut nichts zur Sache. Es geht einzig darum, was der Verbrecher getan hat und wie das Gesetz die Tat beurteilt.“
Tatsächlich ist eine solche Neutralität aber reine Fiktion. So berichtete Florian Rötzer für das Online-Magazin „Telepolis“ von folgendem erschütternden Fall:
„Zwei Richter in den USA haben zunächst die Privatisierung des Jugendstrafvollzugs in ihrem County ermöglicht und die privaten Haftanstalten dann durch Urteile mit Häftlingen versorgt. In den USA haben sich zwei Richter am Donnerstag schuldig bekannt, Hunderte von Kindern in privatwirtschaftlich geführte Gefängnisse geschickt zu haben, weil sie dafür Geld bekommen haben. Der ungeheuerliche Fall (…) zeigt anschaulich, wohin manches Outsourcing staatlicher Aufgaben führen kann.“
Bis zu 2.000 Jugendliche wurden auf diese Weise wegen Bagatelldelikten eingelocht und durch die Haftstrafen in ihrer Entwicklung schwer geschädigt. Die Richter, die sich für ihr Tun zum Glück inzwischen selbst vor Gericht verantworten mussten, halfen dem privaten Gefängnis-Betreiber PA Child Care sogar dabei, für den Bau der Haftanstalten eine Baufirma zu finden. Für so viel Fürsorge erhielten sie von der Firma fast eine Million Dollar Vermittlungsprovision.
Die Abhängigkeit der Wärter von den Gefangenen
Natürlich kann man dieses Beispiel nicht verallgemeinern und gar allen Richtern unlautere Absichten unterstellen. Dabei ist aber zu bedenken, wie hoch die Gefängnispopulation in den USA ist — etwa 655 von 100.000 Bürgern „sitzen“ — und dass der Trend zur Privatisierung dort fortschreitet. Dies kann nicht ohne Auswirkungen auf die „Moral“ der Menschen bleiben, die vom Gefängnisbetrieb profitieren. Es könnte sein, dass der berichtete Fall nur die Spitze eines Eisbergs ist.
In Kalifornien gab es 2008 einen Volksentscheid, der darauf abzielte, nicht gewalttätigen Drogenkonsumenten das Gefängnis zu ersparen. Die meisten sitzen in den USA nämlich wegen Besitzes weicher Drogen wie Marihuana hinter Gittern. Der Gesetzesvorschlag wurde bekannt unter dem Namen „Nonviolent Offender Rehabilitation Act“. Daraufhin startete die „California Prison Guard’s Union“, die Gewerkschaft der Gefängniswärter, eine PR-Kampagne mit einem Budget von mehreren Millionen Dollar gegen die geplante Gesetzesentschärfung. Mit Erfolg, denn die Mehrheit der Wahlbürger, denen der Vorschlag zur Entscheidung vorgelegt wurde, stimmte mit „Nein“.
Die Gründe für das Verhalten der Wärtergewerkschaft liegen auf der Hand: Sie wollten ihre Jobs nicht verlieren. Menschlich verständlich, oder? Was wir im Umkehrschluss daraus ableiten können, ist jedoch beklemmend:
Ein Gefängnissystem „braucht“ Gefangene, so wie ein Feuer darauf angewiesen ist, dass beständig Holzscheite nachgelegt werden. Es „muss“ also immer Straftaten geben.
Nicht wegen des unausrottbaren Bösen in den Köpfen der Menschen, sondern wegen der Arbeitsplätze derer, die mit eben diesem Bösen ihren Lohn und damit ihr Brot verdienen. Nach dieser Logik sind nicht die Straftäter für eine Gesellschaft schädlich, sondern jene, die sich weigern, der Gefängnisindustrie als Zielgruppe zur Verfügung zu stehen.
Die wundersame Schuldvermehrung
Nun aber noch ein paar Worte zum religiösen Aspekt des Themas „Schuldvorwürfe“. Dieser hat sich parallel zur weltlichen Kreation von Straftatbeständen entwickelt. Beide Dimensionen des Schuld-Themas inspirierten und verstärkten einander vermutlich gegenseitig und erzeugten dadurch bei den Staatsbürgern beziehungsweise Schäflein das Grundgefühl, unzureichend zu sein und den Ansprüchen „ihrer“ weltlichen und geistlichen Obrigkeiten niemals zu genügen. Dazu noch eine private Erinnerung, die durchaus als typisch für Menschen gelten kann, die noch im kirchlichen Umfeld aufgewachsen sind.
Der Blick des Jünglings im Priesterornat bohrte sich mit vorwurfsvoller Eindringlichkeit in meinen. „Christi Blut, für dich vergossen!“, intonierte er in einem Tonfall, der keinen Zweifel zuließ, dass es ihm ernst war. Bitter ernst. Ich war noch recht jung, als ich jenes Abendmahl nahm, frisch konfirmiert. Ich weiß noch, wie ich bei mir dachte: „Für mich? Aber ich wollte doch nicht, dass Jesus für mich stirbt. Hätte er mich gefragt. Ich hätte ihm sein Opfer gern erlassen.“ Meine Hand am Kelch zitterte. Wenn ich von dem Wein nippte, war das nicht indirekt ein Schuldeingeständnis? Der Pfarrer drängte mich mit einer Geste zu trinken.
Zum Glück zeigte sich sehr bald, dass Christi Blut nicht nur für mich, sondern auch für meinen eigentlich ziemlich harmlos aussehenden Nachbarn am Altar vergossen wurde. Für alle hier in der Kirche. Und nicht nur das: für die gesamte Menschheit. Ich wusste das, ich hatte es ja im Unterricht so gelernt. Das Abendmahl hätte ein Akt der Befreiung und der Reinigung sein sollen. Irgendwie fühle ich mich aber beschmutzt. Dass mir vergeben wurde, ist schön. Weniger schön ist, dass ich erst durch das Vergebungsritual überhaupt darauf aufmerksam gemacht wurde, dass überhaupt Vergebungsbedarf bestanden hatte.
Die lästige „Dankesschuld“
Ein Opfer, Millionen Täter — was für eine wundersame Schuldvermehrung! Die Idee, Jesus sei für uns alle gestorben, ist ein besonders drastisches Beispiel für eine häufige Methode der Schuldschöpfung: das unaufgeforderte Geschenk. Es mag banal klingen, aber schon einfache Werbegeschenke können so etwas wie ein Schuldgefühl erzeugen. Schuld im Sinne von Dankesschuld. Eine einseitige Vorleistung seitens des Schenkers drängt nach Ausgleich durch den Beschenkten. In Kaufhäusern kann es etwa passieren, dass einem für einen Einkaufsgutschein im kärglichen Wert von 5 Euro die Adresse abgeluchst wird. Wer könnte dem netten Schenker einen derart harmlosen Gefallen verweigern? Die Folge sind wöchentliche lästige „Newsletters“ oder Postwurfsendungen mit Sonderangeboten. Deren Löschung oder Entsorgung kostet so viel Zeit, dass man sich die gewonnen 5 Euro inzwischen leicht hätte anderswo verdienen können.
Das ist ein harmloses Beispiel. Wie steht es aber mit existenziellen Geschenken? Unsere Eltern haben uns — ohne dass wir es verlangt hätten — das Leben geschenkt. Wer sein Leben liebt — stünde dem nicht Dank gut an? Solche Fragen sind heikel, und die meisten werden für sich wohl einen Mittelweg wählen. Es ist schön, den eigenen Eltern grundsätzlichen Respekt und Dankbarkeit entgegenzubringen. Man muss sich aber auch nicht tausendmal für jeden Löffel Brei, den man als Baby genossen hat, bedanken. Sie haben damit ja eine Pflicht erfüllt, die sie selbst freiwillig übernommen haben. Wir müssen frei genug bleiben, unser eigenes Leben zu leben — auch frei von „Dankesschuld“.
Ein noch heiklerer Punkt ist Dankesschuld gegen Gott. Nach der Überzeugung von Gläubigen war „er“ es, der das Leben geschenkt hat, den Himmel, die Erde, die uns ernährt, die Pflanzen und Tiere. „Er“ war es, der unsere Seele erschuf, unser Augenlicht und die Fähigkeit zur Freude. „Er“ ist es, der unser Schicksal zum Guten lenkt, einschließlich der Wahl des richtigen Partners oder Berufs. Ist eine solche Dankesschuld nicht geradezu erdrückend? Und wie, wenn wir Gott nicht nur unser Dasein „schulden“, sondern unser Gewissen zusätzlich noch durch Sünde und Ungehorsam belasten?
Religion als Geschäft
Wir müssen an dieser Stelle etwas weiter ausholen und die Frage stellen. Ist es überhaupt sinnvoll, Religion als ein „Geschäft“ aufzufassen? Vielfach werden schon Beziehungen zwischen Menschen wie Handelsbeziehungen verstanden. „Wenn man brav ist, bekommt man ein Eis, wenn man nicht brav ist, bekommt man kein Eis“, lautet die Belehrung eines Vaters für seinen Sohn in Gerhard Polts Film „Man spricht deutsch“. Ein solcher Dialog setzt ein Machtgefälle voraus. Das Kind ist schwächer und muss sich deshalb unterwerfen.
Etwas Ähnliches findet sich in den Religionen, wenn es um das Verhältnis zwischen einer Gottheit und einem einfachen Gläubigen geht. Es findet eine Art Tauschhandel zwischen den kosmischen Mächten und irdischen Untertanen statt. Das Grundprinzip lautet „Da ut des“ — gib, damit dir gegeben wird. Du gibst gute Taten, Gehorsam, die Befolgung von Regeln, und du bekommst dafür das Paradies, Vorschonung vor Höllenqualen oder die Erleuchtung. Kommt diese Auffassung von Religion wirklich von Gott, oder ist sie nicht eher ein Spiegel unserer irdischen, am herrschenden Wirtschaftssystem geschulten Realität?
Teilweise entwerfen die Religionen das Bild eines Erbsenzähler-Gottes, der Strafpunkte in einer kosmischen „Flensburg-Datei“ verbucht.
Wir wissen auch, wie es genannt wird, wenn wir einmal nicht bezahlen können: Schuld. Das Wort ist nicht umsonst mit „Schulden“ verwandt. Wenn der verunsicherte Gläubige dann die Frage stellt, wie er die Schuld begleichen kann, läuft es vielfach auf „spirituelle Austeritätspolitik“ hinaus: sich einschränken, büßen, fasten, darben. Wer sich die Fülle des Lebens für eine Weile verbietet, der kann auf Schuld(en)erlass hoffen. Der Priester wird zu einer Art spirituellem Schuldnerberater und rät zu einer Phase des Wohlverhaltens, vergleichbar einem Privatinsolvenzverfahren.
Erbsünde — Menschsein als Verbrechen
Ein Privatinsolvenzverfahren kennt aber wenigstens eine Begrenzung der Schuld. Als Steigerungsform hat die Kirche die Idee einer untilgbaren Schuld ersonnen. Die „Culpa“ (Schuld) in der Liturgie schwillt dann zur „Maxima Culpa“ an, zur übergroßen Schuld. „Maxima“ meint wirklich das Größtmögliche, nicht mehr zu Übertreffende. Ohne Prüfung des konkreten Falls wird den Gläubigen beim Gottesdienst nahegelegt, dieses „Schlimmstmögliche“ zu bekennen. Die nicht mehr rückzahlbare, grenzenlose Schuld, mündet dann in der Horrorvision einer grenzenlosen Buße, von der nicht einmal der Tod erlösen kann.
Der Theologie der „Erbsünde“ gebührt das fragwürdige Verdienst, diesen Wahnsinn auf die Spitze getrieben zu haben. Sie deutet das Menschsein als prinzipiell schuldhaft — unabhängig von konkreten Taten. Dahinter steht das einseitig verstandene mythologische Konzept vom Sündenfall Adams. Paulus schrieb darüber im Römerbrief:
„Derhalben, wie durch einen Menschen die Sünde ist gekommen in die Welt und der Tod durch die Sünde, und ist also der Tod zu allen Menschen durchgedrungen, dieweil sie alle gesündigt haben.“
Dieser Ansatz betrachtet den Menschen als komplett fremdbestimmt. Ein einzelner Mensch, Adam, hat allen folgenden Menschen die Sünde aufgeladen; ebenso ist es ein einziger, Jesus, der die Hoffnung auf Erlösung verkörpert. Obwohl jedes Tier, jede Blume, jeder Grashalm stirbt, wird selbst der Tod des Menschen noch als Folge einer Sünde gedeutet. Obwohl die Philosophie des Paulus vieldeutig ist und nicht direkt auf Jesus zurückgeführt werden kann, schuf der Kirchenvater Augustinus auf dieser schmalen Basis Anfang des 5. Jahrhunderts das theologische Dogma der Erbsünde.
Lukrative Schuldbewirtschaftung
Nun hätten die Menschen nicht jede fragwürdige Idee auch noch glauben müssen. Verhängnisvoll wirkt sich jedoch aus, wenn sich eine Vermittlergruppe zwischen Gott und den Menschen schiebt und wenn es diese Gruppe schafft, eine Kultur über Jahrhunderte zu dominieren. Meist ist dies eine „Priesterkaste“, wie es sie im indischen Brahmanismus oder auch in den christlichen Kirchen gab. Diese Vermittler beanspruchen für sich das Recht, über den Umfang und die Art der Schuld zu entscheiden. Ebenso über die Bedingungen, unter denen Schulderlass gewährt werden kann. Dies bringt den Schuldschöpfern nicht nur geldwerte Vorteile, es verleiht ihnen auch die vielleicht umfassendste und gefährlichste Form von Einfluss: Macht über die Seelen.
Der Ablasshandel der katholischen Kirche im 15. und 16. Jahrhundert ist als besonders krudes Beispiel für Geldschöpfung aus menschlichen Schuldgefühlen bekannt. Wie Erich Fromm in seinem grandiosen Buch „Die Furcht vor der Freiheit“ aufzeigt, darf der Protestantismus diesbezüglich aber seine Hände nicht in Unschuld waschen. Luther und vor allem Calvin haben ein negatives Menschenbild geprägt, wonach nur äußerste Selbsterniedrigung des Menschen Gottes Gnade bewirken kann. So schrieb Martin Luther, es gehe im Römerbrief des Paulus darum, „dass unsere Gerechtigkeit und Weisheit vernichtet und ausgerottet werde aus unserem Herzen und dem inwendigen Gefallen an uns selbst vor unseren eigenen Augen“. Nur wenn der Mensch einsehe, dass er unfähig sei, aus sich heraus das Gute zu wählen, könne die göttliche Gnade wirksam werden.
Johannes Calvin, der Schweizer Reformator, schrieb, nie habe es „ein Werk eines frommen Menschen gegeben, das, wenn es nach Gottes strengem Urteil geprüft wurde, nicht verdammenswert gewesen wäre“. Nach Calvin hat Gott die Menschen schon vor ihrer Geburt zu Paradies oder ewiger Verdammnis bestimmt. Durch keine noch so gute Tat könne der Mensch der „Prädestination“ (Vorherbestimmung) entrinnen.
Der Erbsenzählergott
Die Idee einer ererbten, zum Wesen des Menschen gehörenden Schuld ist jedoch kein Alleinstellungsmerkmal des Christentums. In der mindestens 2500 Jahre alten vedischen Schrift „Satapatha Brahmana“ heißt es:
„Durch die Geburt wird jedes Wesen als eine Schuld gegenüber den Göttern, den Heiligen, den Vätern und den Menschen geboren. Wenn man ein Opfer bringt, dann weil man den Göttern von Geburt an etwas schuldet.“
In den vedischen Hymnen wird auch die Vorstellung vertreten, der Mensch schulde Yama, dem Gott des Todes, sein Leben. Durch die Geburt rutsche der Mensch automatisch ins „Soll“, und erst der Tod führe zum Ausgleich des Kontos. Der Sachbuchautor David Graeber von „Schuld — die ersten 5000 Jahre“ fasst diese Philosophie so zusammen: „Die menschliche Existenz an sich ist eine Form von Schuld.“
Die psychologische Wirkung einer derartigen Weltanschauung ist verheerend. Eine eingeschüchterte Menschheit dichtet den Göttern Krämerseelen an, als würden diese jede Wohltat nur unter dem Vorbehalt genau bemessener Gegenleistungen gewähren. Schlimmer noch: Solche Götter erwarten von den Menschen einen „Zins“ in Form eines Opfers an Lebensenergie. Es scheint, als würden die Himmlischen menschliche Selbsterniedrigung wie einen giftig gewordenen schwarzen Rauch als Nahrung genießen können. Selbstverständlich kennen die meisten Religionen auch Gnade und Vergebung, aber sie machen vielfach deutlich, dass die Vergebung stets „trotzdem“, also unverdientermaßen gewährt wird.
Wer sich schuldig fühlt, fühlt sich in besonderem Maße klein. Er wird bereit sein, fast alles zu tun, was ihn von einem als unerträglich empfundenen Schuldgefühl befreit. Somit wird ihm auch die Geldbörse locker sitzen, wenn es um Dienstleistungen geht, die vermeintlich seine Schuld reduzieren. Schuld ist also ein Rohstoff, der bewirtschaftet werden kann.
Bewirtschaftet wird etwas, wenn es zur Ware gemacht und als finanzielle Einnahmequelle genutzt wird. Auch der Begriff „Parkraumbewirtschaftung“ ist ja bekannt. Wasser ist heutzutage zur Ware geworden, Pflanzen und Tiere sind es und unter bestimmten Umständen auch Menschen, zumindest ihr Körper. Fußballstars werden von den Clubs verkauft, Verschmutzungsrechte von Unternehmen gehandelt. Ebenso kann man auch Schuldgefühle bewirtschaften, also zu Geld machen.
Weltlicher Ablasshandel
Wenn Schuldbewirtschaftung boomt, so muss dies nicht unbedingt mit einem Überhandnehmen von Sünden und Missetaten einhergehen. Es kann genügen, dass die Anbieter von Buß-Dienstleistungen besonders hohen Geldbedarf haben. Auch weltlicher „Ablasshandel“ ist gang und gäbe. Das Wirken der Justiz besteht ja kurz gesagt darin, bestimmte menschliche Verhaltensweisen als Regelverstoß, also als Schuld zu definieren und daraus Geld zu schöpfen: Geld für die Staats-, Gemeinde- und Revierkassen, Geld für Anwälte und Richter. Bei Nichtbezahlung droht oft die künstlich geschaffene Hölle des Gefängnisses.
Und den bedrückenden Ablauf eines juristischen Prozesses mögen viele, die solches erdulden müssen, als eine Art Fegefeuer empfinden. Schon ein Bußgeldverfahren wegen Falschparkens wird als kleines Fegefeuer inszeniert, in dem sich der „Parksünder“ machtlos der kleinlichen Denkweise eines übermächtigen Beamtenapparats ausgesetzt sieht. Die Geldzahlung kommt dann einem Ablass gleich: „Wenn du sofort und klaglos zahlst, kannst du dich von weiteren juristischen Quälereien freikaufen und hast deine Ruhe.“
Fassen wir also die bisherigen Ergebnisse kurz zusammen: Beim Phänomen Schuld und Strafe ist es sinnvoll, nicht nur die Psychopathologie des „Täters“ zu beachten, sondern speziell auch die derjenigen Personen und Instanzen, die einen Schuldvorwurf erheben. Es gibt — analog zum Begriff des „Krankheitsgewinns“ — auch so etwas wie einen Schuldzuweisungsgewinn. Wer andere für schuldig hält, für Sünder oder Verbrecher, der kann davon auf mindestens dreierlei Weise „profitieren“:
- finanziell über modernisierte Formen des Ablasshandelns, das Eintreiben von Strafen, die Gehälter für Angehörige des Repression-, Justiz- und Bestrafungsapparats.
- durch einen Zugewinn an Macht über diejenigen, die sich aufgrund eines Schuldvorwurfs „klein fühlen“ und bestrebt sind, sich, um Vergebung zu erhalten, den Wünschen des Klägers zu unterwerfen.
- psychologisch, indem sich derjenige, der gegen andere Vorwürfe erhebt, von eigenen Schuldgefühlen entlastet fühlt, sich besser, edler oder reiner fühlt als der andere.
Die Kleinmacher
Im politischen Kontext verfolgt das Schüren von Schuldgefühlen seitens eines Machtapparats mitunter die Absicht, Bürger klein zu machen beziehungsweise klein zu halten. Ein reduziertes Selbstwertgefühl vermindert die Wahrscheinlichkeit, dass die Menschen gegenüber dem Staat selbstbewusst ihre Rechte einfordern. Sie leben zumindest unbewusst mit dem Gefühl, nichts Besseres als das Unterdrückt-Werden durch einen zunehmend übergriffigen Staat zu verdienen. Der US-amerikanische Bürgerrechtler Noam Chomsky schreibt hierzu:
„Die Menschheit soll denken, sie sei wegen zu wenig Intelligenz, Kompetenz oder Bemühungen die einzig Schuldige ihres Nicht-Erfolgs. Das ‚System’ wirkt also einer Rebellion der Bevölkerung entgegen, indem dem Bürger suggeriert wird, dass er an allem Übel schuld sei, und mindert damit sein Selbstwertgefühl.“
Jegliches „Crowdbashing“ hat diese Wirkung — unabhängig davon, dass natürlich auch dem einzelnen Bürger Fehler unterlaufen. Aber das permanente, teilweise ritualisierte Erinnern an kollektive Verfehlungen aller — oder fast aller — Mitglieder einer Gesellschaft wird zumindest unbewusst demoralisierend wirken und die Menschen gefügiger machen.
Wenn man einflussreichen Kreisen eine Schuldschöpfungs- und Schuldbewirtschaftungsabsicht unterstellt, kommt man zu interessanten Erklärungsmodellen für viele Phänomene, die in der politischen Diskussion heute beobachtbar sind. Am meisten Schuld kann nämlich generiert werden, wenn man Menschen vorzugsweise Eigenschaften vorwirft, für die sie nichts können und die nicht willentlich veränderbar sind.
Die Corona-Kollektivschuldthese
Beispiele hierfür sind:
Die ökologische Kollektivschuld
Hier kann der Einzelne zwar in seinem Konsumverhalten einiges verbessern, diese Art weltlicher Sühnehandlungen stößt jedoch an Grenzen. Denn als Mitglieder einer insgesamt naturschädlichen und Ressourcen verschwendenden Gesellschaft sind wir von Geburt an in destruktive, kollektive Strukturen eingebunden, auf die wir als Einzelne nur sehr bedingt Einfluss haben. Schließlich ist auch — wie der Volksmund sagt — jeder Wasserbenutzer ein Wasserverschmutzer, sind wir alle „CO2-Ausstoßer“, so wie Bäume nicht umhinkönnen, Sauerstoff freizusetzen.
Die Erbschuld der Mehrheitsgesellschaft
Besonders der „Weiße alte Mann“ steht im Zuge des aktuellen „Wokeness“-Trends massiv unter Beschuss. Als Deutsche, Weiße, Bürger „des Westens“ oder wahlweise „des Nordens“, als Heterosexuelle, Nichtbehinderte, Non-Binäre und Männer findet sich ein Großteil der hier lebenden Menschen in diversen Täterkollektiven wieder, ohne jemals einen Mitgliedsantrag für eine der genannten Gruppen gestellt zu haben. Auch viele Frauen können den meisten genannten Täterkollektiven zugehören. Sich persönlich fair gegenüber den Angehörigen von Minderheiten zu verhalten, genügt nicht für einen Freispruch. Selbst bei perfekt geglätteter Ausdrucksweise und sorgsamer Vermeidung aller Fettnäpfchen wären wir immer noch Erben des Kolonialsystems, Menschen mit Nazihintergrund, strukturelle Rassisten und so weiter.
Die Corona-Kollektivschuld
War Krankheit früher einfach da, so ist sie in Corona-Zeiten — raten Sie! — unsere Schuld. Leichtsinn und Rücksichtslosigkeit breiter Bevölkerungsschichten „zwang“ die Staatsmacht, die Zügel, die man uns im Dressurvorgang anlegen musste, immer fester anzuziehen.
Obwohl es selten zuvor in der Geschichte eine solche Welle überwiegend freiwilliger Rücksichtnahme gab, obwohl selten zuvor Bürger bereitwillig auf so viel Leben verzichtet haben, waren wir kaum jemals so vielen Schuldvorwürfen aus so geringfügigen Gründen ausgesetzt wie heute.
Unkeusches Ausatmen, Sich-Nähern oder Umarmen inbegriffen. Schuld sind wir an den Freiheitsbeschränkungen, die man uns auferlegt hat, Schuld auch am unnötigen Tod von Tausenden. Selbst wer sich brav an alle Regeln gehalten hat, wird vielleicht gelegentlich von Selbstzweifeln gequält, wenn ihm mal im Supermarkt die Maske verrutscht ist oder er eine „unnötige“ Flasche Wein mit drei Freunden in seiner Wohnung geleert hat.
Betrachtet man diese Vorgänge unter dem Aspekt der Schuldschöpfung und des Schuldzuschreibungsgewinns, ergeben sich ganz neue Deutungsperspektiven für das aktuelle Geschehen. Es scheint als werde krampfhaft versucht, immer mehr Menschen aus immer mehr Gründen Vorwürfe zu machen. Selbstverständlich können Menschen auch tatsächlich Fehler gemacht haben — zu viele Autofahrten, eine taktlose Bemerkung gegenüber einem Flüchtling, die Teilnahme an einer „Orgie“ mitten in der Zeit hoher Inzidenzzahlen —, aber dies berechtigt Regierende nicht, aus der banalen Tatsache menschlicher Fehleranfälligkeit ihren fragwürdigen Profit zu ziehen.
Wir sind Menschen, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Politpharisäer wollen uns derzeit mit wechselnden Begründungen klein machen. Wir sollten da nicht mitspielen. Richten wir uns auf!
Wenn Sie für unabhängige Artikel wie diesen etwas übrig haben, können Sie uns zum Beispiel mit einem Dauerauftrag von 2 Euro oder einer Einzelspende unterstützen.
Oder senden Sie einfach eine SMS mit dem Stichwort Manova5 oder Manova10 an die 81190 und mit Ihrer nächsten Handyrechnung werden Ihnen 5, beziehungsweise 10 Euro in Rechnung gestellt, die abzüglich einer Gebühr von 17 Cent unmittelbar unserer Arbeit zugutekommen.