Schleichende Enteignung von Immobilieneigentümern
Heizungsgesetz
Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes, im Volksmund „Heizungsgesetz“ genannt. Es schreibt vor, dass neue Heizungen in Neubauten innerhalb eines Neubaugebiets zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Ziel ist es, klimafreundliches Heizen zu fördern und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, insbesondere aus Russland, zu reduzieren. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen bis spätestens 2045 betrieben werden. Der Umstieg wird je nach Einkommen staatlich gefördert — mit Zuschüssen von bis zu 70 Prozent.
Auf der Seite der Bundesregierung war am 27. August 2024 zu lesen:
„Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen — dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) — leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich — eng gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung.
*Unter anderem mit diesem Gesetz will die Bundesregierung die Wärmewende in Deutschland schneller voranbringen. Damit Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral wird, muss es von fossilen Brennstoffen unabhängig werden — das gilt auch fürs Heizen. Denn noch immer werden rund drei Viertel der Heizungen mit fossilem Gas oder Öl betrieben. Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte das nachhaltig und klimafreundlich tun. Denn die neue Heizung wird voraussichtlich 20 bis 30 Jahre genutzt.
Auf einen Blick: Was sagt das GEG zum Erneuerbaren Heizen?
Seit dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren.
Längere Übergangsfristen sind vorgesehen für Neubauten, die in Baulücken entstehen, sowie für bestehende Gebäude. Damit wird eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung mit der örtlichen Wärmeplanung ermöglicht. Die Kommunen müssen bundesweit spätestens bis Mitte 2028 (Großstädte bis Mitte 2026) festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden.“
Trotz aller vom Staat gewährten Zuschüsse und Förderungen wie einer Grundförderung von 30 Prozent, Geschwindigkeitsbonus et cetera für den Anschluss an ein Wärmenetz, eine elektrische Wärmepumpe oder Umrüstung auf 100 Prozent Wasserstoff und so weiter, muss der Bürger tief in die Tasche greifen. Oftmals fallen bis zu 150.000 Euro Sanierungskosten pro 100 qm für Wärmedämmung, Fußbodenheizung et cetera an.
Das Verbot von Gas- und Ölheizungen bedroht die finanzielle Stabilität der bürgerlichen Mitte, das Rückgrat unserer Gesellschaft, und ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Lebensplanung der meisten Deutschen. Begründet wird dieser angeblich notwendige Eingriff in den Wohlstand der Bürger mit dem längst widerlegten menschengemachten Klimawandel. Eiskernbohrungen beispielsweise belegen zweifelsfrei, dass es weitaus wärmere Zeiten mit einem höheren CO2-Gehalt in der Atmosphäre gab als derzeit.
Zudem begannen die ersten Wetteraufzeichnungen circa 1850, der kältesten Zeit seit einigen tausend Jahren. Conclusio: Es konnte nur wärmer werden, egal ob vom Menschen beeinflusst — der insgesamt nur 4 Prozent des CO2 produziert — oder nicht. Der Hauptgrund für die Klimahysterie ist meines Erachtens sehr einfach: Superreiche und einflussreiche Personen und Institutionen haben mehrere Billionen Euro in grüne Technologien investiert und wollen langsam mal Rendite sehen.
Da ihnen die „Klimafelle“ davonschwimmen, bauen sie vorläufig auf andere Einnahmequellen wie Plandemien und Kriege. Für die hierfür notwendige, renditetreibende Panik haben ihre politischen und medialen Prostituierten gesorgt.
Viele Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, um sich ihre eigenen vier Wände zu schaffen und nach ihren Wünschen zu gestalten, sollen dazu bewegt werden, ihre funktionierende Heizung möglichst im Jahre 2025 zu ersetzen, was jedoch — verbunden mit weiteren Kosten — eine enorme finanzielle Belastung darstellt.
Die Hoffnung schwindet, mit dem Erwerb einer Immobilie für das Alter vorgesorgt und einer drohenden Altersarmut entgegengewirkt zu haben. Nach meiner Ansicht handelt es sich beim Heizungsgesetz um eine massive Form der Enteignung sowie eine Einschränkung der Freiheitsrechte und Entmündigung der Bürger, da sie ihr eigenes Heizungssystem nicht selbst uneingeschränkt aussuchen können.
Einige Parteien forderten die Abschaffung des aktuellen Gesetzes. Jens Spahn (CDU) kritisierte vor der Bundestagswahl 2025, es habe „Millionen Hauseigentümer verunsichert“ und forderte: „Lassen wir doch die Menschen und den Markt entscheiden.“
Die Union forderte daher in den Koalitionsverhandlungen eine Überarbeitung des Gesetzes. Die AfD sprach richtigerweise von einem „Riesen-Volksvermögen“, das vernichtet werde, und forderte daher, das Gesetz rück abzuwickeln. Richtig, das auf einer Klimalüge basierende Gesetz gehört ohne Wenn und Aber in die Tonne getreten! Die Bürger sollten nicht für Fehler und Lügen der von ihnen gewählten Politiker bestraft beziehungsweise enteignet werden.
Wie nicht anders zu erwarten, halten die kriegs- und verbotsverliebten Grünen hingegen am Gesetz fest. Sie verteidigen das Regelwerk als essentiellen Beitrag zum Klimaschutz. Ich halte das Gesetz für einen essentiellen Beitrag zur Enteignung. Auch der potenzielle Koalitionspartner der Union, die SPD, steht grundsätzlich hinter dem Gesetz, fordert aber Korrekturen in der praktischen Umsetzung. „Es ist bei jedem größeren, komplexen Regelwerk gang und gäbe, dass man ein bisschen nachsteuert“, sagte Nadine Scheer (SPD). Ein grundsätzliches Infragestellen des Gesetzes hielt sie jedoch für nicht sinnvoll.
Was heißt „ein bisschen nachsteuert“? Das Gesetz ist eine absolute Zumutung für die deutsche Bevölkerung, und widerspricht dem Willen der Mehrheit des Volkes. „Volksvertreter“ haben sich dem Willen der Bürger und nicht den Renditeerwartungen des Finanzadels zu beugen. Auch die Repräsentanten der SPD verkommen mehr und mehr zu Vertretern der Elite.
SPD und Union halten an den Klimazielen fest. Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden. Der Gebäudesektor ist angeblich für circa ein Drittel der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich, zumal viele Gebäude unsaniert sind und noch immer zu etwa 75 Prozent mit fossilen Brennstoffen beheizt werden. Sowohl die Bürger als auch die Wirtschaft werden wohl mit einer Erhöhung der damit verbundenen Kosten rechnen müssen.
Würde das Narrativ vom menschengemachten Klimawandel stimmen, wären die diesbezüglichen Maßnahmen auch gerechtfertigt. Dieses Narrativ ist jedoch längst widerlegt.
Es steht zu befürchten, dass die Union — wie in vielen anderen Sachfragen — der SPD klein beigegeben hat, und letztlich nur eine minimale Reform dieses bürgerfeindlichen Gesetzes zu erwarten ist.
Eine hinreichende finanzielle Unterstützung der Bürger von Seiten der Bundesregierung und der EU wird es wahrscheinlich nicht geben, und eine Änderung der vorliegenden Gesetzesgrundlagen wird wohl sehr marginal ausfallen!
Das Verbot von Gas- und Ölheizungen ist zu überdenken. Eine Politik, die die individuelle Freiheit und Selbstbestimmung sowie die finanzielle Stabilität der bürgerlichen Mitte massiv beschränkt, ist vorbehaltlos abzulehnen. Das Volk ist der Souverän und nicht die Politiker, die sich den Staat zur Beute gemacht haben.
EU-Dämmrichtlinie März 2023
Das EU-Parlament stimmte am 14. März 2023 für eine Sanierungspflicht für Millionen von Gebäuden und Wohnungen. Mit einer verschärften Dämmrichtlinie will die EU angeblich für niedrigere Energiekosten sorgen. Absolut indiskutabel ist dieser angebliche, von den Grünen vertretene Grund für Rentner, die sich die Sanierungskosten meist nicht leisten können und wahrscheinlich ihr Häuschen oder ihre Wohnung an irgendeinen Profitgeier für ein Butterbrot verscherbeln müssen. Den Grünen waren die Bedürfnisse der Rentner, die beispielsweise keine Lust haben, auf eine Rentenerhöhung zugunsten von Waffenlieferungen in die Ukraine zu verzichten, schon immer ziemlich egal.
Die Grünen haben momentan mit dem Überleben ihrer Partei zu kämpfen. Gut so! Eine Partei — vertreten von Unkundigen wie Annalena Baerbock oder Robert Habeck — die in Deutschland so unermesslichen Schaden angerichtet hat, sollte von der politischen Bildfläche verschwinden.
Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden wurden in der EU-Dämmrichtlinie angehoben. Demzufolge müssten in den kommenden Jahren viele Immobilien saniert werden. Wohngebäude sollen bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ und bis 2033 die Energieeffizienzklasse „D“ erreichen.
Der CDU-Europaabgeordnete Dennis Radtke kritisierte. „Wir können die Kosten im Kampf gegen den Klimawandel nicht auf Omas Häuschen abwälzen.“ Die Grünen-Parlamentarierin Jutta Paulus meinte hingegen, Ziel sei es, den Energieverbrauch von Gebäuden deutlich zu senken und so den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schonen. Die Grünen werden wohl nie in der Realität ankommen! Und Rechnen gehört auch nicht gerade zu ihren Stärken. Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, warnte richtigerweise vor einem dramatischen Wertverlust gerade bei älteren Gebäuden. Die vom „Green-Deal“ begeisterte und von der „grünen“ Lobby instruierte EU-Kommission unter der Führung einer nicht-integren Person betonte hingegen, dass sich Renovierungen etwa durch weniger Energieverbrauch auf lange Sicht auszahlten. Das sollen sie einmal Häuschen-besitzenden Rentnern erzählen, deren Lebenserwartung absehbar ist, und eventuell zwecks Zwangsaufenthalt im Altersheim oder unter der Brücke verkürzt wird!
Auch bei dieser EU-Richtlinie handelt es sich für mein Dafürhalten unter dem Vorwand Klimaschutz in erster Linie um eine versteckte Enteignung, die einen großen Teil der Bürger mit Altersarmut bedroht.
Auswüchse dieser bürgerfeindlichen EU-Richtlinie waren noch im gleichen Jahr, 2023, feststellbar. Im Kölner Stadtteil Neubrück beispielsweise sind Ende November im Auftrag des Kölner Energieversorgungsunternehmens Rheinenergie von fast jedem Gebäude mit einer Wärmebildkamera Aufnahmen gemacht worden, weil die Stadt Köln bis 2035 klimaneutral werden möchte. Für alte Gebäude könnte das beispielsweise den Austausch von Fenstern, Dämmung von Dächern und Fassaden, Einbau einer Fußbodenheizung und dergleichen bedeuten. Viele ältere Menschen aus der bürgerlichen Mitte dürften das kaum stemmen können. Aber wen interessiert das schon.
Der französische Präsident, Emmanuel Macron, sorgte dafür, dass die Neuvermietung von unsanierten Altbauwohnungen verboten wurde, mit der Folge, dass Wohnungen knapper werden und Eigentümer von Altbauwohnungen zu Niedrigstpreisen verkaufen müssen. Der Staat kauft die leerstehenden Häuser auf und vermietet sie selbst. Schauen wir mal, wann es in Deutschland so weit ist. BlackRock steht sicherlich bereit!
Gebäude-TÜV
Alle sprechen ständig von Entbürokratisierung, doch Verordnungen, Auflagen und Gesetze nehmen eher zu denn ab. Die EU und Deutschland scheinen Weltmeister in dem Versuch zu sein, mit mehr Bürokratie die Bürokratie abzubauen. Manch einer dieser Bürokraten nimmt wahrscheinlich auch seine Vitamine in alphabetischer Reihenfolge ein. Überbordende Bürokratie, dieser Lebensdiebstahl, diese gesellschaftliche Querschnittslähmung, diese Geldverschwendung, dieses Paralysieren der Wirtschaft hat viele Unternehmen dazu veranlasst, Deutschland zu verlassen und ausländische Unternehmen in ihrer Entscheidung bestärkt, nicht in Deutschland zu investieren. Auch der Verbraucher hat sich an immer mehr Vorgaben von irgendwelchen Bürokraten zu halten, die sich an oftmals hirnverbrannten neuen Regelungen ergötzen. Man denke nur an die „Krumme Salatgurken-Regelung“ der EU.
Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) — hat einen neuen Normentwurf vorgelegt, der zusätzliche Verkehrssicherheitsprüfungen vorsieht. Der „DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit“ hat im März 2025 den Normentwurf E DIN 94681 „Verkehrssicherheitsüberprüfung für Wohngebäude“ vorgelegt, der vorsieht, dass, um die Verkehrssicherheit von Gebäuden sicherzustellen, regelmäßige Verkehrssicherheitsprüfungen durchzuführen sind. Dazu führt die Norm auch eine neue Qualifikation für Personen ein, die solche Prüfungen durchführen dürfen. Der Entwurf sieht ein allgemeines Verfahren zur Beurteilung von Risiken zur Wahrung der Verkehrssicherungspflichten vor.
Geht’s noch? Die Mieten sind für viele Bürger kaum noch tragbar und die Auflagen sowie die damit verbundenen Kosten kaum stemmbar. Dennoch sollen nun zusätzliche, schwachsinnige, umfangreiche Vorgaben zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Gebäuden kommen, die Häuschenbesitzer weiter schröpfen.
Die eigenen vier Wände werden dadurch teurer, wie auch die fremden vier Wände mittels zwangsläufiger Mieterhöhungen, und der Vermieter findet bald keine Mieter mehr, weil diese mit Plätzen unter Brücken vorlieb nehmen müssen, um wenigstens etwas über dem Kopf zu haben.
Solche, mitunter die Inflation beschleunigende Maßnahmen sind entschieden abzulehnen.
Der bayerische Bauminister Christian Bernreiter meinte zu diesem idiotischen Entwurf:
„Der Vorstoß des DIN ist kontraproduktiv! Ganz Deutschland diskutiert seit Jahren, wie wir Wohnkosten senken und Bürokratie im Baubereich abbauen können. Da ist für mich nicht mal im Ansatz nachvollziehbar, wie man ohne Not so einen Vorschlag machen kann: Solche Prüfungen bringen keinen wesentlichen Mehrwert und kosten richtig Geld. Ich werde mich als bayerischer Bauminister und Vorsitzender der Bauministerkonferenz dafür einsetzen, dass der Entwurf ersatzlos gestrichen wird!“
Gut so!
Bauminister Bernreiter weiter:
„Der Normentwurf entspricht in wesentlichen Punkten nicht dem DIN-Länder-Vertrag. Das wäre ein bürokratischer Wahnsinn. In Bayern gehen wir hier in die komplett andere Richtung. Im Gebäudetyp-e erproben wir aktuell in 19 Pilotprojekten mit unterschiedlichen Schwerpunkten neue Bau- und Wohnformen. Wir begleiten und untersuchen die Projekte, um wertvolle Erfahrungen für uns und die gesamte Branche zu sammeln. Ziel ist es, vorhandene Potenziale zu finden und zu nutzen. Auf Grundlage der Untersuchungen wollen wir mehr Flexibilität und Spielräume bei Bauvorgaben schaffen und Bürokratie abbauen. Die Erkenntnisse, die diese Projekte liefern, werden allen am Bauen Beteiligten zu Gute kommen“ (1).
In meinen Augen ist das Vorhaben des DIN eine völlig unnötige Abzocke der Bevölkerung, ebenso wie das hirnrissige Heizungsgesetz oder die Dämm-Richtlinie der EU.
Angriff auf die Konten der Bevölkerung
Die Elitenvertreterin Ursula von der Leyen (CDU), eine Frau zweifelhaften Charakters, Kriegstreiberin und Vorsitzende der EU-Kommission, sowie Friedrich Merz (CDU), Wählerbetrüger, Kriegstreiber, BlackRock-Agent und designierter Bundeskanzler haben einen Frontalangriff auf die Privatkonten der Bürger vor.
Folgende Sätze von Friedrich Merz klingen noch in meinen Ohren. In seiner Rede beim CSU-Parteitag am 12. Oktober 2024 sagte er:
„Auf den deutschen Konten, Sparkonten und laufenden Girokonten liegen 2,8 Billionen Euro. Stellen Sie sich mal einen kurzen Augenblick vor, wir wären in der Lage, davon nur 10 Prozent zu mobilisieren — mit einem vernünftigen Zinssatz, für die öffentliche Infrastruktur in Deutschland für den Ausbau dessen, was wir in der Bildung im öffentlichen Sektor in der gesamten Infrastruktur unseres Landes brauchen. Es fehlt uns nicht an Kapital, es fehlt uns an den vernünftigen Instrumenten, dieses Kapital so zu mobilisieren.“
Warum will er an die Guthaben der „kleinen“ Leute ran? Warum nicht an das immense Kapital der Superreichen, das nicht ausschließlich durch eigene Arbeit erwirtschaftet, also meist jemandem weggenommen wurde? Das wird klar, wenn man weiß, aus welchem Stall Friedrich Merz kommt: BlackRock und Konsorten, deren Interessen er vermutlich auch als Bundeskanzler vorrangig vertreten wird.
Ebenso die von dem gleichen Eliten-Stall instruierte Ursula von der Leyen. Diese nicht-integre Person, die ihre Unfähigkeit als Volksvertreterin auch schon in anderen Positionen unter Beweis gestellt hat, will auf die Bankkonten aller EU-Bürger zugreifen, um ihre angestrebte, blutvergießende, ethisch völlig sinnbefreite, aber einige Investoren sehr reich machende Kriegsverlängerung in der Ukraine zu finanzieren. Letztendlich führt auch dieses Bestreben zu einer Enteignung vieler EU-Bürger, denen man eventuell ihre dem bellizistischen Staat gegebenen Kredite „leider“ nicht zurückzahlen wird, während die von der EU-Kommissionschefin tatsächlich unterstützten Kriegsprofiteure ihre Schäfchen bereits ins Trockene gebracht haben. Eine Umverteilung der finanziellen Mittel von unten nach oben eben — wie bereits gehabt bei Corona.
In meinen Augen sind die Vorschläge beider dem Finanzadel dienenden Personen als kriminell anzusehen. Was von der Leyen und Merz hier anstreben ist nichts anderes als die antidemokratische und diktatorische Enteignung vieler EU-Bürger unter dem Deckmantel der Demokratie.
Inflation — eine weitere Form der schleichenden Enteignung
Inflation, dieser schleichende Diebstahl, die die Bürger Schritt für Schritt enteignet, die Lebensversicherungen und Sparkonten zu einem Minus-Geschäft werden lässt, die jedoch den Staat bei seinen Zins- und Tilgungszahlungen für die aufgenommene Verschuldung entlastet, entwertet Teile des Vermögens der Bürger.
Das Wesen unseres Geldsystems, das Fiat-Geld, dieses Wertobjekt ohne inneren Wert, das System der Zentral- und Geschäftsbanken und dergleichen sind grundsätzlich zu überdenken.
Inflation ist die größte legale „Enteignung“ der Geschichte. Verbraucher ächzen unter steigenden Preisen, während der Staat durch die Preiserhöhungen Milliarden an zusätzlichen Steuern kassiert. Das Geld auf dem Konto wird von Tag zu Tag weniger wert. Die braven Sparer zahlen die Zeche, der Staat profitiert.
Die Inflationsraten entwickelten sich die letzten Jahre wie folgt:
2021: 3,1 Prozent
2022: 6,9 Prozent
2023: 5,9 Prozent
2024: 2,2 Prozent
2022 lag die Inflation tatsächlich bei 7,9 Prozent, also noch 1 Prozent höher. Die Senkung wurde erreicht durch eine Korrektur — sagen wir „Manipulation“ — des Warenkorbs. Die stark angestiegenen Energiekosten — wofür die Bürger sehr viel Geld ausgeben (!) — erhielten ein schwächeres Gewicht als in den Vorjahren. Was nicht passt, wird passend gemacht! In meinen Augen war diese Korrektur eine Vorspiegelung falscher Tatsachen, um den Verbrauchern die Geldentwertung nicht ganz so massiv erscheinen zu lassen. Die Reallöhne und die Kaufkraft sanken demnach noch mehr als angegeben.
Für 2025 wird eine Teuerungsrate von 2,2 Prozent erwartet. Damit läge die Inflation erneut über dem 2-Prozent-Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB). Für Verbraucher bedeutet das weiterhin steigende Preise für Energie, Lebensmittel und Mieten. Die Reallöhne verlieren noch mehr an Kaufkraft, und die Ersparnisse verlieren weiter an Wert. Besonders zu spüren bekommen die immense Inflation seit Corona die Bürger am unteren Einkommensende, die den größten Anteil ihres verfügbaren Einkommens für Güter des täglichen Bedarfs und für das Wohnen ausgeben. Vor 10 Jahren kostete die Butter 90 Cent, jetzt 3,40 Euro.
Ärgerlich, aber vielen Menschen nicht bewusst ist der Umstand, dass die hohen Preise hauptsächlich durch die geplante Corona-Pandemie und den von den USA und der NATO geplanten Ukrainekrieg verursacht wurden.
Der Ukraine-Konflikt ließ die Energie- und Lebensmittelpreise in die Höhe schnellen. Gleichzeitig belasteten gestörte Lieferketten, steigende Rohstoffkosten und geopolitische Unsicherheiten die Kosten in der Produktion. Besonders betroffen waren und sind die für die Preisentwicklung ausschlaggebenden Branchen wie Transport, Bau und Industrieproduktion.
Der zweite Hauptgrund für die enorme Preisentwicklung war die expansive Geldpolitik der EZB. Der Begriff Inflation kommt aus dem lateinischen Verb „inflare = aufblähen, anschwellen lassen“. Wenn also eine „aufgeblähte“ Geldmenge im Wirtschaftskreislauf zur Verfügung steht, ohne dass dieser Umstand auf Mengen- oder Qualitätsveränderungen der Güter und Dienstleistungen zurückzuführen ist, sinkt der Wert des Geldes. Für 10 Euro gibt’s dann eben keine 10 Kilo Äpfel mehr, sondern nurmehr 9 Kilo. Die Kaufkraft des Geldes ist gesunken.
Seit der Euro- und Corona-Krise hat die Zentralbank mehr als 4,5 Billionen Euro, das heißt 4.500 Milliarden!, an Liquidität in die Märkte gepumpt, um die Wirtschaft zu stabilisieren. Diese Geldmengen wurden vorerst in Vermögenswerte wie Immobilien und Aktien investiert, nun treiben sie die Preise für Konsumgüter und Dienstleistungen in die Höhe. Mit diesem Mechanismus ist mitunter zu erklären, warum die Börsen in den letzten Jahren Höchststände trotz der diversen Krisen zu verzeichnen hatten.
Als Normalsterblicher sollte man eigentlich meinen, dass Krisen der Wirtschaft schaden. Aber das tun sie nicht, ganz im Gegenteil, wie die „Coronakrise“ und die Ukrainekrise zeigen. Deswegen werden Krisen auch geschaffen, weil sich ein sehr kleiner Teil der Bevölkerung daran dumm und dämlich verdient.
Die Vermögen der Superreichen verdoppelten sich zum Teil in den letzten 5 Jahren, während die Kaufkraft und die Vermögenswerte der normalen Bevölkerung stark sanken. Die Gelackmeierten in diesem perfiden Spiel sind die Bürger, deren Enteignung voranschreitet.
Enteignung von Bankkunden mit Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
Ihr Finanzberater hat Ihnen vermutlich nicht verraten, dass die Bank Ihre Sparguthaben auf Anordnung der Regierung einziehen kann und Sie sich nicht dagegen wehren können. Die meisten Finanz- oder Bankberater wissen allerdings auch gar nichts von diesem Gesetz. Das hochbrisante Regelwerk zur Enteignung wurde 2014 unbemerkt im Bundestag verabschiedet, und trat am 1. Januar 2015 in Kraft.
Konkret steht in diesem Enteignungsgesetz: Bei einer drohenden Insolvenz einer systemrelevanten Bank kann die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) nach § 89 SAG anordnen, Kundengelder einzuziehen oder diese in Aktien der Bank zu einem von ihr festgelegten Nennwert umzuwandeln, der sogar auf Null herabgesetzt werden kann. Selbst ein Widerspruchsverfahren wird a priori ausgeschlossen, und nicht mal eine Klage hätte aufschiebende Wirkung, und würde damit nicht fruchten (§ 99 SAG).
Die Massenmedien alias Propagandaorgane der Regierungen haben das komplizierte, aus 176 Paragrafen bestehende Gesetz praktisch nicht erwähnt. Die Verantwortlichen beziehungsweise Eingeweihten wurden per Gesetz angewiesen, darüber Stillschweigen zu bewahren (§ 5 SAG).
§ 5, Abs. 1 Verschwiegenheitspflicht:
(1) Die bei der Abwicklungsbehörde, bei der Aufsichtsbehörde, bei dem Bundesministerium der Finanzen und bei anderen nationalen Behörden beschäftigten Personen dürfen die ihnen bei ihrer Tätigkeit im Rahmen dieses Gesetzes bekanntgewordenen Informationen im Sinne des § 4 Absatz 1 nicht unbefugt offenbaren oder verwerten. Dies gilt auch, wenn die Bediensteten der vorbezeichneten Behörden nicht mehr im Dienst sind oder ihre Tätigkeit im Rahmen dieses Gesetzes beendet haben. Gleiches gilt für andere Personen, welche im Wege dienstlicher Berichterstattung Kenntnis von den in Satz 1 bezeichneten Informationen erhalten.
Finden Sie, dass solche Gesetze der Demokratie, der Herrschaft des Volkes dienlich sind? Das sieht doch eher nach Management by Champignons aus: Die Bürger werden im Dunkeln gehalten und kontinuierlich mit Mist bestreut, und wenn einer den Kopf rausstreckt, wird er abgeschnitten.
Fazit: Kein Bankkunde und Aktionär kann seine eingesetzten Finanzmittel mehr in Sicherheit wiegen, da jederzeit ohne ein rechtliches Gegenmittel eine Enteignung stattfinden kann. Letztendlich haften Privat- oder Firmenkunden für diese systemrelevante Bank, bei der sie Einlagen ab 100.000 Euro getätigt haben.
Drohende Enteignung durch das Lastenausgleichsgesetz
Immer wenn die Schuldenberge wachsen und die Steuereinnahmen sinken — wie zum Beispiel nach dem Krieg oder in Coronazeiten — wird über einen Lastenausgleich nachgedacht und eventuell ein solcher auch realisiert.
Ein Lastenausgleich ist ein Mechanismus, um Belastungen, Kosten oder Verluste auszugleichen, der von den Bürgern finanziert wird, also eine Art Enteignung, bei der die Bürger eine bestimmte Summe zahlen müssen.
Im Jahr 1952 wurde der Lastenausgleich eingeführt, um den Opfern der Kriegsfolgen zu helfen. Insbesondere Immobilieneigentümer wurden stark zur Kasse gebeten. Das Vermögen wurde über einen festgelegten Freibetrag hinaus mit einer Sondersteuer von 50 Prozent belegt. Viele Hausbesitzer konnten ihre Schulden wegen der hohen Steuerlast nicht tilgen und verloren ihr Eigentum. Quasi eine vom Staat angeordnete Enteignung. Und so etwas droht in Deutschland wieder.
Artikel 14 des Grundgesetzes (GG) besagt, dass Eigentum zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen solle. Demnach ist eine Enteignung nur zum Wohle der Allgemeinheit erlaubt. Im Artikel 106 des GG steht überdies, dass der Ertrag der Finanzmonopole dem Bund zusteht, einschließlich der Ausgleichsabgaben für einen möglichen Lastenausgleich. Im Gesetz steht leider nicht, dass die Verursacher dieser den Lastenausgleich fordernden Krisen zuerst zur Kasse gebeten werden. Wäre dem so, müssten die meisten Politiker des Parteienkartells Union, SPD, FDP und Grüne ganz schön bluten für ihre nicht wieder gut zu machenden Sünden in Corona- und Kriegsverlängerungszeiten. Ich denke mal, auch Herr Gabriel wäre in diesem Fall eher kleinlaut und würde es tunlichst vermeiden, den Begriff Lastenausgleich in den Mund zu nehmen.
Kurz nach dem Ausbruch der Corona-Plandemie im Frühjahr 2020 kam die Idee des Lastenausgleichs wieder auf. Es gab Vorschläge, eine Regelung einzuführen, die den finanziellen Auswirkungen der „Lockdown-Maßnahmen“ entgegenwirken sollten. Der SPD-Politiker Sigmar Gabriel, hatte sich für einen Lastenausgleich ausgesprochen. Er begründete seine Meinung damit, dass „die Wirtschaft einer dramatischen Entwicklung gegenübersteht“. Seitdem ist das Thema Lastenausgleich immer wieder präsent. Der Präsident des Deutschen Städtetages, Markus Lewe, betonte, dass ein fairer Lastenausgleich notwendig sei, um die Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten zu finanzieren. Merken Sie etwas, werte Leserinnen und Leser, die Politiker bauen Mist, sei es jetzt die Corona-Plandemie oder der vermeidbare beziehungsweise schnell beendbare Ukraine-Krieg, und die Bürger sollen für diesen Mist bezahlen.
Da die Hersteller der Covid-19-Impfstoffe vorsätzlich von der Haftung für die teils tödlichen Impfwirkungen und Impfschäden befreit wurden, sollten ab dem 1. April 2024 die Folgen und die hohen Kosten der Covid-19-Impfschäden eventuell auf die Bürger abgewälzt werden.
Die gesetzlichen Grundlagen für eine Umverteilung von Vermögen auch für andere Zwecke als für Opfer von Kriegsfolgen wurden bereits am 12. Dezember 2019 mit dem Beschluss einer Änderung des Lastenausgleichsgesetzes von 1952 geschaffen. Man beachte das Datum, drei Monate vor dem ersten Lockdown! Kommt da nicht ein leiser Verdacht auf, dass die Regierenden schon zu diesem Zeitpunkt über die geplante Pandemie Bescheid wussten? Wie dem auch sei, im Artikel 21 wurde eine fast unbemerkte Änderung vorgenommen, in dem auf das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (SozERG) sprachlich verwiesen wird. Das Wort „Kriegsopferfürsorge“ wurde durch „Soziale Entschädigung“ ersetzt. Die Änderung trat ab dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Änderung der Begrifflichkeit zu „Soziale Entschädigung“ deutet darauf hin, dass die Regierung alle möglichen „sozialen“ Kosten ab 2024 im Rahmen eines Lastenausgleichs geltend machen kann, sei es nun mit der Klimalüge, mit Flüchtlingen, mit Opfern von angeblichen Pandemien oder mit einer anderen fadenscheinigen Ursache begründet. Die kostenintensiven Fehler der unfähigen beziehungsweise eliteinstruierten Politiker sollen durch die Enteignung von Privateigentum finanziert werden.
Fazit
„Im Jahr 2030 werden Sie nichts besitzen und glücklich sein“, schrieb der Gründer des Weltwirtschaftsforums (WEF), Klaus Schwab. Nun, diesem Ziel der Verfechter der Neuen Weltordnung, des Great Reset, dem auch der Großteil unserer Politiker dient, kommen wir durch die fortschreitende Enteignung auf allen möglichen Wegen immer näher.
Fraglich ist, wie lange das Volk bei den Machenschaften seiner „Vertreter“ noch zusehen wird. Vielleicht schlägt ja die den Bürgern bewusstwerdende Enteignung dem Fass den Boden aus. Aber ganz im Vertrauen: Das Fass hat schon lange keinen Boden mehr!

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