Deutsche Juristen verzweifeln bei dem Versuch, gegen die „Hygieneverordnungen“ der Regierung vorzugehen. Grund: Es gibt keine Handhabe, strafrechtlich gegen das Brechen des Grundgesetzes vorzugehen, die Anwälte können lediglich die Aufhebung einer Verordnung beantragen. Wenn aber die Verordnungen im Wochentakt geändert werden, ist das praktisch unmöglich. Denn immer, wenn ein Schriftsatz bei Gericht eingereicht würde, müsste er abgelehnt werden, mit dem Hinweis, dass die Verordnung bereits nicht mehr gültig ist (1).
Das ist nur ein Beispiel aus der Trickkiste der Politiker, ein Bruchteil der halblegalen Möglichkeiten, welche sie sich selbst erschaffen haben und die ihnen eine Immunität ermöglicht, die in Gefahr wäre, wenn die Verfassungsgebende Versammlung nicht vollkommen unter der Kontrolle der politischen Parteien stünde. Schauen wir sie uns genauer an, die Säulen, auf denen diese Immunität steht, oder vielleicht könnte man sagen, diesen erfolgreich schleichenden Staatsstreich des Parteienkonsens.
Das Grundgesetz
Das Grundgesetz wurde im Laufe der Jahrzehnte immer weiter ausgehöhlt. Ein Beispiel: Aus dem Briefgeheimnis wurde die vollkommene Offenlegung der E-Mail-Korrespondenzen der Bürger für den Staat und illegale, aber durch die Politik legitimierte Protagonisten wie die NSA (2). Die Parteien haben sich stillschweigend darauf geeinigt, dass ein Verstoß gegen die Gebote und Verbote des Grundgesetzes keine strafrechtlichen Folgen für die Politiker haben sollen (3). Und so erfolgte keine Umsetzung der Forderungen des Grundgesetzes in das Strafrecht (4).
Natürlich gab es Ausnahmen wie das Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges. Das war in §80 StGB umgesetzt worden. Aber als es zu lästig wurde (5), die Anzeigen der Menschen wegen der Wiederbeteiligung Deutschlands an Angriffskriegen abzuwimmeln, wurde die Regelung zum 1. Januar 2017 gelöscht (6), angeblich um deutsches Recht mit EU-Recht zu harmonisieren, ohne zu berücksichtigen, dass dieses EU-Recht weder die deutsche Vergangenheit noch das deutsche Grundgesetz kennt, sondern auf der Weiterentwicklung des Rechts von Kolonialstaaten basiert (7). Die deutschen Parteien sind offensichtlich nur „regierungsfähig“, wenn sie bereit sind, an weiteren Angriffskriegen teilzunehmen, was mit dieser Löschung erleichtert werden sollte (8). Anders kann man sich das Ignorieren des Grundgesetzes nicht erklären.
Die Justiz
Damit haben wir schon die zweite Säule der Immunität der Politik angesprochen. Die Staatsanwaltschaften in Deutschland sind von den Justizministerien weisungsabhängig. Das führt zum Beispiel dazu, dass sie keine internationalen Haftbefehle mehr ausstellen dürfen, und zu einer Rüge des Europarates, der schon vor über zehn Jahren eine Justizreform gefordert hat (9).
Die Justiz ist in keiner Weise unabhängig, wie immer behauptet wird. Abgesehen von den Staatsanwälten, welche Anweisungen von der Exekutive, also dem Justizminister erhalten, verdanken die Richter ihre Karriere den Parteien.
Immer öfter sind sogar ehemalige Politiker Richter. Wie zuletzt der neue Vorsitzende des Verfassungsgerichtes Stephan Harbarth. Ein Skandal, an dem nicht einmal die „Qualitätsmedien“ vorbeisehen konnten (10). Aber Harbarth war immerhin kein Ministerpräsident eines Landes gewesen, wie Peter Aloysius Müller, der selbst für die Gestaltung auch von Bundesgesetzen über die Beteiligung im Bundesrat verantwortlich gewesen war (11). Sogar Wikipedia listet übrigens auf, welchen Parteien die Verfassungsrichter ihr Amt verdanken (12). Es dürfte daher nicht überraschen, dass auch wissenschaftliche Arbeiten bestätigen, dass Richter „parteinah“ entscheiden (13).
Überspitzt gesagt, dürfen sich die potenziellen Delinquenten ihre Richter selbst auswählen, zum Beispiel dürfen Autoraser ihre Richter aus den eigenen Reihen nominieren, die sie im Falle einer erneuten Geschwindigkeitsübertretung verurteilen sollen. Nur mit dem Unterschied, dass es für Verkehrsverstöße im Strafrecht Regelungen gibt, während bei Verstößen gegen das Grundgesetz lediglich ein warnender Zeigefinger erscheint, den die Politik dann beachten kann, oder vielleicht auch nicht. Denn schließlich gibt es ja noch die dritte Säule der Immunität.
Die Exekutive, die ausführende Gewalt
Die Exekutive, also die Regierung, ist eigentlich nur ein Hausmeister, der sich an die Hausregeln halten muss, und für Ordnung sorgt, während die Gemeinschaft der Eigentümer die Regeln aufstellt. So die Theorie. Übertragen auf die parlamentarische Demokratie würde es bedeuten, dass die gewählten Volksvertreter im Bundestag die Gesetze entwickeln und verabschieden, und die Regierung sich daran zu halten hat und sie durchsetzen muss.
In Deutschland aber wird das inzwischen auf den Kopf gestellt. Die Regierung, mit Lobbyorganisationen und Beratern, schreibt die Gesetze (14), das Parlament nickt sie nur ab. Dieses Abnicken erklärt eindrucksvoll ein inzwischen aus der SPD ausgetretener Bundestagsabgeordneter in einem kurzen Video (15). Manchmal fragt man sich, wofür der Steuerzahler die Beamten bezahlt, wenn hunderte von Millionen Euro zusätzlich für Berater ausgegeben werden (16).
Die gesetzgebende Gewalt
Also macht die Exekutive sich genau die Gesetze, die sie braucht. Wie ist das möglich? Weil die Parteien und ihr Konsens bestimmen, wer im Bundestag als „Volksvertreter“ die Gesetze der Parteien abnickt. Gleichzeitig existiert das Paradoxon, dass das Parlament zum Teil aus jenen besteht, welche es kontrollieren soll. Denn ehemalige Minister oder hohe politische Beamte dürfen Abgeordnete des Bundestages bleiben, was der reinen Lehre der Gewaltenteilung natürlich hohnspricht.
Die Folge ist, dass wenn Politiker oder hohe politische Beamte gegen Gesetze verstoßen, nicht die Täter bestraft, sondern die Gesetze so angepasst werden, dass ihr Verhalten eben nicht mehr gegen Gesetze verstößt.
Also wenn Sie 120 km/h statt der vorgeschriebenen 100 km/h fahren, und Sie erhalten eine Strafe, ignorieren Sie diese einfach und erhöhen Sie die erlaubte Geschwindigkeit mit ihren Freunden, die auch gerne schneller fahren, auf 120 km/h. Die Daten der Bürger dürfen nicht gespeichert werden? Nun, dann machen wir eben ein Gesetz, dass man es darf.
Und so besteht das Parlament aus Abgeordneten, die in keiner Weise die Interessen der Bevölkerung vertreten. Das hat zwei Gründe: Die Parteien bestimmen darüber, wer überhaupt zur Wahl antreten darf. Zudem können Beamte sowie Selbständige weitaus einfacher für ein Mandat kandidieren als eine alleinerziehende Mutter mit zwei Jobs oder der Nebenerwerbslandwirt, der am Abend nach dem normalen Arbeitstag auf den Traktor steigt. Beamte erhalten Urlaub mit Bezügen, während der Bauer keine Erstattung erhält, um einen Vertreter zur Arbeit oder aufs Feld zu schicken. Auch die Arbeitsplatzgarantie steht für die alleinerziehende Mutter in erster Linie auf dem Papier, abgesehen davon, dass sie gar keinen Wahlkampf bestreiten kann, weil niemand für die Beaufsichtigung des Kindes bezahlt.
Die Parteien bestimmen durch die Parteilisten, wer auf sicheren Listenplätzen in den Bundestag kommt. Und bei Direktmandaten bestimmen sie in sicheren Fällen den Abgeordneten, auch wenn es manchmal Überraschungssiege gibt. Schauen Sie sich die Berufe der Bundestagsabgeordneten an, und dann fragen Sie sich, ob Ihre Interessen angemessen vertreten werden (17). Warum wohl wird die Wahlbeteiligung der Menschen mit niedrigem Einkommen immer geringer?
„Ganz anders stellt sich die Situation bei Menschen mit geringer Bildung oder aus niedrigen Schichten dar. Bei ihnen wächst der Anteil der Nichtwähler im Zeitverlauf deutlich. Insbesondere in den letzten anderthalb Jahrzehnten ist die Wahlbereitschaft dieser Gruppen eingebrochen“ (18).
Sie sind einfach nicht vertreten im Parlament. Wir sind zurück in der Gesellschaft, die durch eine Aristokratie geführt wird. Diesmal eine politische Aristokratie.
Die Meinungsbildung
Wer nun meint, dass der Wähler doch merken müsste, dass die Parteien den Teufel tun, seinem Willen zu entsprechen, wie Angela Merkel im Jahr 2010 sogar selbst zugab (19), und dann eben nicht mehr zur Wahl geht, der irrt. Grund ist die Meinungsbildung. Auch in einer Demokratie können die Wähler nur aufgrund der ihnen vorliegenden Informationen eine Entscheidung treffen. Und da die Stiftungen der politischen Parteien fast eine Milliarde Euro aus Steuergeldern erhalten, um „politische Bildung“ und „Demokratie“ zu fördern (20), und die von den Parteien ebenfalls kontrollierten (21) öffentlich-rechtlichen Medien noch einmal acht bis neun Milliarden Euro, unsere Rundfunkgebühren, kann man sich vorstellen, welche Meinung da gebildet wird.
„Das Gesamtbudget der öffentlich-rechtlichen Anstalten beträgt etwa 9,1 Milliarden Euro jährlich, davon 6,3 Milliarden Euro für die ARD-Anstalten. (…) Gemessen am Budget ist die ARD damit der größte nicht-kommerzielle Programmanbieter weltweit“ (22).
Das heißt, die deutschen Parteien verfügen über den größten Propagandaapparat der Welt! Das muss man sich wirklich einmal bewusst machen!
Hinzu kommt, dass die privaten Medien von einer winzigen Gruppe privilegierter Familien kontrolliert werden, und diese den Vorteil des „Tendenzbetriebes“ für sich beanspruchen (23). Damit wird das Gegenteil von neutralem Journalismus rechtlich sichergestellt. Denn diese rechtlichen Regelungen sichern weder Neutralität noch Pluralität, sondern den Einfluss des Inhabers des Mediums auf dessen Inhalte. Das zeigen die bekannt gewordenen Arbeitsverträge des Springer-Konzerns, die festlegen, dass keine den USA oder Israel kritisch eingestellten Meinungen verbreitet werden dürfen (24).
Manche sehen in der Springer-Presse den Beweis für den schlagenden Erfolg der Operation Mockingbird (25). Wie die von diesen Medien verbreiteten Meinungsbilder mit der NATO zusammenhängen, hatte ja bereits die Satire-Sendung „Die Anstalt“ sehr anschaulich deutlich gemacht (26). In dem Video wird sehr schön erklärt, wie die Interessen der privaten Medien mit den politischen Interessen zusammenkommen.
Fazit
So können die Politiker beliebig gegen das Grundgesetz verstoßen, ohne Angst strafrechtlich zur Verantwortung gezogen oder durch einen Wahlboykott in ihrer Legitimation beschnitten zu werden. Aktuelles Beispiel: Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2020 eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt — doch die beim Robert Koch-Institut angesiedelte Arbeitsgemeinschaft Influenza hatte dieser Einschätzung bereits zwei Wochen vorher widersprochen!
Sogar in Kenntnis eines Rechtsgutachtens (27) wird die epidemische Lage rechts- und verfassungswidrig aufrechterhalten. Und selbst wenn das Verfassungsgericht, unter der Leitung eines ehemaligen Spitzenpolitikers, diese Verfassungswidrigkeit bestätigen sollte, wird nichts weiter geschehen. Genauso wie Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages überhaupt keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Parteien beziehungsweise der vorgeschobenen Bundestagsabgeordneten haben (28).
Politiker dürfen auch grundgesetzwidrig eine Demonstration verbieten, wie die vom 28. August, erhalten eine Abfuhr von Gerichten, worauf sie trotzig die Polizei einsetzen, um eine Situation zu erzeugen, in der sie dann doch ihr Demonstrationsverbot durchsetzen können. Und niemand wird sie bestrafen, denn es gibt kein Strafrecht gegen Grundgesetzverbrechen.
Wer nun behauptet, wir leben doch in einem Rechtsstaat und in einer Demokratie. Nun, den kann ich nicht wirklich ernst nehmen. Wäre dem so, würde nun eine verfassungsgebende Versammlung ohne den dominanten Einfluss der politischen Parteien einberufen werden, um die Missstände abzustellen.
Quellen und Anmerkungen:
(1) https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/klage-wegen-corona-ein-kleiner-erfolg-gegen-die-willkuer-li.81849 und https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/rund-zehn-eilverfahren-gegen-corona-verordnung-mv-0839002704.html
(2) https://netzpolitik.org/2019/vorratsdaten-durch-die-hintertuer/ und https://www.faz.net/aktuell/politik/neue-wikileaks-enthuellung-cia-spioniert-von-frankfurt-aus-14914346.html
(3) https://www.friedenskooperative.de/friedensforum/artikel/artikel-26-grundgesetz-und-seine-mangelhafte und
(4) https://www.gewaltenteilung.de/#4
(5) https://web.archive.org/web/20110211224200/http://www.grundrechtekomitee.de/node/242
(6) https://www.heise.de/tp/features/80-StGB-Vorbereitung-eines-Angriffskriegs-ist-seit-1-Januar-2017-gestrichen-3590763.html
(7) https://www.hintergrund.de/politik/inland/verbot-der-vorbereitung-eines-angriffskrieges/
(8) https://neue-debatte.com/2017/01/28/angriffskriegsverbot-gestrichen-eine-kritische-betrachtung-der-schwellenklausel/
(9) https://www.gewaltenteilung.de/#8
(10) https://www.tagesspiegel.de/politik/der-neue-chef-des-bundesverfassungsgerichts-warum-stephan-harbarth-problematisch-ist/25835002.html
(11) https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_M%C3%BCller_(Ministerpr%C3%A4sident)
(12) https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht#Erster_Senat
(13) https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-richter-parteinaehe-einfluss-entscheidungen-studie-uni-mannheim/
(14) https://www.lobbycontrol.de/2008/05/gesetze-offentlich-an-denen-lobbyisten-mitstrickten/
(15) https://youtu.be/T5jCOEJx1eU
(16) https://www.sueddeutsche.de/politik/bundeswehr-berater-von-der-leyen-1.4796305
(17) https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien18/mdb_zahlen/Berufe-260132
(18) https://www.bpb.de/lernen/grafstat/grafstat-bundestagswahl-2013/145185/mb-03-20-in-der-krise-politische-gleichheit-in-gefahr
(19) https://kenfm.de/standpunkte-%E2%80%A2-das-primat-der-politischen-parteien/
(20) https://www.welt.de/politik/deutschland/article173425205/Bundestag-581-Millionen-Euro-fuer-parteinahe-Stiftungen-bewilligt.html
(21) https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/urteil-zum-zdf-staatsvertrag-verfassungsgericht-politik-hat-zu-viel-einfluss-auf-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk/9663170.html Nein das Urteil hatte keine nennenswerten Auswirkungen.
(22) https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk#Finanzierung
(23) https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22988/tendenzbetriebe
(24) https://offenkundiges.de/der-axel-springer-verlag-und-die-cia/
(25) https://de.wikipedia.org/wiki/Operation_Mockingbird
(26) https://youtu.be/1ntSxZatFv8
(27) https://www.fdpbt.de/sites/default/files/2020-06/Rechtgutachten%20%C2%A7%205%20Abs.%201%20IfSG-Kingreen_0.pdf
(28) https://deutsch.rt.com/inland/83963-wissenschaftlicher-dienst-des-bundestags-anerkennung-guaidos-voelkerrechtlich-fraglich/ https://deutsch.rt.com/meinung/85258-dr-gniffkes-macht-um-acht-pfeif-aufs-grundgesetz-und-voelkerrecht/ https://deutsch.rt.com/meinung/76046-stell-dir-vor-es-ist-krieg/
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