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Die Anti-Demokratie

Die Anti-Demokratie

Die EU wird von Eliten gesteuert, die das Volk systematisch von Mitbestimmung ausschließen. Exklusivabdruck aus „Der Tiefe Staat schlägt zu“.

Den meisten Menschen ist nicht bekannt, dass das Projekt der Europäischen Union Vorstellungen eines deutschen Großraumes folgt, die schon in der Vergangenheit sehr viel Unheil angerichtet haben. Die aktuelle Struktur des EU-Projektes missachtet grundlegende demokratische Prinzipien wie die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive, indem sich nationale Exekutiven ohne entsprechende Legitimität auf EU-Ebene zur Legislative ermächtigen. Zudem bietet die Parallelität von ökonomischer Konvergenz und sozialer Divergenz gerade den mächtigsten Kapitalgruppen ideale Voraussetzungen, auf Basis extrem ungleicher nationaler Arbeits- und Sozialregeln sowie Lohnhöhen im wirtschaftlich harmonisierten Großraum Profite einzufahren.

Landläufig betrachtet wurzelt die Europäische Union im deutsch-französischen Kohlepakt, der als „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)“ im Sommer 1952 in Kraft trat. Diese vom damaligen französischen Außenminister Robert Schumann angestoßene Montanunion, der bald darauf Italien, Belgien, Luxemburg und die Niederlande beitraten, schlug unmittelbar im Anschluss an die vier Jahre des Marshall-Planes die Eckpfeiler für eine wirtschaftsliberale Politik in Westeuropa ein. Verboten wurden Ein- und Ausfuhrzölle, mengenmäßige Beschränkungen des Warenverkehrs sowie staatliche Subventionen und Beihilfen. Dem Kapital öffneten sich Tür und Tor, vorerst freilich beschränkt auf die wichtigen Sektoren Bergbau und Metallindustrie und die spätere Kernzone der Europäischen Union.

Die Idee zum Aufbau eines großen europäischen Wirtschaftsraumes, der den stärksten Kapitalgruppen optimale Verwertungsbedingungen garantiert, ist indes älter als der deutsch-französische Kohlepakt. Bereits mitten im Ersten Weltkrieg entwickelte der Politiker Friedrich Naumann, Mitglied des deutschen Reichsrates, Großraumpläne für den europäischen Zentralraum. Sein Plädoyer für eine deutsch geführte Wirtschaftsgemeinschaft erschien 1915 unter dem programmatischen Titel „Mitteleuropa“ (1). Das eben erst in Gang gekommene Völkerschlachten schien ihm die beste Gelegenheit für visionäre Nachkriegsvisionen. In Abgrenzung zu den damaligen Kriegsgegnern forderte Naumann einen mitteleuropäischen Zusammenschluss vom Rhein bis an die russische Grenze. Er schrieb:

„Mitteleuropa wird im Kern deutsch sein, (...) muss aber vom ersten Tag an Nachgiebigkeit und Biegsamkeit gegenüber allen mitbeteiligten Nachbarsprachen zeigen, weil nur so die große Harmonie emporwachsen kann, die für einen allseitig umkämpften und umdrängten Großstaat nötig ist“(2).

Die von Naumann imaginierten führenden Teilnehmer an diesem Projekt, das wilhelminische Preußen und das habsburgische Österreich-Ungarn, gingen kurz darauf unter. Doch bis zur nächsten europäischen Großraumidee dauerte es keine zwei Jahrzehnte. Und wieder ging diese Idee von Berlin aus.

Auch wenn das heutzutage niemand hören will: Die Idee des deutschen Vormarsches unter nationalsozialistischer Flagge war eine europäische.

Einblick in die Ausgestaltung des damaligen Europagedankens gibt eine Denkschrift des Industriellen und Leiters der Abteilung Außenhandel im Außenpolitischen Amt der NSDAP, Werner Daitz, die er anlässlich der Eröffnung der „Zentralstelle für europäische Großraumwirtschaft“ im Jahr 1936 veröffentlichte. Darin schrieb Daitz:

„Europa den Europäern! (...) Deutschland, in der Mitte des europäischen Kontinents gelegen, ist an erster Stelle verpflichtet, die Aufgabe der Errichtung einer kontinentaleuropäischen Großraumwirtschaft nicht nur zu verkünden, sondern auch handelspolitisch-praktisch zu betätigen. Deutschland ist in dieser Hinsicht verantwortlich für Europa“ (3).

Der Überfall auf Polen im September 1939 änderte an der Europastrategie des deutschen Kapitals nichts. Figuren wie Werner Daitz, seit 1931 auch Mitglied der NSDAP-Reichsleitung, gaben die Richtung vor:

„Wenn wir den europäischen Kontinent wirtschaftlich führen wollen, wie dies aus Gründen der wirtschaftlichen Stärke des europäischen Kontinents als Kernraum der weißen Rasse unbedingt erforderlich ist und eintreten wird, so dürfen wir aus verständlichen Gründen diese nicht als eine deutsche Großraumwirtschaft öffentlich deklarieren. Wir müssen grundsätzlich immer von Europa sprechen, denn die deutsche Führung ergibt sich ganz von selbst …“ (4).

Nach zwei verlustreichen Kriegsjahren an der Ostfront hörte sich die möglicherweise bereits unter dem Eindruck einer drohenden Niederlage entworfene Europaidee im Auswärtigen Amt der NSDAP am 9. September 1943 dann folgendermaßen an:

„Die Einigung Europas, die sich in der Geschichte bereits seit längerem abzeichnet“, heißt es da angesichts der Millionen von Kriegsopfern in zynischer und dennoch in die Zukunft weisender Art, „ist eine zwangsläufige Entwicklung. (...) Europa ist zu klein geworden für sich befehdende und sich gegenseitig absperrende Souveränitäten. (...) Der europäische Staatenbund muss die Gemeinschaft möglichst aller europäischer Staaten sein. (...)

Es war ein schwerer politischer Fehlgriff, dass die Mächte, die nach Beendigung des ersten Weltkrieges die Verantwortung für die Ordnung Europas hatten, den Unterschied zwischen Siegern und Besiegten zu verewigen suchten. Dieser Fehlgriff darf nicht wiederholt werden, vielmehr wird den besiegten Staaten in der neuen Gemeinschaft der europäischen Völker von Anfang an ein gleichberechtigter Platz einzuräumen sein, wenn sie bereit sind, an dem Aufbau des neuen Europa legal und positiv mitzuarbeiten. (...) Die Zeit der europäischen Binnenkriege muss beendet und der europäische Partikularismus überwunden werden“ (5).

Dem letzten Satz würde kaum jemand eine NS-Feder bescheinigen, und dennoch, er stammt aus einem nazideutschen Archiv.

Es gibt also, insbesondere bei der Durchsicht wirtschafts- und geopolitischer NS-Schriften, nicht nur den großen historischen Schnitt des Jahres 1945 mit dem Sieg der Alliierten über Hitler-Deutschland, wie er in der heute gängigen Geschichtsschreibung post factum als ausschließliche historische Interpretation verbreitet wird, sondern es existieren auch Kontinuitäten über die Niederlage der Wehrmacht hinaus. Entsprechende europapolitische Vorstellungen vor und nach 1945 belegen dies, ganz abgesehen davon, dass derlei Kontinuitäten auch personell nachgezeichnet werden können. Hermann Josef Abs, jahrzehntelanges Vorstands- und Aufsichtsratsmitglied der Deutschen Bank (seit 1938) steht idealtypisch für das Bild eines nach den Kapitalbedürfnissen ausgerichteten Europa. Auf einem Vortrag im Oktober 1940 entwickelt er seine Vorstellungen davon:

„Heute bietet der europäische Raum unserer politischen Einflusssphäre reiche und lohnende Möglichkeiten, um den Rahmen unserer Leistungsfähigkeit zu füllen. Die Aufgaben, die hier der Lösung harren, sind so groß, daß neben uns auch unsere hochentwickelten Nachbarländer ein weites Feld für ihre Kapitalausfuhr finden werden“ (6).

Abs war bis 1976 Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Bank, danach deren Ehrenvorsitzender, er hatte stets das große Ganze im Blick — für die Deutsche Bank und das deutsche Kapital.

Die Europaidee wird imperial

Die Teilung Deutschlands und die Einbindung Westeuropas in die militärische transatlantische Allianz der US-geführten NATO und die wirtschaftliche Logik eines US-dominierten Weltmarktes besiegelten das Ende eines selbständigen europäischen Großraumprojektes; allerdings nur vorläufig. Im Vertrag von Rom 1957 mutierte die Montanunion der sechs Mitglieder zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die in der Folge den gemeinsamen Agrarmarkt (seit 1962) mit hohen Zöllen gegen die Erzeugnisse der „grünen Revolution“ in Afrika, Lateinamerika und Asien abschottete. Dieser Protektionismus hatte einerseits zur Folge, dass den Ländern des Südens für ihre wichtigsten Produkte Absatzmärkte verschlossen bzw. erschwert wurden und andererseits, dass die Preise von landwirtschaftlichen Produkten in Westeuropa hoch blieben.

Gleichzeitig entstanden in den 1960er-Jahren im damals „Dritte Welt“ genannten „Globalen Süden“ Weltmarktfabriken und Freie Produktionszonen, in denen billige lokale Arbeitskräfte für den Weltmarkt produzierten. Die Mischung aus Schutzzoll für Agrargüter, Verlagerung ausgereifter Industrien an Billiglohnstandorte und erzwungenen Marktöffnungen für die europäische Exportwirtschaft mündete in ein System des ungleichen Tausches, in dem arme, strukturschwache Regionen zu vom Weltmarkt abhängigen Peripherien wurden.

EU-Osterweiterung

Im Mai 1993 war die Ratifizierung des Maastricht-Vertrages durch mittlerweile zwölf EG/EU-Mitglieder abgeschlossen. Der Vertrag veränderte den Charakter Europas, indem er aus einer Wirtschaftsgemeinschaft einen ökonomisch, währungs- und außenpolitisch einheitlichen Großraum formte, der freilich nicht so genannt wurde. Die neue Hauptstadt heißt nun Brüssel und das Gebilde „Europäische Union“.

Vorausgegangen war dieser Transformation der Zusammenbruch der Sowjetunion und des Rats für gegenseitige Wirtschaftshilfe im Jahr 1991. Maastricht war also auch eine institutionelle Vorbereitung auf die wirtschaftliche und geopolitische Expansion Westeuropas, die in der ersten Hälfte der 1990er-Jahre in Angriff genommen wurde. Im Namen der Markterweiterung galt es, politische Kompetenzen der einzelnen Mitgliedsstaaten zu beschneiden, damit etwaiger über Wahlen geäußerter Volkswille keinen allzu großen Schaden anrichten konnte. Als Triebkraft fungierte — wiederum — das deutsche Kapital mit seinem legendären Drang nach Osten. Dieser stand sowohl als Absatz- wie als Arbeitsmarkt weit offen und bot sich als Mittel zur Überwindung struktureller kapitalistischer Überproduktionskrisen an.

Die dortigen alten, kommunistischen Eliten hatten abgedankt, fügten sich in die neue Logik der Kapitalherrschaft administrativ ein oder wurden im Falle von Unbrauchbarkeit oder Widerstand erschossen wie Rumäniens Nicolae Ceaușescu 1989 bzw. weggesperrt wie Serbiens Slobodan Milošević 2001. Wer neue, postkommunistische souveränistische Töne anschlug und gegen den in Maastricht postulierten ungehinderten Verkehr von Kapital, Waren, Dienstleistungen und Arbeitskraft nationale Akzente setzen wollte, wie Ion Iliescu in Rumänien (1990-1996) oder Vladimír Mečiar (1990-1998) in der Slowakei, wurde EU-europäisch gemobbt und durch willfährigeres Personal ersetzt. Auch innerhalb der Europäischen Union erfolgte mit Maastricht eine radikale Kompetenzverschiebung.

Der sogenannte EU-Rat, ein aus den nationalen Exekutiven zusammengesetzter Körper sowie die von ihm bestimmte EU-Kommission übernahmen weitgehend die bisherigen Agenden der Nationalstaaten.

Wirtschaft und Außenpolitik, Finanz- und Währungspolitik, das Agrarwesen, Verkehr sowie Forschungs- und Technologiepolitik sind seit Maastricht Unionsfragen. Im nationalen Rahmen verblieben die Sozialpolitik, Kultur und Sport sowie Justiz und Inneres; seit dem Vertrag von Lissabon (2007) gebietet Brüssel auch über die beiden letzteren bzw. werden diesbezügliche Gesetzgebungen im sogenannten „Mitentscheidungsverfahren“ zur Regel, mit anderen Worten: Die EU-Kommission gibt die Regel vor und das EU-Parlament darf mitentscheiden.

Zur unionsweiten Durchsetzung der Großraumidee wurde ein enges budgetäres Korsett geschnürt: die Maastricht-Kriterien. Diese folgen dem monetaristischen Austeritätsgedanken wirtschaftsliberaler Apologeten und engen den Spielraum nationaler Politik extrem ein. Forthin darf die zulässige nationale Inflationsrate nicht mehr als 1,5 Prozent über jener der drei Mitgliedsstaaten mit der niedrigsten Inflationsrate liegen, das jährliche Haushaltsdefizit 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht übersteigen und die Staatsverschuldung nicht über 60 Prozent des BIP liegen.

Beschlossen wurden die Maastricht-Kriterien — sowie alle nachfolgenden EU-Regeln — vom dafür demokratisch nicht legitimierten EU-Rat, der sich aus den Ministerpräsidenten der Mitgliedsstaaten zusammensetzt, mögen sie auch unter Bezeichnungen wie „Kanzler“ oder „Premierminister“ firmieren, . Wie das lateinische Wort „minister“ aussagt, „dienen“ diese den nationalen Parlamenten, also den jeweiligen gewählten Abgeordneten, die auch auch die Regierung bestellen. Auf EU-Ebene erheben sich diese „Diener des Volkes“ allerdings selbst von der nationalen Exekutive zur supranationalen Legislative, ein vollkommen undemokratischer Vorgang, der weiter unten im Zusammenhang mit dem Vertrag von Lissabon noch behandelt wird. Das Prinzip jeder bürgerlich-parlamentarischen Demokratie, die Trennung von Legislative und Exekutive, ist auf EU-Ebene ausgehebelt.

Mit der Supranationalisierung der wirtschafts-, finanz- und währungspolitischen Angelegenheiten und dem gleichzeitig in nationaler Verantwortung verbliebenen Sozialbereich ist es der EU mit Maastricht gelungen, ökonomisch konvergent und sozial sowie steuerpolitisch divergent zu agieren; das bedeutet, dass es zwar überall freie Fahrt für Kapital, Waren, Dienstleistungen und Arbeitskraft gibt, Sozialgesetze und Steuern jedoch kräftig divergieren können. Um Investitionen anzulocken, kann also von den einzelnen Nationalstaaten ein sozial- und steuerpolitischer Wettlauf nach unten stattfinden … und genau dies geschieht. Brüssel ficht das nicht an, im Gegenteil: es wacht darüber.

Bezüglich ihrer Investitionen ist diese Schere optimal für EU-weit tätige Konzerne. Sie brauchen die teure sozial- oder steuerpolitische nationale Regulierungen aufgrund des EU-weiten Konkurrenzkampfes um Unternehmensansiedlungen kaum zu fürchten und profitieren zugleich von den Unterschieden bei Löhnen, Arbeitsrechten und insbesondere auch Steuern. Und diese Unterschiede sind gewaltig.

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Maastricht-Vertrages Mitte der 1990er-Jahre war eine Industriearbeiterstunde in Bulgarien 20 Mal billiger als eine in Deutschland, ein Vierteljahrhundert später beträgt die Differenz immer noch 1:8. Damit lässt sich von Unternehmerseite vorzüglich jonglieren, zumal den Nationalstaaten die Möglichkeit genommen wurde, politisch in Wirtschaftsfragen zu intervenieren. Nach drei Erweiterungsrunden in den Jahren 2004 (Slowenien, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Polen, die drei baltischen Republiken sowie Malta und Zypern), 2007 (Rumänien und Bulgarien) und 2013 (Kroatien) umfasst der EU-Großraum (ohne das Vereinigte Königreich) im Jahr 2019 3,9 Millionen Quadratkilometer und eine EinwohnerInnenzahl von 446,5 Millionen.

Brüssels totalitärer Anspruch

Auf dem Weg in Richtung Verfestigung suprastaatlicher Strukturen ließen sich die demokratisch dafür nicht legitimierten Organe der Europäischen Union auch von drei Referenden in Frankreich (2005 mit 55,7 Prozent Nein-Stimmen), den Niederlanden (2005 mit 61,5 Prozent Nein-Stimmen) und Irland (2008 mit 54,4 Prozent Nein-Stimmen) nicht abhalten. Volksmehrheiten gegen die Ausschaltung nationalstaatlicher Souveränität wurden übergangen und Ende 2009 statt des sogenannten Verfassungsvertrages ein nur kosmetisch veränderter Vertrag von Lissabon in Kraft gesetzt.

Von der medial oft herbeigeredeten Demokratisierung ist allerdings nicht viel zu sehen. Im Gegenteil. Seit „Lissabon“ gibt es die Ämter eines Präsidenten des EU-Rats und eines EU-Außenministers, die üblicherweise mit daheim verbrauchten PolitikerInnen besetzt werden und die sich keiner Volkswahl stellen müssen.

Dem ebenfalls nicht gewählten EU-Rat verbleibt die alleinige Entscheidungsgewalt über außen- und militärpolitische Fragen, das alleinige Vorschlagsrecht für sämtliche Posten der EU-Kommission sowie die Hoheit über das EU-Budget, insbesondere die Einnahmen. Das EU-Parlament fungiert auch nach „Lissabon“ als Anhängsel ohne eigenes parlamentarisches Initiativrecht. Die mit großem Tamtam alle fünf Jahre gewählten EU-Volksvertreter müssen sich mit dem sogenannten Mitentscheidungsverfahren begnügen, wie die demokratische Ohnmacht im EU-Sprech umschrieben wird.

Die tatsächliche Macht geht von starken Kapitalgruppen aus, die mangels demokratischer Kontrolle leichtes Spiel mit der EU-Kommission haben. Auf dem Brüsseler EU-Gipfel vom 30. Januar 2012 beschlossen dann 25 von 27 Regierungschefs (London und Prag stimmten dagegen) ihre eigene nationale Entmachtung. Unter dem Kürzel Fiskalpakt wurde auf Drängen des Internationalen Währungsfonds ein Durchgriffsrecht Brüssels auf die einzelstaatlichen Haushalte und eine sogenannte Schuldenbremse beschlossen. Das anfangs nur für „Defizitsünder“ gültige Verfahren wurde ein Jahr später unter der Bezeichnung „Two Pack“ auf alle EU-Staaten ausgeweitet.

Seither ist der Kernbestandteil eines jeden parlamentarisch verfassten Staates, die Budgethoheit, ausgehebelt und der Kontrolle der EU-Kommission unterworfen. Bis zum 15. Oktober müssen sämtliche EU-Staaten ihre Haushaltspläne für das jeweils kommende Jahr — Bittstellern gleich — nach Brüssel zur Kontrolle schicken und auf Genehmigung hoffen. Dem Fiskalpakt liegt somit die autoritäre Idee einer Notverordnung zugrunde, die in gewählten nationalen Parlamenten potentielle Gefährder ihres den Kapitalinteressen ergebenen Großraumprojektes sieht. Nationale sozial- und steuerpolitische Eingriffe, die Kapital und Vermögen teuer zu stehen kommen, konnten damit — entsprechend der engen Maastricht-Kriterien — auf ein Minimum beschränkt werden.

Sollte eine Regierung dennoch eine eigenständige nationale Politik versuchen, holen die Kommissare und ihre EU-affinen Medien die Populismus-Keule aus dem Köcher und überziehen die unwilligen Parlamente oder Regierungen, die den Brüsseler Vorgaben nicht zu 100 Prozent folgen, mit dem zum Schimpfwort degenerierten lateinischen Vokabel für Volk: Populist. Wenn die Populismus-Keule nicht die gewünschte Schlagkraft erzielt, kommen juristische Verfahren und politische Drohungen zum Zug. Am Brüsseler Pranger drängen sich mittlerweile die Delinquenten.

Das Beispiel Italien

„Roms Budgetpläne alarmieren Brüssel und Börsen“ (7). Mit Titeln wie diesem überschrieben Ende September 2018 meinungsbildende Medien ihre Beiträge über die Veröffentlichung des Haushaltsplans der italienischen Regierung. Die Frontstellung kann deutlicher nicht zum Ausdruck gebracht werden. Auf der einen Seite steht eine gewählte Regierung, ihr gegenüber eine vom EU-Rat ohne demokratische Legitimation bestimmte EU-Kommission und die Börsen, vulgo auch „Märkte“ genannt. Zu verinnerlicht haben Mainstream-Journalisten die für sie alternativlose Brüsseler Herrschaft, als dass ihnen die eigentlich entlarvende Botschaft solcher Überschriften auffiele. Mit erstaunlichem Selbstverständnis steht die Journaille auf Seiten des autoritären Suprastaates und der Kapitalherrschaft gegen den „Populismus“, der im Falle Italiens Ende 2018 als „Koalition linker und rechter Populisten“ umschrieben wird.

Die tatsächlich seltsame Koalition aus „Lega“ und „Fünfsterne-Bewegung“ legte also Ende September 2018 ihre erste in Zahlen gegossene Politik, den Budgetentwurf für 2019, vor. Die darin enthaltene Neuverschuldung wurde mit 2,4 Prozent des BIP ausgewiesen, verblieb also innerhalb der Maastricht-Vorgaben. Weil aber die Staatsverschuldung mit 130 Prozent weit jenseits der von der EU erlaubten 60-Prozent-Marke lag, empörte sich der für die fiskalische Zwangsjacke zuständige EU-Kommissar Pierre Moscovici und schnellten die Renditen für kurzfristige italienische Staatsanleihen in die Höhe.

Brüssel erwartete einen Kniefall vor dem Kapital, also den „Märkten“, wie ihn Jahre zuvor die linke griechische Regierung gemacht hatte, nachdem sie vom Volk per Referendum mit dem Gegenteil beauftragt worden war.

Was erregte die Kommissions- und Börsengemüter dermaßen, dass sich Rom sogleich mit Drohungen konfrontiert sah? Der italienische Budgetentwurf für 2019 sah ein bedingungsloses Grundeinkommen für Arbeitslose über einen Zeitraum von maximal drei Jahren vor, eine Erhöhung der Mindestpensionen von 500 auf 780 Euro und eine ebensolche Anhebung der Sozialhilfe sowie für kinderreiche Familien die Verteilung von pachtfreiem, kostenlosem Ackerland inklusive Gewährung eines zinsfreies Darlehens auf 20 Jahre.

Des Weiteren sollten Kleinbetriebe weniger Einkommenssteuer zahlen und ein staatliches Programm für öffentliche Investitionen vor allem in die Infrastruktur aufgelegt werden — kurz davor war am 14. August 2018 die privat betriebene Autobahnbrücke in Genua zusammengebrochen. Zusätzlich dazu wollte die Links-Rechts-Regierung liberale Gesetze ihrer Vorgänger, die von Sozialdemokraten beschlossen worden waren, rückgängig machen. Dazu gehörten die Streichung der Erhöhung des Pensionsalters, das von 65 auf 67 Jahre angehoben worden war, sowie das Aus für die 2019 geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer von 22 auf 24,2 Prozent.

Brüssel und die Börsen waren alarmiert. Warum? Weil mit Grundeinkommen ausgestattete Arbeitslose vielleicht demnächst nicht mehr so billig am Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? Weil Kleinbetriebe gegenüber monopolistisch auftretenden Großkonzernen am Leben erhalten werden? Weil kinderreiche Familien ihre Subsistenzgrundlage verbessern könnten? Weil Die Idee, die Infrastruktur wieder zu verstaatlichen oder Überlegungen Schule machen könnten, wie man die Staatseinnahmen zu Lasten des Kapitals erhöhen könnte, wenn mit der ständigen Erhöhung von Massensteuern wie der Mehrwertsteuer einmal Schluss ist? Ob solcher Aussichten sind Finanzmärkte und Kapital ihrem Interesse folgend zu Recht alarmiert; und die Empörung Brüssels zeigte, auf welcher Seite die EU-Bürokratie stand und steht.

Am 23. Oktober 2018 lehnte die EU-Kommission in einem bis dahin beispiellosen Vorgang den Budgetentwurf eines Mitgliedsstaates — Italiens — „folgerichtig“ ab und gab Rom drei Wochen Zeit für „Nachbesserungen“, sprich: für die Streichung sozialer Maßnahmen. Weil die Koalition aus Lega und Fünfsterne-Bewegung trotz medialen Dauerfeuers standhielt und den Austeritätsbegehren aus Brüssel nicht nachgab, erhöhte die EU-Kommission den Druck. Am 21. November 2018 ebnete die EU-Kommission den Weg für ein sogenanntes Defizitverfahren gegen Italien. Kniefall oder Strafzahlung lautete die Botschaft, letzteres war bis zu diesem Zeitpunkt noch an keinem EU-Mitgliedsland durchexerziert worden, könnte sich aber für Rom bei weiterer Weigerung, den neoliberalen Vorgaben zu trotzen, mit 0,5 Prozent des BIP, geschätzten 9 Milliarden Euro, negativ zu Buche schlagen (8). Bei Redaktionsschluss dieses Buches scheint Brüssel — mit Hilfe der „Märkte“ — zu allem entschlossen.

Das Beispiel Polen

Gänzlich anders gelagert ist der Konflikt zwischen Brüssel und Warschau um die Frage der Souveränität einer nationalen Justiz. Doch auch hier geht es letztlich um den Totalitätsanspruch Brüssels. Zwar verblieb die Rechtspflege nach „Maastricht“, anders als in der Wirtschafts-, Außen- und Militärpolitik, in nationaler Oberhoheit, aber nach „Lissabon“ griff der Arm der EU-Kommission auch in der Justiz länger und begehrlicher aus. Brüssel hat Warschau bereits zwei Klagen angehängt, um die von der rechten Regierung unter der Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) beschlossene Justizreform zu Fall zu bringen. In einem sogenannten Artikel-7-Verfahren soll eine „Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit“ geprüft werden und ein Eilverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof soll das polnische Gesetz über die Herabsetzung des Pensionsalters für Höchstrichter von 70 auf 65 Jahre zu Fall bringen.

Auf den ersten Blick sieht das so aus, als ob Brüssel prinzipiell gegen niedriges Pensionsalter ist, doch anders als im Fall Italien, wo die EU aus Kapitalüberlegungen längere Arbeitszeiten favorisiert, birgt der polnische Fall brisanten parteipolitischen Sprengstoff.

Die Ausgangslage ist eine machtpolitische. Die nationalkonservative PiS-Regierung sah sich seit ihrem Amtsantritt im November 2015 mit einem ihr feindlich gesinnten Justizpersonal, das aus Kommune-Zeiten (wie die kommunistische Phase in Polen oft genannt wird) und von liberalen Vorgängerkabinetten stammt, konfrontiert. Dieses loszuwerden, hat sie sich zur Aufgabe gemacht. Brüssel steht dagegen; nicht deshalb, weil die Kommissare personelle Änderungen ablehnen, sondern weil die PiS ihnen nicht genehme Personen in höchste Richterämter heben will.

Wenige Monate vor dem Wahlsieg der PiS vom 25. Oktober 2015 hatte nämlich die in Umfragen bereits weit zurückliegende liberale Bürgerplattform (PO) ein neues Gesetz über den Verfassungsgerichtshof beschlossen, obwohl der polnische Präsident Andrzej Duda appellierte, keine vorschnellen Änderungen im Justizsystem zu beschließen. Dann wurden in der Parlamentssitzung am 8. Oktober 2015 unmittelbar vor den Wahlen noch rasch fünf neue Verfassungsrichter eingesetzt, obwohl deren Posten erst nach den Wahlen im November und Dezember frei werden sollten. Der liberale Vorgriff auf das Justizpersonal erfolgte mit Kalkül: Die Richter des obersten Gerichts sollten auch nach der verlorenen Wahl politisch entlang der von 39,9 Prozent auf 24,1 Prozent zusammengeschrumpften, nunmehrigen Opposition ausgerichtet werden. Brüssel ließ sich über diesen seltsamen Vorgang nicht vernehmen; es waren immerhin die „richtigen“ Richter auf zweifelhafte Art bestellt worden.

Der neue, von der PiS dominierte Sejm, das polnische Parlament, hob die Ernennungen der fünf PO-Richter auf, in zwei Fällen gab der Verfassungsgerichtshof diesem Vorgehen statt, die anderen drei Fälle blieben strittig. Nun gingen die rechten Nationalkonservativen ihrerseits daran, die personelle Zusammensetzung des Verfassungsgerichts mit einem Pensionstrick zu ändern und beschlossen ein Gesetz, das den Ruhestand für Höchstrichter von 70 Jahren auf 65 Jahre vorverlegt. Dieses betrifft 16 von 27 Richtern, was PiS genug Handhabe für die Ernennung von neuem, den Rechten ergebenem Personal gibt (9).

Darüber tobt Brüssel. Sein Umgang mit der Rechtsstaatlichkeit ist allerdings, wie wir im Rückblick auf die gesamte Entwicklung der Frage des Justizpersonals in Polen gesehen haben, ein instrumenteller. Denn während die fragwürdige Ernennung von Richtern durch Parteifreunde des EU-Ratsvorsitzenden Donald Tusk mit schweigender Zustimmung quittiert wurde, setzten die EU-Granden alle Hebel in Bewegung, um personelles Revirement durch die PiS, das nicht ins liberale Konzept passt, zu verhindern.

Mitte Oktober 2018 erließ dann der Europäische Gerichtshof in Luxemburg eine einstweilige Verfügung, mit der er tief in die polnische Souveränität eingriff. Die Herabsetzung des Pensionsalters für die obersten Richter von 70 Jahren auf 65 Jahre wurde sistiert, Polen musste der Anordnung folgen und bestätigte dies auch im Monat darauf. Damit, so der Tenor bei EU-Kommission und deren medialen Sprachrohren, sei die Unabhängigkeit der polnischen Justiz wieder hergestellt ... indem sie von Brüssel abhängig gemacht wurde, möchte man hinzufügen.

Demokratiefreie Herrschaftsarchitektur

Die politischen und juristischen Organe der Europäischen Union haben es sich zur Aufgabe gestellt, ihnen nicht genehme Äußerungen von nationaler, regionaler oder sozialer Souveränität zu diskreditieren und in weiterer Folge zu bekämpfen. Sie tun dies im Interesse großräumig agierender Kapitalgruppen, denen Grenzen generell — ob räumlich oder sozial — hinderlich sind. Brüssel verwaltet dafür die vier Kernelemente der Profitwirtschaft, den freien Verkehr von Kapital, Waren, Dienstleistungen und Arbeitskraft.

Um des Volkes Stimme ignorieren zu können, falls es irgendwo aufbegehrt, wurde eine Struktur gezimmert, die in jedem nationalstaatlichen, bürgerlich-parlamentarischen System als undemokratisch gelten würde.

Die Einsetzung der EU-Regierung, vulgo: Kommission, erfolgt nicht durch Volksvertreter, sondern durch dafür nicht gewählte nationale Regierungschefs, die ihrerseits an den Lippen und oft sogar an den Finanztröpfen der „Märkte“ hängen.


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Quellen und Anmerkungen:
(1) Friedrich Naumann, Mitteleuropa. Berlin 1915
(2) (2) Naumann, zit. in: Reinhard Opitz (Hg.), Europastrategien des deutschen Kapitals 1900 — 1945. Bonn 1994, S. 341
(3) (3) Denkschrift von Werner Daitz über die Errichtung einer Zentralstelle für europäische Großraumwirtschaft, zit. in: Opitz 1994, S. 630
(4) Denkschrift von Werner Daitz über die Errichtung eines Reichskommissariats für Großraumwirtschaft. Zit. in: Opitz 1994, S. 669
(5) Entwurf für eine Denkschrift des Auswärtigen Amtes über die Schaffung eines „Europäischen Staatenbundes“ vom 9.9.1943, zit. in: Opitz 1994, S. 957f.
(6) Hermann Josef Abs auf einer Veranstaltung des Deutschen Instituts für Bankwissenschaft und Bankwesen am 25.10.1940, zit. in: Opitz 1994, S. 798
(7) Wiener Zeitung vom 29./30.9.2018
(8) Der Spiegel vom 21. November 2018
(9) siehe dazu: Magdalena Bainczyk, Die umstrittene Justizreform in Polen. In: WeltTrends. Das außenpolitische Journal, Nr. 143, Potsdam September 2018, S. 30ff.


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