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Das Geschwätz von gestern

Das Geschwätz von gestern

Die Impfpflicht kommt, obwohl in jüngster Vergangenheit immerzu das Gegenteil beteuert wurde.

Die Resolution 2361, die von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats beschlossen und am 27. Januar 2021 nach der Diskussion über die ethischen, rechtlichen und praktischen Überlegungen zu den COVID-19-„Impfstoffen“ verabschiedet wurde, kam zu dem klaren Ergebnis, dass es weder eine Impfpflicht noch eine Diskrimierung Ungeimpfter geben dürfe. Die Einhaltung dieser Resolution wurde jedoch am 6. Mai 2021 von unserer Regierung mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.

Die Anfrage zur Einhaltung dieser Empfehlungen wurde am 8. März 2021 zur Abstimmung eingebracht. Die wichtigsten Punkte in Kürze:

„II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1) ihre Maßnahmen im Sinne der Resolution 2361 (2021) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PVER) zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, insbesondere nach den Abschnitten 7.3.1., 7.3.2. und 7.3.4.

a) (…) dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte (Resolution 2361 (2021)),

b) dafür zu sorgen, dass Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden,

c) dafür zu sorgen, dass Bürger transparente Informationen über die Sicherheit und möglichen Nebenwirkungen von Impfstoffen (…) erhalten;

2) auch bei zukünftigen Gesetzesvorhaben der Pandemiebekämpfung eine Diskriminierung nach Nummer 1 Buchstabe a und b auszuschließen“

Neben anderen Erwägungen wie zum Beispiel einer gerechten Verteilung der Medizin sind unter Punkt 7 der Resolution weitere wichtige Empfehlungen festgehalten. So geht es auch um die Sicherstellung qualitativ hochwertiger und ethisch einwandfreier Studien, darum, dass die Mindeststandards für Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität von Impfstoffen eingehalten werden, und auch darum, dass Aufsichtsbehörden unabhängig bleiben und keinem politischen Druck ausgesetzt sein sollten. Ebenfalls müsse darauf geachtet werden, dass sich Pharmaunternehmen nicht in unangemessener Weise bereichern.

Beschlussempfehlung und Bericht vom 14. April fassen sich kurz. Nur das Problem der Diskrimierung von Ungeimpften wird darin angesprochen. Die Empfehlung lautet jedoch, die Einhaltung der Resolution 2361 insgesamt abzulehnen!

Ganz unbemerkt von der Öffentlichkeit wurden also mit der der Beschlussempfehlung folgenden Entscheidung am 6. Mai 2021 sowohl der Impfpflicht als auch der Diskrimierung der Ungeimpften „Tür und Tor geöffnet“. Die öffentlichen Beteuerungen „Es wird keine Impfpflicht geben“ erscheinen unter diesem Aspekt als Posse — in jedem Fall als eine irrwitzige Täuschung, denn es wäre durchaus möglich gewesen, sich zu der Einhaltung auch einzelner Punkte zu bekennen.

Inzwischen wissen wir, dass die Antidiskriminierungsstelle bereits Farbe bekannt hat, die Benachteilung Ungeimpfter ist sozusagen offiziell genehmigt.

Eine endgültige Entscheidung in Sachen Impfpflicht bleibt abzuwarten. Der einzige Lichtblick, den man hieraus noch ableiten kann, ist, dass es noch einen deutlichen Unterschied zum Impfzwang gibt. Man darf gespannt sein, wie die Entscheidung zum Thema Impfpflicht ausfallen wird und welche Sanktionen, im Falle einer Befürwortung, wohl eingesetzt werden sollen. Wie will man den ohnehin bereits außerordentlich hohen Druck noch weiter steigern?

Trauriger Fakt ist leider: Auch wenn Entschlüsse des Europarats eine Richtschnur demokratischen Handelns sind oder wenigstens sein sollten, ergibt sich aus diesen Entschlüssen laut der Kurzinformation des Deutschen Bundestages weder eine Rechtsverbindlichkeit noch eine Befolgungspflicht.


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